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Autor Thema: Bayerischer Rundfunk soll ab Januar 2018 den ARD-Vorsitz übernehmen  (Gelesen 4677 mal)

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medienkorrespondenz, 22.07.2017

Bayerischer Rundfunk soll ab Januar 2018 den ARD-Vorsitz übernehmen


Zitat
Der Bayerische Rundfunk (BR) soll am 1. Januar 2018 den Vorsitz innerhalb der ARD übernehmen. Vorgesehen ist somit, dass ab diesem Zeitpunkt BR-Intendant Ulrich Wilhelm die Position als ARD-Vorsitzender innehat. Dass der Bayerische Rundfunk den ARD-Vorsitz übernehmen soll, wurde der MK aus dem Senderverbund bestätigt. Der BR selbst wollte sich auf Nachfrage dazu nicht äußern. [..]

Wenn der Bayerische Rundfunk Anfang 2018 den ARD-Vorsitz übernimmt, wird an die Spitze der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der BR-Rundfunkratsvorsitzende Lorenz Wolf (katholische Kirche) rücken. Vorsitzender der GVK ist der Januar 2016 Steffen Flath, der Vorsitzende des MDR-Rundfunkrats, dem er als Vertreter des CDU-Landesverbands Sachsen angehört.

Weiterlesen auf:
http://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/bayerischer-rundfunk-soll-ab-januar-2018-dennbspard-vorsitz-uebernehmen.html


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Mit Ulrich Wilhelm als ARD-Vorsitzender wird die Absurdität der angeblichen "Staatsferne" des ÖRR eklatant deutlich:

Zitat
1991 trat Ulrich Wilhelm in den Staatsdienst ein, zunächst im Bayerischen Innenministerium, wo er in der Kommunalaufsicht tätig war, später im Pressereferat. Im Juni 1993 – kurz nach der Wahl von Edmund Stoiber zum Bayerischen Ministerpräsidenten – wechselte Wilhelm in die Bayerische Staatskanzlei. Von Januar 1995 bis Ende 1998 war er dort verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. 1999 wurde er Pressesprecher des Ministerpräsidenten und der Bayerischen Staatsregierung. In der Staatskanzlei leitete Wilhelm in dieser Zeit die Medienabteilung, in der neben den klassischen Referaten Rundfunkrecht und Medienrecht auch die Filmförderung, das Verlagswesen, der Fernsehpreis und der Filmpreis angesiedelt waren. 2004 wurde Wilhelm Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst unter Staatsminister Thomas Goppel.

Nach der Bundestagswahl 2005 holte Angela Merkel Wilhelm im November als Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung sowie Regierungssprecher im Rang eines (beamteten) Staatssekretärs nach Berlin."

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Wilhelm


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Man muss die Worte "Staatsferne" und "Medienpluralismus" nur oft genug wiederholen, dann werden sie auch wahr.



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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Der BR ist ja eh nicht staatsfern. Daran konnte auch der neue Gesetzesentwurf der - Na ratet mal! Richtig! - CSU nichts ändern.
Bay. Landtag: "Gesetzentwurf Drucksache Nr. 17/13224 vom 11.10.2016" -> Vorgangsmappe:  https://www1.bayern.landtag.de/webangebot1/dokumente.suche.maske.jsp?DOKUMENT_TYPE=EXTENDED&STATE=SHOW_VERLAUF&TO_LINK&drs_frame&WP=17&DRSNR=13224
Das lohnt sich wirklich zu lesen. Besonders die Abstimmung!
Zitat
S. 79: Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher
Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich nun, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes".
Mit der Zustimmung zum oben genannten Gesetz hat der Änderungsantrag auf Drucksache
17/14676 seine Erledigung gefunden. Die Tagesordnungspunkte 6 bis 9 sind
damit erledigt
Also entweder ich spinne oder die Römer!
("Erst beherrschen wir Bayern, danach Deutschland, und dann die ganze Welt!")


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Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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Das lohnt sich wirklich zu lesen. Besonders die Abstimmung!
In welchem Dokument ist die Abstimmung konkret enthalten?

Mich wundert nichts. ->

Im ersten der beiden GVBL-Auszüge ist der Rundfunkteil ab Seite 427 gerade nicht enthalten, man braucht also den ersten Link mit dem ganzen Gesetzblatt.

Und wenn man sich den zweiten GVBL-Link durchsieht, hat es schon eine Berichtigung der Änderung.


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Wie ich sagte: In der Vorgangsmappe.
Ich habe mal einen Screenshot gemacht, kann ihn nur leider nicht hochladen, darum packe ich ihn in den Anhang. Bitte auf den Mauszeiger achten.


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