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Autor Thema: Schufa-Eintrag > Was kann man dagegen tun - oder muss man damit leben?  (Gelesen 9348 mal)

j
  • Beiträge: 6
Hallo zusammen,

nach der dem letzten Inkasso Schreiben hat Person A keine Post mehr erhalten weder von der Inkassostelle noch vom Rundfunk GEZ. Mittlerweile hat A einen Schufa Eintrag, kleine Finanzierungen sind nicht mehr möglich, A kann noch nicht mal eine Rechtsschutzversicherung abschließen (wurde abgelehnt).

Kann Person A was gegen ihren Schufa Eintrag tun oder muss sie damit leben?


Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben


Edit "Bürger":
Ursprünglicher nicht aussagekräftiger Betreff "Schufa Eintrag" musste präzisiert werden.
Bitte immer auf einen aussagekräftigen Betreff des Threads achten, da dies der Übersicht und zielgerichteten Diskussion dient!
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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H
  • Beiträge: 24
Hallo,
hat Person a gegenüber dem Inkassounternehmen die Forderung nachweislich per Einschreiben (Rückschein) bestritten?


Vielleicht gelingt es Person a auch etwas positives am Schufa Eintrag zu sehen: Jetzt hat Person a "nichts mehr zu verlieren" und kann bis zur Zwangsvollstreckung oder Beugehaft gehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2017, 03:07 von Bürger«

f

faust

... es gibt da diesen saloppen Spruch: "Ist der Ruf erst ruiniert/lebt sichs völig ungeniert".

Wenn also die betroffene Person sich mit der Situation erfolgreich zu arrangieren vermag, dann ist das ok, dann wäre quasi "das Schlimmste überstanden".


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P
  • Beiträge: 3.997
Direkt gegenüber der Schufa wahrscheinlich nicht, denn diese liest automatisch das jeweilige digitale geführt Schuldnerverzeichnis des Bundesland aus. Solange Person A dort drinnen steht wird die Schufa  wahrscheinlich nichts ändern.

Person A müsste also gegen diesen Eintrag im digitalen Schuldnerverzeichnis des Bundeslands vorgehen. So gesehen einen öffentlichen Unterlassungsanspruch einklagen, weil eine Organisationsform, welche über keine Hoheitsrechte gegenüber dem Bürger verfügt, sich hoheitlicher Maßnahmen bedient.

Das Rechtsmittel richtet sich dabei wahrscheinlich nach der Art der Vollstreckung, bei einer Verwaltungsvollstreckung müsste es also einen hoheitlichen Verwaltungsakt geben, welcher die Anforderungen an das Gesetz erfüllt.

Wahrscheinlich könnte eine Feststellungsklage, welche zum Ziel hat, festzustellen, dass es solch einen hoheitlich erlassenen Verwaltungsakt nicht gibt, eine Möglichkeit sein. Bedacht werden muss dabei, dass bisher die VG bis zum BVerwG das Thema stetig ausklammert. Alle Entscheidungen basieren auf der Annahme, dass tatsächlich rechtlich richtiges Verwaltungshandeln vorliegt und die Verwaltungsverfahrensgesetze angewendet werden können. (aus Sicht PersonX sind das Behauptungen, welche zu prüfen sind)
Solange diese Prüfung nicht abschließend erfolgt ist, werden die VG bis zum BVerwG weiter machen wie bisher und Klagen gegen tatsächlich vorhandene "Bescheide" annehmen und ablehnen, ohne zu prüfen, ob die Organisationsform ÖRR über Hoheitsrechte gegenüber dem Bürger verfügt.

Dazu muss geprüft werden, ob und in welcher Form eine Übertragung der Rechte erfolgte und wer die Fachaufsicht hat.

Die Fachaufsicht müsste sehr wahrscheinlich unter demokratischer parlamentarischer Kontrolle stehen, das wird für ein Selbstverwaltung möglicherweise nicht zutreffend sein. Diese Frage sollte also zum Bestandteil der Klage gemacht werden.

Weiterführende Informationen gibt es dazu in der Streitschrift von Dr. Frank Hennecke.

Streitschrift von Dr. Frank Hennecke verfügbar
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22074.0.html

ein Blick sollte auch hierhin gehen

Stadt Köln weist Einwendung gegen Vollstreckungsankündigung zurück! Was nun?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17780.msg144723.html#msg144723
also zu
Zitat
3. Der Mangel an Vollzugskompetenz
[...]


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j
  • Beiträge: 6
Das heißt, Person A muss bei der Schufa anrufen und nachfragen, wer den Eintrag veranlasst hat?
Person A weiß nicht, wann und von wem der Schufa-Eintrag kommt.

:-\


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  • Beiträge: 3.997
Zitat
Das heißt, Person A muss bei der Schufa anrufen und nachfragen, wer den Eintrag veranlasst hat?
Das kann Person A versuchen, jedoch wird das nicht zielführend sein. Die Schufa wird diese Information wahrscheinlich nicht haben.

Zitat
Person A weiß nicht, wann und von wem der Schufa-Eintrag kommt.
Person A, kann anhand der Selbstauskunft bei der Schufa möglicherweise erkennen, wann der Eintrag wahrscheinlich erfolgte, wahrscheinlich jedoch nicht wie viele Abrufe es bei der Schufa dazu bereits gab, möglicherweise steht dort auch nichts zum tatsächlichen Grund, bzw. könnte das wenige nur lauten, dass eine Vermögensauskunft nicht erteilt wurde. Auch über die Höhe der Schulden ist wahrscheinlich keine Auskunft zu bekommen.

Person A würde aber wahrscheinlich Post bekommen vom "Amtsgericht" oder vom "Gericht", welches den ersten Eintrag in das  beim Land geführte Schuldnerverzeichnis ausführt, dass eine Eintragung vorliegt. Möglicherweise gibt es dazu auch "Logindaten" zu einem digitalen Schuldnerverzeichnis -das ist aber nicht die Schufa-, dort beim digitalen Verzeichnis des Landes könnte Person A dann sehen, wer diesen Eintrag bereits gelesen hat. (Eine Erkenntnis aus einem Fall in Sachsen)


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  • Beiträge: 6
Hallo zusammen,

Die Schufa konnte Person A nicht sagen, welche Inkassostelle ihren Schufa-Eintrag veranlasst hat. Sicher ist aber, dass der Eintrag bleiben wird. Es gibt nur eine Lösung: zahlen. Person A wird wohl keine andere Wahl haben - der Staat ist korrupt und die GEZ eine starke kriminelle Organisation - dagegen kann keiner was tun.

Danke an alle für die vielen Infos und die eine oder andere Hilfe.


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  • Beiträge: 42
Die Schufa konnte Person A nicht sagen, welche Inkassostelle ihren Schufa-Eintrag veranlasst hat. Sicher ist aber, dass der Eintrag bleiben wird. Es gibt nur eine Lösung: zahlen.

Guten Abend zusammen,

das klingt ehrlich gesagt, ein bischen merkwürdig. Ich bin sicher seit mindestens 20 Jahren Schufa-Kunde und kann jeden Abend an meinem PC nachsehen, wer was über mich eingetragen oder sogar wer was über mich abgefragt hat. Außer dem Algorithmus, wie ganz genau der Schufa-Score berechnet wird, muss ich sagen, dass die Schufa sehr transparent ist. Bisher habe ich noch nie gehört, dass jemand einen negativen Schufa-Eintrag wegen irgendwelchen Zwangsrundfunkgeschichten bekommen hat.

Die Schufa ist normalerweise dafür bekannt, Kreditgeschäfte vor Betrügern abzusichern aber ich habe noch nie gehört, dass die Schufa Zwangsrundfunkanstalten unterstützt.

Den Satz "Es gibt nur eine lösung.... zahlen." habe ich schon einmal gehört, als ein NDR-Mitarbeiter inkognito am runden Tisch aufgetaucht ist  ;)

Einen schönen zwangsrundfunkbeitragsfreien Abend wünscht Larsenson


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2017, 03:07 von Bürger«

T

Tereza

Die Schufa konnte Person A nicht sagen, welche Inkassostelle ihren Schufa-Eintrag veranlasst hat. Sicher ist aber, dass der Eintrag bleiben wird. Es gibt nur eine Lösung: zahlen.
Bisher habe ich noch nie gehört, dass jemand einen negativen Schufa-Eintrag wegen irgendwelchen Zwangsrundfunkgeschichten bekommen hat.

Die Schufa ist normalerweise dafür bekannt, Kreditgeschäfte vor Betrügern abzusichern aber ich habe noch nie gehört, dass die Schufa Zwangsrundfunkanstalten unterstützt.
...

Die Schufa erfasst alle Daten, die aus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen resultieren (also Eidesstattliche Versicherung/Vermögensauskunft, Ausstellung eines Haftbefehls, wenn Verweigerung),
nachzulesen z. B. hier:

Zitat
Focus, csf/dapd
Donnerstag, 06.01.2011, 18:07
Schufa-Auskunft - Welche Daten die Schufa sammeln darf ... Außerdem erfasst die Schufa auch Daten, die mit Vollstreckungsmaßnahmen zusammenhängen: Dazu gehört die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung, ein Haftbefehl, die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens oder aber dessen Abweisung. ...
http://www.focus.de/finanzen/banken/tid-20933/schufa-auskunft-welche-daten-die-schufa-sammeln-darf_aid_587768.html

Sofern der "Beitragsschuldner" die Zahlung verweigert, sorgen die Vollstreckungsmaßnahmen des "Gläubigers" (Zwangsrundfunk bzw. das beauftragte Inkassounternehmen) für den Schufa-Eintrag.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2017, 03:07 von Bürger«

c

cleverle2009

Einen Fall aus Bayern kann ich beisteuern.
Der "Obergerichtsvollzieher" hat den Eintrag in das Schuldnerregister in Kenntnis des Umstandes, dass dem Ansinnen des Rundfunks Geld per Zwang abzudrücken, widersprochen wurde und kein von einem Richter unterzeichneter Titel vorlag, vorgenommen.
Auf Antrag an das Vollstreckungsregister wurde ein Zugang zur Datenbank bewilligt.
Dort stand dann Aktenzeichen und der Name des "Obergerichtsvollziehers".
Die Schufaauskunft enthielt dann alle abrufenden Stellen. Es waren Banken.
So hat mir ein Betroffener mit der Versicherung - dies sei die reine Wahrheit - mitgeteilt.
Meines Wissens ist der in Hochkomma stehende sogenannte Obergerichtsvollzieher Beamter und laut Gesetzeslage grundgesetzwidrig tätig, weil er mit Hoheitsrechten beliehen wurde.
Eine dafür notwendige gesetzliche Regelung fehlt.


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J
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Hi,
Person X hat auch vorkurzen eine Info der Bank (Bezitzer einer Kreditkarte) bekommen, dass die Kreditkarte vorübergehend gesperrt wurde. Person X befindet im Ausland. Person X hat diese Kreditkarte als prepaid-Karte benutzt, d.h. keinerlei Kredite von der Bank in Anspruch genommen. Person X überweist immer Geld auf die Karte und zahlt damit. mehr nicht.
Person X möchte an das Geld kommen. SchufaEintrag ist ihm schnuppe!!  Person X ist seit Januar NICHT  MEHR in Deutschland gemeldet. ... Wer weist wie Person x am besten an das Geld kommt? Macht es Sinn die Bank zu kündigen? und bekommt person X automatisch das Geld erstattet, welches noch auf der Karte ist??.... die Bank bat nur um persönl. Vorstellung um die Sachlage zu klären. Anrufen geht auch nicht... da Person x nicht unnötigt Telefonkosten zahlen will.... ABmeldung wurde an die GEZ online übermittelt. bisher keine Reaktion.
DAnke für eure Hilfe


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Meine persönlichen Ideen dazu:
Zitat
Person X hat diese Kreditkarte als prepaid-Karte benutzt

Da steht benutzt, ist es auch eine richtige prepaid-Karte? Ich kann mir gut vorstellen, dass es einfach bankinterne Vorgaben gibt, bei Schufa keine Kreditkarte mehr.
Je nachdem ob es Sparkasse (die sind sehr individuell) oder eine Onlinebank (die haben den Prozess, und das wars) einen Brief/Fax an die Bank, dass
in Abwesenheit der Rundfunk vollstreckt hat und daher der Schufa-Eintrag kommt.
Vielleicht ein Brief/Fax an die Bank, dass es in eine reine prepaid-Karte umgewandelt wird, bzw mit einem Kreditlimit von 0 (und dann wieder freigeschaltet wird)?
Vielleicht ein Brief/Fax an die Bank, dass das Geld auf ein anderes Konto überwiesen werden soll?

Ansonsten gab es in den Tiefen des Forums mal eine Liste mit prepaid-Karte die auch bei Schufa gehen.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

D
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Person X weiss nicht mehr weiter . Rechtsschutz hat Person X, diese antwortet aber nicht, ob dieser bei Rechtsstreit mit GEZ greift.
Person X hatte als Erstes der Zwangsvollstreckung widersprochen, dann der Vermögensauskunft und der Anordnung zur Eintragung in das Schuldernerverzeichnis. Amtsgericht beschloss das aber alles seitens der Gläubiger rechtens ist, woraufhin Person X Beschwerdebeim Landgericht einreichte, welches durch Beschluss mitteilte, das Person X im Unrecht ist und auch die Gerichtskosten zu zahlen hat ( 30€)

Person X hat nun neg. Schufa Eintrag, wodurch die Bank seinen Dispokredit gekündigt hat, der im Minus war. Nun soll Person X den Kredit umgehend an seine Bank zurückbezahlen, was sofort nicht möglich ist, zudem kommen laufende Kosten... Miete etc, welche Person X durch einen kleinen Puffer auf einem extra Prepaid Konto einmalig zahlen kann. Zudem hat Person X einen regulären höheren Kredit, welcher laut Bankauskunft, evtl. ebenfalls bei weiterhin bestehendem Schufa Eintrag gekündigt werden kann, wodurch Person X die Privatinsolvenz droht.


   


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Hast du ein P-Konto?
Wenn nicht, dann sofort einrichten. Da sind dann monatlich so um die 1070.- sicher, an die die nicht rankommen.


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  • Beiträge: 1.548
Person X hat nun neg. Schufa Eintrag, wodurch die Bank seinen Dispokredit gekündigt hat, der im Minus war. Nun soll Person X den Kredit umgehend an seine Bank zurückbezahlen, was sofort nicht möglich ist, zudem kommen laufende Kosten... Miete etc, welche Person X durch einen kleinen Puffer auf einem extra Prepaid Konto einmalig zahlen kann. Zudem hat Person X einen regulären höheren Kredit, welcher laut Bankauskunft, evtl. ebenfalls bei weiterhin bestehendem Schufa Eintrag gekündigt werden kann, wodurch Person X die Privatinsolvenz droht.

Unbedingt mit dem Sachbearbeiter der Bank sprechen, dem die Situation schildern. Auch Bankangestellte lehnen das Rundfunkzwangsgeld ab.


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