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Autor Thema: Kostenfestsetzungsantrag nach abgelehntem Eilrechtsschutz zahlen?  (Gelesen 1977 mal)

g
  • Beiträge: 77
Hallo Zusammen!

Angenommen fiktive Person X erhält einen Kostenfestsetzungsantrag i.H.v. 20 € für ein abgelehntes Eilrechtsschutzverfahren
Vorläufiger Rechtsschutz abgelehnt - Hauptverf. läuft noch. Und nun?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23126.0.html

Hat Person X eine Möglichkeit dem zu entgehen?
 
Oder muss Person X den Betrag zahlen, da der Antrag vom VG abgelehnt wurde? Schließlich wurde Person X zum Eilverfahren genötigt, da der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung seitens der GEZ im Widerspruch abgelehnt wurde...

Viele Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juni 2017, 12:35 von DumbTV«

D
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juni 2017, 12:48 von DumbTV«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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www.rundfunk-frei.de

g
  • Beiträge: 77
Hallo Dumb,

danke, also nicht zahlen.

Das VWG schreibt, dass Einwendungen binnen 14 Tagen mitgeteilt werden sollen. Sollte Person X das tun, oder einfach ignorieren? Wenn Person X dies tut, was sollte drin stehen?

Viele Grüße


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  • Beiträge: 710
Wenn ich richtig lese sollte man an das Gericht schon zahlen. Ich glaube fiktive Person tat dies auch, aber an das Gericht nicht an den BS oder die LRA.
Ansonsten gibt es wohl einen fiktiven Fall wo dies nicht bezahlt wurde und dies auch nicht eingezogen wurde.


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