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Autor Thema: Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt  (Gelesen 39137 mal)

m

mb1

  • Beiträge: 285
Neue Masche des Bayerischen Rundfunks

Vertretung vor Gericht durch externe Fachanwälte für Verwaltungsrecht. Schön die Kosten der Klage weiter erhöhen.  >:(
Streitwert    bis 500 €:  157,68 €
Streitwert 501-1000 €:  261,80 €

Bei Person M ist eine Vertretungsanzeige der Kanzlei für den BR eingetrudelt.


Edit "Bürger": Gesammelte Links zu diesem Themen-Komplex
Fakten: Wo / seit wann wurde durch ARD-Anstalt Rechtsanwalt beauftragt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36915.0
Dürfen ARD-Anstalten uns Kosten für externe Rechtsanwälte aufzwingen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35339.0
Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22911.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22911.msg187341.html#msg187341
Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29380.0
Kostenfestsetzungsbeschluss f. Kanzlei d. Rundfunkanstalt > Was dagegen tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24388.0


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Die Frage ist, ob eine "Behörde" das überhaupt so einfach darf...

Auf den von mir besuchten Verhandlungen in Hamburg, Schleswig und auch beim OVG Leipzig (H. Eicher als Vertreter) waren bis jetzt nur "stumme" oder sehr wortkarge Figuren als Vertreter der LRA anwesend. Nach dem Motto: wer nichts sagt, sagt auch nichts Falsches...

Es wird wohl rechtlich komplizierter, das Gebilde "Rundfunkbeitrag" aufrecht zu erhalten...


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Dieser Vorgang bedarf der Fakten:
- Also VG und nicht OVG?
- Regelmäßig oder nur im Einzelfall wegen Überlastung der BR-Juristen?
- Wurde der Betrag wirklich in Rechnung gestellt / dem Saldo zugeschlagen? Wenn ja, welche Höhe und wofür?
- Beweis übermittelbar - vielleicht über das Nachrichtensystem?
- oder einstellbar ins Forum?

Auch bei anderen Sendern?
Wer kennt andere Fälle?

Und sofern ARD-Juristen wie üblich die ARDs vertreten:
Wir brauchen die Namen und was sie sagten.

Hauptpunkte, auf die es inhaltlich ankommt:
- Wird Härtefallprüfung verweigert? Wie begründet?
- ... Anspruch darauf haben nämlich Niedrigverdiener und Nichtzuschauer.
- ... Die Pflicht, Bescheide vorzulegen, steht nicht im Gesetz.
- Wird über die Verjährung von nur 3 Jahren gesprochen?
- Wird über den Entscheid des Bundesverfassungsgerichts gesprochen?
- Wird über Sozialpflicht gesprochen? Über "Kopfsteuer"? Und dass Niedrigverdiener im Mittel das Doppelte zahlen müssen im Vergleich mit normal Vermögenden, weil im statistischen Mittel: Personenzahl pro Haushalt nur die Hälfte. 

Nach Möglichkeit die Kläger dazu bringen, solche Fragen zu stellen und auf Antwort der anwesenten ARD-Vertreter dringen, diese Antworten dann zu protokollieren mit Namensangabe des Sprechers.
(Namen nicht öffentlich ins Forum - bitte über das Nachrichtensystem übermitteln.)

Auch sollten die Kläger die Namen erfragen, sich buchstabieren lassen, auch Vornamen erfragen und "die ladungsfähige Anschrift".

Info...
Der BR-Intendant hatte Anfang März 2017 Aufforderung erhalten,  mutmaßliche vorsätzliche rechtsverletzende Fehler seiner Juristen zu unterbinden - und diese wüssten sehr exakt, worum es geht.
Dass Protokolle mit Namensangabe der Prozessvertreter hier gesammelt werden, ist erkennbar geworden - so ganz konkret mit Namensangabe mitgeteilt worden für Fall SWR / VG Freiburg.
Das wissen die ARD-Juristen nun bundesweit.
Externe Anwälte kann man faktisch nicht belangen.
Was würdet ihr ab jetzt tun, wenn ihr ARD-Juristen seid und eure Zukunft nicht gefährden wollt? Auf die Macht des Kollektivs hoffen oder egoistisch nach Vermeidung von Vorwerfbarkeiten suchen?
Wir müssen also im Auge behalten, ob das mehr ist als ein Einzelfall.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

S
  • Beiträge: 2.177
Wenn der BR so überzeugt ist, Recht zu haben, wenn ihm die bisherige Rechtsprechung so überzeugt und ihm genügt, sie zu zitieren, dann ist die Heranziehung eines externen Anwalts unverhältnismäßig und als Schikane zu werten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Mai 2017, 13:52 von Sophia.Orthoi«

v
  • Beiträge: 1.194
Siehe zu diesem Thema auch:

http://testplatz.bplaced.net/klage/024_Erwiderung_Reisekostenforderung_NDR_anon.pdf

Zitat
...
Unabhängig von der Frage eines wirksamen Kostenfestsetzungsantrages von Radio Bremen sind die prozessrechtlichen Voraussetzungen für einen Kostenerstattungsanspruch nach § 173 S. 1 VwGO i.V.m. § 91 (1) ZPO nicht gegeben. Danach sind die dem Gegner zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie notwendig waren. Hier liegt keine Notwendigkeit vor.
...
In Bezug auf einen Prozessbevollmächtigten erhält eine Partei dann keine Erstattung, wenn sie eine Rechtsabteilung hat (vgl. Zöller, ZPO § 91 Rz. 13, Stichwort ,,Reisekosten des Anwalts“). Die Beklagte Radio Bremen hat eine Rechtsabteilung, nämlich ein Justiziariat. Deshalb kann die Beklagte keine Reisekosten für einen aus Hamburg anreisenden terminbevollmächtigten Vertreter des Prozessbevollmächtigten Xxxxxxxxx erstattet bekommen.
...

Die Justiziariate der Rundfunkanstalten werden bereits mit der Zwangsabgabe finanziert. Kosten für externe Vertretungen sind daher als nicht notwendig anzusehen.


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.407
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Interessant. Aha...

Es ist nicht erkennbar, wann genau und warum genau diverse Landesrundfunkanstalten Gebrauch machen von externen Anwälten.
Gefühlt mind. 90% der Verfahren werden ohne externe Anwälte bearbeitet.

Eine fiktive Person B hatte bereits im Verfahren am fiktiven VG Dresden mit einer externen Anwaltskanzlei der Gegenseite aus dem fiktiven Leipzig zu tun.
Die mündliche Verhandlung dazu war bereits Mitte 2015 im fiktiven Dresden - ergo also auch Fahrtkosten anteilig anfallend sowie auch Abwesenheitszeiten.
Anteilig deshalb, weil wohl ca. 3...4 weitere Verhandlungen am gleichen Tag ebenfalls durch die externe Kanzlei wahrgenommen wurden.
Ein zwischenzeitlicher Kostenfestsetzungsantrag der Kanzlei für diese Verfahrensphase wurde auf Bitte des Gerichts
Zitat
[...] Festsetzung in Ermangelung eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels (§ 173 VwGO, § 103 Abs. 1 ZPO, § 168 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) unzulässig [...], da bislang keine rechtskräftige oder für vorläufig vollstreckbar erklärte Entscheidung vorliegt [...]
zurückgezogen. Vorerst? Man wird wohl sehen müssen...

Auch das Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung vor dem OVG - d.h. in diesem Falle die Stellungnahmen/ Erwiderungen auf den Antrag - wurde für die gegnerische Partei durch eine (wiederum andere) externe Kanzlei geführt.

"Witzigerweise" weist weder die eine noch die andere Kanzlei "Verwaltungsrecht" als ihre Kompetenzen aus. Nun ja... ;)

Auch ist bekannt, dass sich die Rundfunkanstalten bereits zu Zeiten der Rechtsstreite wegen der "PC-Gebühr" ebenfalls zumindest teilweise durch externe Rechtsanwälte vertreten ließen.

Und ja, vermutlich ist das prinzipiell nicht unstatthaft, dass sich eine "Behörde" durch externe Anwälte vertreten lässt - das ist auch auf anderen Gebieten des Verwaltungsrechts/ Baurechts usw. wohl gang und gäbe...

...allerdings bliebe dann mglw. noch - wie im Vorkommentar angedeutet - die Frage der Kostenübernahme, wenn die Beauftragung externer Anwälte schließlich aufgrund eigener Rechtsabteilung als "nicht notwendig" zu bewerten ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Mai 2017, 14:38 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

c

cleverle2009

Wenn der BR so überzeugt ist, Recht zu haben, wenn ihm die bisherige Rechtsprechung so überzeugt und ihm genügt, sie zu zitieren, dann ist die Heranziehung eines externen Anwalts unverhältnismäßig und als Schikane zu werten.
Dazu passt dieses beschriebene Verfahren hervorragend. Der fiktiven Rundfunkanstalt - adressiert an den Intendanten - liegt die schriftliche Zusicherung einer fiktiven Person  vor, die Zwangsabzocke zu begleichen, sofern der fiktiven Person  zugesichert und begründet wird, damit würden die Grundrechte der fiktiven Person nicht verletzt. Diese Zusicherung ist  der fiktiven Person niemals zugegangen. Die fiktive Justiz in der fiktiven Stadt unter der Anleitung eines fiktiven Justizministers, der gerne damit wirbt >>> Recht >>> Sicherheit >>> Vertrauen >>> weigert sich die Anzeige  der fiktiven Person nach grundgesetzlicher Vorschrift zu behandeln. Damit handeln diese Staattsbediensten wider § 33 Grundpflichten des Beamtenstatusgesetzes.


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b
  • Beiträge: 237
  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Es ist nicht erkennbar, wann genau und warum genau diverse Landesrundfunkanstalten Gebrauch machen von externen Anwälten.
Gefühlt mind. 90% der Verfahren werden ohne externe Anwälte bearbeitet.

Wie du schon sagst, es ist nicht erkennbar.

Allerdings halte ich es für gut möglich, dass es sich bei den beauftragten Kanzleien um Seilschaften der Rundfunkbediensteten handelt, die auf diesem Weg auf Kosten der Kläger alimentiert werden.

Wenn man von Hunderten Klagen pro Jahr und Rundfunkanstalt ausgeht, dann kann sich ein befreundeter Anwalt, der vom Justitiar der Rundfunkanstalt beauftragt wird, hier ein kleines Zubrot verdienen, zumal das Ergebnis in den verschiedenen Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit ohnehin feststeht.
Auch Leute, die sowieso schon gut Geld verdienen, nehmen einen Zustupf gerne mit, vor allem wenn Aufwand und Risiko Null sind. Klar ist ja, auch wenn der Anwalt sich im schriftlichen Verfahren tot stellt, sich nicht mit der Materie beschäftigt und nicht vorbereitet und in der Verhandlung nur physisch anwesend ist, vielleicht weil er taubstumm ist, dann wird der Richter trotzdem in seinem und der Rundfunkanstalt Sinn entscheiden .... wir wissen ja, trotz zahlreicher gegenteiliger Gutachten hat noch kein einziger Richter eine abweichende Rechtsauffassung zu den zahlreichen Aspekten der Verfassungswidrigkeit des Beitrags in tausenden Verfahren abgegeben.

So verschafft der Rundfunk nahestehenden Freunden ein paar Hundert, oder wenn es 10 oder 20 Verfahren für die befreundete Kanzlei sind, auch ein paar tausend Euro extra und wieder ist jemand durch die Rundfunkkrake erfolgreich korrumpiert.


Edit "Bürger" @alle:
Vorsorglich hier der Hinweis, bitte nicht in allgemeine Debatten abzudriften, sondern bitte im Sinne des Einstiegsbeitrags nahe am Kern-Thema
Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
und damit an den rechtlichen Grundlagen/ Konsequenzen diskutieren.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Mai 2017, 18:15 von Bürger«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

1
  • Beiträge: 25
moin-moin,

die Frage welche sich mir stellt ist folgende ...

1. Vor welchem Gericht landet dieser Fall?

2. Wieviele "beitragsfreundliche" Urteile hat dieses Gericht schon ausgeurteilt?

Im Umkehrschluß: Wenn ich weiß (BS bzw. LRA) daß dieser Prozess ein "Heimspiel" wird ... könnte ich ja die Prozesskosten vorsätzlich in die Höhe treiben.
Deshalb ist es aus meiner Sicht unabdingbar auch solche Fälle im Vorwege genau zu eruieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2023, 22:43 von DumbTV«

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@ pjotre
VG München
Bisher liegt nur die Vertretungserklärung der Kanzlei vor.
Die Kostenbeträge wurden von mir nur zur Verdeutlichung (je nach Streitwert) angeführt. Diese Kosten sind nach RVG mindestens zu erwarten.

@volkuhl
Danke, die Ausführungen betreffen aber nur den Anteil Reisekosten.
Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen sind dennoch zu zahlen. Einem Justiziariat kann man die Beauftragung einer Kanzlei zur Vertretung nicht grundsätzlich verweigern.
Ich habe jetzt einfach mal um einen Nachweis gebeten, dass die Beauftragung zur Rechtsverteidigung notwendig war.


Das VG München hat bisher 100% beitragsfreundliche Urteile gefällt.
Sitz der beauftragten Kanzlei ist Traunstein (ca. 100 km von München entfernt), dabei gibt es doch in München unzählige (auch auf Verwaltungsrecht spezialisierte) Kanzleien.


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Beiträge: 2.342
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
So eindeutig sehe ich das Recht zur Kostenpflicht für einen externen Anwalt nicht.
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Die wohl fest beschlossene Absicht, das Mahnwesen an Verein Creditreform (den in einer ganz bestimmten Stadt für bundesweit)  zu übertragen - dann zu Lasten der Bürger - wurde Ende November 2016 ausgehebelt durch eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.

Da würde ich sagen, in Analogie der dortigen Begründung,
=== dass ein externer Rechtsanwalt erst recht nicht in Betracht kommen darf für die VG-Ebene.
 Das wäre ja eine "mittelbare beachtliche Geldstrafe als Druckmittel" gegen die gerichtlich einklagende Verweigerung des kleinen Rundfunkbeitrags. Schätzungsweise 80 %*** der Verfahren beim VG werden wohl vom Bürger gewonnen (und dann eilig weg erledigt, um ein Urteil zu vermeiden); also ist diese Vorgehensweise als nicht missbräuchlich wohl ausreichend belegbar. 

Wir sind hier bei einer öffentlich-rechtlichen Anstalt
------------------------------------------------
mit Recht der Selbstveranlassung von Vollstreckung - und diese Anstalt ist als "gemeinnützig" gegründet worden.
Ist je irgendwo gerichtlich Kostenpflicht für externe Rechtsanwaltskosten für die erste Instanz entschieden worden? Hatte der Bürger sich vorausschauend bezüglich der Kostenfrage im Verfahren bereits hiergegen verwahrt? (Darf man tun. Muss man tun!) 


(Alles unverbindliche Meinungen, Irrtum vorbehalten.)
Üblicher Disclaimer: "Zu allen Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an den Anwalt Ihres Vertrauens."
Mein Zusatz: "Ja, Anwälte, die ihr Vertrauen verdienen, die gibt es - beispielsweise Ihrer."
   


***Edit "Bürger":
Zu dieser Neben-These siehe bitte die weiteren Erläuterungen u.a. auch unter
Superspannend! Detektivjob! Wer hat obersten Gerichten die Urteile vor-getextet?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21026.msg135791.html#msg135791

Dies hier aber bitte nicht weiter vertiefen, da vom hiesigen Kern-Thema abschweifend, welches da lautet
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Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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f

faust

Schätzungsweise 80 %*** der Verfahren beim VG werden wohl vom Bürger gewonnen (und dann eilig weg erledigt, um ein Urteil zu vermeiden); also ist diese Vorgehensweise als nicht missbräuchlich wohl ausreichend belegbar.

Diesen Satz versteh nich grad nicht - kann den bitte mal jemand erklären?


***Edit "Bürger":
Zu dieser Neben-These siehe bitte die weiteren Erläuterungen u.a. auch unter
Superspannend! Detektivjob! Wer hat obersten Gerichten die Urteile vor-getextet?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21026.msg135791.html#msg135791

Dies hier aber bitte nicht weiter vertiefen, da vom hiesigen Kern-Thema abschweifend, welches da lautet
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Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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v
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Danke, die Ausführungen betreffen aber nur den Anteil Reisekosten.
Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen sind dennoch zu zahlen. Einem Justiziariat kann man die Beauftragung einer Kanzlei zur Vertretung nicht grundsätzlich verweigern.

Da in der ersten Instanz kein Anwaltszwang herrscht, darf die Notwendigkeit der Beauftragung eines externen Anwalts bestritten werden.

Wenn die LRA mit ihrer "funktionsnotwendigen" Finanzausstattung nicht in der Lage sind, sich vor Gericht selbst zu vertreten, bedeutet das ja nichts anderes, als dass der Bürger zweimal zur Kasse gebeten wird: einmal über den Zwangsbeitrag und zum zweiten über die Kostenerstattung.


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Einfach.
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  • Beiträge: 691
Schätzungsweise 80 % der Verfahren beim VG werden wohl vom Bürger gewonnen (und dann eilig weg erledigt, um ein Urteil zu vermeiden); also ist diese Vorgehensweise als nicht missbräuchlich wohl ausreichend belegbar.
Diesen Satz versteh nich grad nicht - kann den bitte mal jemand erklären?

@faust:

Damit ist gemeint, dass im Erfolgsfall (für den Kläger), wenn die LRA die Bescheide zurückzieht oder Befreiung rückwirkend gewährt wird, dem Kläger vom Gericht empfohlen wird, den Klagegegenstand für erledigt zu erklären. Meist geht das mit einer Erklärung der Kostenübernahme seitens der LRA einher.

Die andere Masche ist die, in der Verhandlung Vergleiche zu schließen und damit (fürs Volk) positive Urteile zu vermeiden. Dem Kläger wird ein Teil der Gebühren/Beiträge erlassen. Er wird dann dazu überredet, mit der LRA einen Vergleich zu schließen.
Ich habe persönlich eine Klägerin direkt nach der nicht-öffentlichen Verhandlung am VG Bremen gesprochen, der es so ergangen ist.


Schöne Grüße
Mork vom Ork


Edit "Bürger" - vorsorglich @alle:
Zu dieser Neben-These siehe bitte die weiteren Erläuterungen u.a. auch unter
Superspannend! Detektivjob! Wer hat obersten Gerichten die Urteile vor-getextet?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21026.msg135791.html#msg135791
Bitte diese Frage hier nicht weiter vertiefen, da vom Kern-Thema abdriftend, welches hier lautet
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Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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@ pjotre
So ganz kann ich die Analogie der Begründung zum Vorabeinsatz von Inkassodiensten bei einer Kanzleibeauftragung zur Abwehr einer Klage noch nicht nachvollziehen.
Der Wissenschaftliche Dienst begründete die Unzulässigkeit doch mit "vorheriger Ausschöpfung des staatlichen Vollstreckungsverfahrens", eingeschränkter Datenweitergabezulässigkeit und fehlender Bestellung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten beim Inkassounternehmen.


Fehlender Anwaltszwang in der ersten Instanz verbietet ja dennoch keine Anwaltsbeauftragung. Selbst ein Justiziariat könnte doch z.B. momentane Überlastung/Personalmangel/Krankheit als ausnahmsweisen Rechtfertigungsgrund geltend machen - oder nicht?
Welches bestehende Urteil würde einem Justiziariat das verbieten?


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
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Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

 
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