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Autor Thema: LandesHauptKasse (LHK) zwingt zur Klage  (Gelesen 3859 mal)

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LandesHauptKasse (LHK) zwingt zur Klage
Autor: 02. Juli 2017, 16:17
Hallo,

da ist dieser Typ, er hat gemeint er fragt mal genauer nach und will wissen warum er Rundfunk bezahlen soll obwohl er keinen Fernsehr hat. Ich habe ihm dann gesagt, dass hat mit dem RBStV und dem RBStVG zu tun und so weiter...
Er meinte dann, er habe Widerspruch eingelegt, einen Widerspruchsbescheid bekommen und diesen wegen Form- und Sachmängel zurück gewiesen. Schon 3x hätten Sie versucht zu vollstrecken, jetzt beim 4x Mal scheint es ernst zu werden. Er hat auf die Ankündigung vom März reagiert und nun eine Einspruchsentscheidung erhalten, die er zurückgewiesen hat. Ich habe eine Kopie der Schreiben (Ankündigung, Antwort, Entscheidung, Zurückweisung), kann aber nicht weiter helfen.  ???
Kann eine Zurückweisung, die auf die Form,sach- und rechtsmängel hinweist, erfolg haben. Wie könnte man hier eine Klage vorbereiten? Welche Infos braucht es dafür -> PM.

2x Danke  :laugh:


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Welches Bundesland? Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des entsprechenden  Bundeslandes raussuchen und hier verlinken, dann kann weitergeholfen werden.


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