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Autor Thema: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier  (Gelesen 17189 mal)

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Im Internet gibt es einen Rückkanal, Gronkh kann direkt mit den Nutzern kommunizieren und auf Kommentare antworten oder reagieren. Das ist kein Rundfunk, das ist schon eher öffentliche Diskussion mit einem interessanten Publikum. Dann müsste Facebook ebenfalls Rundfunk sein. Die Quantität und Qualität der Darbietungen ist gesetzlich nicht geregelt.


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Zitat
Im Internet gibt es einen Rückkanal, Gronkh kann direkt mit den Nutzern kommunizieren und auf Kommentare antworten oder reagieren. Das ist kein Rundfunk, das ist schon eher öffentliche Diskussion mit einem interessanten Publikum.

Ein unglaublich guter Punkt!
Twitch macht aus dem Sender ebenso einen Empfänger, wie es die Rezipienten durch Aufgreifen durch den eigentlichen Sender ebenfalls zu Sendern macht. Somit handelt es sich um eine medial interaktive Diskussionsrunde, einen öffentlichen Videochat oder eine Mischform aus genannten Diensten und einem Telemedium.

Dies dürfte eigentlich schon reichen und die meisten Medienwissenschaftler würden dem wohl beipflichten.


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M
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sollte der Vortrag ... hier ... https://www.twitch.tv/videos/148686476 angeschaut werden.

Danke @PersonX für diesen Hinweis!

Dieser Hinweis auf die, von der Stiftung Digitale Spielekultur in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastrukur veranstalteten und durch das Medienboard Berlin-Brandenburg [Rundfunk-Zwangsabgabegelder] geförderten zweiten Fachkonferenz zur Kultur des digitalen Spielens: "Konflikt. Konsum. Kontrolle – Wie digitale Spiele der Gesellschaft den Spiegel vorhalten". (https://www.evensi.de/2-fachkonferenz-zur-digitalen-spielkultur-konflikt-konsum/201735816)

Zitat
Die Rundfunkfreiheit als Jedermann-Freiheit.
steht dem Anstaltsrundfunk (nach Kratzmann) der gegenwärtig geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht gegenüber (entgegen?).

Prof. Gersdorf in seinem Vortrag (ab Min. 18:05):
Zitat
Fazit:
- Die Lizenzpflicht für Internet-TV fördert nicht Vielfalt, sondern beschränkt den Jedermann-Rundfunk und damit den freien Kommunikationsprozess.
- Die Lizenzpflicht bewirkt einen Grundrechtseingriff, der gegen das Zensurverbot (Art. 5, 3 GG) und damit gegen das Grundrecht der Rundfunkfreiheit (Art. 5, 2 GG) verstößt.

Auf den Rundfunkbegriff selbst geht Herr Gersdorf nicht ein. Der Vortrag ist nur ein kurzer ...

Im Video ab Min 29:30 sagt die stellvertretende Direktorin der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts Frau Doris Brocker:
Zitat
Verfassungswidrigkeit ja oder nein ... Ich bin in der komfortablen Situation, ich muss Gesetze so nehmen, wie sie da sind. […] Aber wenn eins da ist, wende ich es an
Hier spricht also die ausführende Macht (Exekutive) von der Ausführung eines Gesetzes, direkt nachdem ihr die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes aufgezeigt wurde...

Frage: Wem nützt dieses Verhalten dieser Exekutive?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2017, 15:04 von DumbTV«

g
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Elektromagnetische Schwingungen heißt nichts anderes als Wechselstrom.
Müsste nun für die bimmelnde Kirchenglocke auch gezahlt werden..?
@all
O.g. ist schlichtweg grober Unfug. Bitte nicht weiter verbreiten.


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F
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Elektromagnetische Schwingungen heißt nichts anderes als Wechselstrom.
Übergänge sind fließend, aber: Elektrischer Strom ist die Bewegung von Elektronen in einem Medium, elektromagnetische Schwingungen sind Bewegungen von Photonen in- oder außerhalb eines Mediums. Elektronen können Photonen erzeugen und Photonen Elektronen in Bewegung setzen. Passiert z. B. bei schlechten Lichtschaltern: Beim Ein- und Ausschalten sieht man Funken und in Lautsprechern und Radios hört man ein Knacken – so ähnlich haben die ersten Funksender funktioniert und deshalb heißt es im Deutschen (Rund-) Funk.
Zitat
Müsste nun für die bimmelnde Kirchenglocke auch gezahlt werden..?
Je nach Gegend bezahlt die Allgemeinheit schon lange für bimmelnde Kirchenglocken, aber das ist ein anderer Skandal.
Wenn die Kirchenglocken elektrisch betrieben werden und deshalb außerhalb der Kirche elektromagnetische Schwingungen entstehen, ist das aber kein Rundfunk, sondern ein Verstoß gegen Emissionsvorschriften.


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Vielleicht sollte die Landesmedienanstalt "Funk" mal überprüfen.
Die Landesmedienanstalten überprüfen nicht die öffentlich-rechtlichen Sender, sondern nur die privaten.


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Im Internet gibt es einen Rückkanal, Gronkh kann direkt mit den Nutzern kommunizieren und auf Kommentare antworten oder reagieren. Das ist kein Rundfunk, das ist schon eher öffentliche Diskussion mit einem interessanten Publikum. Dann müsste Facebook ebenfalls Rundfunk sein. Die Quantität und Qualität der Darbietungen ist gesetzlich nicht geregelt.
Das ist das Hinterhältige:

Die Rundfunkstaatsverträge regeln nicht nur den Rundfunk, sondern wurden um Regelungen für Telemedien (außer dem Internet gibt es noch ein paar mehr, auch wenn die keiner (mehr) kennt) erweitert.
Rechtlich sind weder Gronkh noch PietSmit Rundfunk, bieten über Internet/Telemedien aber etwas Rundfunkähnliches an (<Satire>Sobald bewegte Bilder und Töne kommen, ist laut Rundfunkrecht erst Mal davon auszugehen, daß es sich um Rundfunk handelt </ Satire>). Sinnvoller wäre es sicherlich, Telemedien wie die gedruckte Presse zu behandeln. Allerdings wäre den Öffentlich-Rechtlichen das Internet größtenteils verwehrt geblieben.

Technisch gesehen ist der Stream von Gronkh übrigens schon Rückkanal, da der AV-Datenstrom ja erst als Antwort auf eine Anfrage aus der DSL-Dose kommt.


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w

wei

Sagen wir mal so:
Das Internet ist zwar kein rechtsfreier Raum, er gehört aber allen.
Niemand kann von sich behaupten, er sei der Eigentümer des Internets, demzufolge kann doch nur jemand Lizenzen verteilen, die unmittelbar sein Programm, seine Seite etc. betreffen - oder jemanden abmahnen, der laut einer vorher abgemachten Ethik strafbare Inhalte verbreitet. Mehr geht nicht.

Jemandem Lizenzen aufzunötigen, für was auch immer, bedeutet doch nichts anderes, als das Netz als sein Eigentum zu behandeln, zu betrachten was nicht der Fall ist - das kann er aber nicht nachweisen, wäre aber zwingend erforderlich.

Also sollte man zunächst von der Ursache ausgehen, um dann die weiteren Fragen zu lösen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2017, 16:34 von Bürger«

o
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Tut mir leid, dass auch ich auf diese "elektromagnetischen Schwingungen" eingehen muss.

Ich glaube nämlich, dass die Senderjuristen mit diesem "Fachwort" ein dickes Ei ins Gesetz reingelegt haben, was sie nun schön richtig ausbrüten und mit dem sie es schaffen werden, das deutsche Internet als Rundfunk zu bezeichnen.

Physikalisch gibt es drei Begriffe: Schwingungen, Wellen, Strahlung.

Radiogeräte und TV werden mit elektromagnetischen Wellen beglückt.
Eine elektromagnetische Welle wird typischerweise von einem Schwingkreis erzeugt. In so einem Stromkreis schwingen Elektronen hin und her, d.h. es gibt einen Wechselstrom. Der Erzeugungsprozess von elektromagnetischen Wellen ist nicht völlig simpel, aber es fängt mit periodisch schwingenden Ladungen an.

Ohne Schwingungen keine Wellen - das kann man mal so knackig sagen.

Der Begriff "elektromagnetische Schwingungen" ist in meinen Augen eine von diesen seltsamen Wortbildungen, wie sie in der Schule verwendet werden; Fundstellen im WWW sind nahezu immer Schultexte, aber keine großen Lehrbücher. Wenn ich mir diese Texte (die meistens auf Schwingkreise abzielen) so angucke, sollte man "elektromagnetische Schwingung" einfach durch "Wechselstrom" ersetzen, um sich besser zu fühlen. Und voilá, unser Foruman mit den Kirchenglocken hätte demnach gar nicht so unrecht.  ;D

(An die Experten: Was genau soll bei einer elektromagnetischen Schwingung denn schwingen?)

Was mich nun wundert, dass ausgerechnet der leicht seltsame und kein Fachwort darstellende Begriff "elektromagnetische Schwingungen" im Gesetzestext steht. Warum nicht "elektromagnetische Wellen"?

Wollen die durchtriebenden Senderjuristen also, dass jeder Wechselstrom, der nach einem "Sendeplan" ein "Programm" überträgt, bereits "Rundfunk" ist? Dann ist Internet ohne jeden Zweifel Rundfunk. Wer einen Mailverteiler betreibt, macht Rundfunk. Wer einen Telefonservice (Auskunft, Zeitansage, Porno,...) betreibt, macht Rundfunk. Es ist angerichtet.

Die deutschen Digital Natives sollten dringend  aufwachen, und zwar richtig.


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P
  • Beiträge: 3.997
Zitat
(An die Experten: Was genau soll bei einer elektromagnetischen Schwingung denn schwingen?)
http://www.spektrum.de/lexikon/physik/schwingungen/13041
https://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/physik/artikel/elektromagnetische-schwingungen
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwingung

irgendwie erklären doch alle das Gleiche, es geht nicht um das "schwingen", sondern als "Schwingen" wird die periodische Änderung der Werte um einen Mittelwert bezeichnet. ;-) Siehe Seite 6/9 weiter unten (Wie man von einer Schwingung zu Wellen kommt).

http://www.spektrum.de/lexikon/physik/schwingungen/13041
Zitat
Bei elektromagnetischen Schwingungen sind die elektrische und magnetische Feldstärke, die elektrische Ladung eines Kondensators, die Stromstärke, die Spannung usw. die periodisch veränderlichen Größen (Schwingkreis).

Vielleicht auch nochmal die vollständige Definition in §2 und Unterpunkten sichten.
Soweit ersichtlich gibt es im 19. Änderungsstaatsvertrag an §2 keine Änderung.

Diese 18. Fassung sollte wohl alle Änderungen bis dahin enthalten.
http://www.ard-werbung.de/fileadmin/user_upload/media-perspektiven/Dokumentation/2016-1_Rundfunkstaatsvertrag.pdf

Wichtig sein könnte neben der Definition im §2 (1) noch (2) und (3)
Zitat
(2) Im Sinne dieses Staatsvertrages ist
[...]

Zitat
(3) Kein Rundfunk sind Angebote, die
1. jedenfalls weniger als 500 potenziellen Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden,
2. zur unmittelbaren Wiedergabe aus Speichern von Empfangsgeräten bestimmt sind,
3. ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen,
4. nicht journalistisch-redaktionell gestaltet sind oder
5. aus Sendungen bestehen, die jeweils gegen Einzelentgelt
freigeschaltet werden.

Nicht festgelegt ist ob 1 bis 5 gleichzeitig gelten sollen. Jedoch könnte das ausgeschlossen werden.
Zudem ist "Einzelentgelt" nicht genauer definiert , damit könnte darunter alles vorstellbare sein, also sehr wahrscheinlich alles was als Zahlungsmittel in Betracht kommen mag.
Das könnten also auch einfache E-Briefe sein.
Sehr Wasserfest ist diese Definition mit Sicherheit nicht.

Zitat
§ 2
Begriffsbestimmungen
(1) Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst;
er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung
und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter  Benutzung elektromagnetischer Schwingungen.
Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder
gegen besonderes Entgelt empfangbar sind.
Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste,
soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes
sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.


Dienst, linear für Information und Kommunikation
linear bezieht sich sicherlich auf die Art der Wahrnehmung
https://de.wikipedia.org/wiki/Linearit%C3%A4t#Linearit.C3.A4t_von_Texten_und_Medien
--> Empfänger hat keinen Einfluss auf die nächste Information, außer abschalten und kann auch nicht zurück, außer der Empfänger hätte es aufgezeichnet. Die Aufzeichnung zählt bereits nicht mehr als Rundfunk.

Zitat
Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst;
er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung
und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter  Benutzung elektromagnetischer Schwingungen.


er ist die (für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang) bestimmte Veranstaltung
und (Verbreitung von Angeboten (in Bewegtbild oder Ton) entlang eines Sendeplans) unter  Benutzung elektromagnetischer Schwingungen.

grün bezieht sich doch auf das in der Klammer davor, verständlicher wird vielleicht so

-Rundfunk ist die Veranstaltung unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen
-Rundfunk ist für die Allgemeinheit bestimmt
-Rundfunk ist zum zeitgleichen Empfang bestimmt
-Rundfunk ist Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild entlang eines Sendeplans
-Rundfunk ist Verbreitung von Ton entlang eines Sendeplans

Veranstaltung
Wo von? von Angeboten in Bewegtbild oder Ton
Für wen? für die Allgemeinheit
Für welche Dauer? entlang eines Sendeplans
Welche besondere Eigenschaften? linear, unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen

Von weiteren Einschränkungen abgesehen.

Damit etwas als Schwingung bezeichnet werden kann muss es also so gestaltet sein, dass
sich eine Größe periodisch um einen Mittelwert ändert.
Die weitere Einschränkung ist, es soll elektromagnetisch sein. Damit sind alle Größen festgelegt auf z.B. elektrische und magnetische Feldstärke, elektrische Ladung eines Kondensators, die Stromstärke, die Spannung usw.. Genauer dürfte es vielleicht auf den folgenden 9 Seiten zu lesen sein.

Elektromagnetische Schwingungen und Wellen
Seite 1
Einleitung
http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu.html

Seite 3
Der elektrische Schwingkreis
http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu/Page/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/schwingkreis1_einf.vscml.html

Seite 4
Vergleich von Schwingkreis und mechanischer Schwingung
http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu/Page/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/schwingkreis2_vergleich.vscml.html

Seite 5
Analogien: Schwingkreis und mechanische Schwingung
http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu/Page/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/schwingkreis3_analogien.vscml.html


(Wie man von einer Schwingung zu Wellen kommt)
Seite 6
Von Schwingungen zu Wellen
http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu/Page/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/dipol1_wellen.vscml.html

Seite 7
Vom elektrischen Schwingkreis zum Hertz'schen Dipol
http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu/Page/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/dipol2_umwandlung.vscml.html

Seite 8
Die Abstrahlung des Hertz'schen Dipols
http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu/Page/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/dipol3_abstrahlung.vscml.html

Seite 9
Erzeugung elektromagnetischer Wellen
http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu/Page/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/ausbreitung.vscml.html



Edit "Bürger":
Die Diskussion um Definition "Rundfunk", Schwingungen etc. ist eine eigenständige Diskussion, die allein schon der Übersicht und Thementreue wegen gesondert zu behandeln wäre.
Thread muss moderiert/ entflochten und zu diesem Zweck vorübergehend geschlossen werden.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Zwischenzeitlicher Querverweis aus aktuellem und wiederkehrendem Anlass:
Funken als Hobby: "Jedermannfunk" - lizenzfrei (und "rundfunkbeitragsfrei"?)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35637.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. September 2021, 01:02 von Bürger«

 
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