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Autor Thema: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/  (Gelesen 15265 mal)

K
  • Beiträge: 2.239
Hallo zusammen,

Danke @GuyA!

Musste doch - ob des unangenehmen Themas - etwas schmunzeln:
Der Hellste scheint der "Stadtsekretär" ja nicht zu sein!?

Pfandanzeige Seite 1: die Uhrzeit lässt er mal weg - aber immerhin ist er nicht farbenblind  8)

allein: was ist ein Madzda?  ;D ;D ;D

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

m
  • Beiträge: 436
@ GuyA,

die Forderungsaufstellung gibt mir zu denken.

1.)
01.08.2015 ---> 502,96 €  RF-Gebühr
                   --->   12,50 €  Mahngebühr
                   --->     8,00 €  Säumniszuschlag
Wie sich der Bezug von 12,50 € Mahngebühr und die 8 € Säumniszuschlag in dem Betrag von 502,96 € errechnen
ist mir im Vergleich zu den nachgelisteten Aufstellungen bezogen auf den Quartalbeitrag etwas Rätselhaft.
Müsste man vielleicht Wissen, wenn die Bescheide per Datum zugestellt wurden.

2.)
01.09.2015 --->   52,50 €  RF-Gebühr
                   --->     6,00 €  Mahngebühr
                   --->     8,00 €  Säumniszuschlag
Hier werden für einen Quartalsbeitrag von 52,50 € dann 6 € Mahngebühr und 8 € Säumniszuschlag berechnet.
Zeitlich liegen zwischen dem 01.08.2015 und 01.09.2015 31 Tage dazwischen.

3.)
03.01.2016 --->   52,50 €  RF-Gebühr
                   --->     6,00 €  Mahngebühr
                   --->     8,00 €  Säumniszuschlag
Jetzt wird für den nächsten Quartalsbeitrag von 52,50 € dann 6 € Mahngebühr und 8 € Säumniszuschlag berechnet.
Zeitlich liegen zwischen dem 01.08.2015 und 01.09.2015 124 Tage dazwischen.

4.)
01.02.2016 --->   52,50 €  RF-Gebühr
                   --->     8,00 €  Säumniszuschlag
Jetzt wird für den nächsten Quartalsbeitrag von 52,50 € und 8 € Säumniszuschlag jedoch keine Mahngebühr berechnet.
Zeitlich liegen zwischen dem 03.01.2016 und 01.02.2016 29 Tage dazwischen. Warum hier keine Mahngebühr.
Im Jahre 2015 wurden doch auch im Abstand von 31 Tagen 6 € berechnet. Das könnte nur mit der 30 Tage Regel begründet sein.

Aber das passt dann zwischen 2.) und 3.) nicht, denn hier liegen 124 Tage dazwischen. Oder es ist so, dass wenn die 30 Tage voll sind 6 € Mahngebühr berechnet werden. Nur 1 mal pro Rückstandsforderung und dann nicht mehr? Aber wieso werden dann jetzt pro Quartal die Rückstände gefordert und mit Gebühren berechnet.
Heißt das also doch, dass der BS sprich die LRA mit Gebühren und Mahnzuschlägen bewusst Mehreinnahmen generieren.

Zur Pfändungsgebühr mit 21,50 € kann man nichts sagen, müsste aus einer Tabelle kommen. Aber bei mir wurden einmal 25 € und dann 27 € berechnet.
Dazu habe ich dann das JM-Stuttgart angeschrieben und auf diesen Misstand hingewiesen. Erklärung vom JM nicht begreiflich. So ist das eben bei einem Erpressungstatbestand.



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P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Müßte eine "Mahngebühr" nicht auch auf einer Mahnung stehen?
Darf sie überhaupt angesetzt werden, wenn sie auf der Mahnung nicht aufgeführt ist?


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

m
  • Beiträge: 436
@ Philosoph
da kenne ich andere Urteile, die eine solche Berechnung, wie ich Sie in meinem obigen Beitrag http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23615.msg151432.html#msg151432 zusammen gestellt habe, von höchsten Gerichten gegen die berechneten Banken entschieden haben.
Aber weder der BS noch die LRA müssen sich an geltendes Recht halten, die haben Ihre eigenes Recht. Unbegreiflich alles.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2017, 22:19 von Bürger«

G
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Aber weder der BS noch die LRA müssen sich an geltendes Recht halten, die haben Ihre eigenes Recht. Unbegreiflich alles.
Leider wahr, aber ich lass mich trotzdem nicht unterkriegen. Die Jungs sind dieses mal zu weit gegangen und selbst wenn ich mich hier nur im Kreis drehe, es gibt nur eine Möglichkeit zu gewinnen und das ist, für mehr und mehr Widerstand und Aufmerksamkeit zu sorgen.
Die erste Runde habe ich jetzt verloren. Dafür gibts aber bald einen Widerspruchsbescheid vom MDR (abgelehnter Antrag, auf Befreiung durch Gewissensgründe) und einen von der Stadt und schon ist unser schönes Land um 2 Klagen reicher.
Es ist kafkaesk, aber was soll man machen - das hier geht nur noch, bis einer weint... und da wir schon seit geraume Zeit kämpfen, glaube ich nicht, dass wir hier noch etwas verlieren können. Also auf weitere (hoffentlich kurze) Jahre  (#)

@muuhhhlli
Danke dir für die Hinweise. Werde mir die Bescheide am WE noch mal anschauen und nachrechnen.


Beste Grüße
GuyA


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2017, 22:21 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.452
Und denk auch daran, eine Verfassungsbescherde einzureichen. Wir wollen die 100+ sehen !!!
Jedes mal, wenn Du einen Bescheid bekommst!

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.0.html

Aufgrund der Siegesserie der LRA gibt es eine "gefestigte Rechstsprechung" und Person A-Z kann gleich eine Verfassungsbeschwerde einlegen, ohne den Rechtsweg zu erschöpfen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2017, 22:51 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

N
  • Beiträge: 520
Ich frage mich, ob man als Fahrzeughalter nicht Anspruch darauf gehabt hätte, alle im Fahrzeug befindlichen Güter auszuräumen. Die Pfändung gilt ja nur für das Fahrzeug, nicht für das was im Kofferraum etc. ist. Darf man ein Auto, dass gefändet wurde, eigentlich noch verkaufen? Man ist ja immer noch Eigentümer und dann müsste halt der Käufer die Schuldbetrag zahlen ... ^^

Das eigentliche Problem ist aber der Zwangsvollstrecker an sich. Dem ist es nämlich nur allzu oft egal, ob die Forderung rechtmäßig ist und pfändet dann munter drauf los.


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c
  • Beiträge: 1.025
@nevrion
Ich frage mich, ob man als Fahrzeughalter nicht Anspruch darauf gehabt hätte, alle im Fahrzeug befindlichen Güter auszuräumen. Die Pfändung gilt ja nur für das Fahrzeug, nicht für das was im Kofferraum etc. ist.

Das stimmt so nicht. Ein/e GV pfändet, was zu kriegen ist, Verkaufswert hat und nicht zum Lebensnotwendigen gehört.

Zitat
Darf man ein Auto, dass gefändet wurde, eigentlich noch verkaufen?

Fragt sich, wer so ein Auto kaufen will...  ;)

Zitat
Das eigentliche Problem ist aber der Zwangsvollstrecker an sich. Dem ist es nämlich nur allzu oft egal, ob die Forderung rechtmäßig ist und pfändet dann munter drauf los.

Es ist schlicht nicht die Aufgabe eines/r Zwangsvollstreckenden, die Rechtmäßigkeit einer Forderung zu überprüfen. Wenn ein sog. "vollstreckbarer Titel" vorliegt (Urteil o.ä.), braucht und darf er/sie gar nicht mehr viel überprüfen.
Die Wut sollte sich also besser gegen den/die Gläubiger/in der Forderung richten - oder gegen Gesetzgeber, welche Gesetze wie den RBStV o.ä. durchwinken - oder gegen den/die Schuldner/in selbst, wenn er/sie Verbindlichkeiten verschlampt hat (das soll vorkommen).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. August 2017, 23:11 von Bürger«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

w

wei

Hallo GyA,
ist mir auch schon passiert. Hauptsache du hast unter Vorbehalt bezahlt. Damit das nicht wieder passiert, machste deinen Vater oder Mutter, Bruder oder Schwester, Freund oder Freundin zum Mitbesitzer der Karre, dann kann er nix pfänden.

Bei mir wars damals so, dass die Bank noch drei Mark zu bekommen hatte. Der hat die Karre abtransportiert und ich habe bei der Bank angerufen, die haben bei der Stadt angerufen und ihre Sicherungsübereignung zurückgefordert.
Ne Stunde später rief der Heini mich an und meinte, ich könne die Karre wieder holen. Ich sagte, das war die falsche Antwort, ich verspreche dir jetzt hoch und heilig, sobald sich der Wind dreht 10 Jahre Zuchthaus und das ist was anderes wie Gefängnis. Und glaube mir, eher gebe ich keine Ruhe denn ich habe deine Unterschrift mit der du mir ans Bein ge*** hast. Ja, sagte er, ich habe im Auftrag gehandelt. Und ich sagte, deswegen hätteste zunächst die Richtigkeit der Forderung, die Rechtmäßigkeit deiner Handlung überprüfen müssen - das haste unterlassen und damit habe ich dich am Haken

Na ja, und jetzt warte ich auf den Tag.


Edit "Bürger":
Beitrag musste umfangreich angepasst werden. Bitte auf gesittete Wortwahl achten, da das Forum auch auf seine Außenwirkung bedacht ist.
Bitte außerdem auch auf normale deutsche Recht-/Groß-/Kleinschreibung und Zeichensetzung achten, da eine Missachtung üblicher Schreibweisen die Lesbarkeit erheblich erschwert, das Auffinden per Suche unmöglich macht und der Übersicht des Forums schadet.
@alle > Zudem mussten weitere Beiträge entfernt und einige Beiträge angepasst werden, da diese vom eigentlichen Kern-Thema abschweiften, welches hier lautet
Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
und auf welches sich bittesehr wie überall im Forum zu beschränken ist.
Und zum Schluss noch mal der letzte Hinweis, dass bei der nach dem (durchaus zu kritisierenden) Willen des Gesetzgebers hier stattfindenden VERWALTUNGsvollstreckung die "(Un-)Rechtmäßigkeit" der Forderung NICHT mehr Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens ist. Fragen der (Un-)Rechtmäßigkeit lassen sich hier nur rechtzeitig/ frühzeitig über den regulären Rechtsweg angreifen.
Wer das verpasst, hat seine Chance vertan - siehe u.a. unter
"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html
Im Vollstreckungsverfahren können allenfalls noch Unregelmäßigkeiten der Vollstreckung selbst angegriffen werden.
Auch da gibt es einige Ungereimtheiten. Aber auch dies ist hier nicht Kern-Thema und daher hier auch bitte nicht zu vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. August 2017, 23:26 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.239
Diese Threads gehören zusammen:

Rundfunkgebühr verweigert – da war das Auto plötzlich weg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23900.msg152016.html

@GuyA: können wir uns bitte mal per PN/email in Verbindung setzen?
PN - klar > hier im Forum
email: bs_unterschrift@web.de


Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2018, 18:34 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 2.239
Hallo zusammen,

der Erfurter Daniel T. dessen Mazda gepfändet wurde macht weiter!

Abmelden TV: Stoppt den GEZ-Datenwahnsinn
[Video ~7min, veröffentlicht 08.05.2018]
https://youtu.be/-8WBkHWGruY

homepage:
https://abmelden.tv

Gruß
Kurt



Edit DumbTV:
Dies bitte im folgenden Thread diskutieren
neue homepage (und Video): "Abmelden TV: Stoppt den GEZ-Datenwahnsinn"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27375.msg172014.html#msg172014


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2018, 21:40 von DumbTV«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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