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Autor Thema: BILD-Interview mit Stefan Wolf, Geschäftsführer des "Beitragsservice" (Abo)  (Gelesen 18196 mal)

F
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BILD-VERHÖR MIT GEZ-CHEF
Droht Beitragsverweigerern Beugehaft?

Quelle: BILD 31.07.2017


Zitat
Er kassierte im letzten Jahr 7,978 Milliarden Euro Rundfunkgebühr von 44,87 Millionen Beitragszahlern. Seit 2011 ist Stefan Wolf (49) Geschäftsführer des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio – besser bekannt unter dem alten Namen GEZ. BILD-Interview mit dem promovierten Wirtschaftsinformatiker und Chef von knapp 1000 GEZ-Mitarbeitern über säumige Gebührenzahler, Zwangsvollstreckungen, Hackerangriffe und den nächsten Meldedatenabgleich.

BILD: Zahlen Sie persönlich gern Rundfunkgebühren?

Stefan Wolf: Die Frage ist ungewöhnlich, aber durchaus legitim. Natürlich zahle ich persönlich gern Rundfunkbeitrag, weil ich das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender zwar selektiv, aber regelmäßig nutze.

BILD: Über 4000 Menschen klagen gegen ihren Bescheid auf Rundfunkgebühr. Sind das die sogenannten Totalverweigerer?

Wolf: Die Gründe für die Klagen sind unterschiedlich. Teilweise geht es um nicht gewährte Befreiungen, teilweise um die Höhe der Beiträge und teilweise auch um grundsätzliche Fragen – zum Beispiel ob sich eine freie Religionsgemeinschaft auf Gewissensgründe berufen kann, um keinen Rundfunkbeitrag zahlen zu müssen. Mit kompletter Beitragsverweigerung kann man diese 4000 Fälle nicht gleichsetzen.

BILD: In einigen Fällen wurden Verweigerer des Rundfunkbeitrags sogar in Beugehaft genommen. Halten Sie das für sinnvoll und angemessen?

Wolf: Beitragsverweigerer in Beugehaft zu nehmen halte ich nicht für angemessen und auch nicht für sinnvoll. Es ist aber das letzte Mittel der Vollstreckungsbehörden, um Leute zu einer Vermögensauskunft zu bewegen.

BILD: Warum lassen Sie es dann trotzdem immer wieder zu spektakulären Verhaftungen von Beitragsmuffeln kommen?

Wolf: Diese harten Maßnahmen werden nicht von uns, sondern von Gerichtsvollziehern durchgeführt. Wir versuchen durchaus, Einfluss auf die Vollstreckungsbehörden zu nehmen, dieser ist aber begrenzt. Unter anderem, um solche Eskalationen zu vermeiden, testen wir jetzt die Zusammenarbeit mit Inkasso-Unternehmen.

Ab hier nur mit ABO http://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/rundfunkbeitrag/interview-mit-chef-von-beitragsservice-52691950,view=conversionToLogin.bild.html



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Juli 2017, 16:03 von Uwe«

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Seltsam, seltsam;

Im Bundesverwaltungsvollstreckungsgesetz ist von Ersatzhaft die Rede, die höchstens 2 Wochen andauern darf;

§ 16 Ersatzzwangshaft
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvg/__16.html

Zitat
(1) Ist das Zwangsgeld uneinbringlich, so kann das Verwaltungsgericht auf Antrag der Vollzugsbehörde nach Anhörung des Pflichtigen durch Beschluß Ersatzzwangshaft anordnen, wenn bei Androhung des Zwangsgeldes hierauf hingewiesen worden ist. Das Grundrecht des Artikels 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes wird insoweit eingeschränkt.
(2) Die Ersatzzwangshaft beträgt mindestens einen Tag, höchstens zwei Wochen.
(3) Die Ersatzzwangshaft ist auf Antrag der Vollzugsbehörde von der Justizverwaltung nach den Bestimmungen der §§ 802g, 802h und 802j Abs. 2 der Zivilprozeßordnung zu vollstrecken.

Hier ist ein Gericht zur Anordnung nötig!

Im Ordnungswidrigkeitengesetz bedarf es auch eines Gerichtes!

§ 96 Anordnung von Erzwingungshaft
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__96.html
Zitat
(1) Nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist kann das Gericht auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen Erzwingungshaft anordnen, wenn

1.
    die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist,
2.
    der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b),
3.
    er nach § 66 Abs. 2 Nr. 3 belehrt ist und
4.
    keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben.

(2) Ergibt sich, daß dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, den zu zahlenden Betrag der Geldbuße sofort zu entrichten, so bewilligt das Gericht eine Zahlungserleichterung oder überläßt die Entscheidung darüber der Vollstreckungsbehörde. Eine bereits ergangene Anordnung der Erzwingungshaft wird aufgehoben.

(3) Die Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. Sie wird, auch unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrages der Geldbuße, nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, jedoch abgekürzt werden. Wegen desselben Betrages darf die Erzwingungshaft nicht wiederholt werden.

Fußnote
§ 96: Mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 9.11.1976 I 3616 - 2 BvL 1/76 -
Hier ist aber von Geldbußen die Rede.

Nach der Zivilprozessordnung braucht es auch ein Gericht!

§ 802g Erzwingungshaft
https://dejure.org/gesetze/ZPO/802g.html
Zitat
(1) 1Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl. 2In dem Haftbefehl sind der Gläubiger, der Schuldner und der Grund der Verhaftung zu bezeichnen. 3Einer Zustellung des Haftbefehls vor seiner Vollziehung bedarf es nicht.

(2) 1Die Verhaftung des Schuldners erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher. 2Der Gerichtsvollzieher händigt dem Schuldner von Amts wegen bei der Verhaftung eine beglaubigte Abschrift des Haftbefehls aus.

Auf Basis welcher Befugnis meint wer, daß ein Gerichtsvollzieher selbst Haft anordnen darf?


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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Zitat
BILD: Warum lassen Sie es dann trotzdem immer wieder zu spektakulären Verhaftungen von Beitragsmuffeln kommen?

Wolf: Diese harten Maßnahmen werden nicht von uns, sondern von Gerichtsvollziehern durchgeführt. Wir versuchen durchaus, Einfluss auf die Vollstreckungsbehörden zu nehmen, dieser ist aber begrenzt. Unter anderem, um solche Eskalationen zu vermeiden, testen wir jetzt die Zusammenarbeit mit Inkasso-Unternehmen.

Die Maßnahmen (Bezogen auf Vermögensauskunft), werden selbstverständlich von Gerichtsvollziehern durchgeführt. Das kann der BS nicht machen und darf es auch nicht. Somit ist das schon mal halb richtig, wenn man die Aussage zu Gunsten des BS auslegen möchte. Jetzt wirds aber kriminell: Der werte Dr. Wolf sagt hier also öffentlich, dass der Beitragsservice Einfluss auf die Vollstreckungsbehörden nimmt oder zumindest versucht. Kommt das nun einer Selbstanzeige gleich, bzw. sich selbst belastenden Aussagen? Kann das jemand nachvollziehen?

Aus dieser Aussage folgt entsprechend: Es ist jetzt nachvollziehbar, warum Zwangsvollstreckungen, Enteignungen, standardisierte Rundschreiben seitens Finanzbehörden bei Pfändungen usw. verschickt werden. Meiner Meinung nach, ist das ein Skandal.

Woraus nimmt sich der Beitragsservice das Recht auf Vollstreckungsbehörden Einfluss nehmen zu können und dürfen?
Zusammenarbeit mit Inkasso-Unternehmen wurde doch letztens erst von Eicher vehement bestritten und negiert, oder? Weiß die linke Backe mal wieder nicht, was die rechte macht, oder kocht hier der Beitragsservice sein eigenes Süppchen und wird nicht mehr überwacht in seinen Handlungen?


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@tigga

Evtl. ist's auch nur Folge des "Spieles" um den berühmten "Schwarzen Peter? Bekanntermaßen verliert, wer diesen am längsten hat.

Zitat
Die Maßnahmen (Bezogen auf Vermögensauskunft), werden selbstverständlich von Gerichtsvollziehern durchgeführt. Das kann der BS nicht machen und darf es auch nicht
Der Gerichtsvollzieher darf Erzwingungshaft nicht anordnen; es bedarf eines Gerichtes!, sagen ZPO, OWIG und B-VwVfG gleichermaßen.

Hier würde dann wieder Art 31 GG in Verbindung zu BVerfG 2 BvN 1/95 greifen, wenn das Land hier etwas anderes bestimmen wollen würde.


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l

lex

  • Beiträge: 223
Zitat
Natürlich zahle ich persönlich gern Rundfunkbeitrag
Der antwortet wie ein Politiker. Es wurde nicht gefragt, ob er ihn gern bezahlt (ob theoretisch oder praktisch geht aus der Antwort dann nicht hervor), sondern, ob er ihn bezahlt.  >:(


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Der Sinn der Aussage ist doch klar: Er zahlt nicht einfach nur so gern, weil es das Angebot gibt, sondern er zahlt gern, weil er es nutzt. Bedeutet: Er würde es zumindest nicht gern zahlen, wenn er es nicht nutzen würde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Juli 2017, 19:13 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
Natürlich zahle ich persönlich gern Rundfunkbeitrag
Der antwortet wie ein Politiker. Es wurde nicht gefragt, ob er ihn gern bezahlt (ob theoretisch oder praktisch geht aus der Antwort dann nicht hervor), sondern, ob er ihn bezahlt.  >:(

Möchtest du, nachdem du den Text noch einmal gelesen hast, deine Behauptung ggf. korrigieren?

Zitat
BILD: Zahlen Sie persönlich gern Rundfunkgebühren?

M. E. bringt es gar nichts, wenn man reflexhaft reagiert, wenn der Vertreter einer ungeliebten Institution auf eine dusselige Frage wie erwartet antwortet. Man darf davon ausgehen, dass der Fragesteller sich für die Antwort nicht interessierte, da er keine andere erwartet hat. Der Informations- und Nachrichtenwert tendiert bei solchen Fragen gegen Null. Bei einem "Verhör" der Bild ist allerdings von vorneherein nicht zu erwarten, dass es um Information geht.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Juli 2017, 19:14 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Man bekommt auf facebook einiges zugeschickt, aber die Quellen müssen selbst
überprüft werden.
Voilá
Wie kann ein Nichtmehrgeschäftsführer/Hauptverantwortlicher relevante Interviews geben?
(Stichtag: 31.07.17)
Gugsdu  hier
https://www.upik.de/94758ad69d6469220bbbc5f132b9d343/upik_datensatz.cgi?view=1&senden=Weiter&id=1&crypt=d7929bd13bf88ad2cd2e82854bcaed75&code=65n6p&senden=Weiter

Sehe gerade: Link nicht abrufbar, musste selber gefühlte tausend: ich bin kein Roboter Tests ausführen.

Hier der nichtabrufbare Inhalt:

Zitat
? Home
? UPIK® Datensatz

UPIK® Datensatz - L
L    Name    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
   Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil    
L    D-U-N-S® Nummer    344474861
L    Geschäftssitz    Freimersdorfer Weg 6
L    Postleitzahl    50829
L    Postalische Stadt    Köln
   Land    Germany
W    Länder-Code    276
   Postfachnummer    
   Postfach Stadt    Köln
L    Telefon Nummer    022150610
W    Fax Nummer    0180699955501
W    Name Hauptverantwortlicher    Katrin Vernau
W    Tätigkeit (SIC)    7322

Einfach selber entsprechend googeln und die "tausend" ich bin kein Roboternachfragen lösen 8)


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  • IP logged
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 180
    • Wer suchet, der findet!
Man bekommt auf facebook einiges zugeschickt, aber die Quellen müssen selbst
überprüft werden.
Voilá
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(Stichtag: 31.07.17)
Gugsdu  hier
https://www.upik.de/94758ad69d6469220bbbc5f132b9d343/upik_datensatz.cgi?view=1&senden=Weiter&id=1&crypt=d7929bd13bf88ad2cd2e82854bcaed75&code=65n6p&senden=Weiter

UPIK hats leider nicht hinbekommen, dass solche Anfragen wiederverwendet werden können. Eine DUNS-Nummer hier mitanzugeben, wäre besser. Dadurch kann jeder einfacher die gesuchte Stelle finden.

Und ja, Dr. Stefan Wolf scheint eben nicht mehr der Hauptverantwortliche zu sein, wenn man UPIK Glauben schenken darf. Das ist mittlerweile Frau Katrin Vernau (vergleiche http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23879.0.html)

[DUNS-Nummer vom Beitragsservice in UPIK: 344474861]


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Zitat
.... weil ich das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender zwar selektiv, aber regelmäßig nutze.

Hier kommen drei wichtige Aspekte zusammen:

- Nutzung durch ihn persönlich (nicht weil er - ggf. noch mit anderen zusammen - wohnt)
- regelmäßig (seine Nutzung erfolgt nicht nur sporadisch, sondern regelmäßig)
- öffentlich-rechtliche Sender (es wird vom ihm explizit das Angebot des ÖRR in Anspruch genommen)

Ich denke, dies sind ganz vernünftige Kriterien für die Erhebung eines Rundfunkbeitrages. Möge er sich dafür einsetzen, dass der Rundfunkstaatsvertrag entsprechend geändert wird ;)



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Zitat von: Bild Artikel
BILD: 2016 sind die Einnahmen stärker als erwartet gesunken. Woran lag das?
Wolf: Die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag sind im Vergleich zum Vorjahr um 153 Millionen gesunken. Wir hatten einen Rückgang erwartet, aber nicht in dieser Höhe. Die Anzahl der Befreiten ist deutlich höher, als wir das geplant hatten. Besonders hoch ist der Anstieg bei Empfängern von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung im Alter. Wir gehen davon aus, dass allein rund 600 000 Personen wegen Altersarmut vom Rundfunkbeitrag befreit sind.

Zitat von: FAZ vom 08.02.2017
Die Zahl der von Armut oder Ausgrenzung bedrohten älteren Menschen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren auf fast sechs Millionen gestiegen.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/arm-und-reich/5-7-millionen-deutsche-von-altersarmut-bedroht-14867517.html


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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K
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Man sollte "facebook-Kollegen" nicht (alles) blind glauben  8)

Das facebook-Geschwafel ist "fake-old"  ;D nichts durcheinanderwirbeln:
- Geschäftsführer des BS ist Dr. Stefan Wolf
- Verwaltungsratsvorsitzende des BS ist Katrin Vernau


Zitat
Aufsichtsgremien
Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat (§ 3 der Verwaltungsvereinbarung) als beschließendes Organ, der das Kontrollgremium des Beitragsservice (wie auch bereits der GEZ) darstellt, besteht aus je einem Vertreter der Landesrundfunkanstalten und des Deutschlandradio sowie drei Vertretern des Zweiten Deutschen Fernsehens.

    Vorsitzende: Katrin Vernau, Verwaltungsdirektorin (WDR) (seit 1. März 2015)
    Stellvertretende Vorsitzende: Karin Brieden, Verwaltungsdirektorin (ZDF), Jürgen Betz, Justiziar (HR), und Rainer Kampmann, Verwaltungs- und Betriebsdirektor (Deutschlandradio)
    Mitglieder: Petra Birkenbeil, Hauptabteilungsleiterin Finanzen (ZDF), Hagen Brandstäter, Verwaltungsdirektor (RBB), Hermann Eicher, Justiziar (SWR), Albrecht Frenzel, Verwaltungsdirektor (BR), Astrid Göbel, Verwaltungsdirektorin (MDR), Martin Karren, Verwaltungs- und Betriebsdirektor (SR), Jan Schrader, Abteilungsleiter Finanzen (RB), Peter Weber, Justiziar (ZDF) und Lorenz Zehetbauer, Verwaltungsdirektor (BR).[17]

Der Verwaltungsrat bestellt einen Fachbeirat. Dieser berät den Verwaltungsrat und die Geschäftsführung in Fachfragen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice

Gruß
Kurt




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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Man sollte "facebook-Kollegen" nicht (alles) blind glauben  8)

Das facebook-Geschwafel ist "fake-old"  ;D nichts durcheinanderwirbeln:
- Geschäftsführer des BS ist Dr. Stefan Wolf
- Verwaltungsratsvorsitzende des BS ist Katrin Vernau


Zitat
Aufsichtsgremien
Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat (§ 3 der Verwaltungsvereinbarung) als beschließendes Organ, der das Kontrollgremium des Beitragsservice (wie auch bereits der GEZ) darstellt, besteht aus je einem Vertreter der Landesrundfunkanstalten und des Deutschlandradio sowie drei Vertretern des Zweiten Deutschen Fernsehens.

    Vorsitzende: Katrin Vernau, Verwaltungsdirektorin (WDR) (seit 1. März 2015)
   
Der Verwaltungsrat bestellt einen Fachbeirat. Dieser berät den Verwaltungsrat und die Geschäftsführung in Fachfragen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice

Gruß
Kurt
Da muss leider widersprochen werden. Wikipedia ist nicht zitierungsfähig. Weiter ist die Angabe des Geschäftsführers (Leitung) Dr. Stefan Wolf vom 22. Februar 2015. Frau Katrin Vernau wurde aber im März 2015 zur Verwaltungsratvorsitzenden. In wie weit das Impressum des Beitragsservice (https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html) auf aktuellem Stand ist, ist leider auch nicht überprüfbar, da hier keine Daten angezeigt werden. Die Seite könnte somit auch 2/3/4 Jahre alt sein.

Wenn man davon ausgeht, dass UPIK sein Ansehen verlieren würde (unseriöse Quellen können die sich eigentlich nicht leisten), wären da falsche Angaben, könnte man jetzt sagen, der Beitragsservice hat Änderungen nicht angegeben. Bei Wikipedia "kann jeder reinschreiben".


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@tigga:
überprüfe mal die bei UPIK hinterlegten Namen der Verantwortlichen der LRAen. Es sind allesamt nicht die aktuellen Intendanten (Geschäftsführer), sondern die Verwaltungsratsvorsitzenden!


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C
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
@tigga:
Auch in dem in diesem Thread vorgestellten Artikel der Bild-Zeitung wird S.Wolf als Geschäftsführer des BS betitelt.


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