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Autor Thema: Wenn Öffentlich-Rechtliche auch noch Internetzeitung machen wollen  (Gelesen 6347 mal)

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Leipziger Internet Zeitung, 12.07.2017

Wenn Öffentlich-Rechtliche auch noch Internetzeitung machen wollen

von Ralf Julke

Zitat
Da hat sich Michael Hanfeld noch sehr zurückgehalten, als er am Dienstag, 11. Juli, eine Wortmeldung des Vorsitzenden des HR-Rundfunkrats, Harald Brandes, mit dem ursprünglichen Titel „Presseähnliche Telemedienangebote wünschenswert“ kommentiert. Ein Titel, der dann noch einmal weichgespült wurde. Obwohl sich am Inhalt nichts änderte. Die Granden des Öffentlich-Rechtlichen wollen tatsächlich den ganzen Kuchen, nicht nur die Hälfte.

Und das versuchen gerade die Sender in der ARD seit Jahren massiv. Im Kauderwelsch des MDR versteckt sich das in der Worthülse „trimedial“. Was in diesem Sinn alle drei Sendewege bedeutet: Fernsehen, Radio und Online.

Aber eben nicht nur Fernseh- und Rundfunkbeiträge. Man hat regelrecht zuschauen können, wie die regionalen Sender nach und nach das eindeutige Verbot, im Internet „presseähnliche Angebote“ zu platzieren, unterlaufen haben und ihre Online-Auftritte zu Nachrichtenseiten gemacht haben.

Typischstes Beispiel: der Mitteldeutsche Rundfunk. Wer die Homepage aufsucht, bekommt kein Senderprogramm, keine Einladung zum Abendfilm oder eine andere Übersicht zum eigentlich zentralen Fernseh- und Radio-Angebot. Die gibt’s erst ganz unten. [..]

Weiterlesen auf:
https://www.l-iz.de/bildung/medien/2017/07/Wenn-Oeffentlich-Rechtliche-auch-noch-Internetzeitung-machen-wollen-185438

Siehe auch:
Kommentar zu ARD und ZDF: Warum nicht die Presse ersetzen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23686.0.html


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Jetzt am 12.9. ein Leserkommentar dazu:

Zitat
Meinungsmache ist nicht Aufgabe der ÖR!
Möglichst neutrale Berichterstattung ist es aber.
In Ihrem späteren Fakenews-Artikel 9.2017 greifen Sie dies positiv auf.
Deshalb MUSS die ÖR-Gebühr auf alle Kanäle ausgeweitet werden, damit eben Meinungsvielfalt garantiert werden kann!
Die Filterblasen müssen sich mit der Wahrheit messen!



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faust

... irgendwann isses dann ein Fall fürs Kartellamt.

Hach, Demokratie ...


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Zitat
Typischstes Beispiel: der Mitteldeutsche Rundfunk. Wer die Homepage aufsucht, bekommt kein Senderprogramm, keine Einladung zum Abendfilm oder eine andere Übersicht zum eigentlich zentralen Fernseh- und Radio-Angebot. Die gibt’s erst ganz unten. [..]

Ein Blick auf die RBB Homepage zeigt, dass es dort genauso gemacht wird.
http://www.rbb-online.de/
Was den Rückschluss zulässt: Der örR verdrängt nach und nach die Printmedien.


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Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt

T
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Verbot presseähnlicher Angebote in Telemedien - Assion kommentiert das Urteil des BGH vom 30.04.2015 zur Einordnung als Marktverhaltensregelung

Kurznachricht zu "Tagesschau-App - Anmerkung zum Urteil des BGH vom 30.04.2015" von RA Dr. Simon Assion, original erschienen in: WRP 2015 Heft 12, 1468 - 1477.

https://www.jurion.de/news/330151/Verbot-presseaehnlicher-Angebote-in-Telemedien-Assion-kommentiert-das-Urteil-des-BGH-vom-30-04-2015-zur-Einordnung-als-Marktverhaltensregelung/

vgl.
Max Wellenreuther:
Presseähnliche Telemedien öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, Berlin 2011.

https://books.google.de/books?id=8XariiALJGcC&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false

Die Betätigung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Onlinebereich wirft nicht nur aufgrund der Gebührenfinanzierung der Rundfunkanstalten eine Reihe verfassungsrechtlicher Fragen auf. Die vorliegende Arbeit greift diese Fragen hinsichtlich der Betätigungen der Rundfunkanstalten im Bereich der so genannten presseähnlichen Telemedien auf und will einen Beitrag zu der verfassungsrechtlichen Diskussion um den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Onlinebereich leisten.

vgl.
Zeitschriftenverleger: Ausbau von Tagesschau.de ist Grenzüberschreitung

„Die jetzt öffentlich gewordene Vorlage des NDR-Rundfunkrates über einen Ausbau von Tagesschau.de ist eine Kampfansage an alle frei finanzierten Medien."

Quelle:
http://www.vdz.de/nachricht/artikel/zeitschriftenverleger-ausbau-von-tagesschaude-ist-grenzueberschreitung/


ARD-App unzulässig – Zeitschriftenverleger begrüßen Entscheidung des Landgerichts Köln


In seinem Urteil v. 27.09.2012 hat das Landgericht Köln die Bewertung der acht klagenden Zeitungsverlage bestätigt. Danach ist die Tagesschau-App presseähnlich und nach dem Staatsvertrag unzulässig, weil sie nicht sendebezogen ist.

„Wir sehen uns durch das Urteil in unserer Auffassung bestätigt, dass die Beschränkung öffentlich-rechtlicher Online-Presse im Staatsvertrag politisch wirksam sein muss“,  so Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik im VDZ.

Quelle:
http://www.vdz.de/nachricht/artikel/ard-app-unzulaessig-zeitschriftenverleger-begruessen-entscheidung-des-landgerichts-koeln




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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Was den Rückschluss zulässt: Der örR verdrängt nach und nach die Printmedien.

...und wenn die PRINT- und ONLINEmedien wie FAZ, LVZ & Co. jetzt nicht endlich aufwachen und massiv ihre Position verteidigen, dann gute Nacht.

Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang auch noch ein ausführliches Eigenzitat aus einem Thread bzgl. der FAZ.

Die Erkenntnisse über die Konkurrenzsituation und Zwangssubventionierung von ARD-ZDF-GEZ durch die PRINT- und ONLINEmedien sind meines Erachtens nach elementar und gehören den Betroffenen deutlich gemacht, denn es hat den Anschein, als ob sich diese der Ungleichbehandlung (gegenüber privaten RUNDFUNKanbietern und Verlagen mit Beteiligungen an RUNDFUNKunternehmen) überhaupt nicht bewusst sind:

Deutschlandfunk: "Staatsrundfunk" - "Liebesbrief" an die FAZ-KollegInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24122.msg153271.html#msg153271
Mal eine Nebenbemerkung, die hier auch bitte nicht weiter vertieft werden sondern eigentlich eigenständig thematisiert werden sollte (wenn ich oder jemand anderes die Zeit/ Gelegenheit dazu hat  ::) :-\):

Nach § 5 RBStV ist von den "nach Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstaltern oder -anbietern" kein "Rundfunkbeitrag" zu entrichten:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12156-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag#p5
Zitat
§ 5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
[...]
(6) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 und 2 ist nicht zu entrichten von
1. den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, den Landesmedienanstalten oder den nach Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstaltern oder -anbietern
[...]

Für die privaten PRINT- und ONLINEmedien gibt es keine solche Ausnahme...
...es sei denn, sie hätten eine Beteiligung an RUNDFUNKunternehmen und hätten z.B. vor dem BayVerwGH erfolgreich geklagt ;)
Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20041.msg129606.html#msg129606
Münchener Zeitungs-Verlag klagt wegen des Rundfunkbeitrags gegen den BR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19979.msg129575.html#msg129575
Zitat
Zeitungsverlag mit Radiosender-Anteilen muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
....
Laut Paragraf 5, Absatz 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages müssen private Rundfunkveranstalter und -anbieter den pauschalen Rundfunkbeitrag nicht zahlen, weil sie nicht dazu verpflichtet werden können, zur Finanzierung ihrer Konkurrenz beizutragen.....
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zeitungsverlag-mit-Radiosender-Anteilen-muss-keinen-Rundfunkbeitrag-zahlen-3307172.html

> RTL & Co. müssen lt. RBStV keinen "Rundfunkbeitrag" zahlen.
> Verlage mit Beteiligung an RUNDFUNKunternehmen müssen lt. BayVerwGH keinen "Rundfunkbeitrag" zahlen.

> FAZ & Co. und Nicht-Rundfunk-Unternehmen ohne Beteiligung an RUNDFUNKunternehmen müssen lt. RBStV "Rundfunkbeitrag" zahlen.

LOGIK?!? :o ::) >:(



Seitdem sich ARD-ZDF-GEZ jedoch ins Internet ausbreiten, stehen sie nicht mehr nur im direkten Wettbewerb mit den privaten RUNDFUNKanbietern, welche - soweit "verständlich" - von der Finanzierung ihres direkten Wettbewerbers ausgenommen sind.

Seit Ausbreitung von ARD-ZDF-GEZ ins Internet stehen diese im direkten Wettbewerb mit JEDEM MEDIENanbieter, d.h. also auch den im Internet präsenten PRINT- und ONLINEmedien.

Vielleicht sollten FAZ & Co. mal darüber nachdenken...

...und alle Blogger und MEDIENanbieter wie auch wir hier im Forum ;)


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