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Autor Thema: Staatskanzlei Brandenburg - Anfrage fragdenstaat.de 24.07.2018  (Gelesen 5005 mal)

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  • Beiträge: 764
Übrigens, es wurde eine Staatskanzlei gefunden, wo keine Information über die Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können, existiert.
Staatskanzlei des Landes Brandenburg

Anfrage über fragdenstaat.de am 24.07.2018
https://fragdenstaat.de/anfrage/moglichkeit-den-offentlich-rechtlichen-rundfunk-nutzen-zu-konnen-1/
Zitat
BVerfG hat vor kurzem entschieden, dass Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist.

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

"Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können."

Ein Beitragsschuldner hat Vorteil in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Die Möglichkeit existiert in allen öffentlichen Stellen, Unternehmen, Behörden, die Rundfunkbeitrag zahlen.

Bitte schicken Sie mir exakte Informationen über die Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Z.B. in Behörden. Welche Möglichkeiten sind vorhanden? Räume, Fernsehgeräte?

Antwort vom 6.08.2018
Zitat
Ihr Antrag ist abzulehnen, da die von Ihnen erbetenen Informationen in den Akten der Staatskanzlei nicht enthalten sind.

Also doch keine Möglichkeit. Ebenfalls der Staatskanzlei des Landes Brandenburg sind keine Informationen über diese ominöse Möglichkeit bekannt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. August 2018, 14:34 von Hailender«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Also doch keine Möglichkeit.

Schade! Ich hatte mich schon so darauf gefreut, mit den Beamten zusammen die "Lindenstraße" zu gucken.
Es muss doch toll sein, dafür bezahlt zu werden, den ganzen Tag vor der Glotze zu hocken.  8)

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. August 2018, 23:40 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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