Das lohnt sich wirklich zu lesen. Besonders die Abstimmung!
In welchem Dokument ist die Abstimmung konkret enthalten?
Mich wundert nichts. ->
Im ersten der beiden GVBL-Auszüge ist der Rundfunkteil ab Seite 427 gerade
nicht enthalten, man braucht also den ersten Link mit dem ganzen Gesetzblatt.
Und wenn man sich den zweiten GVBL-Link durchsieht, hat es schon eine Berichtigung der Änderung.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;