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  • GERICHTSTERMIN Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Mi. 27.09.17: 27. September 2017

Autor Thema: GERICHTSTERMIN Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Mi. 27.09.17, ab 10 Uhr  (Gelesen 2495 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen

GERICHTSTERMIN

Verhandlungen

Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Mittwoch, 27.09.2017

10 Uhr und 11 Uhr


Simsonplatz 1

04107 Leipzig


BVerwG 6 C 32.16 (VGH München 7 BV 15.1188; VG Augsburg Au 7 K 14.792)
27.09.2017, 10:00 Uhr
W. - RA Torsten Dirk Hübner, Dresden - ./. Bayerischen Rundfunk
Rundfunkrecht;
hier:
Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich für die Betriebsstätte (Hostel/Gästezimmer)



BVerwG 6 C 34.16 (VGH München 7 BV 15.960; VG München M 6a K 14.3745)
27.09.2017, 11:00 Uhr
C. GmbH - RA Iffland Wischnewski, Darmstadt - ./. Bayerischen Rundfunk
Rundfunkrecht;
hier:
Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich - Gemeinnützige Einrichtung


gugstdu hier:
http://www.bverwg.de/presse/termine/termine.php

Vielen Dank an den emsigen Mitstreiter für diese Information :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. September 2017, 13:52 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Inhaltliche Diskussionen zu diesen beiden Verhandlungen/ Themen bitte unter

BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851

BVerwG - Privilegierung gemeinnütz. Pflegeeinrichtungen beim Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24386.msg154852.html#msg154852

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged
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S
  • Beiträge: 221
Na ist doch abzusehen wohin die Reise gehen wird, wenn schon in der Terminankündigung Unwahres steht:

Zitat
Nach § 5 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) haben Inhaber von Betriebsstätten für die Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Beiträge zu entrichten, deren Höhe sich an der Zahl ihrer Beschäftigten orientiert.
http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?az=BVerwG+6+C+32.16
Sicherungs-Abbild u.a. unter
https://web.archive.org/web/20170913152414/http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?az=BVerwG+6+C+32.16


§ 5 Abs. 1 RBStV
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-5 (am Beispiel Zustimmungsgesetz Bayern)
besagt tatsächlich jedoch
- NICHT wofür man die "Beiträge" zu entrichten hat,
sondern
- nur, dass man diese zu entrichten hat.
Zitat
§ 5 Rundfunkbeitrag im nicht-privaten Bereich
(1) Im nicht privaten Bereich ist für jede Betriebsstätte von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag nach Maßgabe der folgenden Staffelung zu entrichten. [...]


Edit "Bürger":
Danke für das aufmerksame Lesen! Daher oben noch Link zu Sicherungs-Abbild beigefügt, denn ggf. erfüllt eine solche Vorankündigung bereits einen Anfangsverdacht der Befangenheit/ Voreingenommenheit/ Parteilichkeit > dies sollte den Klägern bzw. deren Reichtsbeistand ggf. auch so oder so ähnlich mitgeteilt werden.
Schließlich besagt selbst § 1 RBStV "Zweck des Rundfunkbeitrags" nichts von einer Finanzierung der "Möglichkeit der Nutzung":
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-1

Zitat
§ 1 Zweck des Rundfunkbeitrags
Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 12 Absatz 1 des Rundfunkstaatsvertrages sowie der Finanzierung der Aufgaben nach § 40 des Rundfunkstaatsvertrages.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2017, 17:37 von Bürger«

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
 BVerwG hält Rundfunkbeitrag bei Hotelzimmern ohne Radio/TV für verfassungswidrig

Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen
nur bei bereitgestellter Empfangsmöglichkeit verfassungsgemäß

BVerwG hält Rundfunkbeitrag bei Hotelzimmern ohne Radio/TV für verfassungswidrig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24609.0.html


Inhaltliche Diskussion bitte unter
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851
Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen bleibt hiesiger Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. September 2017, 19:01 von Bürger«
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