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Beschwerde Beschluss / einstweilige Verfügung Verwaltungsgericht ?

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noGez99:

--- Zitat ---Irgendwo hat er auch gelesen das man vllt. direkt an das Bundesverfassungsgericht gehen kann ?
--- Ende Zitat ---

Auf jeden Akt der hoheitlichen Gewalt (Bescheid, Widerspruchbescheid, Zwangsvollstreckung) kann man jetzt direkt Verfassungsbeschwerde einreichen.
Achtung, man hat maximal 1 Monat um die Verfassungsbeschwerde mit Begründung einzureichen.
Man braucht keinen Anwalt, es kostet nichts (gut bei Missbrauch kann ein Verwarnungsgeld ausgesprochen werden, aber das habe ich nur einmal bei einem Juraprofessor gesehen, dem das BVerfG unterstellt hat, dass er die Dinge wissen muss).

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

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