Bringt vielleicht ein Blick in die Ladung Klarheit? Steht da vielleicht ein Satz wie "... dass beim Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann."?!?
Sehr wohl, da steht "Zu diesem Termin werden sie hiermit geladen ....das Gericht kann im Falle des Ausbleibens eines Beteiligten auch ohne diesen verhandeln und entscheiden..."
Na gut, sind wohl alles Copy § Paste-Schreiben. Aber selbst wenn man erscheint, steht das Urteil ja sowieso schon fest und der fiktiven Person wäre es eben lieber, wenn mehrer Richter an einer weiteren Unrechtssprechung beteiligt sind. Machen wir uns nichts vor, bisher wurde ja noch nicht eine Klage - selbst bei Größen wie Sixt, Rossmann, Netto usw. - zugunsten der Kläger entschieden, egal wie man sich verteidigt.
Was die fiktive Person nun also fuchst ist, dass keinerlei Begründung einhergangen ist, warum nun der Rechtsstreit auf den Einzelrichter übertragen wurde, obwohl das VG vorab noch fragte, ob die fiktive Person mit der Entscheidung durch den Berichterstatter einverstanden ist. Da fühlt man sich doch irgendwie verschaukelt, wenn man erklärt, warum man eben nicht einverstanden ist, den Einzelrichter ablehnt und dann kommt einfach so ein unanfechtbarer Beschluss daher, dass eben doch der Rechtsstreit auf den Einzelrichter übertragen wird.
Warum?
Und das ohne Begründung.
Dagegen kann man nun nichts unternehmen?
Und was ist eigentlich mit Beteiligten gemeint?
Würden sich die Kosten unterscheiden, würde das ja bedeuten, dass man für sein eigenes Erscheinen bezahlt... 
Diesen Satz verstehe ich nicht wirklich.
Und ich frage anders. Wenn die fiktive Person nicht erscheint, ändert das die Kostenrechnung, wenn sie erschienen wäre? Gibts Unterschiede zu den Kostenrechnungen vor einem Einzelrichter oder dem Kammergericht? Und wie hoch sind diese bei einem Streitwert bei 250 Euro?
LG; Grit