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Autor Thema: bpb > BVerfG - Berichterstatter/ Entscheidungsprozesse und Hintergründe  (Gelesen 9831 mal)

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Dank des Fundes eines Mitstreiters hier eine hochinteressante Seite mit vielen Hintergrundinfos zum
Bundesverfassungsgericht und dessen Entscheidungsprozessen
sowie im Weiteren auch zu dessen Legitimation und Position im politischen Geschehen

Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 35-36/2011)
Bundesverfassungsgericht

Hinter verschlossenen Türen:
Beratungsgeheimnis des Bundesverfassungsgerichts


Uwe Kranenpohl, 19.8.2011

Der interne Entscheidungsprozess ist von widerstreitenden Prinzipien gekennzeichnet: Einerseits sind die Abläufe durch Arbeitsteilung gekennzeichnet; andererseits ist jede Entscheidung Ergebnis eines gemeinschaftlichen Arbeitsprozesses.

Hier ein wichtiger Auszug in Hinblick auf den
- Berichterstatter und dessen Votum sowie die
- Entscheidungsberatungen

Zitat
Rolle des Berichterstatters und der Entscheidungsberatung

Eine erste Bearbeitung der Verfahren erfolgt durch die zuständigen Berichterstatter. Diese bleiben bis zur Abgabe ihres Votums üblicherweise "Herr des Verfahrens".[6] Ihre primäre Aufgabe ist es, den Fall in einer für die Beschlussfassung im zuständigen Richterkollegium geeigneten Weise zu strukturieren: "Das geschieht in einer sehr zeitaufwändigen Arbeit. Er legt ein Votum vor, das meistens außerordentlich umfangreich ist - mehr als hundert Seiten ist durchaus normal." (Interview Nr. 11) Das Votum umfasst nicht nur einen Tenorierungsvorschlag und eine knappe Begründung, sondern stellt eine umfangreiche Aufarbeitung aller entscheidungsrelevanten Punkte dar. Die zu berücksichtigenden Kriterien sind vielfältig: Unerlässlich ist, dass der Berichterstatter auf die bisherige Rechtsprechung des BVerfG Bezug nimmt; daneben ist selbstverständlich auch die einschlägige Fachliteratur - nicht notwendigerweise nur juristischen Charakters - zurate zu ziehen und aufzubereiten.[7] Schließlich können die Materialiensammlungen auch Prozessakten der fachgerichtlichen Ausgangsverfahren umfassen.

Diese Materialien werden zusammen mit dem Beschlussvorschlag den Mitgliedern des Senats zugestellt. Das Votum ist daher weniger eine Entscheidungs- als eine Beratungsvorlage, durch die ein ausgewogener Informationsstand zwischen den Senatsmitgliedern hergestellt und den Erörterungen eine gewisse Struktur gegeben wird: "Das Votum ist nicht Gegenstand der Beratung, sondern Grundlage, was meiner Erfahrung nach ein großer Unterschied ist. (...) Der Senat berät seine Sache auf der Grundlage des Votums - und das ist sehr oft dann am Ende anders als das, was der Berichterstatter meint." (Interview Nr. 5) Um in einen fachlichen Diskurs über das Votum eintreten zu können, ist es die "selbstverständliche Pflicht" jedes Senatsmitglieds, sich mit Hilfe des Votums und der beigefügten Materialien für die Beratungen zu präparieren.[8] Entsprechend sieht die Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGGO) vor, dass zwischen Verteilung des Votums und der Beratung (oder mündlicher Verhandlung) mindestens zehn Tage liegen müssen.

Die Entscheidungsberatung selbst kann sich über mehrere Sitzungen erstrecken und gegebenenfalls auch durch eine mündliche Verhandlung unterbrochen werden. Sie ist damit ein zentrales Element des verfassungsgerichtlichen Verfahrens. Dabei zeichnet sie sich - etwa im Vergleich zum US-amerikanischen Supreme Court - durch ihre Diskursivität aus: Die Beratung ist ein Prozess mit einer eigenen Dynamik und bewusst als entscheidungsoffen definiert. Eine aus der Sicht der Senatsmitglieder gelungene Beratung liegt vor, wenn das erzielte Ergebnis über die Summe der jeweiligen Einschätzungen der Beteiligten hinausgeht:
"Ich habe den Start einer Senatsberatung mal mit einem Bild verglichen: Es steigen alle gemeinsam in ein Boot und kommen nach langer Fahrt an Ufern an, von deren Existenz sie manchmal gar nichts gewusst haben, als die Fahrt losging." (Interview Nr. 18)

Die Beratung beginnt mit dem Vortrag des Berichterstatters. Die sich daraufhin entspinnenden Diskussionen können in der Sache äußerst hart geführt werden, denn im Selbstverständnis des Senats ist es Aufgabe der Beratung, das Votum des Berichterstatters einer kritischen Würdigung zu unterziehen und es auf seine Qualität hin zu prüfen. Bewusst und aktiv wird nach möglichen Schwächen des Votums geforscht, wie ein Berichterstatter darlegt:
"Man kommt in die Sitzung und fängt an, gespannt zu sein (vielleicht etwas nervös zu sein). Man trägt in der Beratung vor, und dann sitzen da sieben Pokerfaces um Sie herum - und irgendwann geht es plötzlich los!" (Interview Nr. 3)

Die Entscheidungsberatung ist Dreh- und Angelpunkt des Karlsruher Entscheidungsprozesses; das Beratungszimmer ein gegenüber direkten Einflüssen von externen Akteuren weitgehend abgeschlossener Raum, in welchem sich ein Diskurs unter acht Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern entfaltet: "Hier ist so eine 'klösterliche' Überzeugung: Wir sitzen in einem abgeschiedenen Bereich und holen zwar unsere Informationen und alles Mögliche. (...) Aber der Druck geht im Beratungszimmer von meinem Nachbarn aus, der die Argumente hat, und die muss ich entweder entkräften können oder sie drücken mich nieder." (Interview Nr. 14) Angesichts der weitreichenden potenziellen Konsequenzen der Verhandlungsgegenstände sind Konflikte innerhalb der Beratung gang und gäbe. Feste gruppeninterne Verhaltensregeln sind erforderlich, um solche Situationen bewältigen zu können. Der ironische Stoßseufzer eines Interviewpartners verdeutlicht die Kernproblematik: Acht sind in einem hierarchiefreien Raum schon eine ganze Menge 'Richterpersönlichkeit'. Manchmal sage ich: Das sind sieben zuviel - aber das sage ich nur, wenn meine Kolleginnen und Kollegen nicht dabei sind." (Interview Nr. 2)

[...]


weiterlesen unter
http://www.bpb.de/apuz/33166/hinter-verschlossenen-tueren-beratungsgeheimnis-des-bundesverfassungsgerichts?p=all


Dies auch vor dem Hintergrund folgender Aufgaben/ Positionen in Bezug auf die Verfassungsbeschwerden gegen den "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV)
siehe u.a. auch unter

Bundesverfassungsgericht - Jahresvorausschau 2017
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2017/vorausschau_2017_node.html
Zitat
Erster Senat
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Paulus [...]

sowie
Richterinnen und Richter
Erster Senat

http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/erster-senat_node.html
Zitat
Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof
Vizepräsident
Vorsitzender des Ersten Senats


Prof. Dr. Andreas L. Paulus
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/BVR-Prof-Dr-Paulus/bvr-prof-dr-paulus_node.html

Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/Vizepraesident-Prof-Dr-Kirchhof/vizepraesident-prof-dr-kirchhof_node.html


sowie im Forum u.a. auch unter
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.msg141763.html#msg141763
Der Berichterstatter:
Prof. Dr. Andreas Paulus
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/BVR-Prof-Dr-Paulus/bvr-prof-dr-paulus_node.html
Jahrgang 1968, seit 2010 Bundesverfassungsrichter am 1.Senat, von der FDP vorgeschlagen und Mitglied der FDP Göttingen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Paulus
Seit 2006 Lehrstuhlinhaber für öffentliches Recht an der Universität Göttingen:
Abteilungsdirektor Allgemeines Völkerrecht am Institut für Völkerrecht und Europarecht
http://www.uni-goettingen.de/de/428947.html

Weiterer Hinweis:
Der für die "Verfassungsbeschwerden Rundfunkbeitrag" als Berichterstatter "auserwählte" Prof. Dr. Andreas Paulus war derjenige, welcher im Urteil des BVerfG über die teilweise Verfassungswidrigkeit des ZDF-Staatsvertrags
ZDF Staatsvertrag - Mehrere Regelungen verfassungswidrig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8809.0.html
eine über das Votum hinausgehende und überaus aufschlussreich-kritische
abweichende Meinung ausführt - auszugsweise dokumentiert in o.g. Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8809.msg61834.html#msg61834



Hier weitere Inhalte obiger Seite der Bundeszentrale für politische Bildung mit Hervorhebung einiger interessanter Themen
Zitat
Bundesverfassungsgericht

Inhalt:

Editorial
- Vom Recht, Recht zu sprechen: Die Legitimation des Bundesverfassungsgerichts - Essay
- Bedeutung der Menschenwürde in der Rechtsprechung - Essay
- Regiert Karlsruhe mit? Das Bundesverfassungs gericht zwischen Recht und Politik
- Hinter verschlossenen Türen: Beratungsgeheimnis des Bundesverfassungsgerichts
- Das Bundesverfassungsgericht als Motor gesellschaftlicher Integration?
- Bundesverfassungsgericht und Verrechtlichung auf europäischer Ebene: Das kollektive Arbeitsrecht
- Recht, Gerechtigkeit und Rechtsstaat im Wandel - Essay
- Strafrechtliche Aufarbeitung von Diktaturvergangenheit - Essay


Hier im Thread bitte ausschließlich zum oben herausgegriffenen Kern-Thema
bpb > BVerfG - Berichterstatter/ Entscheidungsprozesse und Hintergründe
bzw.
Hinter verschlossenen Türen: Beratungsgeheimnis des Bundesverfassungsgerichts
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Meinen besten Dank für dieses Fundstück; absolut lesenswert.


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