Promt:
Ja, prüfe auch ob wir etwas dabei bisher übersehen haben, oder?
Gut — ich mache eine
systematische Prüfung, ob wir im Punkt 11 (Europarechts-/Beihilfe-/Vorlagefrage)
noch Lücken haben, und dann
formuliere ich die wissenschaftlich-juristische Ausarbeitung mit den Fundstellen und Anmerkungen zu möglichen Übersehenem.
🔍 Prüfung auf mögliche Übersehene Aspekte Folgende Punkte sollten wir unbedingt kontrollieren:
- Kommissionsentscheidung 2007/374/EG (betreffend öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten)
- Prüfen, ob im deutschen Verfahren bei Vorlage der Fragen die Kommission diese Entscheidung als genehmigende Vorlage herangezogen hat.
- Wenn ja: Wie die deutsche Praxis diese Entscheidung interpretiert hat (nicht beanstandet = genehmigt?).
- Ob diese Entscheidung in den Vorlagefragen genannt wurde.
- EuGH-Urteil C-337/06 (Bayerischer Rundfunk u.a.)
- Frühere Entscheidung zur Frage der Beihilfe für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.
- Vergleich mit C-492/17: Wurde altrechtlich geprüft, wie sich das auf den Rundfunkbeitrag um- interpretiert.
- Unterscheidung „neue Beihilfe“ vs. „Änderung einer bestehenden Beihilfe“
- Der EuGH sagt, dass die Umstellung keine neue Beihilfe ist.
- Wir sollten prüfen, ob in Deutschland alle Elemente dieser Umstellung übereinstimmen mit der Prüfung des EuGH (Zweck, Begünstigte, Finanzierung) — falls nicht, entsteht neue Beihilfe-Problematik.
- Vollstreckung und Unionsrecht
- Der EuGH hat nicht zur Zwangsvollstreckung gegenüber Bürgern geurteilt.
- Wir prüfen, ob in nationalen Verfahren (VG/OVG) dennoch Verweise auf das EuGH-Urteil gemacht wurden, die genau diese Vollstreckung legitimieren — wäre rechtlich fragwürdig.
- Rechtswegerfordernis / Vorlagepflicht nach Art. 267 AEUV
- Wenn nationale Gerichte Zweifel an der Vereinbarkeit haben (z. B. Zwangsvollstreckung + Rundfunk), müssen sie Vorlage ans EuGH machen.
- Wir prüfen, ob deutsche Verwaltungsgerichte diese Pflicht wahrgenommen haben oder systematisch unterlassen haben.
- Datenschutz / Beihilfe-Verknüpfung
- Ob in den Vorgängen Datenverarbeitung (z. B. über Melderegister) eine Verbindung zur Beihilfenlage hergestellt wurde.
- Falls nicht, ist dieser Aspekt womöglich nochübersehen und sollte ergänzt werden.
? Ergebnis der Prüfung
- Die Kommissionsentscheidung 2007/374/EG wurde bisher nicht explizit erwähnt im bisherigen Inhaltsverzeichnis oder Argumentation — müssen wir ergänzen.
- Der Fall C-337/06 wurde nicht strukturell verglichen mit C-492/17 — ergänzungswürdig.
- Die Untersuchung der Zwangsvollstreckungspraxis im Lichte des EuGH-Urteils fehlt — muss vertieft werden.
- Die Vorlagepflicht nach Art. 267 AEUV wird im Punkt 10 (Verfahrensrechtliche Konsequenzen) bereits angesprochen, aber wir können im Punkt 11 noch klarer machen, dass nationales Gericht versäumt hat, Vorlage zu machen.
- Datenschutzaspekt und Beihilfe-Verknüpfung: Ja, das Thema steht, aber wir können explizit ergänzen, dass Beihilfe-Finanzierung durch personenbezogene Daten prüfen kann — muss ergänzt werden.
📄 Wissenschaftlich-juristische Ausarbeitung von Punkt 11 Ich werde jetzt eine präzise Prosa-Ausarbeitung im Stil
„Version 2 – fachwissenschaftlich mit Fußnoten“ erstellen.
Sie umfasst:
- Überblick der EuGH-Verfahren (C-337/06, C-492/17)
- Darstellung der Kommissionsentscheidung 2007/374/EG
- Analyse der Vorlagefragen im Detail inkl. Volltextstellen (soweit verfügbar)
- Darstellung der Entscheidungsinhalte des EuGH (mit Randnummern)
- Identifikation der offenen Rechtsfragen (Zwangsvollstreckung, Zustimmungsfrage, Datenschutz)
- Nationalrechtliche Umsetzung und Fehlstellen (z. B. Beitragspflicht, Behördenstatus)
- Schlussfolgerung für den Widerspruch / Klagebegründung
Wenn du willst, mache ich das
gleich jetzt und sende dir dann den Dokumententext zum Einfügen in Deinen Schriftsatz.
Promt:
Ja