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Autor Thema: OVG Lüneburg > Rechtsbeugung wg. angeblichem Fristversäumnis?  (Gelesen 7150 mal)

d
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Hallo,

das (Un)Rechtssystem in Deutschland nimmt für Person A persönlich immer kuriosere Züge an. Nachdem diese bereits einen mini Erfolg in einer Vollstreckungsabwehrklage gegen NDR/Stadtkasse Braunschweig errungen hatte erwiderte die Stadtkasse dies mit einer Beschwerde am Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

Vorgeschichte dazu siehe:
Niedersachsen / Stadtkasse BS droht mit Kontopfändung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22162.msg141572.html

Niedersachsen / Stadtkasse 381xxx Pfändet mit falschem Vollstreckungsgläubiger
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22275.msg142303.html

Niedersachsen / Anwendung eines Kontenabrufverfahren nach §93 Abgabenordnung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23111.msg147404.html


Einen beim OVG gezwungendermaßen erforderlichen Prozessbevollmächtigten (Anwalt) zur Vertretung konnte Person A trotz intensiver Bemühungen und Gespräche nicht finden, da sich dies bereits um die Osterfeiertage ereignete und kurzfristig kein Anwalt den Fall übernehmen konnte/wollte.

So blieb als Notbehelf nur eine Beschwerde mit Verweis auf das Rechtsstaatsprinzip und Amtsermittlungsgrundsatz einzureichen. Dies geschah fristgerecht per FAX mit Sendenachweis! Ein Verweis auf den fehlenden Prozessbevollmächtigten konnte Person A nachvollziehen - immerhin hatte dieser selbst auf die Problematik (s.o.) und den sich darauf ergebenden Notbehelf verwiesen.

Die Beschwerde wurde vollständig mit Verweis auf den fehlenden Prozessbevollmächtigten und einer angeblichen Verfristung der Eingabe/Beschwerde bei Gericht zu Lasten von Person A abgewiesen. Das Gericht hatte lediglich den Posteingang (nach der Frist) Aktenkundig gemacht und in den Beschlüssen erwähnt!

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowie eine Anhörungsrüge mit Rückfrage zu dem fristgerechten FAX-Eingang der offenkundig nirgendwo Erwähnung findet bleibt trotz mehrfachem Schriftwechsel unbeantwortet. Seitens Gericht und dem zuständigen Richter wird diese Frage vollkommen ignoriert und weder Bestätigt noch Widerlegt ob das FAX dort zur Kenntnis genommen wurde.

Für die Anhörungsrüge hat der Richter sich dann sogar noch erdreisten lassen abermals 60,00 Euro Kosten festzusetzen für Widerholungen die bereits in den vorhergehenden Beschlüssen Erwähnung fanden.

Die simple Frage ob das FAX mit fristgerechtem Eingang dort eingegangen oder zur Kenntnis genommen wurde wird vollständig ignoriert - inzwischen wird vermutet, sogar vorsätzlich und absichtlich!

Angenommen der Eingang per FAX (=fristgerecht) wäre dort bestätigt oder anerkannt worden, so hätte das aus meiner Sicht unabdingliche Verfahren nach Amtsermittlungsgrundsatz unter berücksichtigung der gültigen Gesetze stattfinden müssen. Dies hätte u.U. den Richter, die Stadtkasse und den NDR in Erklärungsnot gebracht...

u.A.:
  • Wieso werden die Bescheide mit Absender (Brief + Briefkopf!) durch den nicht-rechtsfähigen Beitragsservice "erlassen" und vesendet?
  • Wieso tritt der nicht-rechtsfähige Beitragsservice über ein Postfach (mit Vorsatz "NDR Hamburg" - aber Postfach in Köln) als Vollstreckungsgläubgier auf?
  • Wie kommt es das sowohl Stadtkasse als auch Gericht sich nicht mit der Frage beschäftigen, dass ein Kontenabrufverfahren nach AO durchgeführt wird, obwohl AO §1 bereits damit Einleitet, dass dies nur für Steuerforderungen gesetzlich gültig ist?

Kann jemand sagen ob es eine gerichtliche Pflicht gibt einer Person A hierzu Auskunft zu erteilen? Im letztmaligen Schreiben hat der Richter lediglich auf arrogante Art mitgeteilt, dass er weitere Schreiben wegen des (für ihn) abgeschlossenen Verfahren nicht beantworten wird.

Hier drängt sich vielmehr die Frage auf, wieso etliche vorhergehende Anfragen zu dem fristgerechten FAX-Zugang bei Gericht nicht beantwortet wurden? Dies wäre wohl kaum weniger Aufwendig gewesen als sich vor dieser Frage zu drücken.

Fällt jemand eine Möglichkeit ein die Person A noch wahrnehmen könnte um eine Auskunft zu erzwingen?
Gilt das Informationsfreihitsgesetz oder Vergleichbares auch für Gerichte bzw. Prozessbeteiligte (die StPO die einen einschlägigen Paragraph nennt ist m.E. hier nicht anwendbar).

So verwundert es Person A kaum, dass sowohl das Ansehen als auch das Vertrauen der Bürger gegenüber Gerichten abnehmen.

VG
D-Angel


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Wenn man das so liest (keine Interpretationsfehler und Ablauf so vonstatten gegangen wie beschrieben) ...

Hallo,
...

...also etwa das:

Die Beschwerde wurde vollständig mit Verweis auf den fehlenden Prozessbevollmächtigten und einer angeblichen Verfristung der Eingabe/Beschwerde bei Gericht zu Lasten von Person A abgewiesen. Das Gericht hatte lediglich den Posteingang (nach der Frist) Aktenkundig gemacht und in den Beschlüssen erwähnt!
...

...oder so etwas:

...
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowie eine Anhörungsrüge mit Rückfrage zu dem fristgerechten FAX-Eingang der offenkundig nirgendwo Erwähnung findet bleibt trotz mehrfachem Schriftwechsel unbeantwortet. Seitens Gericht und dem zuständigen Richter wird diese Frage vollkommen ignoriert und weder Bestätigt noch Widerlegt ob das FAX dort zur Kenntnis genommen wurde.
...

Oder auch das...
Für die Anhörungsrüge hat der Richter sich dann sogar noch erdreisten lassen abermals 60,00 Euro Kosten festzusetzen für Widerholungen die bereits in den vorhergehenden Beschlüssen Erwähnung fanden.

Die simple Frage ob das FAX mit fristgerechtem Eingang dort eingegangen oder zur Kenntnis genommen wurde wird vollständig ignoriert - inzwischen wird vermutet, sogar vorsätzlich und absichtlich!

...wie noch einiges andere, so kommt man zu dem Ergebnis, dass die berühmte Postmoderne (»Anything goes)« wohl inzwischen auch bis in den allerletzten Winkel der allerletzten behördlichen Schreibstube und auch der allerletzten Richterstube dieses Landes Einzug gehalten haben muss.

Während früher im »Dialog« des Bürgers mit allerlei Behörden noch der Satz »Wir haben unsere Vorschriften!« als das geflügelte Wort galt, dass einem immerhin noch eine gewisse Orientierung gab, scheint »man« demnach stattdessen heutzutage voll auf das Diktum eines bekannten Autoherstellers »Nichts ist unmöglich!« abzufahren und hat denn wohl dies zu seinem neuen Credo auserkoren... Oder ist es ganz einfach doch nur auch eine Bananenrepublik, von wenigen Gerichten abgesehen?

Angesichts solchen Verlaufes wäre jedenfalls auch ein fiktiver Besucher erstmal ziemlich ratlos, vor allem was mgl. Rechtsbehelfe gegen so etwas angeht.

Wie wäre es aber mit folgendem, wenn man nachstehendes berücksichtigt:
Bei aller Wichtigkeit dieses Forums und der hohen auch rechtlichen Kompetenzen manches Mitglieds dürfte dennoch klar sein, dass sich hier im wesentlichen Themeninsider bzgl. des sg. »Rundfunkbeitrags« finden, u. U. aber ausgewiesene, auch allgemein im Anwaltsberuf tätige Spezialisten vermutlich eher selten des Weges kommen.

Insofern wäre es doch vielleicht einen Versuch wert, das Thema auch einmal auf einem externen, möglichst renommierten allgemeinen Jura-Forum (von denen es ja zahlreiche gibt, und sicher die Schwierigkeit bestünde, die Spreu vom Weizen zu trennen) zur Diskussion zu stellen. Zum einen, um evtl. dort (Regelhaftigkeiten wie hier auch) Anhaltspunkte für ein weiteres Vorgehen zu erhalten. Mindestens im selben Umfang aber wäre von Bedeutung, auch auf dieser Ebene - & also über den »inner circle« der Gegner der RB-Abzocke hinaus - Öffentlichkeit zu schaffen über das, was dieser Rechtsstaat® bzw. dessen grundlegende Institutionen sich ggw. i. S. Verteidigung des »Rundfunkbeitrags« leisten. Dass das, was Du oben beschreibst, inzwischen den allgemeinen gerichtlichen Alltag in diesem Lande repräsentieren soll, kann sich ein fiktiver Besucher kaum vorstellen. Und wenn es tatsächlich inzwischen so sein sollte, dass ein deutsches Gericht einen ordnungsgemässen und fristgerechten Zugang eines Schriftsatzes (per Fax mit Sendebericht wie Du schreibst) unterschlägt (von den anderen Punkten zu schweigen), dann sollte so etwas einen breiteren Kreis von Fachleuten und die entsprechenden Fachverbände durchaus interessieren.

Was die Wichtigkeit der Schaffung von Öffentlichkeit oben anlangt: Besucher kann sich noch an die Inhaftierungsskandale vom Frühjahr erinnern. Von zehn Leuten (allesamt Normalbürger, also brave Zahler), denen er davon erzählt hatte, hatte niemand von diesen Abläufen auch nur irgendeine Kenntnis...


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Schaffung von Öffentlichkeit - ein wichtiges Sichwort. So wie es hier im Forum geschieht, den Hergang immer schön ordentlich dokumentieren. Aufsichtsbeschwerde könnte auch eine Möglichkeit sein, dafür sollte auch kein Rechtsanwalt nötig sein. Und das Präsidium des OVG müsste zu einer solchen Aufsichtsbeschwerde Stellung nehmen.


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Aufsichtsbeschwerde könnte auch eine Möglichkeit sein, dafür sollte auch kein Rechtsanwalt nötig sein. Und das Präsidium des OVG müsste zu einer solchen Aufsichtsbeschwerde Stellung nehmen.

Hat Person A bereits gemacht. Der Präsident des OVG sieht keine Veranlassung einzugreifen und angeblich auch keine Anhaltspunkte dass irgendwas schief gelaufen sein soll.
Person A ist bereits bekannt, dass derartige Beschwerden und Strafanzeigen allenfalls den Wert haben derartige Fälle zu amtlich zu dokumentieren. Der allgemeine Tenor lautet hier (ungeachtet dessen was vorliegt gegen Staatsbedienstete und Richter) in den meisten Fällen: Beschwerde/Anzeige wegen keinen Beweisen abgelehnt.

Inzwischen bin ich auch zu der Erkenntnis erlangt, dass das Thema Rundfunkzwang nur die Spitze des Eisberg sein kann. In unserem "Rechtsstaat" scheint wohl sehrviel mehr schief zu laufen. So etwas kann auch nur in einem "Rechtsstaat" existieren, dessen Gewaltenteilung auf zwei statt drei Säulen basiert. Fakt ist, dass Justiz und Richter vom Justizminister nach dem Prinzip "Zuckerbrot und Peitsche" kontrolliert (belohnt oder bestraft) werden. Die "Säule" Judikative existiert in der Gewaltenteilung in Deutschland defakto nicht eigenständig. Schöne Erklärung hierzu siehe: http://www.gewaltenteilung.de/

Demokratie und Rechtsstaat existieren was meine Meinung inzwischen angeht leider nur in der Theorie und auf dem Papier in Deutschland. Alles andere was von Politikern behauptet wird sind leere Lippenbekenntnisse.

VG


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cleverle2009

@Autor: d-angel2001 « am: Heute um 09:47 »
Dazu eine Definition von “Rechtsbankrott” laut Juristischem Wörterbuch von Gerhard Köbler

Zitat
Rechtsbankrott

ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise R., wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z. B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).

Der inzwischen zur anscheinenden Normalität als verkommen sich darstellende korrupte Zustand unserer Justiz und deren Schlächter …
.
Ich bin kein Unbeteiligterund wollte ich darüber urteilen , ob der „normale Staatsbürger“ in der hiesigen Rechtsordnung heute noch zu seinem „Recht“ kommt, sei es gegen die eigene Verwaltung, die Landtage und die Staatsregierung usw. oder ob es nicht etwa der Fall sei, dass vielleicht Lügner an die Spitze gelangt sind oder ob sich innerhalb der Justiz eventuell Korruption breit gemacht hat, dann sollte man durchaus über den juristischen Begriff „Rechtsbankrott“ als vermutete reale „System-Diagnose“ zumindest einmal nachgedacht haben.

Horst Seehofer zum Festakt „70 Jahre Bayerische Verfassung“

Datum der Rede: 1. Dezember 2016

Ich zitiere Artikel 117 aus unserer Bayerischen Verfassung:

„Alle haben die Verfassung und die Gesetze zu achten und zu befolgen, an den öffentlichen Angelegenheiten Anteil zu nehmen und ihre körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es das Wohl der Gesamtheit erfordert.“


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S
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Wurde in diesem fiktiven Fall bereits Akteneinsicht beim OVG Lüneburg beantragt/vorgenommen, um selbst einmal zu schauen ob in der dortigen Akte das 'verschollene' Fax auftaucht und wie ggf. damit umgegangen wurde?


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
...

»Ich zitiere Artikel 117 aus unserer Bayerischen Verfassung:

„Alle haben die Verfassung und die Gesetze zu achten und zu befolgen, an den öffentlichen Angelegenheiten Anteil zu nehmen und ihre körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es das Wohl der Gesamtheit erfordert.“«

...könnte gem. http://www.gewaltenteilung.de/ und deren Ausführungen folgend als reine Sollensaussage verstanden werden - anhand derer sich natürlich mancher Untertan allzugern abspeisen lässt. Ermöglicht ihm derlei Gewäsch doch - vielleicht sogar wider besseren Wissens für bare Münze genommen, als »fable convenue« gar - sich ohne sich ggf. um die gesellschaftlichen Realitäten zu scheren, den Freuden seiner Kleinbürgerexistenz und seiner Obrigkeitsgläubigkeit hinzugeben, frei von jedweder Beschäftigung mit solch' etwas Häßlichem wie Politik.

Wenn anstelle einer offenen Bestandsaufnahme der tatsächlichen Verhältnisse in den Politiker-Sonntagsreden ersatzweise solche wie oben bemüht werden müssen, dürfte das also eindeutige Gründe haben.

Liebe Moderation, ein fiktiver Besucher ist sich natürlich bewusst, dass vorlgd. Posting ein Abschweifen vom eigentlichen Sachverhalt darstellt. Anhand der obigen fiktiven Sachverhaltsschilderung scheint sich allerdings anzudeuten, dass entsprechend eine Einordnung der gerichtlichen Abläufe zumal i. S.  »Rundfunkbeitrag« in übergeordnete politisch-gesellschaftliche Zusammenhänge zu erfolgen hat, und insofern konsequenterweise auch Handeln der Bürger als Bürger - und nicht lediglich als GEZ-Opfer - gegen derartiges staatlich inszeniertes Unrecht erforderlich ist.  Damit dürfte - von den bislang bekannten wenigen Ausnahmen abgesehen - derzeit genug über den Stellenwert von Gerichtsverfahren gegen den sogenannten »Rundfunkbeitrag« - auf hiesiger staatlicher Ebene jedenfalls - ausgesagt sein. Das zu verdeutlichen ist Zweck des Postings.


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Und was ist nun die Konsequenz daraus...

Aufsichtsbeschwerde könnte auch eine Möglichkeit sein, dafür sollte auch kein Rechtsanwalt nötig sein. Und das Präsidium des OVG müsste zu einer solchen Aufsichtsbeschwerde Stellung nehmen.

Hat Person A bereits gemacht. Der Präsident des OVG sieht keine Veranlassung einzugreifen und angeblich auch keine Anhaltspunkte dass irgendwas schief gelaufen sein soll.
Person A ist bereits bekannt, dass derartige Beschwerden und Strafanzeigen allenfalls den Wert haben derartige Fälle zu amtlich zu dokumentieren. Der allgemeine Tenor lautet hier (ungeachtet dessen was vorliegt gegen Staatsbedienstete und Richter) in den meisten Fällen: Beschwerde/Anzeige wegen keinen Beweisen abgelehnt.
...

Zur Frage der Rolle etwa von Gerichtspräsidenten hält die von Dir genannte Internetpräsenz sogar auch ein paar passende Sätze bereit. In allgemeiner Form weiss auch der Volksmund zu derartigen Zusammenhängen etwas beizusteuern, demzufolge eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Gar nicht so dumm also, das Volk. Nur großen- bis größtenteils leider zu faul und wartet lieber, dass ein Erlöser kommt. Muss ja Gründe haben, wenn der Europarat bereits seit dreissig Jahren vergeblich fordert, dass Deutschland endlich eine unabhängige Justiz einzuführen habe. Wenn das Volk selbst das Thema nichts angeht...

Inzwischen bin ich auch zu der Erkenntnis erlangt, dass das Thema Rundfunkzwang nur die Spitze des Eisberg sein kann. In unserem "Rechtsstaat" scheint wohl sehrviel mehr schief zu laufen. So etwas kann auch nur in einem "Rechtsstaat" existieren, dessen Gewaltenteilung auf zwei statt drei Säulen basiert. Fakt ist, dass Justiz und Richter vom Justizminister nach dem Prinzip "Zuckerbrot und Peitsche" kontrolliert (belohnt oder bestraft) werden. Die "Säule" Judikative existiert in der Gewaltenteilung in Deutschland defakto nicht eigenständig. Schöne Erklärung hierzu siehe: http://www.gewaltenteilung.de/

Demokratie und Rechtsstaat existieren was meine Meinung inzwischen angeht leider nur in der Theorie und auf dem Papier in Deutschland. Alles andere was von Politikern behauptet wird sind leere Lippenbekenntnisse.
...

...eben Klappe halten und laufen lassen? Diese Sch..., was den sogenannten als Spitze des Eisbergs benannten »Rundfunkbeitrag« angeht, muß in die breite Öffentlichkeit. 10-fach breiter, als sie es jetzt noch ist. Und wenn im genannten Zusammenhang wirklich Anhaltspunkte für eine offizielle Unterschlagung des in Rede stehenden, korrekt und fristgerecht zugestellten Faxes vorliegen sollten (müsste ja nachweisbar sein), wäre im obigen Sinne der ganze Sachverhalt als allererstes dran. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, dürfte so etwas garantiert auf ein breiteres öffentliches / institutionelles bzw. berufsverbandliches Interesse stossen.

Und selbst wenn am Ende eine Panne® oder ein Versehen® dabei herauskommen sollten - also »Verlorengehen« oder aus Versehen geschreddert o. ä. - wäre die Mühe nicht vergeblich gewesen. Immerhin wäre dann zum Vorteil des Staates der Nachweis erbracht, dass er mit der Zeit geht und eben auch institutionelles Lernen stattfindet. Ist ja noch nicht so lange her, dass erst gewisse Einzelbehörden bspw. Aktenvernichtung zur Aufklärung von Straftaten erfolgreich als neues Element ins Portfolio der Handlungsoptionen für Behörden eingeführt hatten :->.


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Ich stimme dir da voll und ganz zu! Eine Anwältin (mit der ich u.a. wegen einer Vertretung in Kontat gestanden habe) hat mir auch geraten damit in die Öffentlichkeit zu gehen. Doch irgendwie glaube ich dass eine FAZ-Zeitung oder WELT das Thema dann doch wieder "System-Konform" umstricken und nach-richten werden.

Einen FAX-Beleg habe ich selbstverständlich! Aber das scheint der Justiz sozusagen am Arsch vorbei zu gehen.

Die Idee mit der Breiten masse finde ich gut. Nur wie am sinnvollsten anstellen? Ich habe gestern Abend auch schon überlegt, ob man als Gemeinschaft der GEZ-Boykott Mitglieder (die ja nicht gerade wenig sind) nicht einen Aufruf für eine kleine Spende machen kann (Zweck-Gebunden!!!) um in größeren Tageszeitungen einen schlagfertigen Artikel möglichst groß einbringen zu können (ohne dass dieser von Redakteuren als "Gastbeitrag" nach-gerichtet wird).

Auch habe ich überlegt, ob man über eine kleine Spende der Mitglieder nicht ein oder zwei Anwälte die sich Idealerweise mit diesem Thema (aus Eigenmotivation) auseinandersetzen dafür begeistern könnte hier im Forum ab und an aktiver rein zu schauen und fachlichen Rat zu geben?

Bei einer Spende denke ich dabei an einen Beitrag von 0,50 Euro bis 1,00. Ich denke bei der Masse an Mitgliedern hier dürfte da bei einem regelmäßigen freiwilligen(!) Beitrag selbst wenn nur 10-20% das machen eine Summe raus kommen mit der man auch etwas Bewegen kann. Einige Petitionsplattformen (ich nenne hier bewusst keine Namen) machen es ja schließlich auch so.

Darüber hinaus habe ich hier im Forum selbst kürzlich eine Idee geäußert mit der man als große Masse Rundfunkanstalten und Vollstreckungsorgane in Erklärungszwang bringen könnte. Und zwar durch eine Plattform auf der Vorschläge (von Mitgliedern sowie mir selbst) eingebracht werden können für Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz sowie entsprechend nach Rundfunkstaatsvertrag (§ gerade nicht zur Hand) um viele Menschen dazu zu bewegen eine solche Anfrage abzusenden. Hierfür würde ich dann (sofern positives Feedback kommt) versuchen eine Web-Plattform mit FAX-Gateway zu entwickeln, sodass der Aufwand für einzelne Teilnehmer gering ist. Anmeldung - einmal Daten hinterlegen, ggf. über neue Vorschläge abstimmen und vorhandene Anfragen für eine Teilname bestätigen (Absenden erfolgt dann mit Vorschau der eigenen "Version" mit Bestätigung über das FAX Gateway mit eigenen Namen/Anschrift).


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Öffentlichkeiten gibt es ja viele...

...
Ich stimme dir da voll und ganz zu! Eine Anwältin (mit der ich u.a. wegen einer Vertretung in Kontat gestanden habe) hat mir auch geraten damit in die Öffentlichkeit zu gehen. Doch irgendwie glaube ich dass eine FAZ-Zeitung oder WELT das Thema dann doch wieder "System-Konform" umstricken und nach-richten werden.

Einen FAX-Beleg habe ich selbstverständlich! Aber das scheint der Justiz sozusagen am Arsch vorbei zu gehen.

...die allgemeine Öffentlichkeit, berufsständische etc. pp. Da könnte im Einzelfall natürlich eine unterschiedliche Vorgehensweise erforderlich sein. Aber in einem der Tendenz nach allgemein bedeutsamen Zusammenhang?

In einem für das spätere allgemeine Publikum gedachten Filmdrehbuch (ähnlich Watergate oder was immer) mit einem fiktiven Fall wie oben als Grundlage dürfte das Ganze natürlich nicht zu niedrig aufgehängt sein. Mediale Big-Player wie die genannten würden sich für eine Geschichte etwa derart: »Bin auf dem frisch gebohnerten Flur des Verwaltungsgerichts oder vor der Tür des OVG-Präsidenten ausgerutscht, kein Warnschild da, Schadensersatzforderung aber abgelehnt (auch von der Aufsichtsbehörde des Gerichts), das wisse jedes Kind« vmtl. wirklich nicht interessieren.

Anders, wenn etwa im weiteren bekannt würde, dass der Bruder des Landesjustizministers Lieferant des Bohnerwachses für alle Gerichtsgebäude wäre und ferner bekannt, dass das Bohnerwachs nicht normgerecht, sondern aus Profitgründen zu 80% aus Altöl mit zwingendem Ausrutschen besteht, und sowohl der Landesjustizminister als auch der Gerichtspräsident an den Einnahmen des zu vielfach überhöhten Preisen an die öffentliche Hand verscheuerten Bohnerwachses beteiligt wären... Na ja - Ernst beiseite.

Auf einen fiktiven Fall wie oben angewandt, könnte die Sache doch durchaus den Plot spannender machen, wenn etwa eine entsprechende fiktive Beschwerde mit Beweismitteln bei der ministeriellen Aufsichtsbehörde für besagtes Gericht und dessen Präsidenten eingereicht würde... Auch oder insbesondere auch gerade dann, wenn später lediglich ein Zweizeiler etwa die Antwort enthielte, »man habe in genannter Angelegenheit von aufsichtsbehördlicher Seite den Einlassungen des fiktiven OVG-Präsidenten besagten Gerichts nichts hinzuzufügen«.

Da könnten dem Ganzen und als Gesamtpaket - sofern als solches gerichtsfest (also z. B. Fax-Nummer des Gerichts, zust. Abteilung etc. pp. verifiziert und mit den Angaben auf der Internet-Präsenz abgeglichen?) - dann vllt. doch ein paar Karat mehr zu bescheinigen sein und in dem Roman die Angelegenheit sowohl für die regionale als auch überregionale Presse (Alternativpresse nicht zu vergessen, falls vhd.), als ggf. eben im weiteren auch berufsständisch durchaus interessant werden. Denn wenn in einem gedachten Land in gedachten Rechtsfällen inwischen auch gestandene Anwälte u. U. damit rechnen müßten, von einem Gericht (auf der Nordhalbkugel, nicht in irgendeiner Bananenrepublik) nicht per Rabulistik, sondern materiell-konkret anhand strafbarer Handlungen über den Tisch gezogen zu werden, dürfte wohl doch einige Unruhe aufkommen.



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Horst Seehofer zum Festakt „70 Jahre Bayerische Verfassung“

Datum der Rede: 1. Dezember 2016

Ich zitiere Artikel 117 aus unserer Bayerischen Verfassung:

„Alle haben die Verfassung und die Gesetze zu achten und zu befolgen, an den öffentlichen Angelegenheiten Anteil zu nehmen und ihre körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es das Wohl der Gesamtheit erfordert.“

Das hat der Herr MP Seehofer nur gesagt, weil die Kameras der öffentlich rechtlichen Medien auf Ihr gerichtet und das aufgezeichnet haben. Denn der Dummfunk verbreitet sowas über die stündlichen Nachrichten, damit die Leute vor dem Fernseher zuhause auf der Couch noch in die Hände klatschen.

Wie der Staat und seine staatlichen Rechtsorgane egal wie sie heißen, mit den Rechten des einzelnen Bürger in der Realität, im jedem Fall eines Rechtsanspruches umgeht, davon berichten die Medien des Dummfunk nur in dem Umfang, wie Sie es in Ihrem Interesse für nötig halten.


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Das hat der Herr MP Seehofer nur gesagt, weil die Kameras der öffentlich rechtlichen Medien auf Ihr gerichtet und das aufgezeichnet haben. Denn der Dummfunk verbreitet sowas über die stündlichen Nachrichten, damit die Leute vor dem Fernseher zuhause auf der Couch noch in die Hände klatschen.

Wie der Staat und seine staatlichen Rechtsorgane egal wie sie heißen, mit den Rechten des einzelnen Bürger in der Realität, im jedem Fall eines Rechtsanspruches umgeht, davon berichten die Medien des Dummfunk nur in dem Umfang, wie Sie es in Ihrem Interesse für nötig halten.

Schönes Beispiel. Derartige Lippen-Bekenntnisse gibt es leider fast tagestäglich im Propaganda-TV. Gerade Höherrangige Politiker und erst Recht ein Justizminister Maas sollten es wohl besser wissen (Herr Maas "maßregelt" schließlich auch den ihm untergeordneten Justizapparat "Judikative").


Ich muss zugeben dass ich inzwischen selbst ziemlich ratlos, verwirrt und schockiert bin über die Erkenntnisse unseres "Rechtsstaates". Aber im Grunde wage ich fast zu behaupten, dass das was unsere Regierung hier billigt und Ausübt schon an einen fortlebenden "faschismus" grenzt. Damals sicherlich offensichtlicher und brutaler.

Aber die Prinzipien sind wenn auch anders nach wie vor gegeben:
- Rechtsbeugung
- Verfolgung jener die sich "nicht anschließen" oder gar etwas gegen die Regierung unternehmen wollen um die Demokratie wieder herzustellen.
- Gott sei dank (selten bis gar nicht) Mord- und Totschlag... dafür aber wurde der "Bürgerlicher Tod" durch unsere Regierung perfektioniert durch Ruhig-Stellen mittels Urteilen, erheblichen Prozesskosten bis hin zur Einschränkung des eigenen Lebens durch negative Schufa, Verleumdung als "Reichsbürger" und "Nazi" usw.

Mitunter wird erheblich und billigend in Kauf genommen Freiheit, Selbstbestimmung und den Ruf zu schädigen (bei Angestellten/Selbstständigen bis hin zum Arbeitsverlust und finanziellen Ruin).


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