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Autor Thema: Traumgehälter bei ARD und ZDF: Über 9.000 Euro Verdienst im Durchschnitt  (Gelesen 14770 mal)

K
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Höhere Beweiskraft als Gehaltstabellen hätten sicherlich Gehaltsabrechnungen oder noch besser Steuererklärungen von evtl. auch ehemaligen Rundfunkangestellten.


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V
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...
Bisherige Überschlagsrechnung hier: Vermutlich ist die Vergütung beim Staatsfernsehen ARD, ZDF,... etwa 60 % oberhalb von Vergleichswerten der staatlichen Verwaltung und von nicht-privilegierten Teilen der Wirtschaft.
Dies muss als Richtwert dienen für die "öffentlich-rechtlichen" Anstalten des Staatsfernsehens, zumal dort im Gründungsakt "Gemeinnützigkeit" als Handlungs-Maxime vorgegeben ist - zu interpretieren als "gemeinwohldienlich", nicht ausgerichtet auf die böse "Profit-Maximierung".
...

Aus den copy und paste Urteilen des BVerwG vom 18. März 2016

Zitat
21 Dabei kommt nur eine Finanzierung in Betracht, die die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten berücksichtigt. Es muss eine Finanzierung vermieden werden, die sich nachteilig auf die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vorgegebene Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten und die Vielfalt ihrer Programme auswirken kann.

Von einer Finanzierung durch Werbeeinnahmen gehen "programm- und vielfaltverengende Zwänge" aus, wie sie im werbefinanzierten privaten Rundfunk zu beobachten sind (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 5. Februar 1991 - 1 BvF 1/85, 1/88 - BVerfGE 83, 238 <311>; Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 1 BvR 1586/89, 487/92 - BVerfGE 87, 181 <199 f.>; Urteile vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 <90 f.> und vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809, 830/06 - BVerfGE 119, 181 <219 f.>).

22 Aus den gleichen Gründen verstößt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Entgelte der Zuschauer nur für tatsächlich empfangene Sendungen (Bezahlfernsehen bzw. "Pay-TV") gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Auch sie fördert die Neigung zu massenattraktiven Sendungen zu Lasten der Programmvielfalt, weil die Rundfunkanstalten auch beim Bezahlfernsehen von Einschaltquoten abhängig wären (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1998 - 6 C 13.97 - BVerwGE 108, 108 <113 f.>).

Genau wie die Behauptung der Richter zur Programm- und vielfaltverengenden Zwängen durch Werbeeinnahmen oder der Finanzierung über Entgelte der Zuschauer, führt die unverschämte Vergütung bei den ö.-r. Anstalten zur Hörigkeit gegenüber der Politik, weil die Sender über die politisch besetzte KEF Geldmittel der Bürger bewilligt bekommen und gegenüber der Politik zur Hofberichterstattung tendieren. Die fehlende Kritikfähigkeit und gefärbte Auswahl der Themen ist dann die Folge.

KEF:  Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten deren alle Mitglieder durch die Ministerpräsidenten auf 5 Jahre gewählt werden.


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@Kümmelkäse:
Zitat
Höhere Beweiskraft als Gehaltstabellen hätten sicherlich Gehaltsabrechnungen oder noch besser Steuererklärungen von evtl. auch ehemaligen Rundfunkangestellten.

Diese Detaillierung ist vielleicht nicht unbedingt nötig.

 Wir haben für die Gehälter "von..bis"-Angaben der Rahmenvereinbarungen. Es wird beim Vorwurf zunächst einmal auf Verdacht davon ausgegangen, dass sich alle Beteiligten auf den oberen Bereich der Kategorien gegenseitig beförderten,
- damit alle vom Kuchen der "Infosteuer" das Maximum real erhalten,
- aber durch das "von...bis" dies gut übertüncht ist.

Es bleibt dem Gegner sodann anheim gestellt, diese Vermutung zu entkräften.
Diese sozusagen "Umkehrung der Beweislast" ist vertretbar, weil:
a) obiges Szenario entspricht der Lebenserfahrung;
b) nötige Auskünfte über problematische Vergütungen wurden regelmäßig verweigert. 

Urteil Bundesverwaltungsgericht.

Copy+Paste ist nicht automatisch "Fehlurteil".
Aber man schaue sich diese Sätze einmal an. Wieso sollte ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts je auch nur auf die Idee kommen, dies in dieser Form zu formulieren. "Semantische Analyse"...
Wer hat das getextet? Sicher nicht ein Richter? Sicherlich auch nicht der wissenschaftliche Mitarbeiter des Richters?
Schlussfolgerung..? Aha..?
An dieser Stelle also wird es delikat. Und es kommt sicherlich nun irgendwo zur Diskussion hierüber.

(Sündenbeichte, hier bin ich vom Thema abgewichen. Dieser letzte Gesichtspunkt ist zwar extrem wichtig, sollte aber in diesem Thread nicht intensiv ausgeweitet werden.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Mai 2017, 21:08 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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