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Autor Thema: Bearbeiter-Verantwortung, Unterschrift-Pflicht, Willkür, Nichtigkeit  (Gelesen 1761 mal)

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Ja, "Ermessen" ist nichts für Diskussion hier,  das sind die schwammigen Begriffe, über die es endlose Literatur gibt.

Im Kontext dieses Threads ging es gar nicht um die Beurteilung von Ermessen, sondern nur um den Gesichtspunkt, ob eine schriftliche Mitteilung vom Computer "errechnet" wurde oder aber ob Menschenhirn dabei text-schreibend mitwirkten.

Also Ermessen im primitivsten Sinn, dass ein Mensch den Text verfasst hat, nicht eine Software. Denn die EDV ist dann nur in Funktion einer besseren Schreibmaschine. Der Inhalt ist nicht von EDV erstellt.

Es gibt herrschende Rechtsprechung, dass dafür handschriftliche eigenhändige Unterschrift zwingend ist, ferner Angabe des dafür Verantwortlichen.

Wie @Bürger schon zutreffend anmerkte, man könnte den Gesetzeswortlaut auch anders deuten.

Da ich strategisch mein Ziel erreichen möchte, werde ich natürlich diejenige Interpretation darstellen, die mir strategisch dient - also, die Mitteilungen ohne Unterschrift, soweit menschliche Textarbeit zur Sache, einfach wegen fehlender Unterschrift als nichtig zu erklären.

Wie haben jetzt 2 Fälle auf oberster Ebene, warten wir ab, wie die enden. 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juli 2025, 01:11 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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Sofern Festsetzungsbescheide kommen:
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Diese sind wohl bundesweit mit klarem Ausweis der Senderadresse links oben.
Ferner sind sie in der Regel voll von der EDV berechnet und getextet. Die Forderung von Bearbeiter-Namen und Unterschrift greift dann nicht unbedingt.

Wie beim Ingenieur, dem Streiter ist nichts zu schwör:


Gesetzt den Fall, man zahlt 3 Prozent für die 3 Prozent der Journalisten,
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die sich bei Befragung als "nicht link-grün" erklärten (ich vereinfache das hier ein wenig).
Also man sendet für jeden Monat 70 Cent.
"Zwar sehe ich die Sender nie, möchte nur meine Anerkennung kommunizieren, dass es mehr sind als 0 Prozent. Hochachtung, dass sie bei ARD dennoch arbeiten dürfen, diese 3 Prozent für die 60 Prozent der Wähler!"
 

Jetzt muss ein menschlicher Bearbeiter ran?
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Denn der Festsetzungsbescheid umfasst dann eine "Ermessenskomponente".
Der Sender kann das vermeiden, indem er über die Rundfunkabgabe nicht bearbeitet, sofern wenigstens ein Teilbetrag bezahlt wurde mit Grundangabe der Verweigerung. Dafür bestehen in 1 Fall Anhaltspunkte. wo 50 Prozent gezahlt wurden mit recht politisch peinlichen Begründungen.

Wenn aber fest alles verweigert wurde,
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das dürften die ARD-Juristen nicht so einfach untergehen lassen  Richtete man die Teilverweigerung an den Intendanten, so dürften die Sender-Mitarbeiter bearbeiten müssen, nicht die Kölner Callcenter-Angelernten.


Wenn jemand weiterführende Details beitragen kann,
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bitte die üblichen Forums-Regeln beachten, also OFF-TOPIC-Argumente nur recht kurz oder gar nicht.

Das Thema hier ist: Ist bei Festsetzungsbescheiden mit "menschlicher Ermessenskomponente" Erfahrung bekannt, ob Bearbeiter und Unterschrift drin waren oder nicht?


Und zwar OFF TOPIC, aber plötzlich wichtig: Teilzahl-Erfahrungen?
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Liegen Erfahrungen vor, wenn nur Teilzahlung erfolgte für ein Jahr X, mit Begründung der Teilverweigerung, wie die ARD-Juristen damit umgingen?
Leider adressieren die meisten nicht an die Intendanten, sondern gehorsam an die Kölner Nicht-Rechtsperson mit der doppelt falschen Etablissement-Bezeichnung "Beitrags"-"Service". Dann bearbeiten nicht ARD-Festangestellte und nur die kann man "real zur Verantwortung ziehen".


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