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Autor Thema: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)  (Gelesen 28483 mal)

C
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Aufwachen Podcast, 28.07.2017

SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice

Stefan Schulz / Tilo Jung


Bildquelle: YouTube-Screenshot

Video auf YouTube (Direkverlinkung zu 2:11:18, Dauer ca. 45 min)
https://youtu.be/HrOrUS2XULw?t=7878

Anmerkung:
Viel Spaß beim Auseinandernehmen der Aussagen Hermann Eichers  ;D

Danke an Uwe für den Hinweis


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Interessanter Punkt war für mich, dass Abmeldungen wegen Todes beim Beitragsservice vollautomatisch erfolgen.
Eicher Zitat ab 02:15:00
Zitat
... Weil, es gibt Briefe, die komplett im automatisierten Verfahren bearbeitet werden. Also, nehmen Sie an, es schreibt uns jemand, da ist jemand verstorben und es ist jemand abzumelden. Das ist ein komplett automatisierter Vorgang, der wird praktisch von keinem Sachbearbeiter mehr in die Hand genommen. ...


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Interessanter Punkt war für mich, dass Abmeldungen wegen Todes beim Beitragsservice vollautomatisch erfolgen.

Hallooooooo, wie geht das denn?

Der BS bekommt einen Brief von „Irgendjemand“ der behauptet, da ist jemand abzumelden, wegen „Ablebens“?

Das kann dann nur so geschehen, dass die EMA beim „Ableben“ einer Person schon direkt den BS unterrichtet, vielleicht sogar mit einem „Algorithmus“? Deshalb kein Sachbearbeiter mehr?

Nur so, ist die Aussage des angestellten Rechtsberaters des SWR zu verstehen oder? +++ >:D


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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Interessanter Punkt war für mich, dass Abmeldungen wegen Todes beim Beitragsservice vollautomatisch erfolgen.
Eicher Zitat ab 02:15:00
Zitat
... Weil, es gibt Briefe, die komplett im automatisierten Verfahren bearbeitet werden. Also, nehmen Sie an, es schreibt uns jemand, da ist jemand verstorben und es ist jemand abzumelden. Das ist ein komplett automatisierter Vorgang, der wird praktisch von keinem Sachbearbeiter mehr in die Hand genommen. ...
Das erklärt auch, warum nach dem Tod eines Beitragsszahlers noch weiter munter abgebucht wird und man sich das Geld erst wieder zurückerstreiten muß.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

T

Tereza

Aus einem Schreiben der Datenschutzbeauftragten (bzw. des -referenten) beim BeiS von ARD.ZDF.D*Radio vom 10.04.2017 an Person A:

Zitat
Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten der Meldebehörden an die zuständige Rundfunkanstalt bzw. an den Beitragsservice findet sich jeweils in den Meldegesetzen bzw. Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder. Danach übermittelt die Meldebehörde der zuständigen Rundfunkanstalt bzw. dem Beitragsservice zur Erfüllung der Aufgaben des Rundfunkbeitragseinzugs Daten über An- und Abmeldungen sowie Sterbefälle volljähriger Einwohner (Vor- und Zuname, Familienstand, Sterbetag ...)

Person A geht davon aus, dass diese Übermittlung proaktiv durch die Meldebehörden an die LRAen bzw. den BeiS erfolgt.


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Eicher Zitat ab 02:15:00
Zitat
... Weil, es gibt Briefe, die komplett im automatisierten Verfahren bearbeitet werden. Also, nehmen Sie an, es schreibt uns jemand, da ist jemand verstorben und es ist jemand abzumelden. Das ist ein komplett automatisierter Vorgang, der wird praktisch von keinem Sachbearbeiter mehr in die Hand genommen. ...

DAS ist wahrscheinlich nicht einmal gelogen! Dieses Rhetorik-Genie sagt ja nicht, wer "jemand" ist. Der erste "jemand" dürften die Meldeämter sein, der zweite und dritte jemand, der oder die Verstorbene. 

Wenn das anders wäre, wüssten wir ja nun, was zu tun ist...  >:D


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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Das Rhetorik-Genie spricht aber von "Briefen"! Nicht von Datensätzen. Daher könnten wir ja tun, was wir zu wissen glauben... ::)


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Alsoooooo, wenn nach Zitat von:

Danach übermittelt die Meldebehörde der zuständigen Rundfunkanstalt bzw. dem Beitragsservice zur Erfüllung der Aufgaben des Rundfunkbeitragseinzugs Daten über An- und Abmeldungen sowie Sterbefälle volljähriger Einwohner (Vor- und Zuname, Familienstand, Sterbetag ...)

Das EMA die Daten des Sterbefalls übermittelt und nach Zitat von:

Das erklärt auch, warum nach dem Tod eines Beitragsszahlers noch weiter munter abgebucht wird und man sich das Geld erst wieder zurückerstreiten muß.

Dann weiß der BS zu diesem Zeitpunkt, dass die Person zwar gestorben ist, aber bucht weiterhin noch Zwangsrundfunkbeitrag vom Konto des Verstorbenen ab?

Doch nur, wenn das Konto nicht gekündigt wird, weil ein Konto eines „Toten“ nicht von einer Bank gepflegt werden kann und ein eventueller Kontonachfolger die Abbuchungen des BS nicht bemerkt?

Der BS verhält sich damit gesetzeswidrig. Er müsste die Abbuchungen sofort selbständig einstellen und den Zwangsrundfunkbeitragszahler (Beitragsnummer ist ja bekannt) schriftlich davon in Kenntnis setzen. Aber was soll´s. Er ist ja nicht rechtsfähig. +++  ::) :-[ :o



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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Dass der BS den Wegfall von sogn. Beitragszahlern infolge eines Todesfalls automatisiert hat, bezweifle ich. Nach dem Tod einer Tante hat der BS 3 Monate (!) nach dem Todesfall versucht für das nächste Quartal abzubuchen. Da das Konto längst gelöscht war, ist das schief gegangen und die Bank hat uns davon in Kenntnis gesetzt, dass wir wohl vergessen hätten den BS vom Ableben der Tante zu informieren.

Fazit: automatische Zwangsanmeldung: ja, automatische Abmeldung im Todesfall: eher nicht. Ist auch klar: der ÖR-Rundfunk hat eben ein einnehmendes Wesen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Es ist natürlich auch zu überprüfen, ob das EMA über den Todesfall informiert wurde. Dort können ja auch nur bekannte Änderungen automatisiert an den BS weitergegeben werden.


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Das EMA wird in der Regel durch den Bestatter informiert.


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Bitte @alle hier in den Pressemeldungen nicht Einzelaspekte in Tiefe durchzudeklinieren, sondern eher übergeordnet die Aussagen von
SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
"anzureißen" und etwaige interessante Einzelaspekte dann ggf. in gesondertem Thread gut aufbereitet thematisch konzentriert durcharbeiten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juli 2017, 19:14 von Bürger«
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Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Hm... Ob sich denn allen Ernstes die Mühe lohnt, sich das Gewäsch von diesem Eicher - oder welches anderen ÖRR-Justizfürsten [also Zaren ;)] auch immer sonst - anzutun und auch noch zumal öffentlich darüber zu räsonieren?

Praktisches Beispiel: In welchem Gerichtsverfahren hätte jemals der so oft von dem Typen zitierte Spruch (letztlich ja von jedem Gericht als »Privatmeinung« und damit irrelevant abzutun): »Der SWR ist keine Behörde.« irgendeine Relevanz für eine (gegenteilige) gerichtliche Entscheidung gehabt? Wenn das bspw. von den Tübingern genau so festgestellt worden war, dann doch wohl aufgrund entsprechender Recherchen, wie Sichtung des Internetportals, der Strukturen, der in keiner Weise zu einer Behörde passenden Hierarchien, Gehaltsstufen etc. Aber doch wohl nicht auf Grundlage dessen, dass dieser Eicher mal an irgendeinem Stammtisch so etwas wie oben erzählt hätte?

Inwiefern sollten im weiteren etwa dessen seinerzeitige Aussagen, es seien u. a. erhebliche verfassungsmässige Bedenken bzgl. einer Wohnungssteuer zur Finanzierung des sogenannten »Rundfunkbeitrages« angezeigt, zum aktuellen Zeitpunkt für ein Gericht relevant, also auf welcher Grundlage und was präjudizierend sein? Zumal wenn überdies erschwerend der klare politische Auftrag hinzukommt, wie die »Urteile« auszufallen haben?

M. E. tut man dem - wie den anderen Herrschaften desselben Kalibers - damit doch nur einen großen Gefallen. Nämlich, sich ihm als Publikum, als Staffage dienstbar zu machen, diesen wiederum damit sich selbst als »im Dialog mit dem Bürger stehend« (also ihn zulabernd) gefallen zu lassen und ihm zwecks »konstruktiver« Selbstdarstellung entsprechendes nach aussen behaupten zu können zu erlauben. Mir ist die Zeit zu schade.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juli 2017, 17:23 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

N
  • Beiträge: 518
Jung und Naiv, welches ich wie den Aufwachen Podcast regelmäßig konsumiere, betreibt in meinen Augen zwar oft besseren Journalismus als viele andere Medien, aber natürlich waren Stefans Fragen an Herrn Eicher sehr zahnlos. Informativ, aber unkritisch. Ein bisschen fällt man sicher vom Stuhl, wenn man dann hört, dass Phönix ein Budget von über 30 Millionen und das Online-Format Funk sogar über 40 Millionen hat, wenn man das in Relation zu dem setzt, was man dafür zurück bekommt, aber im Großen und Ganzen hat das Gespräch ja nun nichts wirklich bahnbrechendes zum Vorschein gebracht. Das war auch nicht zu erwarten, weil der Aufwachen Podcast und Jung und Naiv, eigentlich noch relativ gutmütig zum ÖRR eingestellt sind. Dennoch eine interessante Lektüre, wenn man mal wissen will, wie Herr Eicher so tickt und wie wenig selbstkritisch er den Öffentlich Rundfunk sieht.
Das wird spätestens dann klar, wenn Stefan ihn darauf anspricht, dass das Zielpublikum ja auch überhaupt dann nur noch auf unter 60 verjüngt, wenn man sich Sportübertragungsrechte sichert. Also, wenn das alleine die Existenzberechtigung für einen bundesweiten öffentlichen Rundfunk ist, dann hat dieser eigentlich schon keine Existenzberechtigung mehr. Dann sollte man die Mitbieterei lieber ganz lassen und das an RTL oder Eurosport abgeben, die das in aller Regel im Free-TV ausstrahlen. (wenn's nicht unbedingt HD sein muss)


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Bitte @alle hier in den Pressemeldungen nicht Einzelaspekte in Tiefe durchzudeklinieren, sondern eher übergeordnet die Aussagen von
SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
"anzureißen" und etwaige interessante Einzelaspekte dann ggf. in gesondertem Thread gut aufbereitet thematisch konzentriert durcharbeiten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Darf ich einmal um Aufklärung darüber bitten, was man in diesem Thread noch diskutieren kann, wenn einzelne Aspekte nicht hier sondern gesondert zu behandeln sind? Kontext und inhaltliche Diskussion wird überbewertet, Zersplitterung ist gut? Tolles Konzept! Bei den Vorgaben - eher übergeordnet die Aussagen anzureissen -  bleibt letztlich nur übrig z. B. die Stimme/Tonlage von Herrn Eicher zu werten - bitte ankreuzen: (angenehm | neutral | unangenehm), - ob er sachlich und unaufgeregt geantwortet hat oder nicht, den allgemeinen Informationsgehalt (umfangreich| wenig informativ | nichts sagend) und den Wahrheitsgehalt zu klassifizieren und ähnlich allgemeine wie unnütze Gedankensplitter in die Runde zu werfen. Das dann Diskussion zu nennen, wäre allerdings deutlich zu hoch gegriffen. Da wäre es eigentlich besser Diskussionen bei Pressemeldungen den Thread grundsätzlich zu sperren, auf das man, wie beim ÖRR, zum reinen Konsumenten wird.

M. Boettcher


Edit "Bürger":
Die Aufklärung lautet, dass die anzureißenden Themen hier nicht endlos vertieft werden sollen, d.h. dass hier nicht seitenweise über Einwohnermeldeamt und Todesmeldungen etc. diskutiert und damit vom ursprünglichen Kern-Thema/ Einstiegs-Thema abgeschweift und am Ende über Gott und die Welt diskutiert wird. Dann bräuchten wir nämlich nur noch einen Thread für alles - und das kann erkennbar nicht das Ziel sein.
Im Übrigen sind solche Anmerkungen und Fragen zu Moderatoren-Hinweisen erst recht themenabschweifend und würden eigentlich gelöscht werden. Dieser bleibt hier vorerst stehen einschl. hier erfolgter Erklärung. Dies hier also bitte ebenfalls nicht vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung auch der begrenzten Moderatoren-Kapazitäten.


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