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Autor Thema: Definition: „ dem Staat zuzurechnende Einrichtung “ -> EU-Recht  (Gelesen 2884 mal)

  • Beiträge: 7.286
Der Pressemeldung einer Stellungnahme der EU-Generalanwältin in der Rechtssache Sharpston zu ausdrücklich dieser Thematik läßt sich nachstehender Wortlaut entnehmen:

Zitat
Nach Prüfung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nach dem Urteil Foster und auf der Grundlage von Beispielen aus den Bereichen der staatlichen Beihilfen, der öffentlichen Auftragsvergabe und der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ist die Generalanwältin jedoch der Auffassung, dass das nationale Gericht bei der Bestimmung, ob eine bestimmte beklagte Partei dem Staat zuzurechnen ist, folgende Kriterien beachten sollte:
1.   
Die Rechtsform der betreffenden Einrichtung sei ohne Belang.
2. 
Es sei nicht erforderlich, dass der Staat zur Ausübung der alltäglichen Betriebsaufsicht über die betreffende Einrichtung oder zur Leitung des Betriebs der Einrichtung in der Lage sei.
3.
Unterstehe die betreffende Einrichtung dem Staat oder dessen Aufsicht, müsse diese
Einrichtung als dem Staat zurechenbar angesehen werden, ohne dass es der Prüfung bedürfe, ob andere Kriterien erfüllt seien.
4.
Gebietskörperschaften oder vergleichbare Einrichtungen seien automatisch als dem Staat zurechenbar anzusehen.
5.   
Es sei nicht erforderlich, dass die betreffende Einrichtung vom Staat finanziert werde.
6.
Habe der Staat die betreffende Einrichtung sowohl mit der Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung betraut, die er andernfalls möglicherweise unmittelbar selbst erbringen müsste, als auch mit zusätzlichen Rechten irgendwelcher Art ausgestattet, damit sie in der Lage sei, ihre Aufgabe effektiv zu erfüllen, sei die betreffende Einrichtung in jedem Fall als dem Staat zurechenbar anzusehen

PRESSEMITTEILUNG Nr. 69/17
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-06/cp170069de.pdf

Die LRA sind also ohne jeden Zweifel dem Staat zuzuordnen, weswegen es dem Bürger hier möglich ist, auch eine LRA zu verpflichten, eine Richtlinie unmittelbar einzuhalten.

Mehr liest man in der Stellungnahme der Generalanwältin, wo man sich aber jedes Detail zusammensuchen darf:

Rechtssache C-413/15
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=192067&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=317508

In der Sache hat es noch keine Entscheidung des EuGH.

Ein noch mglw. wichtiger Hinweis aus der Stellungnahme selber:

Zitat
140. Erstens muss es sich um eine „Einrichtung“ handeln, worunter ich eine juristische Person verstehe. Eine natürliche Person kann niemals dem Staat zuzurechnen sein.

Ebenfalls noch wichtig:

Zitat
144[...]So fällt etwa ein nationaler Postdienst mit der Verpflichtung, Post landesweit an jede Anschrift zuzustellen, in diese Kategorie, die Bereitstellung eines örtlichen Zustelldienstes, der ausschließlich in Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt wird, hingegen nicht.
D.h., gehen die LRA nach Quote, verlieren sie ihre besondere Berechtigung.


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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D.h., gehen die LRA nach Quote, verlieren sie ihre besondere Berechtigung.
Die Rundfunkanstalten gehen offiziell nicht nach der Quote, es ist nicht ihre offizielle Aufgabe, Quote zu erfüllen. Das geschieht intern und dürfte schwer zu beweisen sein.


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    • Wer suchet, der findet!
Die Rundfunkanstalten gehen offiziell nicht nach der Quote, es ist nicht ihre offizielle Aufgabe, Quote zu erfüllen. Das geschieht intern und dürfte schwer zu beweisen sein.
Nicht zwingend. Ich habe mittlerweile öfters lesen müssen, dass Repräsentanten von Rundfunkanstalten oder ARD/ZDF gesagt haben, dass die Quote nicht erreicht wurde und entsprechend Formate gekippt wurden und ähnliches. Somit wären mMn diese Aussagen direkt belastend auszulegen, dass die Rundfunkanstalten inkl. ihrer Tochteranstalten nach Quote produzieren und senden.

In der Quotenfabrik (vom 26. März 2015)
http://www.zeit.de/2015/11/ard-zdf-quote-bildungsauftrag
Zitat
Eine hohe Quote halten viele Anstaltshierarchen für überlebenswichtig. Sie fürchten, dass die Sender schlimmstenfalls ihre Existenzberechtigung verlören, wenn weniger Menschen einschalteten.
Die Sorge ist nicht unberechtigt: Warum sollten alle in Deutschland lebenden Menschen Rundfunkbeiträge zahlen, wenn nur ein Bruchteil einschaltet? Deshalb versuchen ARD und ZDF, eine möglichst massentaugliche Vollversorgung anzubieten, und kaufen zum Beispiel für Hunderte Millionen Euro die Rechte an Fußballübertragungen.
[…]
Obwohl beim NDR alle Mitarbeiter den Druck der Quote kennen, obwohl viele in Gesprächen über das "System" klagen, das schwerfällig sei und Innovationen unterdrücke, ist eine Recherche im Inneren des Apparates mühsam. Nur wenige der Verantwortlichen sind bereit, offen zu sprechen.[…]Umgekehrt gibt es wortgewaltige und hochprofessionelle Macher, die mit guten Argumenten das Primat der Quote vertreten, aber nicht bereit sind, sich damit zitieren zu lassen.
[…]
Von Hirschhausen ist einer der ganz wenigen Leute im Quotenbetrieb, die sich trauen, offen die Quote zu kritisieren.
[…]
Ulrich Wilhelm, Intendant des Bayerischen Rundfunks, geht sogar noch weiter: "Von der Quote werden wir als öffentlich-rechtlicher Rundfunk mittelfristig Abschied nehmen müssen. Wir müssen einen Qualitätsmaßstab jenseits der Quote finden."
nur um einen Artikel zu zitieren, nach ca 5min Suche und fixem Überfliegen


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Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

  • Beiträge: 7.286
Eben; es hat inzwischen genug Beispiele dafür, daß auch der ÖRR wie jeder andere Rundfunk nach Quote agiert.

Aber genau das muß egal sein.

Es geht also bei den zu produzierenden bzw. zu sendenden Produktionen nicht darum, wie viele Leute evtl. zuschauen, sondern darum, eine möglichst hohe Qualität zu erreichen.

Böse ausgedrückt:
Es gilt für den ÖRR und für alle vom Staat unterstützten Unternehmen, den eher gebildeteren Teil der Bevölkerung zu erreichen. Letztlich wird das aber nur dann dem ÖRR gelingen, wenn der ÖRR selber gebildet ist.

Oder anders ausgedrückt:
Wer der Masse hinterherhechelt, wird vom Staat nicht gestützt.

Andererseits:
Einem vom Staat gestützten Unternehmen dürfen nur jene Mittel zur Verfügung stehen, wie sie ein nicht vom Staat gestütztes Unternehmen bei gleichem Auftragsumfang aufwenden würde.


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https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-06/cp170069de.pdf
Dieses kollidiert mit der Aussage des EGMR in der Rechtssache Österreichischer Rundfunk gegen Austria, wonach eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine nichtstaatliche Organisation darstellt.

Siehe u.a. auch unter
EGMR: ÖRR Österr. vs. Austria > ö.r. Rdf-Anstalt = nichtstaatl. Organisation
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29378.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2018, 12:05 von Bürger«
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