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Autor Thema: OGV Amtsgericht Heidelberg - Zwangsvollstreckung  (Gelesen 3841 mal)

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  • Beiträge: 3
Hallo Zusammen.

Nehmen wir an Person A hat vom Obergerichtsvollzieher am 11. Mai 2017 einen Brief bekommen (nicht gelb) an die alte Adresse (Person A ist seit 01.05 offiziell umgezogen d.h. auch eingetragen in der Stadt) statt an die neue & dieser Brief wurde heute durch die Ex-Freundin nachgereicht - muss das Amtsgericht nicht prüfen wo die Person sich derzeitig befindet? Ist die Person trotzt offizieller Eintragung des Wohnsitzes dazu verpflichtet allen und jedem inklusive GEZ und allen Gerichten der Welt  Auskunft darüber zu geben wo sie wohnt?


Im Brief könnte folgendes drinstehen:


"Sehr geehrter Herr A,

in der Zwangsvollstreckungssache SWR - Südwestrundfunk AöR, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln, AZ: *** gegen Sie

liegt ein Antrag zur Durchführung der Zwangsvollstreckung vor. Die weitere Vollstreckung können Sie durch Zahlung der Gläubigerforderung sowie der Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt

209,90€ (Beiträge von Januar 2016 bis September 2016)

vermeiden.

"........."

Sofern eine Zahlung oder Rücksprache hierher nicht spätestens bis 14.06.2017 erfolgt können weitere Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden, wodurch sich die Forderung möglicherweise noch erhöht. "........"


Gleichzeitig hat Person A noch 2 Briefe vom Südwestrundfunk selbst (auch durch die Ex am selben Tag) erhalten in welchem folgendes im kurzem drinstehen könnte:

1. Brief - 02.05.2017 - Festsetzungsbescheid - vor einiger Zeit hatten wir Sie über ausstehende Rundfunkgebühren/Rundfunkbeitträge informiert. Ihrer Pflicht zur Zahlung des rückständigen Beitrags sind Sie leider bisher nicht oder nicht vollständig nachgekommen.
Für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.03.2017 wird daher ein Betrag von 60,50€ (Berechnung siehe Kontoauszug) festgesetzt. Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. "......."
Hinweis: Einschließlich des festgesetzten Beitrags weist das Beitragskonto bis Ende 03.2017 einen offenen Gesamtbetrag von 298,50EUR auf. "......."

Kontoauszug

03.02.17 - Rundfunkbeiträge für 01.2017 bis 03.2017 - 1 Wohnung ******************** Heidelberg -52,50
02.05.17 - Säumniszuschlag                                                                                                                         -08,00
 
                                                                                                                             Festgesetzter Betrag -60,50

(Rechtshelfsbelehrung und Rechtsgrundlagen sie Rückseite)


2. Brief - 05.05.2017
- Zahlung der Rundfunkbeiträge - Ihre Rundfunkbeiträge sind am 15.05.2017 fällig. Bitte zahlen Sie den Beitrag von 351EUR. Für die weiter Überweisung haben wir ein Zahlungsformular für Sie vorbereitet.

Möchten Sie den Rundfunkbeitrag einfach und bequem per Lastschrift zahlen? "........"

So errechnet sich der Gesamtbetrag

Ihr Kontostand am 06.03.2017                                                                          -290,50
02.05.17 Säumniszuschlag                             Zeitraum 04.2017 - 06.2017       -008,00
05.05.17 Rundfunkbeiträge für 1 Wohnung                      Gesamtbetrag         -351,00              (Ohne Rechtshelfbelehrung)


Person A blickt da einfach nicht mehr durch.

Beim letzten Brief (vor diesen die hier genannt wurden) hat Sie eine "detaillierte Aufstellung" über die zu schuldene Beiträge bekommen die Sie gefordert hat - lächerlich wie sie fand da sie irreführend ist und überhaupt nicht übersichtlich - wie die ganzen Forderungen.

Warum bekommt Sie verschiedene Forderungen und nicht eine Einzige?
Person A verliert den Überblick und weiß jetzt gar nichts mehr zu tun - damals hat sie an das Amtsgericht Bruchsal an die Gerichtsvollzieherin den genau geforderten Betrag von 432,51EUR bezahlt. Im Brief war auch von gütlicher Erledigung die Rede.

Trotzdem und auch nach Anfrage warum diese Person diverse Zahlungsaufforderungen (und nicht verf***ckt) eine einzige ganz normal erhält, bekommt sie weiterhin Zahlungsaufforderungen, hier sind es 60 - da sind es 300. Wo ist da die Gütlichkeit?
Zudem, muss das die GEZ nicht alles zusammenfassen und eine Forderung schicken und nicht verschiedene?


Person A ist mehrmals umgezogen - damals Bruchsal, dann Heidelberg und jetzt letztendlich wieder Karlsruhe.
Person A wohnt seit 01.05.2017 offiziell im Kreis Karlsruhe und bekommt trotzdem noch danach Briefe an die alte Adresse.

Nochmal zur Erinnerung: OGV - Brief vom 11.05.2017, 1. Brief GEZ 02.05.2017 und 2.Brief GEZ 05.05.2017.


Person A hat ständig Widerspruch eingelegt, alles per Einschreiben mit Unterschrift und pipapo - aber hat ständig "Absagen" bekommen und erklärt bekommen dass die Zahlungsaufforderungen durch den Widerspruch unberührt bleiben. D.h. Person A muss trotzdem Zahlen auch während der "Klärung".

Person A hat Zeit seines Lebens nie GEZ bezahlt. Die erste und letzte Zahlung ging an Gerichtsvollzieher Bruchsal.
Jetzt will Obergerichtsvollzieher (wieso gleich Ober - liegt das an der Kommune?) von Heidelberg bis 14.07 Money oder Rücksprache.
Person A hat damals in Bruchsal bezahlt aus Angst durch Pfändungen und Eintragungen (hat aber schriftlich erklärt dass Sie nicht mit den Zahlungsaufforderungen und diesem einseitigen "Vertrag" einverstanden ist, sondern nur aus Angst bezahlt.)


Person A hat zudem zusätzlich Zahlungsschwierigkeiten durch jetzige Trennung (keine Scheidung - unverheiratet) und Unterhalt + Mehrbedarf f. Kind.


Person A könnte kotzen!


Person A ist neu hier im Forum (hat aber vorher ein paar mal mitgelesen).
Person A hatte nie Zahlungsschwierigkeiten, Solvenzprobleme oder ähnliches. Die Schufa ist sauber (bis jetzt).
Person A möchte dass es trotz der Umstände so bleibt.

Person A hat Buch geführt und alle möglichen Dokumente aufbewahrt - es ist aber trotzdem chaotisch. Die Widersprüche sind leider verteilt auf Privat- und GeschäftPC gespeichert und nicht abgeheftet (Person A weiß - Sie ist ein Idiot).

Person A hat jeden Widerspruch unterschrieben und per Einwurf-Einschreiben rausgeschickt.
Person A war zu jeder Zeit nur in einer Wohnung wohnhaft.


Könnt ihr dieser fiktiven Person mit ihrem fi(c)ktiven Problemen helfen auch wenn Sie sie so chaotisch dargelegt hat?
Was kann Sie gegen den OVG tun? Ist zahlen hier die beste Lösung?
Muss Sie mehr Material liefern?


Bitte hilft Ihr...


beste Grüße


Rantanplanv








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J
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Hi,
ich habe neulich auch einen Brief vom Obergerichtsvollzieher bekommen.
Mich würde interessieren, was bisher in deinem Fall passiert war??
mfg


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ich habe mal gehört, dass jemand in der selben Situation
  • Erinnerung gegen die Vollstreckungshandlungen der Gerichtsvollzieher, § 766 Abs. 1 ZPO beim AG eingelegt
  • Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung, §§ 766 Abs. 1, 732 Abs. 2 ZPO beim AG eingelegt
  • Widerspruch gegen die Eintragsanordnung nach § 882c ZPO und Antrag auf Aussetzung der Eintragsanordnung beim AG eingelegt
hat.

Als umfangreiche Begründung könnte man wohl auf die Urteile und letzte Veröffentlichung und Aussetzung des LG Tübingen hinweisen.

Dazu eine Beschwerde an die zuständige Rundfunkanstalt mit der Bitte um Aussetzung der Vollstreckung bis sich der Sachverhalt geklärt hat, soll wohl weiterhelfen.

Dazu soll ein Antrag auf vorläufigen Rechtschutz nach § 123 VwGO beim VG gemeinsam mit einer Klage beim VG fast schon wahre Wunder wirken, hat man mir gesagt ... wichtig soll wohl sein, dass man  das AG über seinen Rechtschutz und Klage bei VG in den einzelnen Anträgen und Schreiben informiert, hat man mir gesagt...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. August 2017, 10:21 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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