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Autor Thema: § 4 Abs. 6 RBStV "besondere Härtefälle"  (Gelesen 34467 mal)

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Dass der Richter "fair" war, ist ja gut & schön, und dass er sich bemüht habe, "deine Lebenssituation" aufzuklären. Fair und nett war lt. / vorletztes Jahr auch ein Kölner Richter, der obendrein maximal nett erklärt hatte, der Riesenvorteil des "Rundfunkbeitrages" bestehe ja darin, "dass nun keine Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen von Nachbarn" [sic!, im Forum nachzulesen] mehr erforderlich seien.

"Fairness" sollte aktuell nicht allzusehr verwundern. Denn auch wenn gewisse Herrschaften in diesem Land praktisch machen können, was sie wollen - im Zweifel haben die sich ja höchstens "geirrt" - leisten die sich nicht mehr die maximale Dreistigkeit, allzu offensichtlich öffentlich auf diverse Rechtsstaatsgrundsätze zu scheissen, wie das bisher in der überwältigenden Zahl der Klagen gegen den sogenannten Rundfunkbeitrag geschehen ist.

Nachdem Du aber bereits auf die wesentlichen BVerfG-Entscheide hingewiesen hattest, war wohl klar, dass man Dich nicht als ganz dummen Jungen abfertigen konnte, darum musste man sich etwas mehr Mühe machen. Aber das schöne "Hase-und-Igel"-Spielchen mit dem Bürger geht natürlich weiter.

Insofern wäre zu diskutieren, ob das Verlieren des Prozesses wirklich überraschend zu nennen wäre - waren es bzgl. der drei genannten Verfahren doch auch "nur" vom BVerfG ausgesprochene Entscheide ohne allgemeine Bindungswirkung, nachdem die hochwohledlen Herrschaften von der GEZ die jeweilige persönliche Beschwernis der Beschwerdeführer mit der jew. in letzter Sekunde ausgeprochenen Befreiung "aus der Welt geschafft" hatten. Damit war klar, dass die A****g***** - von willigen (instruierten oder weil sie dann schneller zum Tennis konnten?) Verwaltungsrichtern den Steigbügel gehalten bekommend - weiter auf dem Gaul würden reiten können, was sie ja seit 2013 und auch aktuell in hunderten Fällen tun. Wenn man sich ferner 1BvR 2550/12 vergegenwärtig, wo das Bundesverfassungsgericht trotz ein-eindeutigen Wortlautes sogar hatte klarstellen müssen, wie §4,6,2 (RBStV) - die Inhaltlichkeit von Härtefall betreffend - zu lesen sei (und wie nicht), würde ich mich bzgl. der Urteile subalterner Verwaltungsgerichte über gar nichts wundern. Die wären sich zur Rettung des sogenannten Rundfunkbeitrags im Fall des Falles vmtl. nicht mal für die Ausrede zu schade, im Gesetz XXX habe ausgerechnet Seite 125 gefehlt (oder 125 / 126 hätten zusammengeklebt) - das hätten sie aber leider nicht bemerkt. Könnte nicht sogar - jedenfalls, wenn sich in einem fiktiven Fall ein Kläger bei offensichtlich vergleichbarer Sachlage ausdrücklich auf 1BvR 3269/08, 1BvR 656/10 & oder 1 BvR 665/10 bezogen hat - ein Antrag auf einstweilge Verfügung an das der Sage nach existierende BVerfG in Frage kommen?

Es wäre zu hoffen, auf solchen Hintergründen wäre auch die neuerliche Erhebung der passenden Verfassungsbeschwerden nicht vom Tisch, wenn die örtliche GEZ-Aussenstelle - das sg. Verwaltungsgericht - Beschwerden ablehnen & die GEZ-Bezirksleitung (das OVG) die Berufungszulassung verweigern sollte. Dreimal hatte sich das BVerfG mit den in letzter Sekunde ausgesprochenen Befreiungen von der GEZ ja vorführen lassen, wie man hört. Vllt. haben die dort irgendwann auf diese Art vom ÖRR veranstalteten Zirkus ja aber keine Lust mehr. Und gegen eine womögl. auf Zuruf seitens einer "Anstalt" verweigerte PKH könnte nach fiktiver Ausschöpfung des als Fata Morgana sich zeigenden Rechtsweges fiktiv auch eine Verfassungsbeschwerde denkbar sein. Der Vollständigkeit halber wäre auch noch zu fragen, ob (und mit welcher gesetzlichen Begründung denn bitte - wieder mal Verwaltungsvereinfachung®? - Damit kann man auch gleich das ganze Grundgesetz abschaffen :->>) es auch ein Bedürftiger "hinzunehmen habe" (lt. BVerwGericht), wenn dieser sich (unter Verweis auf die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Wahl seiner Informationsquellen gem. Art 5 GG) keine Zeitung seiner Wahl mehr leisten kann, weil er entgegen des grundgesetzlichen Schutzes des Existenzminimums die ÖRR-Maschinerie finanzieren muss.

Die BVerfG-Entscheide, die in diesem Thread genannt worden waren, bestehen in jd. Fall nach wie vor. Ganz abgesehen davon, dass man ja durchaus auch auf die Idee bzgl. der Frage kommen könnte, weshalb denn in einem Land wie Österreich es möglich und naheliegend ist, dass dort Bedürftige auf Grundlage des Steuerbescheides zu befreien sind, in diesem Land aber (zudem auf hiesiges Recht bezogen als geübte gegenteilige Rechtspraxis der subalternen Verwaltungsgerichtsbarkeit eklatant contra Art 3/1 GG bzw. §12a SGBII für Bezieher bspw. von Wohngeld) nicht, was dann ggf. auch auf der europäischen Ebene (es werden ja schliesslich vom EuGH auch Rechtsvergleiche angestellt) thematisiert werden könnte. Könnte doch durchaus als Diskriminierung verstanden werden, auch wenn es eine wörtliche Entsprechung zu Art 3/1 GG auf europäischer Ebene nicht geben mag?

All' das natürlich wie immer als rein fiktive Gedankenspiele zu verstehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2018, 15:31 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

M
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Hallo,

habe inzwischen meinen Prozess am VG - Berlin verloren.  >:(

Schade, habe aber einiges Neues gelernt und das Verfahren war überraschenderweise sogar "fair", dass heißt der Richter hat sich an die VwGO gehalten und hat sich sogar bemüht den Tatbestand (meine Lebenssituation) aufzuklären ...

Dies ist natürlich überraschend, sehr sehr ungewöhnlich ...

Leider habe ich es aus bestimmten  formal juristischen und  zeitlichen Gründen nicht geschafft meine VG - Klage über einen Antrag auf Berufung  etc. zu einer Verfassungsbeschwerde zu entwickeln ....

In diesem Zusammenhang habe ich eine nette Entscheidungen entdeckt . Diese Entscheidung zeigt m.E., dass es offensichtlich Leute gibt, die sich mit allen  Mitteln des Verfahrensrechts  gegen die Rundfunksteuer wehren.

Gerichtliche Entscheidungen  sind m.E. nicht urheberrechtlich geschützt, ggf. aber die  nur formatierte Version der Entscheidung von > juris <

Jetzt geht es in die zweite Runde (Vollstreckung)

Es wurde bereits durch eine Viellzahl von Bescheiden (FA und Wohngeldamt) und auch im VG - Verfahren bestätigt, dass ich unter Grundsicherung lebe. Diese beiden Bescheide reichten allerdings nicht aus, um eine Befreiung zu erreichen.

Im nun anstehenden Vorstreckungsverfahren kann dies aller eine Rolle spielen.

Grüße

MikeBerlin

Hallo,

wäre es möglich, das Urteil/den Beschluss hier ins Forum zustellen?

MfG


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Meines Erachtens fallen auch die von juris nur formatierten gerichtlichen Entscheidungen noch nicht in den Schutzbereich des Urheberrechts.

Wer kennt sich da aus ?????

Meine Entscheidung des VG - Berlin 2017 werde ich bei juris suchen und dann entweder die juris Version (die übersichtlicher ist) oder meine Version  hochladen.

keep on fighting with intelligence > juris <

MikeBerlin


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Hallo hallo,
 
nach dem verlorenen Prozess jetzt geht es jetzt in die zweite Runde .....
 
Natürlich werde ich nicht ohne "Kampf" mit allen möglichen Rechtsmitteln und (außerordentlichen) Rechtsbehelfen  zahlen.

Ich habe mich inzwischen  etwas auf das laufende Vollstreckungsverfahren vorbereitet und habe eine kleene Gliederung zum Thema erarbeitet (siehe Anlage)...

Der Staat will mein Geld! grrrr  >:(
Nein, nein, nein ...!!!!! >:D
Mein Geld bleibt mein Geld !!!!! :P
 
Es soll darum gehen, wie man sich clever wehren kann, wenn dieser Staat "mein" Geld haben will (z.B. ARD / ZDF Gebühren, überzahlte Sozialleistungen etc...)
 
Diese Fragestellung ist spätestens seit Bismark (ca. 1880) detailliert geregelt und es gibt viele viele nette rechtliche Möglichten sich "mit Händen und Füßen"  zu wehren ....
 
Vielleicht besteht hier Interesse an einem Erfahrungsaustausch ...  8)

keep on fighting with intelligence > juris>

MikeBerlin


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J
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Hi, kurz mal eine Frage in diesem Zusammenhang. Ich war bisher im Hartz und habe noch nie GEZ bezahlt und werde dies auch nicht tun. Nun hat sichs aber langsam mal ausgeharzt und deswegen meine Frage. Ich wohne bei meiner Mutter und arbeitet bei meinem Bruder, insofern ließe sich die Höhe der Miete und meines Lohnes vollkommen legal dahingehend anpassen dass ich genau die "richtige" Summe verdiene um als Härtefall durchzugehen. Gehe ich recht in der Annahme dass dies in Berlin mehr als 820€ und weniger als 837,50 sein müssen. Und das ich mir das vom Jobcenter per Ablehnungsbescheid bescheinigen lassen muss? Hat das schon mal jemand gemacht ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Mai 2018, 07:51 von Markus KA«

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Hallo,

du scheinst den Regelungsinhalt des § 4 Abs. 6 RBStV nicht verstanden zu haben.

Selbst wenn du amtlich bestätigst am verhundern bist, auch dann musst du deinen Rundfunkbeitrag bezahlen.

Das heißt, auch amtlich bestätigte Armut  reicht nicht aus.

Auch ein Bescheid vom Wohngeldamt, indem ein Einkommen unter Grundsicherung bestätigt wird, reicht noch nicht.

Du brauchst zwingend  einen Bescheid über Grundsicherungsleistungen gemäß SGB II oder SGB XII. Nur dann wirst du von der Rundfunksteuer befreit ....

Auch ein Bescheid vom Finanzamt reicht nicht, auch wenn das FA den  derselbe Betrag errechnet wurde, wie im Aufstockerbescheid des JC.

Grüße

MikeBerlin



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Mai 2018, 07:45 von Markus KA«

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Vielen Dank für deine ausführliche Antwort ...

Ich stimme dir weitestgehend zu ...

M.e. verletzen alle staatlichen Verwaltungen und auch die Gerichte systematisch das Verfahrensrecht und das Materielle Recht und insbesondere das Verfassungsrecht , insbesondere die Justizgrundrechte und das Verfahrensgrundrecht (rechtliches Gehör).

Wenn jemand beim JC eine Sekunde zu spät kommt, dann wird er massiv sanktioniert.
Wenn Richter (Verfassungs-) Recht beugen , dann hat dies keine Konsequenzen ....

Der Straftatbestand der Rechtsbeugung, insbesondere der bewussten (Vorsatz) Beugung von Verfahrensrecht durch Richter , wird strafrechtlich nicht verfolgt, obwohl es diesen Straftatbestand gibt.

Natürlich war ich nicht überrascht, dass ich den Prozess verloren habe, aber ich war 100 % überrascht, dass sich der Richter halbwegs an das Verfahrensrecht gehalten hat.

Die Tatsache, dass auch durch eine amtlich durch Wohngeldbescheid + FA - Bescheid empirisch festgestellte Armut unter Grundsicherung nicht ausreicht, um von der Rundfunksteuer befreit zu werden, sollte vom BVerfG + EGMR geprüft werden. Leider hatte ich nicht die Zeit, die finanziellen Möglichkeiten  und die Kraft, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen.

Es bleibt dabei: Nach dem Klageverfahren, ist vor dem Klageverfahren .... >:(

MikeBerlin


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.........................

Die Tatsache, dass auch durch eine amtlich durch Wohngeldbescheid + FA - Bescheid empirisch festgestellte Armut unter Grundsicherung nicht ausreicht, um von der Rundfunksteuer befreit zu werden, sollte vom BVerfG + EGMR geprüft werden. Leider hatte ich nicht die Zeit, die finanziellen Möglichkeiten  und die Kraft, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen.

..................

MikeBerlin

Hallo,

ich bin der Ansicht, man sollte sich weder vom VG noch vom OVG abweisen oder unterkriegen lassen.

Insbesondere wenn ich das Gutachten von Prof. Paul Kirchhof lese, dass gerade Wohngeldempfänger berücksichtigt.

Laut dem Gutachten von Prof. Paul Kirchhof (wenn ich das Gutachten korrekt verstehe) sollte die "Regierung" das Wohngeld ab 2013 um den Betrag der Beitragsgebühren erhöhen, denn das Wohngeldgesetz gehört eindeutig zum SGB I.

Deshalb sollte man die Vogel-Strauss-Taktik ignorieren.

MfG



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"ich bin der Ansicht, man sollte sich weder vom VG noch vom OVG abweisen oder unterkriegen lassen. "
Keine Sorge, ich werde mich nicht runterkriegen lassen.

Nach dem VG - Urteil im September 2017 hatte ich leide keine Zeit etc. um einen Antrag auf Berufungszulassung + PKH für das OVG - BB Antrag zu formulieren. Schade .....

MikeBerlin


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Mai 2018, 08:48 von seppl«

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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Diskussionen sollten nicht immer neu beim Nullpunkt beginnen?
Die Rechtslage ist zweifelsfrei: Rund 4 Millionen Geringverdiener werden durch Rechtsquellen-Manipulation zu Unrecht zur Rundfunkabgabe gezwungen - mindestens ab 2013.
Es handelt sich nicht um Rechtsfragen, sondern um einen Justizskandal.
Das ist an mehreren Stellen im Forum verankert und mit Lektüre in anderen Threads des Forums vielleicht auch  immer neu erschlließbar.

Kampf gegen Jusitzskandal rechnet nicht zum anwaltlichen Ausbildungspensum.
Generell gilt: Die Erwartung, die Beauftragung eines Anwaltes genüge zum Erreichen von Recht, ist ein systematisch erzeugtes Anwalts-Eigenmarketing. Da Anwälte leider immer neu um neue Mandanten kämpfen müssen, müssen sie im Eigenmarketing ein Superman-Image gesellschaftlich verankern, das in einem Rechtssystem überhaupt nicht realisierbar ist.

Die Eigenschriftsätze der Bürger haben erst recht in der Regel verständlicherweise eine derart geringe juristische Verwertbarkeit, dass Richter zu Engeln und Wohltätern mutieren müssten, um sich da hindurch zu lesen. Da Richter ihr Aktenpensum weg erledigen müssen, vertrauen sie dann lieber dem falschen Text ihrer vertrauenswürdigen Volljuristen-Kollegen einer nun mal "öffentlich-rechtlichen" Institution, die ja einer Rechtstreue-Pflicht unterliegt: Die ARD-Juristen.

Nicht um Rechtsanalyse geht es, sondern um Rechtsdurchsetzung.
Die nötige und unanfechtbare rechtliche Analyse ist in Schriftsätzen eingebracht und verwertet. Jeder, der kürzlicher Einladung im Forum zu einem entsprechenden Verhandlungstermin (26. April) dank räumlicher Nähe folgen konnte, erhielt eine gedruckte Ausfertigung der insgesamt rund 120 Seiten. Dazu wurde hier im Forum eingeladen.
Mit Verwendungserlaubnis der Texte in eigener Streitsache.

Das Kernproblem liegt woanders:
Geringverdiener sind per Definition diejenigen, die kein Geld für einen Ausstreiter verfügbar haben, nicht einmal ein kleines Handgeld für engagierte Helfer.
Dies ließe sich allenfalls per Sammelaktion (Spendentopf) bewerkstelligen. Das klappt schon für anwaltliche Vertretung schwer bis gar nicht und ist hier im Forum wohl auch seit sehr langer Zeit nicht mehr erfolgt. Für Nichtanwälte erst recht nicht machbar.
Diejenigen, die es erstreiten können und dann eben anderen besser dafür geeigneten wissenschafltichen Professionen angehören, können leider nicht von Liebe und Luft und Dank ihren Lebensunterhalt abdecken. Die Aufhebung eines Justizskandals ist nicht einfach mal mit der linken Hand erreichbar. 

Bei der Geringverdiener-Problematik haben wir kein Rechtsproblem mehr - es ist alles aufbereitet -, sondern gegenwärtig nur noch ein "Stellvertreter-Krieg-Finanzierungs-Problem".
Eine Lösung dafür liegt zwischen schwer und unmöglich.

Tut mir leid, wenn die Realität nicht immer uns den Gefallen tut, den vorherrschenden einfach wirkenden Meinungen zu folgen.
Die Wahrheit hat zuweilen die schäbige Gewohnheit, recht komplex zu sein. Beispiel: Siehe die vorstehenden Zeilen.
Und die Realität hat zuweilen die schäbige Gewohnheit, keine einfachen Lösungen aufzuweisen. Siehe die vorstehenden Zeilen.



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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

m
  • Beiträge: 17
Hello,

" Selbst wenn "nichts zu holen" wäre, würden die mit juristischem Widerstand verbundenen Aktivitäten Kräfte binden. "

genau...., richtig erkannt ....., super ....

auch darum geht es mir ...

Ich werde mich mit "Händen und Füßen", d. h.  mit allen denkbaren rechtsmitteln und rechtsbehelfen  im anstehenden Vollstreckungsverfahren wehren ...

ich werde diesbezüglich in der nächsten Woche einige hilffeiche Dokumente hochladen .....

Siehe in diesem Kontext  zum Beispiel:

"Zum anderen ist die Zunahme der Rechtsschutzbegehren darauf zurückzuführen, daß sich der Bürger nicht ohne weiteres mit staatlichen Eingriffsentscheidungen abfindet und deshalb verstärkt die Gerichte um ihre Kontrolle bittet." (erste Seite)
Quelle:
Bundestag - Drucksache 11 / 7030 vom 27.04.90 (siehe Internet)

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Viertes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung — 4. VwGOÄndG —)

Um zu verhindern, dass sich der gebildete, eigenverantwortliche und aufgeklärte Bürger gegen den übergriffigen Staat wehren kann, werden alle Gerichtsverfahrensgesetze seit Jahren systematisch so verändert, dass der Kläger gegen den Staat kaum noch Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zur Verfügung hat. Diese Unterwerfung des Bürgers ist politisch gewollt, meines Erachtens von allen Parteien.

Es geht mir bei meinem  Kampf gegen die "Rundfunksteuer" insbesondere auch darum, diesen übergriffigen Staat zu begrenzen ....

keep on fighting

MikeBerlin



Gesendet: Dienstag, 15. Mai 2018 um 10:07 Uhr
Von: "gez-boykott.de::Forum" <info@online-boykott.de>

Betreff: Neue Private Mitteilung: Härtefälle
Sie haben eine Private Mitteilung von maikl_nait im Forum gez-boykott.de::Forum erhalten.






Hallo!

Theorettisch auch schöne Grüße an fiktive Person!

Nun, nach einer Klage käme möglicherweise eine Vollstreckung. Sollte die fiktive Person unter der Pfändungsgrenze liegen (siehe Limits bei P-Konto?), und Sachpfändung nichts bringen, könnte eine Vollstreckung ggf "im Sande verlaufen".

Es gibt bei Vollstreckung ggf auch noch Möglichkeiten sich zu wehren.

Selbst wenn "nichts zu holen" wäre, würden die mit juristischem Widerstand verbundenen Aktivitäten Kräfte binden.

MfG
Michael


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2018, 00:37 von Bürger«

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  • Beiträge: 436
@ mikeberlin,

vielleicht ist Dir bei Youtube der Fall von Sven Amberg bekannt. Bei Ihm ist ja auch nix zu holen und der Beitragservice bleibt hart und erkennt seine Befreiung wegen Erwerbsminderungsrente nicht an.

§ 4 - Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung

Abs. 1 - (1) Von der Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 werden auf Antrag folgende natürliche Personen befreit:

Nr. 2 - Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches),

Mehr dazu hier im Video https://www.youtube.com/watch?v=LBMuXMKoHPA

Ich finde sehr gut gemacht, sachlich dargelegt, auf den Punkt beschrieben, seine Idee des Vergleiches um die Altlasten los zu bekommen - klar kann so man machen - in einem Zivilprozess oder Strafverfahren bieten selbst Gerichte so eine Einigung an. Nur der Beitragservice bleibt hart, erkennt nicht mal seine eigenen Gesetze an (RBStV § 4 Abs.1 Nr.xx) und will die Menschen in diesem Land nicht nur einschüchtern, nein die wollen die Leute auf brutalste weise psychisch und moralisch ernierigen.

Der Fall zeigt wo es diesem ganzen System RF-Beitrag mangelt - dass es inzwischen rechtsstaatliche Auswüchse von brutaler unbegründeter staatlicher Gewalt gibt, die jedes Maß an Gleichbehandlung und das Grundgesetz mit Füßen getreten wird. Wer Geld hat kann sich freikaufen, wer kein Geld hat der wird mit allem Zwang ernierigt.


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Das Kernproblem liegt woanders:
Geringverdiener sind per Definition diejenigen, die kein Geld für einen Ausstreiter verfügbar haben, nicht einmal ein kleines Handgeld für engagierte Helfer.

Bei der Geringverdiener-Problematik haben wir kein Rechtsproblem mehr - es ist alles aufbereitet -, sondern gegenwärtig nur noch ein "Stellvertreter-Krieg-Finanzierungs-Problem".
Eine Lösung dafür liegt zwischen schwer und unmöglich.

Der Staat hat aus diesem Problem der Geringverdiener und Hilfslosen eine Fundgrube von ebenfalls niedrigen und minderqualifizierten Arbeitsplätzen geschaffen, die zwischen Geringverdiener und Zeitarbeitsvertrag leben. Jobcenter-Mitarbeiter aus der Zeitarbeitsbranche befristet auf 2 Jahre und diese Personen stellen mir nach 40 Jahren Beruf und Erfahrung die Frage nach Erkrankung durch Medikamente https://www.fluorchinolone-forum.de/, "Warum klappt das denn bei Ihnen mit der Arbeit nicht". Die ganze Zeitarbeitsbranche ist doch der pure Menschenhandel. Es geht nicht um Arbeitsplätze und Produktionsspitzen und all solche Ausreden.

Hier werden knallhart Geschäfte gemacht, immer zu Lasten derer die sich nicht wehren wollen, können und dürfen.
Und da macht die ganze Medienbrachen einschließlich des öffentlich rechtlichen Rundfunkes nicht nur alleine durch die Zwangsabgabe und die mediale Beeinflussung auf die Menschen ganz gewaltig mit.


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Tereza

Und DIE (sog.) LINKE schläft:

https://www.linksfraktion.de/themen/a-z/detailansicht/beitragsservice/

Zitat
Beitragsservice
Themenpapiere der Fraktion (undatiert)
...
Die Fraktion DIE LINKE setzt sich für einen bürgerfreundlichen und bürgernahen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein. Dazu zählt auch Transparenz beim Beitragsservice, auch säumige Gebührenzahler dürfen nicht wie „Kriminelle“, sondern müssen wie Kundinnen und Kunden eines Dienstleisters behandelt werden.
Bereits zum 1. Januar 2013 wurde das gerätegebundene Gebührensystem auf einen pauschalen Haushaltsbeitrag umgestellt. Unsere Kritik von damals hat sich als berechtigt herausgestellt: Es kam zu einer Vielzahl sozialer Ungerechtigkeiten, die nunmehr dringend beseitigt werden müssen. Deshalb spricht sich DIE LINKE für eine neue Festlegung der sozialen Ausnahmetatbestände aus. Geringverdiener, Studierende und Bezieher von Niedrigrenten sollen deshalb ebenso wie Arbeitslose in Hartz IV mit Zuverdienst die Möglichkeit zur Befreiung erhalten. ... Der Nachteilsausgleich der Rundfunkbeitragsbefreiung für Menschen mit Behinderungen ist entsprechend der im Rundfunkgebührenstaatsvertrag enthaltenen Regelung wieder einzuführen.

Sind diesen Sprechblasen inzwischen Taten gefolgt?
Nö.




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Tereza

§ 4 Abs. 6 RBStV "besondere Härtefälle": gefördert durch den RBB (siehe Anlage - nach Genehmigung):


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