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Autor Thema: RF-Ermäßigung bei Eheleuten  (Gelesen 946 mal)

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RF-Ermäßigung bei Eheleuten
Autor: 06. Juni 2017, 14:10
Moin,

folgender Fall beschäftigt mich gerade:

Person A wohnt in Wohnung A und zahlt normal den Rundfunkbeitrag.
Person B (schwerbehindert, Merkzeichen RF) zieht mit in die Wohnung A ein und meldet sich für seine alte Wohnung bei dem Beitragsservice ab.

Solange Person A und B unverheiratet sind, muss Person A ganz normal den RF-Beitrag zahlen und Person B nichts, da er im selben Haushalt wohnt.
Wenn Person A und B aber nun heiraten, wie kann man dann den ermäßigten RF-Beitrag einbringen? Kann der ermäßigte RF-Beitrag gezahlt werden und Person A zahlt nichts?


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