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Forderung WDR-Rundfunkrat: Keine Grenzen im Web für ARD/ZDF

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Uwe:

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Forderung
WDR-Rundfunkrat: Keine Grenzen im Web für ARD/ZDF

Quelle DWDL 30.06.2017 von Uwe Mantel


--- Zitat ---Das werden die Verlage und privaten Anbieter nicht gerne hören: Der Rundfunkrat des WDR hat sich für eine Aufhebung der Begrenzungen, denen ARD und ZDF im Web unterliegen, ausgesprochen. Sie seien nicht mehr zeitgemäß.

Ginge es nach dem Willen des WDR-Rundfunkrats, also des Aufsichtsgremiums des Westdeutschen Rundfunks, dann sollten ARD und ZDF im Internet am liebsten gar keinen Begrenzungen mehr unterliegen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse ein Angebot für alle sein und insbesondere die junge Generation stärker erreichen, so der Rundfunkratsvorsitzende Andreas Meyer-Lauber.
--- Ende Zitat ---

weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/62199/wdrrundfunkrat_keine_grenzen_im_web_fr_ardzdf/

pinguin:
Erstens geht es nicht nach dem WDR-Rundfunkrat,

zweitens bestimmt die neue EU-Verordnung
VERORDNUNG (EU) 2017/1128 [...] zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R1128&from=DE

im Forum bereits thematisiert u.a. unter
Kleiner Ausflug zum Europarecht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.msg150065.html#msg150065

dass der Rundfunk faktisch nur dann als Online-Diensteanbieter im Web sein darf, wenn sein Angebot entweder aus Steuern finanziert wird oder auf individuell-einzelvertraglicher Basis zum Verbraucher/Kunden/Abonnenten, also zu jemandem, der dieses Angebot ausdrücklich bestellt und angenommen hat.

beat:
Schön finde ich, dass sich der WDR-Rundfunkrat Gedanken darüber macht, was bezüglich des Rundfunks zeitgemäss ist.

Das sollte dann aber nicht auf die Frage beschränkt sein, wie Beitrag, Gehälter, Rundfunkrenten, Entschädigungen und Mitarbeiter sowie das "Angebot" auf dem Rücken von Herrn und Frau Jedermann erhöht und ausgeweitet werden können.

Wenn die Gedanken schon so frei sind, nachzudenken, was zeitgemäss ist, wie wäre es mal mit Gedanken zu:
Pay per view, Verschlüsselung und individuelle Freigabe des Internetangebots und des digitalen Fernseh- und Radiosignals.
Wie wäre es, mal darüber nachzudenken, das ach so fantastische Angebot dem freien Markt, sprich der Entscheidung des souveränen Bürgers auszusetzen?
Wie wäre es, mal darüber nachzudenken, ob eine Millionen Zwangsvollstreckungen und das Einknasten von Nichtnutzern noch zeitgemäss sind.

Aber da scheint es nachhaltige Denkverbote zu geben bei den gut bezahlten Mitgliedern des Rundfunkrates...nicht ohne Grund, denn:

Aus dem Rundfunkbeitrag erhält den grössten Batzen unter den Rundfunkräten

--- Zitat ---Ruth Hieronymi, CDU-Politikerin und Vorsitzende des WDR-Rundfunkrates. Sie bekommt pro Monat eine Aufwandsentschädigung von 3015 Euro.
--- Ende Zitat ---

wie der Tagesspiegel hier schreibt:

06.07.2015
WDR zahlt 3015 Euro im Monat
http://www.tagesspiegel.de/medien/was-die-rundfunkraete-kosten-wdr-zahlt-3015-euro-im-monat/12017548.html

Es handelt sich dabei um eine "Aufwandsentschädigung", die meines Wissens nicht versteuert werden muss. Diese Leute haben nämlich sonst ganz andere Einkünfte und machen den Rat nur nebenher, wie Heise.de hier schreibt:

04.02.2013
Wer sitzt wofür im Rundfunkrat?
https://www.heise.de/tp/features/Wer-sitzt-wofuer-im-Rundfunkrat-3397530.html


--- Zitat ---Beliebt sind Mitgliedschaften im Rundfunkrat als weitere Sprosse auf der Karriereleiter oder als Anerkennung für langjährige Dienste, vergleichbar mit der sinnfreien Behängung einer meist älteren Person mit einem Bundes- oder Landesverdienstkreuz. Viele der Rundfunkratsmitglieder haben eigentlich gar keine Zeit dafür, dieses Amt neben ihren anderen Funktionen auch noch auszuüben.

So haben SPD und CDU zahlreiche Europa- und Landtagsabgeordnete in den Rundfunkrat entsandt. Vielleicht sind die mit ihrem Parlamentsmandat nicht ausgelastet.
--- Ende Zitat ---

Da liegte es nahe, über eine unbegrenzte Ausweitung des "Angebots" in das Internet nachzudenken und alles andere scharf auszublenden. Denn für das neue Angebot muss natürlich "Geld in die Hand genommen werden", sprich, der Beitrag erhöht werden. Mit steigender Finanzausstattung steigt dann wieder die Entschädigung der Rundfunkräte und so weiter und so fort...


Wer entschädigt eigentlich die Rundfunkopfer?

FuerstBerg:

--- Zitat von: pinguin am 01. Juli 2017, 08:27 ---[…] dass der Rundfunk […] nur dann als Online-Diensteanbieter im Web sein darf, wenn sein Angebot entweder aus Steuern finanziert wird oder auf individuell-einzelvertraglicher Basis zum Verbraucher/Kunden/Abonnenten, also zu jemandem, der dieses Angebot ausdrücklich bestellt und angenommen hat.
--- Ende Zitat ---
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ja ein bekannter Rosinenpicker – wie ein Chamäleon ändert er sich von einer Sekunde zur anderen von einer Behörde in ein Unternehmen in ein Presse-Unternehmen und wieder zurück in eine Behörde.

Wahlweise wird er die „Demokratieabgabe“ vor der EU als Wohnungssteuer darstellen, die vor dem deutschen Bürger ein nicht die Allgemeinheit belastenden Beitrag ist, weil Dauer-Hotel-Gäste davon ausgenommen sind; oder den Einzelvertrag darin finden, daß er über die Landesparlamente ja von jedem einzelnen Bürger beauftragt wurde, an seiner statt im Internet präsent zu sein.

Totalverweigerer:

--- Zitat von: FuerstBerg am 03. Juli 2017, 12:27 ---..., daß er über die Landesparlamente ja von jedem einzelnen Bürger beauftragt wurde, an seiner statt im Internet präsent zu sein.

--- Ende Zitat ---

Ich hatte das der LRA und der Landesregierung schon mal mitgeteilt, dass ich denen keine Vollmacht erteilt habe, das Machwerk RBStV abzuschließen und es von mir kein Geld gibt.

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