Direkt gegenüber der Schufa wahrscheinlich nicht, denn diese liest automatisch das jeweilige digitale geführt Schuldnerverzeichnis des Bundesland aus. Solange Person A dort drinnen steht wird die Schufa wahrscheinlich nichts ändern.
Person A müsste also gegen diesen Eintrag im digitalen Schuldnerverzeichnis des Bundeslands vorgehen. So gesehen einen öffentlichen Unterlassungsanspruch einklagen, weil eine Organisationsform, welche über keine Hoheitsrechte gegenüber dem Bürger verfügt, sich hoheitlicher Maßnahmen bedient.
Das Rechtsmittel richtet sich dabei wahrscheinlich nach der Art der Vollstreckung, bei einer Verwaltungsvollstreckung müsste es also einen hoheitlichen Verwaltungsakt geben, welcher die Anforderungen an das Gesetz erfüllt.
Wahrscheinlich könnte eine Feststellungsklage, welche zum Ziel hat, festzustellen, dass es solch einen hoheitlich erlassenen Verwaltungsakt nicht gibt, eine Möglichkeit sein. Bedacht werden muss dabei, dass bisher die VG bis zum BVerwG das Thema stetig ausklammert. Alle Entscheidungen basieren auf der Annahme, dass tatsächlich rechtlich richtiges Verwaltungshandeln vorliegt und die Verwaltungsverfahrensgesetze angewendet werden können. (aus Sicht PersonX sind das Behauptungen, welche zu prüfen sind)
Solange diese Prüfung nicht abschließend erfolgt ist, werden die VG bis zum BVerwG weiter machen wie bisher und Klagen gegen tatsächlich vorhandene "Bescheide" annehmen und ablehnen, ohne zu prüfen, ob die Organisationsform ÖRR über Hoheitsrechte gegenüber dem Bürger verfügt.
Dazu muss geprüft werden, ob und in welcher Form eine Übertragung der Rechte erfolgte und wer die Fachaufsicht hat.
Die Fachaufsicht müsste sehr wahrscheinlich unter demokratischer parlamentarischer Kontrolle stehen, das wird für ein Selbstverwaltung möglicherweise nicht zutreffend sein. Diese Frage sollte also zum Bestandteil der Klage gemacht werden.
Weiterführende Informationen gibt es dazu in der Streitschrift von Dr. Frank Hennecke.
Streitschrift von Dr. Frank Hennecke verfügbarhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22074.0.htmlein Blick sollte auch hierhin gehen
Stadt Köln weist Einwendung gegen Vollstreckungsankündigung zurück! Was nun?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17780.msg144723.html#msg144723also zu
3. Der Mangel an Vollzugskompetenz
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