Ich kann Kümmelkäse nur zustimmen und nur ausdrücklich und in aller Deutlichkeit vor vorsätzlichen Falschangabe und der Vorlage "bearbeiteter" Nachweise warnen. Ich habe zudem für derartige Gedankenspiele absolut kein Verständnis.
Es bedarf keiner Rechtsfähigkeit, um hier Strafanzeige zu erstatten. Das kann sogar ein dreijähriges Kind, denn da es sich bei Betrug und Urkundenfälschung um sog. Offizialdelikte handelt, muß die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln, wenn sie Kenntnis davon erhält. Nicht der BS erhebt dann nämlich Klage vor der Zivilkammer eines Amtsgerichts, sondern die Staatsanwaltschaft erhebt Klage vor einer Strafkammer. Ob diese beim Amts- oder beim Landgericht angesiedelt ist, hängt von dem durch das Gesetz vorgegebenen Strafrahmen ab. In jedem Fall könnte man von dem Betrag, der im Falle einer Geldstrafe verhängt wird, viele Jahre den Rundfunkbeitrag bezahlen.
Es bestehen aber durchaus auch gute Chancen, den Tagesablauf in einer JVA aus eigener Anschauung kennenzulernen und dies über einen längeren Zeitraum.
Das Strafgesetzbuch sieht für Betrug einen Strafrahmen von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe vor, in einem schweren Fall (der hier nicht anzunehmen sein dürfte) sogar bis zu 10 Jahren.
Den gleichen Strafrahmen sieht das StGB auch für Urkundenfälschung vor.
Wer es genau wissen möchte, der guckt sich
$ 263 und
$ 267 mal im Strafgesetzbuch an.