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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung, Person A ist Student  (Gelesen 4028 mal)

A
  • Beiträge: 1
Hallo zusammen, nachdem ich mich hier etwas eingelesen hatte, musste ich feststellen, dass folgender Fall
doch etwas speziell ist und habe mich deshalb hier angemeldet um diesen zu schildern:


Person A hat seit Sep. 2014 eine eigene Wohnung (wohnt zur Miete) und wurde prompt ohne Abgabe einer Willenserklärung beim Rundfunk/GEZ zwangsangemeldet, nachdem er das erste Schreiben ignoriert hat.

ALLE weiteren Schreiben, die Person A von der GEZ erhalten hat, wurden ebenfalls ignoriert.
Letzte Woche hat Person A ein Schreiben erhalten, welches ihm doch etwas zu Bedenken gibt:
VOLLSTRECKUNGSANKÜNDIGUNG (siehe Anhang).

Was man zu Person A unbedingt wissen sollte:
- A ist Student und hat vom Sep. 2014 bis Feb. 2016 und vom Sep. 2016 bis Feb. 2017 BaföG erhalten.
A ist sich bewusst, dass BaföG-Empfänger vom Rundfunk befreit sind. Jedoch sah A nicht ein deswegen einen erheblichen bürokratischen Aufwand auf sich zu nehmen. Außerdem würde es nach Meinung von A bedeuten, sich der Zwangsabgabe zukünftig zu unterwerfen.

- Um sich das Studium zu finanzieren arbeitet A nebenbei. Was A verdient ist nicht viel und reicht gerade so aus um die monatlichen Kosten zu decken. Tatsächlich hat A WENIGER Geld zur Verfügung als jemand der Hartz IV bezieht. Darüber hinaus lebt A in sehr bescheidenen Verhältnissen; in einer 22m² Wohnung mit dem nötigsten Mobiliar. A besitzt keinen Fernseher, Radio und hat auch kein PKW. Sein wertvollster Besitz ist ein zwei Jahre alter Laptop, den er für das Studium benötigt.

- A nimmt und hat auch nie die "Dienstleistungen" der GEZ in Anspruch genommen, da es genügend Alternativquellen gibt.

- A hat nie Wiederspruch gegen die Schreiben eingereicht, sondern nur ignoriert.


Person A hat nun folgende Optionen abgewägt:
- Vollstreckungsandkündigung ignorieren und abwarten was passiert. Worst-Case-Szenario wäre, dass früher oder später ein GV vor A's Haustür steht. Dieser wird jedoch nur festellen können, dass es bei A nichts zu holen gibt.
Lohnpfändung dürfte auch nicht in Frage kommen, da man sonst A seiner Lebensgrundlage berauben würde.

- Persönlich bei der Stadtverwaltung/Vollstreckungsinnendienst erscheinen und mit einer verantwortlichen Person reden.
A würde der Person den Sachverhalt so erläutern wie hier geschildert und darauf hinweisen das es bei ihm nichts zu holen gibt, am Existenzminimum lebt und er die gewaltige Summe nicht aufbringen kann.
Gewisse Belege, wie z.B. BaföG- und Studienbescheinigungen, Kontoauszüge der letzten Monate etc. kann A vorweisen.
Außerdem würde A in Frage stellen inwieweit die "Forderung" überhaupt rechtskräftig ist und evtl. einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung einreichen.
A erhofft sich hierbei vorallem das Einsicht gezeigt wird und A zumindest für die nähere Zukunft seine Ruhe haben wird. Oder wäre es naiv von A diesen Schritt zu gehen?

- Rückwirkend einen Antrag auf Freistellung beantragen, sofern das im Fall für A möglich ist.

- An einen Anwalt wenden, da A kein Jura studiert. Jedoch kann A sich einen Anwalt eigentlich nicht leisten und würde sich so evtl. verschulden.


Gibt es weitere Handlungsoptionen die A hier übersehen hat? Und was würdet ihr Anstelle von A tun?


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Schau mal hier rein:

3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung
"Ich hätte da mal 'ne Befreiung anzumelden"

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.msg134174.html#msg134174
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.msg123622.html#msg123622


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V
  • Beiträge: 57
rückwirkende Befreiung beantragen (Bafög)
ggf. auch Befreiung nach Härtefallregelung beantragen (für die Zeiten, in denen keine Sozialleistung bezogen wurde)

da Person A keine Rechtsmittel gegen die "Bescheide" von der GEZ eingelegt hat, ist das ihre einzige Möglichkeit noch aus der Sache rauszukommen.

Den GV auf die rückwirkenden Anträge hinweisen, dann ist die GEZ erstmal paar Monate mit deinen Anträgen beschäftigt.

 ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juli 2017, 05:48 von VGkoblenz«

 
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