Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Sky, Netflix, Amazon - Die Deutschen zahlen gerne fürs Fernsehen  (Gelesen 7306 mal)

  • Beiträge: 890

Quelle Logo:http://veranstaltungen.handelsblatt.com/c-suite/wp-content/themes/banken-child/images/handelsblatt-logo.jpg
Sky, Netflix, Amazon
Die Deutschen zahlen gerne fürs Fernsehen

von: Joachim Hofer

Handelsblatt am 25.07.2017

Zitat
Die Deutschen sind doch bereit, Geld fürs TV auszugeben: Die Umsätze der Bezahlkanäle hierzulande klettern weiter kräftig. Fraglich ist nur, ob die Kunden gleich zwei Abos für die Fußball-Bundesliga abschließen.

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/sky-netflix-amazon-die-deutschen-zahlen-gerne-fuers-fernsehen/20104158.html


Kritik am Handelsblatt Beitrag:

Video-on-Demand ist kein "Fernsehen".

Haben die Menschen vorher und heute keine Ausgaben für Videos aus dem Laden oder der Videothek gehabt? Wie viel Geld ist von der alten Variante: DVD/Blu-ray und den Videotheken in "Video-on-Demand" geflossen? Überall schließen die Videotheken nach und nach. Hat sich der Autor zu diesen Punkten mal Gedanken gemacht? Natürlich nicht.

Öffentlich-rechtliches Fernsehen ist alles andere als kostenlos. Es ist Zwangs-Pay-TV.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juli 2017, 23:35 von Uwe«

  • Beiträge: 890
Auszug aus dem Artikel vom 25.7.17

Zitat
München. Am Rundfunkbeitrag kommt hierzulande niemand vorbei. Alle Klagen gegen die Zwangsgebühr für ARD und ZDF haben nichts genützt. Umso erstaunlicher ist es, dass die Deutschen auch freiwillig fürs Fernsehen zahlen - und zwar jedes Jahr mehr. Das beweisen die neuen Zahlen des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT). Demnach haben die Konsumenten vergangenes Jahr rund 2,7 Milliarden Euro fürs Bezahlfernsehen und das so genannte Video-on-Demand ausgegeben. Das entspricht einem Plus von knapp zehn Prozent im Vergleich zu 2015.

Was schreibt der Verfasser für einen schrägen Müll. Es lässt vermuten, das der Herr H. sich noch nicht wirklich mit der Thematik, und den Klagen beim BVerfG auseinandergesetzt hat, sonst würde er nicht solche Halbwahrheiten verbreiten.
Anderer seits ist das gemeine deutsche Zwangszahlschäfchen, ich hatte das im Forum schon mal geschrieben, was es Beiträge zu bezahlen gilt, GEZ+ Privat sehr leidensfähig. Wahrscheinlich stumpft der viele Konsum vor der Glotze ab, und betäubt das Opfer.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juli 2017, 01:38 von Bürger«

l

lex

  • Beiträge: 223
Netflix und Amazon ist kein Fernsehen...
Sicherlich wird hier Videocontent und Unterhaltung geboten, es gibt aber kein für das "Fernsehen" klassische Programm.

Vielleicht hätte man eher darauf verweisen sollen, dass die direkte Konkurrenz, das Privatfernsehen, nunmehr eine Jahresgebühr benötigt, um sich im Wettbewerb gegen die öffentlich Rechtlichen über Wasser halten zu können. Das hat dann natürlich zur Folge, dass die Konsumenten mehr Geld ausgeben müssen, da die Beiträge für den öffentlich Rechtlichen Rundfunk gezwungenermaßen bezahlt werden müssen.

Man mag dann meinen, sie müssen ja nicht das Privatfernsehen konsumieren, dass verstieße dann aber gegen §5 GG, die ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen (wir befinden uns hier also gerade in einem Teufelskreis). Person A wird gezwungen öffentlichen Rundfunk zu finanzieren -> dieser steht im Wettbewerb mit den Privaten -> die Privaten kommen mit Werbung alleine nicht mehr aus, da sie die Werbeeinnahmen und Quoten mit den öffentlichen teilen müssen -> die Privaten erheben eine Zusatzgebühr (Hindernis) -> Verstoß gegen §5 GG, der dem Staatsvertrag geschuldet ist


Zitat
Demnach haben die Konsumenten vergangenes Jahr rund 2,7 Milliarden Euro fürs Bezahlfernsehen
letztes Jahr haben die Konsumenten doch schon alleine 8 Milliarden Euro für das Bezahlfernsehen "öffentlich rechtlicher Rundfunk" ausgegeben... Die Zahlen stimmen doch also nie und nimmer


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juli 2017, 14:11 von Viktor7«

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Das Ö-R wertet sich ja nicht als "Bezahlfernsehen".
Ich hatte Anfang diesen Jahres eine Werbebroschüre der ö.r.R. im Briefkasten (nein ich meine jetzt keinen BS-Brief), in der stand, daß die Privaten jetzt Geld verlangen würden, während die ö.r.R. weiterhin "kostenfrei" bleiben würden.
Offensichtlich saßen die zu lange vor den eigenen Programmen, sonst hätte sich bei einer derart haarsträubenden Behauptung doch mal der letzte Rest von gesundem Menschenverstand einschalten müssen.

Was ich aber immer noch sehr interessant an diesen Statistiken finde, ist, daß die Bürger durchaus bereit sind, für das zu zahlen, was sie nutzen wollen. Wenn wir also ein Interesse am ö.-r.R. hätten, dann müßte man uns auch nicht erpressen, sondern wir würden uns freiwillig anmelden. Bei den Privaten funktioniert es doch auch.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

v
  • Beiträge: 1.194
...
Bei den Privaten funktioniert es doch auch.

Das funktioniert bei den öffrech bestimmt auch. Nur dass dann eben statt der 8 nur noch 5 oder 6 Milliarden in der Kasse klingeln...
Gegen 2-3 Milliarden weniger würde ich mich auch mit Händen und Füßen wehren.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Kritik am Handelsblatt Beitrag:

Video-on-Demand ist kein "Fernsehen".

Haben die Menschen vorher und heute keine Ausgaben für Videos aus dem Laden oder der Videothek gehabt? Wie viel Geld ist von der alten Variante: DVD/Blu-ray und den Videotheken in "Video-on-Demand" geflossen? Überall schließen die Videotheken nach und nach. Hat sich der Autor zu diesen Punkten mal Gedanken gemacht? Natürlich nicht.

Öffentlich-rechtliches Fernsehen ist alles andere als kostenlos. Es ist Zwangs-Pay-TV.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.452
Liebe Leute,

schreibt Eure Bemerkungen direkt in die Kommentare unter den Artikel. Und am besten auch eine freundlich, sachliche und aufklärende Mail an den Autor Joachim Hofer.

Nur so kann der Autor, seine Leserschaft und der Rest der Welt schlauer werden... ;)

Wir hier im Forum regen uns nur wieder unnötig auf... :(

Also los!

Joachim Hofer (Handelsblatt, Korrespondent München)

Hofer@handelsblatt.com

Quelle:
http://app.handelsblatt.com/joachim-hofer-1399215/1986206.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 890
Antwort an Herrn Hofer, vom 28.7.17 per E-Mail

Zitat
Hallo Herr Hofer,

Ihr Artikel vom 25.7.17 im Handelsblatt hat mich etwas verwundert. Sie schreiben da, das die Deutschen fürs TV Geld auszugeben bereit sind. Sie vermischen da allerdings zwei Aspekte, einmal die öffentl.rechtl. für die ein Zwangsbeitrag erhoben wird, und auch der  belastet wird, der Nichtnutzer ist, und zudem unabhängig vom Einkommen gleichermaßen zahlen muss, wie jemand der finanziell besser gestellt. Glauben Sie, das die alleinerziehende Mutter, die am Existenzminimum steht, mit dem öffentl.rechtl. Zwangsbeitrag schikaniert wird, sich noch PAY-TV leisten kann. Oder von welchen Konsumenten reden Sie. Man kann nur hoffen, das immer mehr von denen, die sich PAY-TV zulegen, ein Licht aufgeht, und sich bewußt werden, das der größte Batzen ihres TV-Budgets für Schrott ausgegeben wird. Dann werden die Klagen vor den VWG und dem BVerfG weiter zunehmen. Den entgegen Ihres Berichts, alle Klagen gegen den, wie Sie richtigerweise erkannt haben (Zwangsbeitrag, Gebühr war bis 2012) hätten nichts genützt, liegen mittlerweile über 60 Verfassungsbeschwerden vor dem BVerfG, sowie tausende Klagen bundesweit vor den VWG. Deswegen, nächstes mal bitte besser recherchieren, und genauer darüber berichten.

Mit freundlichen Grüßen


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juli 2017, 01:39 von Bürger«

  • Beiträge: 890
Zitat
Sehr geehrter E-Mail-Absender,
bis Freitagnachmittag bin ich  unterwegs!
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hofer


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juli 2017, 01:40 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.239
nur mal am Rande: Sky, Netflix, Amazon -> auch dort werden die Abo's unabhängig vom Einkommen berechnet/verlangt...

weitermachen ;-)

Gruß
Kurt


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Ja und, ist doch auch richtig so. PayTV der freien Wahl, wem es nicht passt soll es halt bleiben lassen.
Einzig der Zwangs-PayTV Verein örR müsste eigentlich nach Einkommen berechnen.
Und nicht diesen pro-Wohnung Pauschal Murks zelebrieren.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schrei nach Gerechtigkeit

S
  • Beiträge: 403
[...]
Öffentlich-rechtliches Fernsehen ist alles andere als kostenlos. Es ist Zwangs-Pay-TV.

... und das auch noch ohne individuell zurechenbaren Vorteil für die Zwangszahler :o


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.452
Nicht Alles was hinkt ist ein Vergleich... :)

Bei Deinem Autohändler einer Luxusmarke deines Vertrauens erhälts Du auch keinen Sozialrabatt. Du wirst aber auch nicht gezwungen solch eine Luxuskarosse zu kaufen und lebenslang abzuzahlen.

Beim Luxusrundfunk der öffentlich Rechtlichen schon... :(


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Aber sollte denn nicht - auch @ Frühlingserwachen - ...
schreibt Eure Bemerkungen direkt in die Kommentare unter den Artikel. Und am besten auch eine freundlich, sachliche und aufklärende Mail an den Autor Joachim Hofer.
...ebensogut ein entsprechendes, dezidiertes cc an die Redaktion selbst dazugehören? Fax ginge ja auch, falls keine Mailadresse verfügbar. Nicht um den Typen anzuschwärzen, deshalb ja ein cc o. ä. aber Aussagen über allesamt »nichts genützt habende Klagen« sind schlicht & ergreifend saumässig fundiert, wenn ein Autor nicht das deutsche Rechtssystem auf dem Schirm hat und ein BVerfG als Rechtsinstanz ersten Ranges mal eben vergessen wird.

Kleine Ursache - grosse Wirkung, jedenfalls. Auch wenn unbeabsichtigt geschehen, dürfte so etwas Aussagen wie andernorts, das OVG Nordrhein-Westfalen habe mit Gültigkeit für das ganze Bundesgebiet in einem nicht anfechtbaren Beschluss und damit ein für allemal die Pflicht zur bargeldlosen Zahlung des sg. »Rundfunkbeitrags« festgeschrieben, in seiner desinformierenden Wirkung nicht nachstehen.

An der anhand von so etwas wie oben schleichenden Absenkung der Standards, was die Recherchequalität betrifft, dürfte auch das Handelsblatt selber keinerlei Interesse haben. Dazu wäre eine deutliche Rückmeldung, dass so etwas auffällt, doch fast noch wichtiger als an den Autor selbst. Wenn nur er selber das erfährt, ist das im Sinne einer künftigen Vermeidung solcher Fehler schlecht.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2017, 18:34 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
Nach oben