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Autor Thema: Inwieweit profitiert der Staat steuerlich vom Zwangsbeitrag?  (Gelesen 1137 mal)

B
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Hallo,

ich habe momentan leider keine Zeit in diese Richtung zu recherchieren und kenne mich als Student, der bisher keine Steuern zahlen musste, überhaupt nicht auf dem Gebiet aus, allerdings ist mir da folgendes Thema in den Sinn gekommen:

Da die Landesrundfunkanstalten ja Unternehmen sind und mit einer Ust-Ident-Nummer (Unternehmenssteueridentifikationsnummer?) ausgestattet sind, müssten diese doch Steuern abtreten, oder? Die Mitarbeiter Einkommenssteuer und auf die Renten/Pensionen wird sowas doch auch noch erhoben? Sind die Milliardeneinnahmen der ÖRR eigentlich als Brutto oder Netto anzusehen?

Inwieweit hat sich der Staat hier eigtl. noch eine nette Nebeneinkommensquelle geschaffen?


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L
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Die Frage, ob Rundfunkanstalten auch umsatzsteuerpflichtig sind, wurde auch bereits vom Bundesverfassungsgericht verhandelt (vor allem das 2. Rundfunk-Urteil, siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/2._Rundfunk-Urteil).

Siehe auch folgende Notiz:

Zitat
Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, die neben ihren nichtunternehmerischen Tätigkeiten auch unternehmerische Tätigkeiten ausübt, bezieht sog. Katalogleistungen i.S. des § 3a Abs. 4 UStG 1999 selbst dann als Unternehmerin (§ 3a Abs. 3 Satz 1 UStG 1999), wenn sie diese nur für ihre nichtunternehmerischen Zwecke verwendet. Mit dieser Begründung stellte der Bundesfinanzhof jetzt fest, dass eine Rundfunkanstalt Umsatzsteuer für die von im übrigen EU-Gemeinschaftsgebiet ansässigen Rundfunkanstalten bezogenen Leistungen schuldet, weil diese Leistungen im Inland ausgeführt wurden und damit im Inland der Umsatzsteuer unterliegen.

Soweit der Bundesfinanzhof, Urteil vom 10. Dezember 2009 XI R 62/06

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=XI%20R%2062/06


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