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Autor Thema: Welche Gutachten/ Aufsätze/ wiss. Arbeiten PRO Rundfunkbeitrag gibt es?  (Gelesen 11251 mal)

f

faust

Edit "Bürger":
Siehe bitte auch tangierendes Thema unter
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280
mit allerdings im Wesentlichen kritischen Publikationen, d.h.
Gutachten/ Aufsätzen/ wiss. Arbeiten CONTRA Rundfunkbeitrag ;)


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Am Rande einer Verhandlung an einem sächsischen VG wurde neulich darüber debattiert, dass die community  ??? 8) :o ;D >:( :( :-\ >:D :'( möglicherweise Gefahr läuft, eines Tages in einer selbstreferentiellen Blase zu versacken -> also nur noch die Informationen wahrnimmt, die ihr selbst nützen könnten.

Deshalb hier die Frage:

Es gibt ja nun ein gutes Dutzend Aufsätze und wissenschaftliche Gutachten, die das aktuelle Procedere "in der Luft zerreissen".

Gibt es denn auch - seit 2013 - irgendwo wissenschaftlich fundierte Äußerungen, die das Gegenteil belegen - also wie toll das jetzt alles ist und warum?


Edit "Bürger":
Der ursprüngliche Betreff "Gutachten PRO Rundfunkbeitrag?" musste zum besseren Verständnis präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2017, 18:12 von Bürger«

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    • Wer suchet, der findet!
Am Rande einer Verhandlung an einem sächsischen VG wurde neulich darüber debattiert, dass die community  ??? 8) :o ;D >:( :( :-\ >:D :'( möglicherweise Gefahr läuft, eines Tages in einer selbstreferentiellen Blase zu versacken -> also nur noch die Informationen wahrnimmt, die ihr selbst nützen könnten.
Kommentar dazu: Was machen die Anstalten anders? Sie beziehen sich selber immer wieder auf den Beck'schen Kommentar, wohlwissend, dass dieser aus eigenen Reihen stammt. Sie beziehen sich ständig auf ihren eigens entwickelten "Vertrag"... Wenn dieses Konstrukt nicht mehr vorhanden ist, dann erübrigt sich die "community". [Hoffentlich bald] Es wird eher nicht dazu kommen, weil die Zeit hierzu nicht ausreicht.

löschen, falls off-topic


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2017, 01:23 von Bürger«
Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

T

Tereza

So gern es mir Leid tut - google zeigt mir unter unabhängiges*gutachten*für*den*Rundfunkbeitrag oder ...*pro*... leider nur "schlechte" Nachrichten an ... die einzigen Links zu "guten" Nachrichten zeigen auf rundfunkbeitrag.de
Zitat
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e217/Faktencheck_zum_Rundfunkbeitrag.pdf
oder die entsprechende Rechtsprechnung "Im Namen des Volkes"
Zitat
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=180316U6C6.15.0

Hat jemand eine Idee, wie man google überlisten kann?



Edit "DumbTV":
Vollzitat des Eröffnungsbeitrages entfernt. Bitte Zitate nur zum Hinweis auf oder Verdeutlichung von besonderen Aspekten verwenden, auf die eingegangen wird.

Danke für das Verständnis und Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2017, 01:24 von Bürger«

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  • This is the way!
Hmmm ... also mir fällt da mir auch keins ein.

Allerdings gibt es eines das meistens untergeht:

http://www.gbv.de/dms/ilmenau/toc/592055477.PDF

Darauf basiert die Ganze Nummer.

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch eine Medienabgabe

Armin Dittmann, 1. Auflage 2009, Nomos Verlag

Naja und dieser Kommentar vom Hahn / Vesting  ist nicht unbedingt "Spitze".

Es gibt da nämlich noch den hier:

Rundfunkstaatsvertrag Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Kommentar
Reinhard Hartstein (Hrsg.),  Wolf-Dieter Ring (Hrsg.),  Mark D. Cole (Hrsg.),  und weitere
C.F. Müller Verlag, 3 Ordner, Loseblattwerk

http://www.beck-shop.de/Hartstein-Ring-Kreile-Doerr-Stettner-Cole-Wagner-Rundfunkstaatsvertrag-Aktualisierungsservice/productview.aspx?product=15131235

ohne Aktualisierung (Fortsetzung Loseblatt)

mit

https://www.cfmueller.de/Rechts-und-Steuerpraxis/Wirtschaftsrecht/Urheber-IT-und-Medienrecht/Rundfunkstaatsvertrag-Jugendmedienschutz-Staatsvertrag-Loseblattwerk-zzgl-Aktualisierungslieferungen.html

Naja und bei dem letzten Link ist links Leseprobe. Vielleicht hilft euch das weiter.

 :)

Nachtrag:

Evaluation der Einführung des Rundfunkbeitrags Zusammenfassung der Ergebnisse des
Evaluationsprozesses; Link

https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/DIW_Econ_Rundfunkbeitrag_Zusammenfassung_Evaluationsergebnisse_Juli_2015_3.0.pdf

Bericht der Rundfunkkommission zur Evaluierung des Rundfunkbeitrags:

https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Bericht_der_Rundfunkkommmission_zur_Evaluierung_des_Rundfunkbeitrags.pdf

Zwar keine Gutachten, aber dafür RBS TV voll Toll. Also deren Meinung, nicht meine!!!!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2017, 01:24 von Bürger«

m

mb1

  • Beiträge: 285
Gutachten von Prof. Dr. Hanno Kube (u.a. Bevollmächtigter der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union):
06/2013
"Der Rundfunkbeitrag - Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung"
http://www.ard.de/download/401140/index.pdf



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2017, 01:24 von Bürger«
Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Es ist wohl eher so, dass die ÖR-Sendeanstalten fast alles ausblenden, was ihnen nicht in den Kram passt. Schon vor seiner Verabschiedung war der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag umstritten. Dieser Streit hält schlicht bis heute an. Vermutlich hatten die Macher des sogn. Rundfunkbeitrags gehofft, dass die Aufregung nicht lange anhalten würde, so sie solche denn überhaupt befürchtet haben, da ja der monatlich geforderte Betrag gleich blieb. Das war zwar taktisch gut überlegt, aber es gab und gibt eben doch viele, die hinter die Kulissen dieses Fischzuges sehen. Der Vorwurf des Lebens in einer Filterblase trifft daher voll auf die Anhänger des sogn. Rundfunkbeitrags zu. Dabei planten die ÖR-Anstalten seit Jahren die Änderung der vormaligen Rundfunkgebühr. Die Diskussionen und die Kritik konzentrieren sich ja vor allem auf die Frage, ob es sich bei der Abgabe, anders als ihre Bezeichnung vermuten lässt, nicht um einen Beitrag sondern vielmehr um eine Steuer handelt. Zum Thema hält die ARD u. a. ein Gutachten zum Download bereit, das bereits von Mai 2007 stammt. Kurzinfo dazu:

Titel:
"Verfassungsrechtliche Fragen einer Reform der Rundfunkgebühr", Mai 2007(!)
Quelle: http://www.ard.de/download/398614/index.pdf
Verfasser: Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL.M. (Harv.)
Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und europäisches öffentliches Recht und
Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Politik der Universität Münster

Format: Datei ist ein PDF, enthält aber leider wohl einen Scan. D. h., das Kopien von Textteilen nicht möglich sind.

Mit diesem Gutachten zeigt sich aber nicht nur, dass man mindestens innerhalb des ÖRR seit langer Zeit über eine Änderung des seinerzeitigen Gebührenmodells nachgedacht hat, sondern im Gutachten wird auch deutlich, dass praktisch alle mit einer Änderung verbundenen Risiken schon früh bekannt waren. Z. B. der Verzicht auf eine Koppelung an das Empfangsgerät:

Zitat von: Prof. Dr. Hans D. Jarass
Im Einzelfall ist möglich, dass in einem privaten Haushalt, keinerlei Rundfunksempfangsgeräte bereitgehalten werden. Da es nur um eine  Modifikation des geltenden Rundfunksrechts geht, kann dieser Umstand nicht völlig außer Acht gelassen werden. Die Verbindung der privaten Haushalte mit dem Bereithalten eines Fernsehempfangsgerätes bildet daher nur eine Art widerlegbare Vermutung. ... Wird in einem Haushalt kein Rundfunkempfangsgerät bereitgehalten, besteht auf jeden Fall ein Anspruch auf Freistellung von der Rundfunkgebühr. (Seite 23)

Für Betriebe findet man den entsprechenden Punkt einerseits auf den Seiten 24 und 25. Dieser Punkt ist dem Verfasser so wichtig, das er auch an andere Stelle darauf zurück kommt:

Zitat von: Prof. Dr. Hans D. Jarass
Entscheidend ist, dass die modifizierte Rundfunkgebühr ebenfalls mit der Möglichkeit des Empfangs der von den öffentlich-rechtlichen Anstalten verbreiteten Programme verknüpft ist und damit der Gebühr eine Gegenleistung gegenübersteht. Zwar knüpft die modifizierte Rundfunkgbühr zunächst an Haushalte und Betriebsstätten an. Wird aber in einem Haushalt oder in einer Betriebsstätte kein Rundfunkempfangsgerät bereitgehalten und besteht daher nicht die Möglichkeit zum Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme, besteht ein Rechtsanspruch auf Befreiung. Es muss keine Rundfunkgebühr entrichtet werden. (S. 33)

Bemerkung:
Im Gutachten wird die neue Abgabe modifizierte Rundfunkgebühr genannt, da mehrere Ansätze diskutiert werden.

Im später erstellen Gutachten von Kichhoff liest sich das ganz anders. M. E. geht aber Prof. Kirchhoffs Ansatz zur Notwendigkeit einer Neuordnung der Rundfunkfinanzierung schon deshalb fehl, weil er jegliche Nicht-Beteiligung an der Finanzierung des Rundfunks als Vermeidungsstrategie von Abgabepflichtigen diffamiert, wenn er, mit Blick auf die bis Dezember 2012 geltende Rundfunkgebühr konstatiert: "Die gegenwärtige, geräteabhängige Abgabenlast lädt zu Vermeidungsstrategien ein, wenn die Zuordnung eines Gerätes zum Haushalt oder zum Gewerbetrieb Abgabenvorteile verspricht." Bis zum 31.12.2012 war es nämlich das gute Recht jedes Bürgers sich durch Geräteverzicht nicht an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beteiligen. Der Vorwurf, dies wäre eine "Vermeidungsstrategie", geht völlig an der Sache vorbei. Wenn eine Alternative zum System der bis 12/2012 geltenden Rundfunkfinanzierung angestrebt wird, an der sich jeder Bürger beteiligen soll, dann wäre der nachvollziehbare Weg dazu m. E. die Verabschiedung einer Steuer. Damit bin ich sicher nicht allein. Eine als Rundfunksteuer korrekt titulierte Abgabe birgt nach meiner Ansicht ebenso wenig die Gefahr staatlicher Abhängigkeit und Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wie die bisherigen Regelungen selbige letztlich nicht verhindert haben.

Im Gutachten von  Prof. Jarass werden 2007 auch die Konsequenzen dessen vorweggenommen, was wir derzeit zum zweiten Mal erleben, nämlich die Abgabe höher als notwendig festzulegen, wodurch seit Frühjahr 2015 und über einen Zeitraum von ca. 5-6 Jahren die Finanzierung des ÖRR unangemessen hoch ist:

Zitat von: Prof. Dr. Hans D. Jarass
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Erhebung der Rundfunkgebühr nur insoweit legitim ist, als dies zur Erfüllung der Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks "geboten erscheint". Mit der Rundfunkgebühr dürfen nur die Mittel erhoben werden, die tatsächlich für das Funktionieren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erforderlich sind. ... Daher hat der Gesetzgeber Vorkehrungen zu treffen, dass jedenfalls im längeren Verlauf einerseits ausreichende Mittel generiert werden, sie andererseits aber auch langfristig das Niveau nicht überschreiten. Im ersten Fallen würde andernfalls die Rundfunkfreiheit verletzt, im zweiten die allgemeine Handlungsfreiheit. (S. 38)

Zum Risiko eines Beitrags, der direkt den Anstalten zufließt, heißt es:

Zitat von: Prof. Dr. Hans D. Jarass
Will man daher eine Abgabe einführen, die nicht an das Bereithalten von Rundfunksempfangsgeräten und damit an die Möglichkeit der Nutzung der öffentlich-rechtlichen Programme anknüpft, gleichwohl aber unmittelbar den Rundfunkanstalten zufließt, dürfte nur eine nicht-steuerliche Abgabe in Betracht kommen. (S. 42)
Fussnote dazu: Für eine Einstufung als Beitrag dürfte die potentielle Gegenleistung zu schwach ausfallen.

Ist ja toll! Machen wir aber trotzdem!  8) Nur das Land Thüringen hatte kalte Füsse. Es stimmte dann dennoch für den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Was aber kein Beleg dafür ist, dass die zuvor geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht zutreffen oder gar ausgeräumt sind, zumal die Bedenken sich explizit auf den Charakter einer Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe bezogen.

Zu Problemen einer Sonderabgabe zur Finanzierung und die möglichen verfassungsrechtlichen Konsequenzen:

Zitat von: Prof. Dr. Hans D. Jarass
Eine Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur zulässig, wenn die Abgabepflichtigen eine abgrenzbare "homogene Gruppe" darstellen, die zu dem mit der Abgabe verfolgten Zweck eine besondere Sachnähe besitzen und sich aus dieser Sachnähe eine spezifische Gruppenverantwortung ergibt; darüber hinaus muss die Abgabe gruppennützig verwandt werden. ... Insgesamt muss man eine eine Ausgestaltung der Rundfunkabgabe als Sonderabgabe als verfassungsrechtlich unzulässig einstufen. (S. 43)

Das war ganz die Linie des bekannten Ex-Kritikers dieser Änderung, dem SWR Justitiar Eicher: Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhän­gigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BverfG entwickelten Anforderun­gen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.

Die Risiken waren alle bekannt, dennoch ist man schnurgerade in die Verfassungswidrigkeit marschiert. Erstaunlich? Nicht die Bohne, wenn sich ein Übermaß an Arroganz mit Allmachtsphantasien mischt.

Kurz: ich sehe nicht das Risiko, das sich die Kritiker des sogn. Rundfunkbeitrags in einer Filterblase befinden und andere Ansichten nicht mindestens gewogen haben. Das ist bei der Betrachtung der Natur der Abgabe auch fast unmöglich, wenn man seriös argumentieren will. Da die Diskussion teils in juristischen Fachzeitschriften geführt wurde, wären Auslassungen und Fehler der Betrachtungen in jedem Fall auf Widerspruch gestoßen. Es hat früher auch eine Diskussion um die Natur der Rundfunkgebühr gegeben. Nur war dies dem Publikum wenig bekannt. Ebenso wenig wie der Versuch der ÖR-Anstalten ihre Einnahmesituation durch die Änderung der Finanzierung bzw. des Anknüpfungspunktes zu verbessern. Einzig bei der Einführung des Begriffs "neuartige Empfangsgeräte" gab es einerseits Widerstand und zugleich ein Vollzugsdefizit. Zudem hat man sich nicht getraut jeden PC in Unternehmen für die PC-Gebühr heran zu ziehen.
Eigentlich muss mehr verwundern, dass nahezu alle VG bereits auf unterster Ebene unisono nahezu wortwörtlich identische Urteile schreiben. Bereits 2014 hat mir das VG Hamburg ein Urteil zur Verfügung gestellt, das 1:1 die Positionen und Formulierungen der ÖR-Rundfunkanstalten übernimmt. In seiner Streitschrift formuliert das F. Hennecke so:

Zitat von: F. Hennecke
In der Tat lassen die bisherigen verwaltungsgerichtlichen Urteile weithin nicht nur bewährte juristische Argumentationsmuster, sondern darüber hinaus auch rechtsstaatliche Entscheidungskriterien vermissen. ... Nach einer jahrzehntelangen dogmatischen Entfaltung der Grundrechte in der Staatsrechtswissenschaft ist die Willfährigkeit gegenüber der öffentlichen Gewalt und die Grundrechtsblindheit, die in allen Entscheidungen zutagetritt, erschreckend. ... Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist auf dem Wege ihre Vertrauenswürdigkeit und ihre Reputation zu verlieren. Der Rechtsstaat nimmt Schaden.

So einen Frontalangriff auf deutsche Richter schreibt man nicht, wenn man die Tatsachen nicht auf alle denkbaren Möglichkeiten hin abgeklopft und bewertet hätte. Zumal dann nicht, wenn man dem Verein einmal angehörte. Der Ex-Richter am BVerwG Martin Pagenkopf (*) haut aber letztlich in die gleiche Kerbe, wenn er die Entscheidungen des BVerwG zerlegt. Mit der Streitschrift stehen letztlich sämtliche deutschen Verwaltungsrichter am Pranger. Und zwar völlig zurecht.

M. Boettcher

* Siehe u.a.:
Dr. Martin Pagenkopf: Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20028.msg129496.html#msg129496


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2017, 01:30 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Gibt es denn auch - seit 2013 - irgendwo wissenschaftlich fundierte Äußerungen, die das Gegenteil belegen - also wie toll das jetzt alles ist und warum?

Sagen wir mal so:
Derartige Andeutungen fiktiver Gerichte, die suggerieren wollen, dass es zu den kritischen Gutachten angeblich mindestens ebenso viele gäbe, die dem sog. "Rundfunkbeitrag" Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit zubilligen, sind bislang immer nebulös geblieben und sollen die Kläger wohl lediglich in den Glauben versetzen, dass diese auf dem Holzwege seien und gar nicht soviel wissenschaftliche Fürsprache hätten, wie sie meinen.

Es wirft sehr bedenkliche rechtsethische und rechtsphilosophische Fragen auf, wenn (wie auch von Herrn Hennecke zutreffend beschrieben) die - bis auf einen versprengten (Einzel?) Richter am gallischen Landgericht zu Tübingen - dermaßen einheitliche "Rechtsprechung" so diametral der unabhängigen (im Gegensatz zum ernannten Richtertum wohl jedenfalls wesentlich unabhängigeren), faktisch ausnahmslos und teilweise sehr harschen kritischen Rechtswissenschaft gegenübersteht.

Da kann etwas nicht stimmen.

Bis auf die von ARD-ZDF-GEZ beauftragten "Gutachten" sind bislang faktisch keine bekannt, die den sog. "Rundfunkbeitrag" in seiner derzeitigen Ausprägung für "gut" befinden.

Und selbst die Gutachten von Kirchhof und Kube machen Einschränkungen.
Kirchhof siehe u.a. unter
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
Kube siehe u.a. unter
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156


Es würde auch verwundern, wenn gutheißende Gutachten nicht umgehend und besonders leicht auffindbar auf den Seiten von ARD-ZDF-GEZ auffindbar wären...
http://www.ard.de/home/ard/23116/index.html?q=gutachten+rundfunkfinanzierung&access=p&output=xml_no_dtd&site=alles&filter=p&ie=utf-8&oe=UTF-8&getfields=*&client=relaunch_frontend_neu&proxystylesheet=relaunch_frontend_neu&sort=date%3AD%3AL%3Ad1&entqr=3&entqrm=0&entsp=a__1&wc=200&wc_mc=1&ud=1


...ähnlich der (so wundersamerweise) einheitlich "positiven" Rechtsprechung - siehe u.a. unter
https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html


ABER:

Warum sollen WIR selbst diese Recherche-Arbeit leisten? ;)

Warum nicht ANFRAGEN bei den "offiziellen Stellen"? ;D
- Intendanz der Rundfunkanstalt
- Landesregierung/Staatskanzlei
- Landtag/Parlament


vgl. u.a. auch
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
in Verbindung mit
Landtage Petitionsausschüsse Abgeordnete Medienpolitiker Datenschützer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18128.0.html

Zitat
Bitte teilen Sie mir mit, welche Gutachten zur Rundfunkfinanzierung und mit Aussagen zum derzeitigen sog. "Rundfunkbeitrag" existieren.
Welche davon wurden von wem beauftragt?
Ich benötige diese Informationen für die ausführliche Begründung meiner Rechtsmittel und Anträge.

So - oder so ähnlich... ;D

Die Anfrage, die nicht nur nach "pro"-Gutachten fragt, soll ermöglichen, dass die betreffende Stelle sich zumindest ansatzweise damit auseinandersetzt, welche Gutachen es überhaupt gibt - und dabei mglw. auch die innere Erkenntnis gewinnt, dass es fast ausschließlich kritische sind - und die "pro"-Gutachten faktisch ausschließlich eigene Auftrags-Gutachten sind.
Daher auch die Frage nach dem jeweiligen Auftraggeber.
Der Hinweis, dass man diese Informationen für die Begründung der Rechtsmittel und Anträge benötigt, soll Anreiz sein, die Informationen überhaupt zu geben bzw. bei zögerlicher Rückmeldung ermöglichen, Aufschub zu erhalten wegen ausstehender Auskünfte... ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2017, 01:24 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
...wurde neulich darüber debattiert, dass die community ....
möglicherweise Gefahr läuft, eines Tages in einer selbstreferentiellen Blase zu versacken -> also nur noch die Informationen wahrnimmt, die ihr selbst nützen könnten.

Die einzige selbstreferentielle "community"***, die ich kenne, ist das Bverfg.

Und Informationen, die dem Rundfunkbeitrag nützen, die tatsächlich voll und ganz dem Rundfunkbeitrag in jeder Hinsicht nützen, habe ich persönlich noch nie erhalten.

Muss mal fragen:
Gibt es wirklich Informationen (abgesehen von den "Informationen" der "Parlaments-Volksvertreter" und von den VG-"Gerichten"), tatsächlich unabhängige Informationen, die dem Rundfunkbeitrag von Nutzen sind?

Markus


***Edit "Bürger:
Ursprünglichen Begriff entschärft. Bitte konsequent auf die Wortwahl achten!
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Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2017, 01:24 von Bürger«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die einzige selbstreferentielle "community"***, die ich kenne, ist das Bverfg.
[...]
***Edit "Bürger:
Ursprünglichen Begriff entschärft. Bitte konsequent auf die Wortwahl achten!
Das Forum ist auch auf seine Außenwirkung bedacht.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

Wir sollten niemanden diffamieren, auch nicht die Richter am BVerfG. Diese sind sicher nicht so unabhängig, wie viele sich das vorstellen und m. E. eher Teil des Problems als Teil der Lösung (Notwendigkeit f. ÖRR ergibt sich angeblich aus GG 5, Entscheidungen führten zu ausufernder "Grundversorgung" usw.). Auch wenn man die Gerichte zu den Gegnern zählt, gegen die man anrennt, so sollten wir alle beim argumentativen Niveaulimbo, der aktuell inbesondere durch die VG erfolgt, nicht mitmachen.

Zitat
Gibt es wirklich Informationen (abgesehen von den "Informationen" der "Parlaments-Volksvertreter" und von den VG-"Gerichten"), tatsächlich unabhängige Informationen, die dem Rundfunkbeitrag von Nutzen sind?

Diese Frage steht ja schon am Anfang des Threads. Sie ist m. E. in Teilen beantwortet. Der Vorschlag von "Bürger" gibt doch aber eine bequeme Möglichkeit die Arbeit den LRA machen zu lassen. Es ist schließlich ziemlich unwahrscheinlich, dass bei den Sendern nicht nahezu sämtliche Gutachten bekannt sind, die sich, mit welchem Ergebnis auch immer, mit dem Systemwechsel zum sog. Rundfunkbeitrag befassen.

Uns allen dürfte daran gelegen sein anhand von Argumenten zu prüfen, ob unserer Anlehnung des sogn. Rundfunkbeitrags gute, nachvollziehbare, juristische Begründungen gegenüber stehen, die z. B. über die reinen Behauptungen der VG hinausgehen, dass die Ministerpräsidenten der Länder zur Einführung des sogn. Rundfunkbeitrags berechtigt waren und dass unserer durch das GG garantierten Rechte nicht verletzt werden. Und auch die LRA und der BS würden ja viel Zeit, Kosten und Mühe sparen, wenn sie sich einmal dazu herablassen könnten, anstelle Platitüden und fragwürdige Ansprüche zu verbreiten, auf das Feld der Argumente bezüglich so elementarer Punkte wie dem tatsächlichen Charakter der als "Rundfunkbeitrag" bezeichneten Abgabe oder dem merkwürdigen Zwitter einer staatsunabhängigen Behörde zu wechseln.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Uns allen dürfte daran gelegen sein anhand von Argumenten zu prüfen, ob unserer Anlehnung des sogn. Rundfunkbeitrags gute, nachvollziehbare, juristische Begründungen gegenüber stehen, die z. B. über die reinen Behauptungen der VG hinausgehen, dass die Ministerpräsidenten der Länder zur Einführung des sogn. Rundfunkbeitrags berechtigt waren und dass unserer durch das GG garantierten Rechte nicht verletzt werden.
M. Boettcher

Eine fiktive Person hatte einen Antrag gestellt in der Verhandlung auf Erstellung eines Gutachtens, das von der Verwaltungsgerichtsbarkeit wie folgt geurteilt wurde.

Zitat aus einem fiktiven URTEIL eines „unabhängigen“ fiktiven Verwaltungsgerichts:

Zitat
(…)  Durchgreifende Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des § 9 Abs. 2 RBStV oder der auf dieser Vorschrift beruhenden Rundfunkbeitragssatzung bestehen nicht. Angesichts dessen bedurfte es auch nicht der vom Kläger angeregten Einholung eines Rechtsgutachtens des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Präsidenten des Saarländischen Landtages, zumal die Frage der Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeitragssatzung allein der Beurteilung durch das Gericht unterliegt.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. (…)

Bild dir deine Meinung!

PS:
Die Veröffentlichung des Urteils wird von der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht beabsichtigt!
+++


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2017, 01:25 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@marga: wenn ich die "Argumente" der VG als Niveaulimbo abqualifiziere ist kaum anzunehmen, dass ich von der juristischen Front tiefschürfende, rechtswissenschaftlich verwertbare Aussagen erwarte, die den erkennbaren Mangel an Gutachten ausgleichen könnten, die unabhängig von den ÖR-Anstalten zu einem positiven Ergebnis bezüglich der Verfassungskonformität des sogn. Rundfunkbeitrags kommen.
Hier könnten uns die ÖR-Anstalten ja einmal überraschen. Da die hier sicher mitlesen: laden wir sie doch ein die Liste der Positiv-Gutachten zu erstellen. Siehe Kommentar von 'Bürger" weiter oben. Kontakt zu den Verantwortlichen beim Rundfunk gibt es ja. Braucht es da eine Einladung? Vielleicht hilft es auch, wenn wir hier dazu einige Angebote machen nach Einstellung unmittelbar überzeugender Gutachten, die die vorliegenden Kritikpunkte am sogn. Rundfunkbeitrag nachvollziehbar widerlegen, entweder sofort die Beitragszahlung aufzunehmen und/oder die eigene Klage zurück zu ziehen. Kirchhoff zählt natürlich nicht, ebensowenig wie dem Rundfunk verbundene oder von ihm beauftragte "Gutachter" oder von solchen erstellte juristische Literatur.

Nachdem von juristisch bewanderten Kritikern der aktuellen Rundfunkfinanzierung recht deutlich und überzeugend dargelegt wurde, dass diese Finanzierung des ÖRR rechtlich sehr fragwürdig ist, wird derzeit wohl niemand, den man als juristisches Schwergewicht bezeichnen könnte, ohne finanziellen Ausgleich seinen Ruf in dieser Angelegenheit riskieren. Daher finden wir als Befürworter des sogn. Rundfunkbeitrags auch bisher lediglich Koofmichs bzw. die reine Leere. Insofern würden mich überzeugende Gutachten wirklich unabhängiger Experten sehr wundern.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Eine fiktive Person hatte einen Antrag gestellt in der Verhandlung auf Erstellung eines Gutachtens, das von der Verwaltungsgerichtsbarkeit wie folgt geurteilt wurde.

Zitat aus einem fiktiven URTEIL eines „unabhängigen“ fiktiven Verwaltungsgerichts:
Zitat
(…) Durchgreifende Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des § 9 Abs. 2 RBStV oder der auf dieser Vorschrift beruhenden Rundfunkbeitragssatzung bestehen nicht. Angesichts dessen bedurfte es auch nicht der vom Kläger angeregten Einholung eines Rechtsgutachtens des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Präsidenten des Saarländischen Landtages, zumal die Frage der Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeitragssatzung allein der Beurteilung durch das Gericht unterliegt. (…)

Die Beantragung der Erstellung eines Rechtsgutachtens innerhalb eines Klageverfahrens mag ja so verkehrt nicht sein (wobei noch fraglich wäre, wie "unabhängig" dies dann seitens Staatsregierung beauftragt würde) - jedoch auch nicht direkt Bestandteil dieses Threads.

Hier geht es darum, ob es überhaupt solche (undabhängigen) "Pro"-Gutachten gibt bzw. schon im Vorhinein bzw. während des Gesetzgebungsprozesses gab.

In einem Verfahren könnten man ggf. auch beantragen, alle zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Gesetzesvorhabens vom Gesetzgeber herangezogenen Rechtsgutachten herbeizuziehen - sozusagen als "Beweismittel".

Das Ergebnis dürfte sehr mager ausfallen...

Es ist kein Rechtsgutachten bekannt, welches während des Gesetzgebungsprozesses einen solch unausweichlichen und unwiderlegbaren "Allgemeinheits-Beitrag"* auf das Grundbedürfnis Wohnen, was der sog. "Rundfunkbeitrag" ja nun einmal ist, für rechtens befunden hätte.

Einzig das Gutachten von Kube (s.o.) versuchte 2013 im Nachgang(!) die vom Kirchhof-Gutachten in dem so elementaren Punkt der "Widerlegbarkeit der Regelvermutung" abweichende Gesetzgebung (siehe ebenfalls oben) - sicherlich auftragsgemäß - zu rechtfertigen, nach dem Motto:
"jeder hat = jeder nutzt = wir dürfen eine Allgemeinheits-Typisierung* und Allgemeinheits-Pauschalisierung* vornehmen"
Das war's.

Ungeachtet dessen zitiere ich mich von oben ;)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22822.msg145957.html#msg145957
Warum sollen WIR selbst diese Recherche-Arbeit leisten? ;)

Warum nicht ANFRAGEN bei den "offiziellen Stellen"? ;D
- Intendanz der Rundfunkanstalt
- Landesregierung/Staatskanzlei
- Landtag/Parlament


[...]


*"Allgemeinheits-Beitrag" aufgrund einer "Allgemeinheits-Typisierung" und einer "Allgemeinheits-Pauschalisierung" >>> vielleicht mal ein paar neue Stichworte für die Diskussion um die verfassungsrechtliche (Un-)Zulässigkeit der "Bebeitragung der Allgemeinheit" und des (un-)zulässigen Umfangs der "Typisierung" und "Pauschalisierung".


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G
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Zwar kein rechtliches Gutachten, aber die
Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages kommt in seinem Bericht...
"Die neue Rundfunkabgabe -
Stellungnahme zum Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart"

WD 10 - 3000 - 007/13  vom   28.02.2013
http://www.bundestag.de/blob/411748/bc6946c49133ac4f559b6470af3f384d/wd-10-007-13-pdf-data.pdf

...zu dem Ergebnis:
Zitat
Die neue Rundfunkabgabe ist ein gegenleistungsbezogener Beitrag und keine Steuer. Die Kompetenz hierfür lag daher bei den Ländern. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist formell verfassungsgemäß.

weiter im Ergebnis heißt es aber dann:   
Zitat
Die Bemessung der Beiträge für die Betriebsstätten... führt jedoch bei
gleicher Beschäftigtenzahl zu einer wesentlich stärkeren Belastung.... ist die enorme mögliche Abweichung der Beitragshöhe bei gleicher Anzahl potentieller Rezipienten nicht zu rechtfertigen.
... verstößt insofern gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG.
Eine hierauf gestützte Beitragserhebung würde betroffene Betriebe in ihrer durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit verletzen.


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L
  • Beiträge: 352
Es gibt durchaus einige Publikationen, die für den 'Rundfunkbeitrag' zu argumentieren versuchen, aus eigener Leseerfahrung kaum überzeugend und nur mit schwacher Argumentation, die an den eigentlichen Problemen vorbeiredet. Zudem sind diese Publikationen häufig von Mitarbeitern der 'Anstalten' verfasst.

Einige Beispiele:

Axel Schneider: Warum der Rundfunkbeitrag keine Haushaltsabgabe ist - und andere Fragen zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, in:  Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht [NVwZ],  Bd. 32, Jahrgang 2013, Heft 1/2, Seite 19-23.

Bibliotheksübersicht:
http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=734555326

Der Autor Axel Schneider ist juristischer Referent beim Bayerischen Rundfunk
*Mitautor/in am "Hahn / Vesting - Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht"

Eva-Maria Michel & Katrin Neukamm: Der Rundfunkbeitrag - eine sachgerechte und zukunftsfähige Finanzierungsform zur Sicherung individueller und öffentlicher Meinungsbildung, in:  Der Rundfunk als privates und öffentliches Gut : 25 Jahre Institut für Rundfunkökonomie, Leipzig : VISTAS, 2016 [ISBN 978-3-89158-622-8], Seite 357-380

http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=870073109

Frau Michel ist bekanntlich stellvertretende Intendantin und Justiziarin des WDR Köln, Frau Neukamm Referentin im Justiziariat des WDR Köln
*Mitautor/in am "Hahn / Vesting - Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht"

Astrid Hoffmann: Der Rundfunkbeitrag. Eine Untersuchung zur funktionsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Baden-Baden : Nomos, 2016, ISBN 978-3-8487-2032-3

http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=842663576

Dieses Buch scheint - wenigstens dem Inhaltsverzeichnis nach zu urteilen - eine weitgehend unkritische und affirmative Abhandlung zum Thema zu sein.

Man sollte den Aufwand natürlich nicht unterschätzen, den die Anstalten mit ihren Justiziaren und Gehilfen betreiben, um wenigstens fadenscheinige Argumente in Umlauf zu bringen, die dann kritiklos von Verwaltungsrichtern übernommen werden können.


*Edit "Bürger":
Siehe u.a. auch unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html


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Wesentliche Quelle für
"Gutachten/ Aufsätze/ wiss. Arbeiten PRO Rundfunkbeitrag"
dürften insbesondere die
"Arbeitspapiere zur Rundfunkfinanzierung" des
Rundfunkinstituts, Uni Köln
sein - siehe u.a. unter

Wissenschaftliche Arbeiten und Arbeitspapiere zur Rundfunkfinanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4663.0.html
Aus einem eher pro eingestellten Arbeitspapier:

Hans W. Färber
Matthias Lücker
Die Ersetzung der Rundfunkgebühr durch einen Rundfunkbeitrag (PDF)
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/sites/rundfunk/Arbeitspapiere/285_11.pdf
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/institut/pdfs/28511.pdf***
Arbeitspapiere des Instituts für Rundfunkökonomie an der Universität zu Köln
Heft 285
Köln, im November 2011
ISBN 9783938933930

Zitat
"Durch die Hebung von zusätzlichen Teilnehmern und durch die gesamtschuldnerische Haftung kann außerdem eine Erhöhung des beitragspflichtigen Bestandes und somit eine höhere Marktausschöpfung erreicht werden."


***Edit "Bürger":
Nicht mehr funktionierenden Link aktualisiert sowie Inhalts-/ Titelangaben ergänzt dank der Hinweise von "boykott2015" unter
Gutachten von Paul Kirchhof. Rechtlicher Status. Rechtsfolgen.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18652.msg131953.html#msg131953
Siehe auch Erwähnung u.a. unter
Weiteres Gutachten ...,
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7222.msg102171.html#msg102171



Informationen zum Institut und dessen Financiers siehe bitte unter

Institut für Rundfunkökonomie, Köln > Hintergründe/ Abgründe...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23295.0.html


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