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Bürgerärger in Flensburg: Gebühren für eine Geisterwerkstatt

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ChrisLPZ:

Bildquelle: http://up.picr.de/27343780rw.png

Flensburger Tageblatt, 09.05.2017

Bürgerärger in Flensburg:
Gebühren für eine Geisterwerkstatt
Gunnar Dommasch


--- Zitat ---Hans-Ulrich Schlichting ist ein redlicher Handwerker. Und ein Geschäftsmann, der in den 36 Jahren seiner Selbstständigkeit ein, wie er versichert, stets zuverlässiger Partner war. „Ich habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen“, sagt der 71-Jährige. Doch Schulden lasten nun auf ihm. Denn seit vier Jahren ist er im Clinch mit der ehemaligen Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – kurz GEZ. Er soll für eine Werkstatt Gebühren zahlen, die gar nicht mehr existiert. Seine Proteste verhallen ungehört. „Es ist, als würde ich gegen eine Wand reden.“ [..]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
http://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/gebuehren-fuer-eine-geisterwerkstatt-id16769241.html

Nevrion:
Früher hieß es wenigstens noch "Unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist." Heute heißt es beim Beitragsservice wohl nur noch "Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist." ... aber auch nur dann, wenn man dem Beschuldigten denn überhaupt mal zuhören würde. Dass Banken da so einfach mitspielen und das gleiche Rechtsverständnis haben, macht die Sache nur noch umso besorgniserregender.

Sacred:
Was für einem Irrglauben ist denn der Typ aufgesessen?

Verwaltungssprecher Clemens Teschendorf.
„Wir sind von Amts wegen verpflichtet zu vollstrecken, wenn uns vom NDR eine Forderung übermittelt wird, und müssen das weder bewerten noch begründen.“

ohmanoman:
Zitat:
“und müssen das weder bewerten noch begründen.“

Kennen wir das nicht irrgendwo her?  :police:

PersonX:
Verwaltungsakte sollen doch immer eine Begründung haben. Wenn also staatliche Stellen Maßnahmen zur Vollstreckung ergreifen muss immer geprüft werden ob diese der Form eines Verwaltungsakts entsprechen und dazu auch entsprechen müssen und die Begründung vorhanden ist. Auch zu der Entscheidung zur Erteilung von Amtshilfe sollte es intern einen Vermerk in der jeweiligen Behördenakte geben. Einfach mal dazu nachfragen, also den Entscheidungsablauf zur Gewährung von Amtshilfe sichten. Da gibt es ja sicherlich ein Prüfschema und ein Protokoll der Prüfung. Das wird sicherlich nicht Fallweise sondern global geprüft und dann jeweils, wenn sich an den Eigenschaften selbst etwas verändert. Aber dokumentiert müsste es ja auch vorliegen.

In einem Rechtsstaat gehört es dazu, dass die Verwaltung Ihre Handlungen begründen kann. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Dem Bürger muss die Begründung ja nicht gefallen aber ohne sollte jeder Bürger das Handeln von Verwaltungen zurückweisen.

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