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Autor Thema: WDR-Rundfunkrat setzt Maßstäbe für die Reform des örR  (Gelesen 1784 mal)

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infosat.de, 03.07.2017

WDR-Rundfunkrat setzt Maßstäbe für die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks


Zitat
Der WDR-Rundfunkrat hat sich in seiner Sitzung vom 30. Juni zum laufenden Reformprozess der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten positioniert. Die Mitglieder fordern, den gesetzlichen Programmauftrag zu bekräftigen und seine Erfüllung nicht länger auf bestimmte Verbreitungswege wie Fernsehen und Hörfunk zu beschränken.

„Die Ansprüche an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk steigen“, betont der Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, Andreas Meyer-Lauber. „Die Entwicklung der Gesellschaft erfordert mehr Information, mehr Bildung, Kultur, erhöhte Meinungs- und Urteilsfähigkeit sowie qualitativ hochwertige Beratung und Unterhaltung“. [..]

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https://www.infosat.de/entertainment/wdr-rundfunkrat-setzt-ma-st-be-f-r-die-reform-des-ffentlich-rechtlichen-rundfunks


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Zitat
Der rechtliche Rahmen ist nicht mehr zeitgemäß“. Der WDR-Rundfunkrat fordert deshalb die Gesetzgeber auf, die Begrenzungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet aufzuheben.

Na Klar, der "Staatsnahe" öffentlich-rechtliche Rundfunk, fordert den "Staat" (sich selbst) auf, die Begrenzungen aufzuheben. Man(n) Frau beachte auch folgendes, dass die Bezeichnung "Staat" hier in diesem Falle auch mit "Gesetzgeber" ersetzt werden kann.

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 :o

PS.
Zitat
Jede Landesregierung bastelt sich ihre Mehrheit im Rundfunkrat, die Bürger und Beitragszahler haben nichts zu sagen

So änderten CDU und FDP während der Regierungszeit von Jürgen Rüttgers im Dezember 2009 zuletzt das WDR-Gesetz und damit auch die Zusammensetzung des Rundfunkrates.

Quelle:
heise.de, 04.02.2013
Wer sitzt wofür im Rundfunkrat?
https://www.heise.de/tp/features/Wer-sitzt-wofuer-im-Rundfunkrat-3397530.html


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
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