Mit Lage war nicht Reihenhaus etc. gemeint, sondern z.B. eine Wohnungsnummer 5, aber das gibt es bei einem Einfamilienhaus so vielleicht nicht, also Wohnungsnummer 1, denn es gibt ja anscheinend nur eine. Somit würde hier tatsächlich gelten: eine Anschrift eine Wohnung - somit würde hier auch die reine Anschrift reichen. Aber wie gesagt, für einen eineindeutigen Abgleich mit einer bestehenden Wohnung, für die bereits bezahlt wird, sollte die Lage ausreichen. Eine Beitragsnummer muss A nicht bekannt sein, wenn A nur im Innenverhältnis zahlt.
Das mit dem Auto, ist Geschmackssache. Wie gesagt, "nicht vorgehalten" bedeutet nicht, dass es ein Auto gibt, sondern trifft dazu keine Aussage. Bei "nicht betrieben" ist das analog.
Aktuell würde ich es vorziehen, erst gar keinen Bescheid zu erhalten.
Leider kann man sich das nicht immer raussuchen.
Falls A hier zuvor reagiert, kann es dennoch zu einem Bescheid kommen.
A hat dann später vielleicht bessere Karten, weil er ja unmittelbar darauf hin gearbeitet hat.
Bitte aber daran denken zu hinterfragen, wer da überhaupt Auskunft und in welchem Auftrag will. Nicht dass Person A freiwillig Daten an Betrüger liefert. Dazu könnte A nachfragen und sich Nachweise geben lassen bzgl. des Auftrags, usw.