Autor: 23. Juli 2017, 07:10
Bildquelle: http://up.picr.de/28344812wd.pngRadioszene, 22.07.2017
PULS auf UKW:
Klage gegen Tausch mit BR Klassik abgewiesenDer Bayerische Rundfunk will sein momentan ausschließlich digitales Jugendradio PULS ab 2018 auf den UKW-Frequenzen übertragen, auf denen momentan noch BR-Klassik ausgestrahlt wird. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat jetzt eine Klage von “Musikern und Liebhabern klassischer Musik gegen diesen Analog-Digital-Tausch abgewiesen. [..]
Die Musiker und Liebhaber klassischer Musik, sind der Ansicht, Art. 2 Abs. 4 BayRG, der den geplanten Frequenzwechsel ermöglichen solle, sei mit dem Rundfunkstaatsvertrag nicht vereinbar und verstoße gegen die Bayerische Verfassung. Aus der Rundfunkfreiheit und dem vom Schutzbereich des Grundrechts umfassten Grundversorgungsauftrag ergebe sich eine Verpflichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, seine Programme in einer technischen Form zu verbreiten, die für die Mehrheit der Hörer auch tatsächlich zu empfangen sei. Wenn Hörer erst ein Digitalradio erwerben müssten, liege hierin eine unzulässige Erschwernis. Dadurch sei auch die Rundfunkempfangsfreiheit verletzt. [..]
Eine Entscheidung über eine weitere Klage von Privatradios, die ihre Existenz durch den Frequenzwechsel bedroht sehen, ist vom Oberlandesgericht noch nicht gefallen, wird aber in Kürze erwartet.
Weiterlesen auf: http://www.radioszene.de/108637/br-puls-ukw-klassik.html
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»Letzte Änderung: 23. Juli 2017, 22:17 von Bürger«