Im Jahr 2017 laufen nun die Vorbereitungen für den erneuten Bestandsdatenabgleich im Jahr 2018 auf Hochtouren: Der Abgleich und die sich anschließende Klärung von Beitragssachverhalten wird erneut ein signifikant höheres Arbeitsvolumen mit sich bringen. Eine optimale Vorbereitung des Bestandsdatenabgleichs ist daher zwingende Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf und in Anbetracht der dabei zu verarbeitenden Datenmengen erneut eine große Herausforderung.
Ist das Wort "einmalig" überhaupt falsch zu verstehen? Nein, aber Politiker hängen Ihre Fahne ja in den Wind.
Die Vorbereitung von Klagen gegen dieses Anliegen müssen wohl noch besser koordiniert werden.
Ziel ist vor allem, Vorgänge nicht erneut aufzugreifen, die bereits Gegenstand einer Klärung beim letzten Bestandsdatenabgleich waren. In Anbetracht der Komplexität der dabei zu klärenden Sachverhalte wird aber nicht ganz zu vermeiden sein, dass es zu Nachfragen bereits behandelter Fallkonstellationen kommen kann.
Es wird wohl nicht notwendig sein zu erklären, wie Umzüge innerhalb der EU vor dem geplanten Stichtag des Einfrierens der Daten und Ummeldungen dazu funktionieren.