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Zwangsvollstreckungssache trotz laufender Klage

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Dr. Horst:
Person A hat folgenden Verlauf:

- Festsetzungsbescheid (01.05.2015)
- Wiederspruch gegen Festsetzungsbescheid (mit Aussetzung der Vollziehung) - (11.05.2015)
- Wiederspruchsbescheid des Bayerischen Rundfunks (19.05.2017)
- Klage am Verwaltungsgericht eingereicht (15.06.2017)  >  Eingang vom Verwaltungsgericht am 20.06.2017 bestätigt
- Zwangsvollstreckungssache vom GV (22.06.2017)

Wie kann Person A weiter verfahren?

becks03:
Gibt es denn weiter Infos was nun geschehen ist?
Person B steht aktuell vor dem gleichen Dilemma.

Kurt:
wohl eher nicht  :-X

Dr. Horst > 1 Beitrag
Letzter Besuch: 21. August 2017, 19:47
Quelle: https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=profile;u=12702

noGez99:
Erstmal das Übliche:
- GV anschreiben dass eine Klage läuft (der weiß das nicht)
- LRA + Kopie BS dass eine Klage läuft
- Offener Brief an den Intendanten des Gefängnisfunks (Will er noch einen Gefängnissfall?)
alles per Fax + normaler Brief und den qualifizierten Sendebericht aufheben.

Noch erwähnen dass die RA kein Recht zur Selbsttitulierung hat:
Selbsttitulierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24527.msg155580.html#msg155580


Und
Auf jeden Akt der hoheitlichen Gewalt (Bescheid, Widerspruchbescheid, GV) kann man jetzt direkt Verfassungsbeschwerde einreichen.
Achtung, man hat maximal 1 Monat um die Verfassungsbeschwerde mit Begründung einzureichen.

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Wir wollen doch die 200+ Verfassungsbeschwerden sehen!

noGez99:
Eventuell war der BS auch einfach zu übereifrig (e.g zu schnell) mit der Vollstreckung.

Aber auf jeden Fall unbedingt das Vollstreckungsersuchen vom GV anfordern! Akteneinsicht! Alles zeigen lassen und kopieren/fotographieren!

Vollstreckungsersuchen dann hier posten.

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