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Autor Thema: SELBSTBEDIENUNG Wie die örR ihre Wettbewerber ausschalten wollen  (Gelesen 2263 mal)

Uwe

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SELBSTBEDIENUNG
Wie die Öffentlich-Rechtlichen ihre Wettbewerber ausschalten wollen


Quelle: Tichys Einblick 21.07.2017


Zitat
Ministerpräsidenten Malu Dreyer ist in Personalunion Verwaltungsratsvorsitzende des ZDF, Chefin der Rundfunkkommission der Länder und als Ministerpräsidentin für das Landesrundfunkrecht in Rheinland-Pfalz zuständig. Inkompatibel, na und?

Verändert sich das Verhalten der Nutzer, dann ist das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen nicht mehr zeitgemäß und muss zurückgeführt werden. Die Beitragszahler müssen dadurch entlastet und nicht weiter belastet werden. Denn am Ende gilt, der Wettbewerb zeigt am besten, welche Pläne falsch sind.

weiterlesen auf:
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/schaefflers-freisinn/wie-die-oeffentlich-rechtlichen-ihre-wettbewerber-ausschalten-wollen/


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Verkennt Herr Tichy da nicht etwas...

SELBSTBEDIENUNG
Wie die Öffentlich-Rechtlichen ihre Wettbewerber ausschalten wollen


Quelle: Tichys Einblick 21.07.2017


...

Nein - nicht das mit besagter Selbstbedienung der Herrschaften vom ÖRR. Das ist zutreffend. Und auch kein Wunder angesichts deren Verfilzung mit der etablierten Politik, die bekanntlich (sich) den ÖRR mit dem Geld der Bürger als eigenen »Privatfunk« gekauft hatte. Mit dem Ergebnis zum einen der hochgradig dankbaren Medienelite und entsprechender Berichterstattung im Sinne von deren Wünschen, sofern im ÖRR dauerversorgt sowie zusätzlichen Verdienstquellen wiederum für unsere Politiker, wie der Fall Dreyer eindrucksvoll deutlich macht.

Aber dass besagter ÖRR sich im Wettbewerb befinde. Das tut er nämlich nicht. Er stellt ein »sozialistisches« (für seine internen Nutzniesser, und der Begriff selbst soll natürlich auch nicht beleidigt werden) Teilsystem unter Protektion der politischen »Elite« dieses Landes dar, wie einstmals die Hofschranzen der Feudalherren. Innerhalb solcher Strukturen ist auch das mit der eingangs erwähnten Selbstbedienung (bis hin zur zumindest teilweisen Auslegung der Gesetze nach ihrem Gusto) gang und gäbe.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2017, 10:15 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

F
  • Beiträge: 180
Da sich der Rundfunk (privat wie öffentlich-rechtlich) mit dem Internet im Wettbewerb befindet, befindet sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk natürlich auch im Wettbewerb mit dem Internet. Internet ist traditionell (Begriff vielleicht etwas verfrüht) textlastig.

Ergo:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht in hartem Wettbewerb mit Presse, privatem Rundfunk und Internet-Mediendienstleistern – wobei sich der harte Wettbewerb nur auf Quoten, nicht auf Einnahmen oder möglichem Konkurs bezieht.


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