Tut mir leid, dass auch ich auf diese "elektromagnetischen Schwingungen" eingehen muss.
Ich glaube nämlich, dass die Senderjuristen mit diesem "Fachwort" ein dickes Ei ins Gesetz reingelegt haben, was sie nun schön richtig ausbrüten und mit dem sie es schaffen werden, das deutsche Internet als Rundfunk zu bezeichnen.
Physikalisch gibt es drei Begriffe: Schwingungen, Wellen, Strahlung.
Radiogeräte und TV werden mit elektromagnetischen
Wellen beglückt.
Eine elektromagnetische Welle wird typischerweise von einem Schwingkreis erzeugt. In so einem Stromkreis schwingen Elektronen hin und her, d.h. es gibt einen Wechselstrom. Der Erzeugungsprozess von elektromagnetischen Wellen ist nicht völlig simpel, aber es fängt mit periodisch schwingenden Ladungen an.
Ohne Schwingungen keine Wellen - das kann man mal so knackig sagen.
Der Begriff "elektromagnetische Schwingungen" ist in meinen Augen eine von diesen seltsamen Wortbildungen, wie sie in der Schule verwendet werden; Fundstellen im WWW sind nahezu immer Schultexte, aber keine großen Lehrbücher. Wenn ich mir diese Texte (die meistens auf Schwingkreise abzielen) so angucke, sollte man "elektromagnetische Schwingung" einfach durch "Wechselstrom" ersetzen, um sich besser zu fühlen. Und voilá, unser Foruman mit den Kirchenglocken hätte demnach gar nicht so unrecht.
(An die Experten: Was genau soll bei einer elektromagnetischen Schwingung denn schwingen?)Was mich nun wundert, dass ausgerechnet der leicht seltsame und kein Fachwort darstellende Begriff "elektromagnetische Schwingungen" im Gesetzestext steht. Warum nicht "elektromagnetische Wellen"?
Wollen die durchtriebenden Senderjuristen also, dass jeder Wechselstrom, der nach einem "Sendeplan" ein "Programm" überträgt, bereits "Rundfunk" ist? Dann ist Internet ohne jeden Zweifel Rundfunk. Wer einen Mailverteiler betreibt, macht Rundfunk. Wer einen Telefonservice (Auskunft, Zeitansage, Porno,...) betreibt, macht Rundfunk. Es ist angerichtet.
Die deutschen Digital Natives sollten
dringend aufwachen, und zwar
richtig.