@Kümmelkäse:
Höhere Beweiskraft als Gehaltstabellen hätten sicherlich Gehaltsabrechnungen oder noch besser Steuererklärungen von evtl. auch ehemaligen Rundfunkangestellten.
Diese Detaillierung ist vielleicht nicht unbedingt nötig. Wir haben für die Gehälter "von..bis"-Angaben der Rahmenvereinbarungen. Es wird beim Vorwurf zunächst einmal auf Verdacht davon ausgegangen, dass sich alle Beteiligten auf den oberen Bereich der Kategorien gegenseitig beförderten,
- damit alle vom Kuchen der "Infosteuer" das Maximum real erhalten,
- aber durch das "von...bis" dies gut übertüncht ist.
Es bleibt dem Gegner sodann anheim gestellt, diese Vermutung zu entkräften. Diese sozusagen "Umkehrung der Beweislast" ist vertretbar, weil:
a) obiges Szenario entspricht der Lebenserfahrung;
b) nötige Auskünfte über problematische Vergütungen wurden regelmäßig verweigert.
Urteil Bundesverwaltungsgericht.Copy+Paste ist nicht automatisch "Fehlurteil".
Aber man schaue sich diese Sätze einmal an. Wieso sollte ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts je auch nur auf die Idee kommen, dies in dieser Form zu formulieren. "Semantische Analyse"...
Wer hat das getextet? Sicher nicht ein Richter? Sicherlich auch nicht der wissenschaftliche Mitarbeiter des Richters?
Schlussfolgerung..? Aha..?
An dieser Stelle also wird es delikat. Und es kommt sicherlich nun irgendwo zur Diskussion hierüber.
(Sündenbeichte, hier bin ich vom Thema abgewichen. Dieser letzte Gesichtspunkt ist zwar extrem wichtig, sollte aber in diesem Thread nicht intensiv ausgeweitet werden.)