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0) Landesmedienanstalten [Übersicht]

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Bürger:
Hier soll eine Übersicht über die Landesmedienanstalten entstehen:

Aufbau, Gremien (Mitglieder), Sitzungen, Vergütungen, Prüfberichte der Rechnungshöfe usw.
Querverbindungen/Verflechtungen sollen offengelegt/aufgedeckt/analysiert werden.

Bitte nur Beiträge schreiben die dem Thema zuträglich sind.
Bitte keine Meinungsbekundungen, Binsenweisheiten oder Stammtischparolen ;-)
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

> Allgemeine, auf alle Landesmedienanstalten zutreffende Informationen bitte hier in diesem Übersichts-Thread posten.
> Auf die einzelnen Landesmedienanstalten bezogene Informationen bitte in den jeweiligen Einzel-Threads posten.

Danke für die Mitwirkung.


1) Landesmedienanstalt: Baden-Württemberg (LFK)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23527.0.html

2) Landesmedienanstalt: Bayern (BLM)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23526.0.html

3) Landesmedienanstalt: Berlin-Brandenburg (mabb)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23525.0.html

4) Landesmedienanstalt: Bremen (brema)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23524.0.html

5) Landesmedienanstalt: Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23523.0.html

6) Landesmedienanstalt: Hessen (LPR Hessen)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23522.0.html

7) Landesmedienanstalt: Mecklenburg-Vorpommern (MMV)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23521.0.html

8) Landesmedienanstalt: Niedersachsen (NLM)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23520.0.html

9) Landesmedienanstalt: Nordrhein-Westfalen (LfM)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23519.0.html

10) Landesmedienanstalt: Rheinland-Pfalz (LMK)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23518.0.html

11) Landesmedienanstalt: Saarland (LMS)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23517.0.html

12) Landesmedienanstalt: Sachsen (SLM)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23516.0.html

13) Landesmedienanstalt: Sachsen-Anhalt (MSA)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23515.0.html

14) Landesmedienanstalt: Thüringen (TLM)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23514.0.html

noGez99:
Modalitäten der Finanzierung der Landesmedienanstalten:

Eine Medienanstalt ist eine Behörde, sagt der EuGH
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22235.0.html

Kurt:
Landesmedienanstalt (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Landesmedienanstalt

--- Zitat ---Die Landesmedienanstalten sind in Deutschland die Aufsichtsbehörden für private Radio- und Fernsehprogramme und Telemedien. Entsprechend der grundgesetzlich verankerten Rundfunkzuständigkeit der Länder ist jedem Bundesland in Deutschland eine Landesmedienanstalt zugeordnet. Die Länder Berlin und Brandenburg sowie Hamburg und Schleswig-Holstein haben per Staatsvertrag gemeinsame Landesmedienanstalten vereinbart.

Zu den Aufgaben der Landesmedienanstalten gehört vor allem die Überwachung der privaten Rundfunkanbieter, Fernsehanstalten und Telemedien sowie die Vergabe von Sendelizenzen an private Hörfunk- und Fernsehveranstalter [..] Hinsichtlich der Telemedien sind die Landesmedienanstalten für die Einhaltung der Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages zuständig; die darüber hinausgehende allgemeine Telemedienaufsicht – mit Ausnahme des Datenschutzes – liegt in 12 Bundesländern bei den Landesmedienanstalten. Nur in Bayern, Sachsen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sind für die allgemeine Telemedienaufsicht staatliche Stellen zuständig.
[..]
Die Landesmedienanstalten sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (Anstalten) mit dem Recht der Selbstverwaltung und nach heute im Rundfunkrecht herrschender Meinung nicht Teil der mittelbaren Landesverwaltung. Ungeachtet dessen treten sie den privaten Rundfunkveranstaltern, Telemedienanbietern und Plattformbetreibern wie bspw. Kabelanlagenbetreibern in Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Hoheitsbefugnisse als Teil der öffentlichen Gewalt gegenüber. Ausdruck der Staatsferne der Medienaufsicht ist die dabei auch die Tatsache, dass sie keinerlei Fachaufsicht unterworfen sind. Die eingeschränkte Rechtsaufsicht über die Landesmedienanstalten bezieht sich nicht auf programmrelevante Entscheidungen. Z. B. ist eine rechtsaufsichtliche Weisung an die Landesmedienanstalt, bestimmte Werbung in einem Fernsehprogramm zu verbieten, unzulässig. Die Rechtsaufsicht wird je nach landesrechtlicher Regelung von der Staatskanzlei Ministerpräsidenten oder einem Fachministerium (in Bayern Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst) des jeweiligen Bundeslandes wahrgenommen.
--- Ende Zitat ---

Landesmedienanstalt
Gemeinsame Gremien (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Landesmedienanstalt#Gemeinsame_Gremien

--- Zitat ---Für länderübergreifende Aufgaben existieren verschiedene gemeinsame Gremien und Kommissionen der Landesmedienanstalten. Dies ist insbesondere die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (die medienanstalten), zu der die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) gehört. In der zum 1. September 2008 eingerichteten Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, der Plattformregulierung und der Entwicklung des digitalen Rundfunks entschieden. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) überwacht die Sicherung der Meinungsvielfalt, in dem sie Beteiligungen im Medienbereich untersucht und etwa bei Verschmelzungen von Medienunternehmen den beteiligten Unternehmen Auflagen erteilt (oder sie gänzlich untersagt, wie im Januar 2006 bei der geplanten Übernahme von ProSiebenSat1 durch den Axel-Springer-Verlag). Den Jugendschutz im Medienbereich nimmt die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zentral wahr, deren Vorsitz zurzeit bei der Bremischen Landesmedienanstalt liegt. Auf europäischer Ebene arbeiten die Landesmedienanstalten in der European Platform of Regulatory Authorities (EPRA) in europäischen Medienangelegenheiten mit den Aufsichtsbehörden anderer EU-Mitglieder zusammen.

Die Koordination und Organisation der Arbeit aller gemeinsamen Gremien und Kommissionen ist Aufgabe der Gemeinsamen Geschäftsstelle der Medienanstalten mit Sitz in Berlin.
--- Ende Zitat ---

Quellen/weiterlesen:
Die Medienanstalten: http://www.die-medienanstalten.de/ueber-uns.html
Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten: http://www.die-medienanstalten.de/ueber-uns/gemeinsame-geschaeftsstelle.html
Vertrag über die Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM): https://web.archive.org/web/20170629092007/http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Rechtsgrundlagen/Satzungen/ALM-Statut_20.11.2013.pdf

Finanzierung:
§ 10 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) "Höhe des Anteils"
https://web.archive.org/web/20170628130901/http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Rechtsgrundlagen/Gesetze_aktuell/RundfunkfinanzierungsStV_01.04.2015.pdf

--- Zitat ---(1) Die Höhe des Anteils der Landesmedienanstalten beträgt 1,8989 vom Hundert des Rundfunkbeitragsaufkommens. Aus dem jährlichen Gesamtbetrag des Anteils aller Landesmedienanstalten erhält jede Landesmedienanstalt vorab einen Sockelbetrag von 511.290 Euro. Der verbleibende Betrag steht den einzelnen Landesmedienanstalten im Verhältnis des Aufkommens aus dem Rundfunkbeitrag in ihren Ländern zu.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---[...]
Darüber hinaus existiert in einigen Bundesländern - etwa in Schleswig-Holstein, Hessen und Hamburg - eine Rundfunkabgabe, die private Rundfunkveranstalter zahlen müssen.
--- Ende Zitat ---
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Landesmedienanstalt

Der Landesgesetzgeber hat nach §40 Abs. 2 RStV das Recht, der LMA nur einen Teil des Rundfunkbeitragsaufkommens zuzuweisen. Hiervon hat die überwiegende Anzahl der Länder Gebrauch gemacht. Zehn - für acht LMA zuständige - Länder wiesen ihren LMA nur Teile des im RStV festgelegten Rundfunkbeitragsanteils von 23% bis 80% zu. In den anderen Ländern stand er den LMA vollständig zur Verfügung.


Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/bericht-uber-die-prufung-der-haushalts-und-wirtschaftsfuhrung-der-lmk-etc/
dort pdf-file Seite 11: https://fragdenstaat.de/files/foi/70408/LMKundmbPM4-P-4100-34-21-2015.pdf

Kurt:
1) Es gibt Landesmedienanstalten die nicht die vollen 100% "der ihr zustehenden Anteile" aus dem Rundfunkbeitragsaufkommen erhalten.
Anscheinend können die damit aber trotzdem gut arbeiten/wirtschaften!?

2) Da z. Zt. nicht alle Landesmedienanstalten "die ihr zustehenden Anteile" aus dem Rundfunkbeitragsaufkommen erhalten - was passiert mit dem restlichen Geld!?

Erhalt         "Überschuss"
80,00 % <> 20,00 % Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV)
79,90 % <> 20,10 % Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)
66,00 % <> 34,00 % Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
65,00 % <> 35,00 % Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM)
62,50 % <> 37,50 % Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen)
57,00 % <> 43,00 % Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)
55,00 % <> 45,00 % Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)
23,00 % <> 67,00 % Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)

3) 6 Landesmedienanstalten erhalten die vollen 100% - was passiert mit dem Geld welches sie NICHT (auf-)brauchen!?

Details und Analyse/Aufarbeitung in den jeweiligen threads von 1 - 14

Bürger:
Ebenfalls zu beachten - weitere Begehrlichkeiten...

Landesmedienanstalten sollen mehr aus Rundfunkbeitrag erhalten (Juni 2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23551.0.html

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