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Autor Thema: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/  (Gelesen 15248 mal)

G
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Hi,

Person A hatte heute den 3. Besuch des Vollzugsbeamten. Dieser hatte sich angekündigt und wollte dann pfänden. Da Person A keinen Hehl aus seiner Einstellung macht und sich seiner Einschätzung nach im Recht befindet, dachte er es wäre ne gute Idee heute von zuhause zu arbeiten und vielleicht kurz mit dem VB zu reden.
Das fiktive "Gespräch" war nicht erwähenswert, denn nachdem klar war das es weder in die Wohnung geht, noch Geld gibt, war es quasi vorbei.

Woran Person A natürlich nicht gedacht hat (der Depp!) dass sein Auto vor der Tür steht und als er heute nachmittag noch mal wegfahren wollte, stellte er erstaunt fest - there is no car anymore. Wegen 768 € GEZ wurde Person A das Auto gepfändet (Wert ca. 20k €).
Besonders interessant ist, dass dies auch vollkommen unabhängig von Fahrzeugschein und Brief erfolgte. Diese sind noch in seinem Besitz und wurden im Protokoll als "nicht gefunden" vermerkt. Passend dazu musste Person A auch nichts weiter unterschreiben, da er angeblich "nicht angetroffen" wurde (obwohl den ganzen Tag zuhause). Sieht für mich irgendwie aus wie Erpressung...

Naja das wollte Person A nur mal als Warnung los werden, vielleicht gibts ja jetzt Knast für Autos  |-

Beste Grüße und der Kampf geht weiter  (#)

GuyA


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m
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Heute Di. 18.07.2017, 11:35 in den Bild News
http://www.bild.de/news/startseite/news/telegramm-15479348.bild.html

8-Euro-Strafzettel nicht bezahlt – Festnahme

Zitat
Hamburg – Wegen eines nicht ganz bezahlten Falschparker-Knöllchens hat die Bundespolizei einen Türkeiurlauber bei seiner Rückkehr am Hamburger Flughafen festgenommen.
2015 hatte er in der Halteverbotszone geparkt und ein Knöllchen von 15 Euro erhalten, aber nur einen Teilbetrag gezahlt, so dass 8,07 Euro übrig blieben, wie die Bundespolizei am Dienstag mitteilte. Da sein Aufenthalt unbekannt war, suchte ihn die Staatsanwaltschaft Stade mit Erzwingungshaftbefehl. Bei seiner Einreise nach Deutschland aus der Türkei nahm ihn die Polizei am Montag fest und stellte ihn vor die Wahl, entweder einen Tag im Gefängnis zu verbringen oder die 8,07 Euro plus Kosten von 53,60 Euro zu zahlen. Der 28 Jahre alte Deutsche entschied sich, die Geldstrafe zu zahlen und konnte dann einreisen.

So erpresst der Staat mit unserem Datenschutz und der eingesetzten Datentechnik, so wie der allgegenwärtigen Polizeipräsenz wegen der angeblichen Terrorgefahr in Zukunft jedem seine angebliche demokratische Freiheit und lässt sich das noch zusätzlich auf den Cent bezahlen. Jetzt wird jemand sagen richtig so, der Bürger muss geschützt werden. Ja wohl das stimmt, aber der Staat hält sich nur an seine eigenen Gesetze oder er erlässt solche, wie den RF-Zwangsbeitrag. Für seine Rechte darf der Bürger alle 5 Jahre ein Kreuzchen machen und dann ist Ruhe im Gebüsch. Was man mit einer großen Koalition in diesem Staate alles anstellen kann.

Tja und dann kann niemand mehr ins Ausland flüchten und den RF-Beitrag nicht bezahlen. Spätestens wenn er zurück kommt, legt Ihm der Schäuble und die Hutzel-Gefolgschaft des Innenministers die Rechnung auf den Tisch. Zahlen oder die schwarzen ***truppen besuchen*** die Wohnung.

Und noch einen schönen Gruß an den Profäten


***Edit "Bürger":
Wortwahl entfernt/ geändert. Bitte auf die Wortwahl achten und keine unbelegten Anschuldigungen vorbringen.
Das Forum ist auch auf seine Außenwirkung bedacht.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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K
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@GuyA: nachdem immer wieder solche "Meldungen" durch die Foren/facebook etc. geistern und sich viele von denen als haltlos - neudeutsch: "fake-News" herausstellten - bitte (ohne Dir zu nahe treten zu wollen) belege diesen Vorgang glaubhaft.

Dank & Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

b
  • Beiträge: 465
In diesem Fall dürfte es einfach sein, ein Dokument, in dem die Pfändung beschrieben ist, zum Beweis nachzureichen. @author: Bitte Anonymisieren / Hochladen  :)

Viele Grüße
rundfunkbeitrag_a_de


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

c
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Wie könnte das sein, dass der GV bereits Kenntnis vom Auto hatte? Die betreffenden Daten dürfte er doch erst nach verweigerter Vermögensauskunft ermitteln?

Ist es also sicher, dass das Auto tatsächlich vom GV entfernt wurde, oder könnte es sich vielleicht um einen Zufall handeln. Wo ist das Auto jetzt? Woher kam so schnell, am gleichen Tag noch, das genannte Protokoll?


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Naja in Hamburg machen se Ventilwächter dran. Hat einen ähnlichen Effekt. Und glaubt man bloß nicht dass man bei einer Abfrage nicht alle Kreuzchen macht - auch wenn man das eigentlich gar nicht dürfte zu dem Zeitpunkt  :-[


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

c
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... Und glaubt man bloß nicht dass man bei einer Abfrage nicht alle Kreuzchen macht - auch wenn man das eigentlich gar nicht dürfte zu dem Zeitpunkt  :-[

Könnte man so eine Vorgehensweise hinterfragen und gerichtlich überprüfen lassen? (§ 802 l ZPO erlaubt doch Abfragen erst nach z.B. verweigertem Vermögensverzeichnis)


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s
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Welches Gericht wird solche Lappalien in Zusammenhang mit ÖRR in Frage stellen, wenn doch das große Ganze schon nicht interessiert???


Edit "Bürger":
Vollzitat des Vorkommentars entfernt. Bitte keine ungekürzten Vollzitate direkter Vorkommentare.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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@ samson...

Wenn formal nicht richtig vorgegangen wurde, bietet das zumindest Ansatzpunkte.


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s
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ja aber @cecil die hats doch jetzt schon zu Hauf - und welche Auswirkungen vor Gericht hat das?
Da ist so ein KFZ Klau eher irrelevant.


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@samson...

mag sein. Es handelt sich um theoretische Reaktionsmöglichkeiten (evtl. käme im oben beschriebenen fiktiven Fall noch so etwas wie "Protokollfälschung" dazu, die man vollstreckungsgerichtlich anfechten könnte). Ob du oder irgendwer das praktisch umsetzt, ist eine andere Frage. Je nach Interessen- und Stimmungslage...  ;)


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m

motte

Da nach mehr als 2 Wochen keine Dokumente von GuyA hochgeladen wurden,
dürfte es sich um Fake-News handeln.

Weiterhin verstehe ich nicht, wie der fällige Betrag von 768 € zustanden kommt.
Wer seit Anfang 2013 nicht gezahlt hat, dürfte "Beitragsschulden" in Höhe von ca. 945 € haben, Stand Juni, gerechnet mit 17,50 € / Monat.

Edit "Bürger" - Hinweis:
Die gesamten ausstehenden Beträge seit Anfang 2013 mögen sich leicht addieren lassen - allerdings lässt dies keine Aussage im Einzelfall zu. Es ist u.a. abhängig davon, wieviele Bescheide erlassen und somit wieviele Säumniszuschläge zustande gekommen sind. Die Zeiträume der einzelnen Bescheide können 3 Monate bis zu über einem Jahr betragen - so die langjährigen Erkenntnisse hier aus dem Forum und von den Runden Tischen. Außerdem betrifft die Vollstreckung i.d.R. Zeiträume, die bereits einige Monate zurückliegen und erfasst somit die aktuellen Beträge nicht. Insofern können 768€ durchaus richtig sein. Dies hier aber bitte nicht weiter vertiefen, da vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads abschweifend, welches da lautet
Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
und für welches noch auf die anonymisierten Belege gewartet wird.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Hallo Leute,

sorry das ich mich jetzt erst wieder melde, aber nachdem ich mein Thread schon nicht ins richtige Bundesland einstellen konnte (für Thüringen konnte ich einfach keinen Beitrag eröffnen) und dieser dann tagelang nicht freigeschaltet wurde, hatte ich dann den Kopf wieder mit anderen Dingen vollgehabt und das ganze hier ehrlich gesagt etwas vergessen. Eure Skepsis kann ich allerdings nachvollziehen und deswegen hier schon mal die Scans von den Unterlagen.

Gruß
GuyA


Anhänge:

1. Seite Pfandanzeige
2. Seite Pfandanzeige
Terminsetzung Vollstreckung


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G
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Woher der VB vom Auto wusste kann ich mir nur so erklären dass eine Halterabfrage gemacht wurde. Ich dachte dass ich im Verwaltungsvollstreckungsgesetz auch dahingehend etwas gelesen hab. War mir auf jeden Fall bisher auch so nicht bekannt.

Die 758 € kommen zustande da die Stadt bereits seit einem Jahr versucht die Beiträge einzufordern. Mein Kontostand ist also der von August 2016.

Hab das Auto zwar wieder (musste bezahlen >:() aber find diese ganze Art einfach nur noch krass... Auch wenn der Beitrag bereits bezahlt wurde (inkl. 185 € Abschleppkosten) werde ich noch Widerspruch einreichen, denn die Vollstreckung war meiner Meinung nach überzogen. Klage etc. Prüf ich noch.

Gruß
GuyA


Anhang:
Forderungsaufstellung


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P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Zumindest lässt die Stadtkasse keinen Zweifel daran, wen sie für den Gläubiger hält: ARD ZDF Beitragsservice.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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