Hallo!
Vorsicht, Person X: es handelt sich nicht um ein ziviles Mahn- und Vollstreckungsverfahren ("gerichtl. Mahnbescheid") -- sondern nach RBStV §10 (6) um die Verwaltungsvollstreckung (LVwVG BW) -- Verwaltungsvollstreckung läuft (zunächst)
ohne Unterschrift eines Richters.
Im "Kreise" des LG Tübingen werden anscheinend zZ möglicherweise Gerichtsverfahren "auf Eis" gelegt -- aber zentral werden zZ Zwangsvollstreckungen eingefroren / eingestellt (dafür wäre nach ZPO ja die Zivilgerichtsbarkeit zuständig).
Nach dem Rechtsweg (RBStV -> öffentliche Abgabe -> VwGO: Bescheid -> Widerspruch -> Widerspruchsbescheid -> Klage(n)) kommt zunächst die Verwaltungsvollstreckung (VwGO), auf die sich die Zwangsvollstreckung (ZPO) anschließt.
Verwaltungsvollstreckung:
Ein möglicher Ansatz (VwVG NRW §1 (2) "im Wettbewerb erbrachte Leistungen") fehlt bei Euch im LVwVG BW.
Ein möglicher anderer Ansatz wäre: für die Vollstreckungshilfe nach LVwVG BW §4 (3) finden die LVwVfG BW §§4-8 Anwendung -- nun ist aber der SWR von der Anwendung des LVwVfG BW explizit ausgenommen: LVwVfG §2 (1).
Vielleicht darf auch der SWR nur Selbstverwaltung ausüben (SWR-StV §1 (2)
http://www.artikel5.de/gesetze/swr-stv.html), Das würde zu LVwVfG §9 Verwaltungstätigkeit mit "Außenwirkung" iVm LVwVfG §2 (1) "ausgenommen SWR" passen. Hier würde sich zunächst die Frage stellen, ob der Beitrag auf die Wohnung noch Selbstverwaltung der Nutzer ist, oder schon Außenwirkung, da die Wohnung an sich nichts mit Rundfunkempfang zu tun hat. Falls "Außenwirkung" wäre ein eigenes Vollstreckungsersuchen des SWR / BS rechtswidrig und könnte damit nicht vollstreckbar sein.
Zwangsvollstreckung nach
ZPO -- hier geht mit der ZPO ein
Fenster zum Zivilrecht auf, da wäre das AG zuständig (und
erst ab hier wirken die Argumente des LG Tübingen).
Bei Zwangsvollstreckung könnte Person X beim "Fingerheben"
Rechtsmittel einlegen, und zB beim AG die Tübinger Argumente. Auch das kann Person X vom AG zum LG treiben (so sind die LG Tüb-Entscheidungen entstanden).
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"