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Autor Thema: Zahlungsaufforderung einer GV, Zwangsvollstreckung angeordnet  (Gelesen 10246 mal)

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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
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Hallo!

@Pipilotta
Also ich war gestern und heute unterwegs, Runde Tische und dergleichen.

Zu fiktiver Person A:
Also Widerspruchsbescheide wurden schon mal keine zugestellt. Die nächste Frage wäre hier, wurden Widersprüche geschrieben? Damit könnte Person A nämlich noch im Vorverfahren sein, wegen mangelnder Zustellung (VwGO §73 (3) ). Wurden in den Widersprüchen Anträge gestellt (Aufhebung, Aussetzung der Vollziehung)?

Fehlende Widerspruchsbescheide zu Widersprüchen hindern den Kläger am Beschreiten des Rechtswegs. Damit wären die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht gegeben.

Falls möglich, könnte Person A hypothetisch kurz auflisten, was wann passierte (Bescheide, Widersprüche)?

IMHO wirklich dringende Empfehlung: einen Anwalt finden, ggf Klage einreichen am Amtsgericht, zB gegen Vollstreckungsbehörde.

Klage einreichen ist nicht schwierig, die Begründung und die Anträge sind es. Die Klage sieht im Minimalfall so aus: XXX Anschrift & Datum, Adresse des Gerichts, Betreff "Klage XXX ./. YYY" mit Adresse Beklagtem YYY, "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich Klage gegen YYY in Sachen Vollstreckung Az. 12345678. Begründung folgt, MfG XXX"

MfG
Michael


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Aufrichtigsten Dank für die konstruktiven, vor allem die freundlich gemeinten, Vorschläge, Infos u. Hilfestellungen

Die Beweggründe für meine späte "Reagenz" : gesundheitlich, Falschinformationen, Lebensumstände.
Ich möchte den Treffen der Runden Tische (ggf. in Braunschweig, Hildesheim, Uelzen), eine Chance geben, um Fragestellungen von Angesicht zu Angesicht klären zu können.
Und am Donnerstag werden A + B nach Lüneburg jockeln, um dort, zumindest physisch, Support zu leisten.


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