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Autor Thema: Bargeldschenkung von 1,20 Euro in 1-Cent-Münzen: Nicht abweisbar?  (Gelesen 367 mal)

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Zwar können die ARD-Anstalten angeblich die Annahme von Bargeld verweigern, sofern für die Rundfunkabgabe, weil das dafür nötige Gesetz bestehen soll und gültig sein soll.

Ansonsten aber ist Bargeld ja wohl nicht zurückweisbar? Wie wäre es  mit folgendem Brief:


Zitat
Sehr geehrte Gutmenschen im Sender
für das von immerhin 50 % der Leute noch geschauten Gutmenschen-ARD-Programms,

aus einem Artikel  entnehme ich Entsetzliches:
2. Juni 2025  https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/rundfunkbeitrag-keine-erinnerungsschreiben-mehr-das-muessen-zahler-jetzt-wissen-a5149649.html
Sie leiden heftig unter den Porto- und Papierkosten,  weil unter den Gutmenschenregierungen der vergangenen Jahre so heftig verteuert.

Zwar verweigere ich die Rundfunkabgabe, weil ich als "bekennender Schlechtmensch" nicht würdig noch willig bin, Ihr bestes Fernsehen der irdischen Zivilisationsgeschichte anzuschauen.  Aber es bricht mir das Herz, dass Sie nicht nur unter gewaltigen Intendanten-Gehältern und Altersvorsorgen zu leiden haben, sondern obendrein unter etwas kleinem Anstieg der Kosten für Porto und Papier.

Sehr viel Hilfe kann ich leider dazu nicht beitragen, weil seit den Gutmenschen-Regierungen von Corona bis heute die Mieten, Sozialversicherungsbeiträge und Heizungs. und Energiekosten expandiert sind, um hier das Wort explodiert zu vermeiden.

Also sende ich anbei als Schenkung rund 120 Cent in Münzen, um die Kostendeckung für immerhin 1 Brief Ihnen zuzuwenden. Sie sind als gemeinnützig gegründete Anstalt. Diese Schenkung wäre demnach steuerlich abzugsfähig, Bitte senden Sie mir eine Spendenquittung. Der Münzenzähl-Automat Ihrer Bank ermöglicht ja das automatisierte Zählen von 1- und 2-Cent-Münzen.

Sollten Sie von ihrem Verweigerungsrecht von Schenkung Gebrauch machen wollen, so stelle ich anheim, zur Kostenverhinderung das Erhaltene beim Pförtner zu hinterlegen. Sofern und sobald ich dann im Lauf der nächsten Jahre  in der Nähe Ihrer Anstalt vorbeikomme, würde ich es abholen.
 
Angemerkt sei, dass alles Bargeld-Annahmeverbot einer Rechtsgrundlage bedarf. Für Schenkungen gibt es kein derartiges Verbotsgesetz.

Diese Einsendung ist ausdrücklich nicht für das Rundfunkabgabe-Konto, sondern eine Spende für Ihr gemeinnütziges Belehrungs-Fernsehen der überwiegend unmündigen Massen. Der Herrgott und meine kleine Spenden mögen es Ihnen danken!

Mit empathischem Gruß,
Maria Musterfrau

Dieser Beitrag wurde in der Meinung geschrieben, dass der Mangel an Ernsthaftigkeit nicht verkannt werden könne. § 118 BGB 
 
Kurt Tucholski: (1890-1935, aka Peter Panter, Theobald Tiger)
Zitat
Übertreibt die Satire? Die Satire muss übertreiben und ist ihrem tiefsten Wesen nach ungerecht. Sie bläst die Wahrheit auf, damit sie deutlicher wird 


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

h
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und die Münzen bitte schön auf ein Blatt Papier kleben (mit Bastelkleber, Leim oder Klebestift)


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K
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Kindergarten  :'(
facebook/telegram Niveau >:(


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@Kurt
Im Forum steht doch nun wahrlich genug geschrieben, damit das Rundfunkfinanzierungssystem auf rechtlich fundierte Füße gestellt werden kann, wenn man es als solches erhalten möchte? Man braucht sich dafür nur die Aussagen des BVerfG aus Rn. 143 der Rundfunk-Entscheidung 1 BvR 1675/16 durchlesen und sich dann dem materiellen Unionsrecht zuwenden, denn das wird darin zwingend vorgegeben. Und zum materiellen Unionsrecht hat es nun wahrlich genug im Forum zu lesen.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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K
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@pinguin: es geht um 120 Münzen - und die auch noch auf Papier aufkleben und ein -sorry- dämliches "Begleitschreiben".

Das ist Kindergarten und dieses Forums nicht würdig.

"Unionsrecht"....blabla-Beinchen gehoben. Bravo.
Amen.


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"Unionsrecht"....blabla-Beinchen gehoben. Bravo.
Amen.
Hast Du Einwände gegen diese Aussagen des BVerfG? Es ändert nun mal nix daran, daß Behörden jede Einmischung in die Tragweite der Art 10 EMRK und Art 11 Unionsgrundrecht verboten ist; so ist nunmal die europäische Rechtsprechung von EGMR und EuGH, zu der das BVerfG sagt, daß diese bindend ist. Könnt Ihr drehen und wenden, wie ihr wollt.


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@pinguin: Whatabaoutism-blabla!
Es geht um 120 Münzen - und die auch noch auf Papier aufkleben und ein -sorry- dämliches "Begleitschreiben".

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Es geht um 120 Münzen - und die auch noch auf Papier aufkleben und ein -sorry- dämliches "Begleitschreiben".

Das ist Kindergarten und dieses Forums nicht würdig.

Du hast ja Recht mit Deiner Aussage; ich aber ebenfalls, denn meine Aussagen stellen lediglich die gültige Rechtslage dar.


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Vorab ernsthaft: Die Münzen müssen frei liegen, damit die rechtliche Wirkung der Geldeingangs-Verbuchungspflicht hypothetisch besteht.
Wenn schon kleben, dann Kontaktkleber? Aber wie gesagt, es darf nicht geklebt werden, nur eingebeutelt werden.

Der Mangel an Ernsthaftigkeit ist offenkundig. Ziel ist unter anderem im Fall von satirischen Eingaben, einen Keil zwischen Betriebsführung und Mitarbeitern zu fördern, indem das Eigenlob der Senderführung blamiert wird. Derartige Mitteilungen haben immer Aussicht, im Personal rundgereicht zu werden, virales Marketing.

Deshalb durften beispielsweise kritische Schriftsätze an Intendanten bei einem Sender zeitweise beim Pförtner nur entgegengenommen werden, sofern in verschlossenem Umschlag. Brachte man sie offen zur Poststelle, so musste diese den Leiter der zuständigen Abteilung verständigen und den Schriftsatz in der Poststelle abholen lassen statt des normalen Ablaufs durch diverse Hände und Augen im Betrieb.

Es geht nicht um die Frage des juristischen Sinns der Einreichung, sondern um die Frage der Verwertbarkeit der Reaktion des Senders. Öffentlich-rechtliche Stellen müssen Geldeingänge verbuchen und quittieren.

Kommt keine Reaktion, so könnte man also nachhaken. Ob man das will und wie, das bleibe offen.

Diese Strategie hat keine wesentliche Bedeutung. Wer sich den Spaß machen will, der macht es, Wer es nicht will, lässt es bleiben. Eine juristische Analyse ist fehl am Platz.

Also falls der Sender das Geld beispielsweise zurücksendet, um nicht einbuchen zu müssen: Dann kann man es mit "Annahme verweigert" wieder an den Sender senden.

Das alles ist nicht überzubewerten. Nur nicht den Ernst der Sache suchen. Das ist rein randweise einmal auszuprobieren durch jemand, der sich für den vollen juristischen Streit nicht aufstellen will.

Nicht nur juristisch denken. Strategisch und mit Spaßfaktor darf immer mit dabei sein. 

Das einzige rechtlich einstweilen Erreichbare, was bisher in zahlreichen Fällen seit über einem Jahr belegt ist, ist das strategische Herbeiführen eine Patt-Situation durch Verfahrens-Stillstand und ohne Inkassoversuche.   Mehr darüber wäre OFF TOPIC in diesem Thread über einen ganz kleinen kurzen unwichtigen Spaß-Vorschlag, um obendrein vielleicht etwas rechtlich Verwertbares als Reaktion zu erhalten.
 


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