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Autor Thema: Gericht: Offener Rundfunkbeitrag kann mit Steuer verrechnet werden  (Gelesen 29541 mal)

c
  • Beiträge: 1.025
@frühlingserwachen

Und wie ist es mit "neuen Medien" "neuartigen Rundfunkgeräten" (PCs)? Gelten die als Fernseher?


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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
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Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

m

mb1

  • Beiträge: 285
"Neuartige Rundfunkgeräte" (PC, Smartphone) gelten auschließlich in Deutschland als Rundfunkgeräte, sonst in keinem Land der Welt.


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
... ich weiß, das ist jetzt (hoch-)spekulativ, und wir hätten besseres zu tun - trotzdem:

Was ist dann wieder , wenn ich so wenig verdiene, das ich keine Steuern zahle?
Das ist keineswegs hochspekulativ, denn die Armutsgefährdungsgrenze in Dtl. steigt und es gibt viele (bes. Selbständige), die keinerlei Hilfen vom Staat bekommen (wollen), deren Einkommen aber unter dem Grundfreibetrag liegt und die dennoch nicht von der Beitragspflicht befreit werden.
Würde der Beitragseinzug über das FA laufen, dann würden wenigstens die Leute unterhalb des Existenzminimums in Ruhe gelassen werden.

Andererseits gibt es heutzutage keinen wirklich triftigen Grund mehr für ör Rundfunk. Wer Rundfunkangeboten nutzen möchte, darf auch dafür zahlen, und hat dadurch auch die Möglichkeit, zu kündigen, wenn er das Angebot nicht mehr interessant findet. Ganz Einfach.


Aber mal im Ernst: Ist das datenschutzrechtlich überhaupt in Ordnung, wenn ein Finanzamt in seiner Eigenschaft als Vollstreckungsbehörde sich Daten bedient (hier Steuernummmer der Beitragsschuldnerin/Klägerin), die es nur in seiner Eigenschaft als Steuerbehörde kennt? Ist das denn vom § 802l ZPO (Auskunftsrecht des Gerichtsvollziehers) abgedeckt?
Zumindest scheint es (in Bayern) in Einklang mit Art. 24 Bay. VwZVG zu stehen:
Zitat
Art. 24
Vollstreckungsanordnung
(1) Die Anordnungsbehörde oder die für sie zuständige Kasse oder Zahlstelle ordnet die Vollstreckung dadurch an, daß sie

1.
    in den Fällen des Art. 25 das Finanzamt oder die nach dem Recht eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland oder die nach einer völkerrechtlichen Vereinbarung zuständige Stelle um Beitreibung ersucht und auf das Beitreibungsersuchen die Erklärung setzt, daß der beizutreibende Anspruch vollstreckbar ist;
2.
    in den Fällen der Art. 26 und 27 auf eine Ausfertigung des Leistungsbescheids oder eines Ausstandsverzeichnisses die Klausel setzt: „Diese Ausfertigung ist vollstreckbar“.

(2) Mit der Vollstreckungsanordnung übernimmt die Anordnungsbehörde oder die für sie zuständige Kasse oder Zahlstelle die Verantwortung dafür, daß die in den Art. 19 und 23 bezeichneten Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegeben sind.
(3) Bei einer Vollstreckungsanordnung, die mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können Unterschrift und Dienstsiegel fehlen.
Ich verstehe diesen Artikel so: Der BR gilt (obwohl er keine Behörde ist als "Anordnungsbehörde". Dies liegt daran, daß der BR die Beiträge fordert, zugleich aber nicht selbst vollstrecken darf. Darum braucht er sozusagen einen Vollstreckungshelfer. Dieser kann auch das Finanzamt sein und war es in einigen Fällen auch schon (Beiträge dazu finden sich hier im Forum).
Es steht und fällt damit sowohl mit dem "Behörden"-Status der LRA als auch mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Bebeitragung der Allgemeinheit, die es laut BVerfG nicht geben darf.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 1.477
  • This is the way!
Behördenstatus? Sch... drauf. Selbst wenn die "Behörde" "unwirksam" gegründet wurde, sch... egal!

Wie auch immer der Staat eine Behörde "unwirksam" gründen will, keine Ahnung!

Rein fiktiv:

VIVA Banana Republic of Democracy!

Huhu "GIM"!

Willkommen in der Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg!

Unser königlicher "auskehrender" VolXstreckungsgehilfe:

Zitat

18

Nachdem der Berichterstatter darauf hingewiesen hat, dass die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nach Auskehrung des Betrages an den Rundfunk B… erledigt sei und daher nur noch eine Fortsetzungsfeststellungsklage in Betracht komme, bei der ein besonderes Fortsetzungsfeststellungsinteresse darzulegen sei, hat die Klägerin ergänzend vorgetragen, es sei zweifelhaft, ob das Vollstreckungsersuchen vom 03.01.2016 tatsächlich von der Intendantin des Rundfunk B… stamme, weil der 03.01.2016 ein Sonntag gewesen sei und weil es laut Behördenakte (am 02.01.2016) von der Stelle „GIM“ erstellt worden sei (in dem Vollstreckungsersuchen heißt es am Ende: „Mit freundlichen Grüßen, Rundfunk B…, die Intendantin. Dieses Vollstreckungsersuchen ist von einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gefertigt und ohne Dienstsiegel und Unterschrift wirksam“). Es sei zudem fraglich, ob die das Vollstreckungsersuchen zeichnende Intendantin tatsächlich als Leiterin des Rundfunk B… im Bereich des mit erheblichen Grundrechtseingriffen verbundenen Rundfunkbeitragsrechts angesehen werden könne, weil ihr insoweit die demokratische Legitimation fehle. Zudem sei die Beweiskraft der übersandten Behördenakten, soweit sie in elektronischer Form geführt würden, nicht zu bejahen, weil die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht gewährleistet sei. Der Beitragsservice veranlasse massenhaft Zustellungen ohne Beachtung des Verwaltungszustellungsgesetzes – VwZG -. Es fehle an einem Urkundenbeweis für den jeweils zugestellten Bescheid. Die Erhebung des Rundfunkbeitrags dürfe zudem aus verfassungsrechtlichen Gründen generell nicht den Rundfunkanstalten – für die der Grundsatz der Staatsferne gelte - übertragen werden, sondern müsse durch staatliche Behörden erfolgen. Zudem gelte für den Rundfunk B… das Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG – C… - nicht; deshalb sei es unzulässig, dass der Rundfunk B… Verwaltungsakte erlasse. Gegen die Zulässigkeit des Erlasses von Leistungsbescheiden durch den Rundfunk B… spreche auch, dass er außerhalb des C… Verwaltungsaufbaus stehe. Der Widerspruchsbescheid vom 08.07.2016 sei rechtswidrig. Auch die Festsetzungsbescheide seien rechtswidrig; bei diesen fehle schon die nach § 37 Abs. 3 VwVfG vorgeschriebene Namenswiedergabe, sodass sie nichtig seien. Außerdem fehle es an einem Verwaltungsakt des Rundfunk B…, welcher den Übergang vom früheren Rundfunkgebührenmodell zum neuen Rundfunkbeitragsmodell zum 01.01.2013 regele.

40

c) Eine Nichtigkeit der Festsetzungsbescheide ergibt sich auch nicht aus dem Vortrag der Klägerin, dass der Rundfunk B… keine Behörde sei. Zwar setzt § 249 AO für die Vollstreckung nach der AO einen Verwaltungsakt voraus, welcher nach allgemeinen Grundsätzen nur von einer Behörde erlassen werden kann (vgl. §§ 35 Satz 1 VwVfG, 118 Satz 1 AO). Dafür muss aber nur (ausdrücklich oder konkludent) erkennbar sein, dass die Behörde in Ausübung hoheitlicher Befugnisse handeln will; unerheblich ist, ob ihr diese Befugnisse tatsächlich zustehen. Unerheblich für die Wirksamkeit eines Verwaltungsakts ist insbesondere, ob er von einer unwirksam gegründeten Behörde erlassen wurde oder die Bestellung des den Verwaltungsakt erlassenden Organs unwirksam war (Müller in Huck/Müller, VwVfG, 2. Aufl. 2016, § 35 VwVfG, Rn. 31 m. w. N.). Von daher kommt es für das hiesige Verfahren auch nicht darauf an, ob die Intendantin des Rundfunk B… verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich zum Erlass von Beitragsfestsetzungsbescheiden befugt war.

Uiiiii! Die beliehene Backereikette! Gestern noch königlicher Hoflieferant und morgen unwirksam gegründete "Behörde"!  ;D

Zitat
43

5. Unmaßgeblich ist auch, ob das Vollstreckungsersuchen von der Intendantin des Rundfunk B… persönlich veranlasst worden ist (was nach allgemeiner Erfahrung wohl ausgeschlossen werden kann) bzw. welcher Sachbearbeiter das Vollstreckungsersuchen veranlasst hat. Denn die Nennung der Intendantin unter dem Vollstreckungsersuchen bezeichnet sie nur als Organ und gesetzliche Vertreterin des Rundfunk B… (§ 21 Abs. 2 des Rundfunk B…-Staatsvertrags), schließt aber eine Bearbeitung des konkreten Schreibens durch einen Sachbearbeiter nicht aus.

Daaanke! Sagt mal 7. Senat, warum stehen eure Namen unter dem Urteil und nicht das "Organ"?

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 7. Senat, 01.03.2017, 7 K 7188/16

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=STRE201770264&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint

Ihre königliche Majestät Berlin-Brandenburg mit "Dienstsiegel", die Intendantin des RBB, lässt arbeiten!

Huhu RBB-Mitarbeiter /-innen ist euch das eigentlich nicht langsam peinlich?

Zitat

11. Pensionsrückstellungen u.ä. Verpflichtungen (Zuführung)

2016:

41.593 000

2015:

24.047 000


http://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/zahlenundfakten/zahlen-und-fakten-2016-2.file.html/zahlen_und_fakten_2016_20161222_komplett.pdf


An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Whistleblower/ Tippgeber werden - über Misstände bei ARD-ZDF-GEZ
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.0.html


Rein fiktiv:

Ach quatsch, Niemand wirkt auf die Rechtsprechung ein!

Sagenhaft! Wie aus dem Märchen:

Die römische Froschkönigin mit "Dienstsiegel" und "Prätorianer "GIM" Garde"!

 ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2017, 00:21 von Bürger«

  • Beiträge: 7.250
@philisoph

Auch wenn heute Feiertag ist, sei nochmals auf die Entscheidung des EuGH hingewiesen, wonach es einer Behörde nicht gestattet ist, personenbezogene Daten zwecks Weiterverarbeitung ohne vorherige Information des betreffenden Bürgers, dessen Daten zwecks Weiterverarbeitung weitergegeben werden sollen, an eine andere Behörde weiterzugeben.

Es hat im europäischen Recht ein Widerspruchsrecht des Bürgers! Siehe Datenschutz-Grundverordnung, die in Kraft und einzuhalten ist.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@seppl: Würde man in Deutschland das Alter berücksichtigen, müssten hier nur die älteren unter uns zahlen. Hocken die doch rein statistisch gesehen bei ARD und ZDF mehrheitlich vor der Glotze.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
Unerheblich für die Wirksamkeit eines Verwaltungsakts ist insbesondere, ob er von einer unwirksam gegründeten Behörde erlassen wurde oder die Bestellung des den Verwaltungsakt erlassenden Organs unwirksam war (Müller in Huck/Müller, VwVfG, 2. Aufl. 2016, § 35 VwVfG, Rn. 31 m. w. N.).

Merkwürdige Rechtsauffassung! Gerade bei einer unwirksam gegründeten Behörde steht bereits fest, dass sie, die angebliche Behörde, in Folge der Unwirksamkeit der Gründung faktisch nicht existent ist und mithin keine behördlichen Bescheide erstellen kann. Andernfalls müsste mir für meine faktisch ungezeugten 100 Kinder Kindergeld über jeweils 25 Jahre zustehen.

OK, alter Scherz. Aber die unwirksame Gründung einer Behörde sollte kein echtes Problem darstellen. Genauer: das müsste geradezu jeder hinbekommen. Lasst uns also massenhaft unwirksam Behörden gründen und von diesen Bescheide ausstellen, die ihre Wirksamkeit trotzt der Nichtexistenz unmittelbar aus diesem wunderbaren juristischem Geschwurbel erlangen. Heissa! Endlich weiß ich, wie ich mir den Rest des Lebens finanziere.

M. Boettcher


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f

faust

.. äääh - nicht so schnell!

Ich gründe also eine nichtwirksame Behörde, die dem MDR (oder einem anderen Saftladen) monatlich 17,98 Euro  Schmerzensgeld in Rechnung stellt wegen Kompensation für ein grottenschlechtes Programm ???

Was wird der Profät dazu sagen ?


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Guten TagX!
Huhu @faust.

Erstmal möchte ich den römischen Schergen des BeitraXservus zur Pressearbeit und Observation des GEZ-Boykott-Forums, hmmm ... gratulieren?

Wie war das mit der Gerichtsdatenbank, positive Kommentierung, Beobachtung des Social Web, Pressearbeit?

Kommen wir nun zur gewagten Rechtsauffassung des fiktiven 7. Senates in Cottbus, der nach Köpenick verlegt werden sollte:

Zitat
40
...
Dafür muss aber nur (ausdrücklich oder konkludent) erkennbar sein, dass die Behörde in Ausübung hoheitlicher Befugnisse handeln will; unerheblich ist, ob ihr diese Befugnisse tatsächlich zustehen. Unerheblich für die Wirksamkeit eines Verwaltungsakts ist insbesondere, ob er von einer unwirksam gegründeten Behörde erlassen wurde oder die Bestellung des den Verwaltungsakt erlassenden Organs unwirksam war (Müller in Huck/Müller, VwVfG, 2. Aufl. 2016, § 35 VwVfG, Rn. 31 m. w. N.). Von daher kommt es für das hiesige Verfahren auch nicht darauf an, ob die Intendantin des Rundfunk B… verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich zum Erlass von Beitragsfestsetzungsbescheiden befugt war.

Es gibt Rechtsgüter die es zu schützen gilt. So z.B. dient eine fiktive Vorschrift dem Schutz der staatlichen Organisation und der Staatsgewalt. Also nicht dem Schutz von Individualrechten. Diese fiktive Vorschrift ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt, das Autorität und Aussehen des Staates dadurch schützen  soll, dass es die Vortäuschung von Hoheitsgewalt unter Strafe stellt.

Wenn also ich, der diabolische Profät, mir eine fiktive Uniform der Feldjäger schneidere und mich zum Hauptmann von Köpenick durch den staatsfernen Rat der FFBB ernennen lasse. Mir ein fiktives Dienstsiegel bastel und durch die Straßen Köpenicks marschiere, mit dem Sabel rassel und Köpenicker-Steuern erhebe,

ja dann ...

bin ick dran!!!!

Zitat
BGHSt 56, 196; Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen Uniformen und Amtsabzeichen durch das Vortäuschung seiner Zugehörigkeit zu den Feldjägern der Bundeswehr (Inanspruchnahme hoheitliche Befugnisse gegenüber Zivilpersonen; öffentliches Amt und militärische Befugnisse); Raub (finale Verknüpfung: Voraussetzungen der konkludenten Drohung; Wegnahme und Vermögensverfügung).

BGH 4 StR 40/11 - Beschluss vom 15. März 2011 (LG Essen)

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/11/4-40-11.php

§ 132 StGB Amtsanmaßung
§ 132 a StGB Missbrauch von Titeln

VIVA 7. Senat! VIVA Urteil - 7 K 7188/16 -!

Auch bekannt als das Urteil:

"GIM" der Hauptmann von Köpenick!



 :)


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Profät Di Abolo: eben, dann ist man dran. Jedermann und jede Frau ist dann dran, auch dann, wenn derjenige für die nicht existente Behörde einen wohlklingenden Names benutzt und verbreiten lässt sie würde der Bildung, Information und Unterhaltung dienen und nur dafür die Fake-Bescheide ausstellen. Wenn nun ein Wald-und-Wiesen-Richter meint, er hätte in dieser Nicht-Behörde jemanden gefunden, dessen Amtsanmaßung dazu führt, dass es auf diese nicht ankommt, dann, ja dann sollten wir als der Souverän feststellen, dass wir auf die juristische Expertise und richterlichen Dienste dieser Person gut und gern verzichten können.

M. Boettcher


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat
Da ein Vorgehen gegen die Zahlungspflicht als solche keinen Erfolg verspreche, bestehe der einzige Weg für die Antragstellerin darin, die Vollstreckung möglichst lange aufzuschieben oder zu verhindern. Hierfür biete es sich insbesondere an, den Zugang der Festsetzungsbescheide der Rundfunkanstalt zu bestreiten, worauf in einschlägigen Internetforen ausdrücklich hingewiesen werde.
Da die Zahl der sich aktiv gegen die Beitragsentrichtung richtenden Haushalte in Deutschland vergleichsweise gering sei, erscheine es als umso weniger glaubhaft, wenn eine den Beitrag verweigernde Person behaupte, „zufällig“ gleich mehrere Festsetzungsbescheide nicht erhalten zu haben, obgleich vom Regelfall abweichende Umstände wie z.B. ein Umzug im fraglichen Zeitraum oder der Nichtzugang anderer Behördenpost nicht vorgetragen würden. Folglich sei vom Zugang des Bescheides auszugehen. Aus diesem Grunde hat der Senat den Antrag abgewiesen.
http://www.finanzgericht.berlin.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.505983.de&template=seite_fgcb_pressemit

Ich hoffe, die meinen nicht uns??? Geben wir etwa solche Empfehlungen...??

Nur zur Klarstellung:
Nein, Empfehlungen dieser Art werden hier im Forum ganz bestimmt nicht gegeben - siehe u.a.
Schnelleinstieg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Da keine anderen "einschlägigen Internetforen" zu diesem Thema bekannt sind, muss hier davon ausgegangen werden, dass entweder
a) Begriffe (gezielt?) unpräzise verwendet werden und statt "Internetforen" mglw. "soziale Netzwerke" gemeint seien (was insbesondere facebook bedeuten würde) oder aber
b) Foren wie das unsere (gezielt?) diskreditiert werden sollen.

Im Übrigen ist die ständige BFH Rechtsprechung zum Bestreiten des Zugangs - auch mehrerer Sendungen - und der Nachweispflicht der "Behörde" eindeutig...
...aber dazu lese jeder selbst - u.a. unter
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html


Dies hier aber bitte nicht weiter vertiefen, sondern bitte eng am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Gericht: Offener Rundfunkbeitrag kann mit Steuer verrechnet werden
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Guten TagX!

Huhu, freies Gallien!

Rein fiktiv natürlich, Realität kann das nicht mehr sein!  ;D ;D ;D

Ey yoo Lupus! Eine "großangelegte imperiale Pressekampagne", waa?

Verlag Beck Nachrichten:

FG Berlin-Brandenburg nimmt Stellung zur Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen


http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/fg-berlin-brandenburg-nimmt-stellung-zur-zulaessigkeit-der-zwangsvollstreckung-von-rundfunkbeitraegen

Zitat
Das einfache Bestreiten, gleich mehrere Leistungsbescheide nicht erhalten zu haben, sei im konkreten Fall nicht glaubhaft, da es der Antragstellerin in ihrem gesamten Verhalten ganz offenkundig darum gegangen sei, sich hartnäckig der Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags zu entziehen.


Sag mal FG Berlin-Brandenburg wie habt ihr denn den Sachverhalt von Amts wegen erforscht?

https://dejure.org/gesetze/FGO/76.html

Habt ihr euch in das Gehirn der Antragsstellerin gehackt? Waterboarding? Los, gestehe!!! Du bist ne GEZ-Boykottlerin!!!

Habt ihr beim FG Berlin-Brandenburg ne eigene FGO?

FGO Berlin-Brandenburg

Abschnitt 666 Die Inquisition



Ey yoo FG Berlin-Brandenburg! Sprecht zu unseren, zu Fäusten geballten, gallischen Händen mit abgestreckten Fingern (natürlich V-Zeichen  ;) ). Unsere schlauen gallischen Köpfe hören euch nicht mehr zu!

Na ja, kann Mensch mal machen. Sich unter die Gesetzgebung des staatsfernen Bundesrates ARD und ZDF unterwerfen. Mit den staatsfernen Gesetzentwürfen in Form von ARD und ZDF Gutachten.

Auch nicht weiter tragisch uns alle einer staatsfernen römischen Bundesverwaltung ARD und ZDF BeitraXservus auszuliefern.

Sag mal Lupus, habt ihr die Idee zu diesem sagenhaftem RBS TV "Bundes"gesetz beim Kauen von mexikanischen Magic Mushrooms und dem Lesen von römischen MAD-Heften (Mlitiärischer Abschirmdienst;  wie observiere ich heimlich Steuerdateien und greife darauf zu) bekommen?

Worum es beim Streit um den Gebühreneinzug geht; Lausitzer Rundschau; Link

http://www.lr-online.de/meinungen/Was-darf-die-GEZ;art1066,3098190

Niemand hatte ursprünglich vor, die BeitraXerhebung von Finanzämtern erheben zu lassen!!!

Zitat
Auch der von der FDP und anderen (15) immer wieder propagierte Einzug der Rundfunkgebühr über die Finanzämter bei gleichzeitiger „Abschaffung“ der GEZ (16) ist in keiner Weise plausibel: So erhalten die Finanzbehörden für den Einzug der Kirchensteuer ca. 3 bis 4 Prozent der Einnahmen, während der vergleichbare Anteil der GEZ-Kosten an den Rundfunkgebührenerträgen deutlich darunter liegt. Wer einmal Gelegenheit hatte, die hochprofessionalisierte Verarbeitung der täglich bei der GEZ eingehenden ca. 100 000 Briefe zu sehen, der versteht, dass es eine völlig naive Vorstellung ist, dieses Geschäft könne von den Finanzämtern „nebenbei“ erledigt werden.
Seite 616; Von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag; von Hermann Eicher; Quelle: media perspektiven 12/2012.


Hahaha! Ein staatsferner Justiziar des Südwestrundfunks äußert sich zur "naiven" Vorstellung was Finanzämter so alles können!!! Magic Mushrooms!!!!

ITDZ Berlin! Magic Druckdienstleister! Jaanz ohne Pilze! Eigenbetrieb von Berlin!

Ey Doc. SWR, Quizfrage: Wie lange brauchte die Bundesrepublik Deutschland um alle Meldedaten im Rahmen des Zensus 2011 zu übertragen? 2 Jahre? Hahaha!

Zitat
innerhalb von vier Wochen nach den genannten Zeitpunkten
Quelle Zensusgesetz 2011 § 3 Abs. 2
http://www.gesetze-im-internet.de/zensg_2011/__3.html

Stichtag 1. November 2010 und Stichtag 9. August 2011!!!
Innerhalb von 10 Monaten 2 mal innerhalb von 4 Wochen!!!

Soviel zur völligen "naiven Magic Mushrooms Vorstellung" was eine staatsferne BeitraXverwaltung mit 1200 Mitarbeiter so alles kann!

16 Länderparlamente lassen sich vom staatsfernen TV erzählen, wie BeitraXverwaltung und Rasterfahndung funktionieren. Hahaha! Pilze gab´s gratis!

Ey yoo köngliche Mitglieder des staatsfernen Bundesrates (die königlichen Intendancers) watt kommt als nächstes?

Der LuftraumbeitraX?

Das VolX muss nicht frei atmen, es könnte aber!

Yoo Lupus! Observiere uns hier weiter fein! Viel Spass bei deiner Pressekampagne und der positiven Kommentierung dir genehmer Urteile!

Verteil doch noch kostenlose Rechts-Zeitschriften! Pack aber nen Beutel Kopfschmerztabletten dazu! Ich denke mal, dass nicht wenige Volljuristen von den sagenhaften RBS TV-Urteilen Kopfschmerzen bekommen.

Die Dämlichkeit von ARD und ZDF und der Rechtsprechung wird in die Rechts-Geschichte eingehen!!!!!

Hahaha! Die naive Vorstellung .... wir lassen uns das gefallen!!!!

VIVA GEZ-Boykott-Forum!

 :)

P.S.
Ey Doc. SWR! "Vater" des RundfunkbeitraXstaatsvertrag! Bau mal noch ne gigantische RBS TV-Tüte!

Recht auf Rausch:

BVerfGE 90, 145 - Cannabis

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090145.html

Yoo Peace, Doc.! Zieh dir dein RBS-TV schön rein!


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Rein fiktiv natürlich.

Zitat
Sehr geehrter X,

vielen Dank für Ihr Interesse an Entscheidungen des Bundesfinanzhofs.

Leider konnten die angeforderten Entscheidungen nicht ermittelt
werden. Entweder wurden Aktenzeichen falsch angegeben oder die
Entscheidungen sind nicht in unserem Datenbestand enthalten.

Bitte überprüfen Sie Ihren Eingaben und bestellen Sie gegebenenfalls
die gewünschten Entscheidungen mit dem korrekten Aktenzeichen erneut,
oder wenden Sie sich an entscheidungsversand@bfh.bund.de.

Nicht ermittelbare Aktenzeichen:
================================

VII B 152/16

Mit freundlichen Grüßen,

Entscheidungsversand-Service
Bundesfinanzhof


Uiii!!!! Wir erinnern uns, Pressemitteilung FG Berlin-Brandenburg:

http://www.finanzgericht.berlin.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.505983.de&template=seite_fgcb_pressemit

Zitat
Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, nachdem der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 18.1.2017 (Az. VII B 152/16) die gegen das Urteil erhobene Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen hat.

Anwort einer fiktiven Person:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

die von mir angeforderte Entscheidung bezieht sich auf die Pressemitteilung des FG Berlin-Brandenburg vom 13.04.2017 zum Verfahren FG Berlin-Brandenburg 11 K 11123/16. In dieser Pressemitteilung heißt es, ich zitiere:

"Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, nachdem der  Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 18.1.2017 (Az. VII B 152/16) die gegen  das Urteil erhobene Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet  zurückgewiesen hat."

Quelle:

http://www.finanzgericht.berlin.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.505983.de&template=seite_fgcb_pressemit

Den fraglichen Beschluss des BFH vom 18.01.2017 Az. VII B 152/16 benötige ich, für ein ...

Ich bitte daher um Übersendung des anonymisierten Beschlusses.

Mit freundlichen Grüßen

X

Bestimmt wieder das mit Magic Mushrooms und Cannabis vollgedröhnte fiktive römische Büroversehenmonster.


Kleiner Exkurs:

BVerfGE 90, 145 - Cannabis

http://sorminiserv.unibe.ch:8080/tools/ainfo.exe?Command=ShowPrintVersion&Name=bv090145

Zitat
1. a) Für den Umgang mit Drogen gelten die Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG. Ein "Recht auf Rausch", das diesen Beschränkungen entzogen wäre, gibt es nicht.

Jenau!

MaGEZG
(Mit anti-GEZlichen Grüßen)

Die gallische Inquisition

 :)


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Noch ein Nachtrag:

Das BFH Aktenzeichen ist nach fernmündlicher Auskunft des FG Berlin-Brandenburg  korrekt wiedergegeben worden.

Ob das sagenhafte Urteil 11 K 11123/16 in der Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenurg noch veröffentlicht wird, konnte die nette Dame nicht sagen.

Allet wird jut.

 :)


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Zitat
Unerheblich für die Wirksamkeit eines Verwaltungsakts ist insbesondere, ob er von einer unwirksam gegründeten Behörde erlassen wurde oder die Bestellung des den Verwaltungsakt erlassenden Organs unwirksam war (Müller in Huck/Müller, VwVfG, 2. Aufl. 2016, § 35 VwVfG, Rn. 31 m. w. N.)

Originalzitat Müller in Huck/Müller liefert evtl. Ansatzpunkte, siehe:

RBB Anwendungsbereich mit Beschluss vom FG 16.11.2016 (11 V 11240/16)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23150.msg150794.html#msg150794


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