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Autor Thema: >> GEZ nicht bezahlt: WDR lässt Mutter mit Baby in eine Zelle stecken <<  (Gelesen 93598 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Zitat
Das nur mal am Rande: Mitunter habe ich das Gefühl, das viele Nicht-Zahler und Gegner des Systems mehr Geld in den Protest stecken als in die Gebühr. Das trübt die Stimmung natürlich ein Stück weit, auch wenn es vermutlich da besser angelegt ist als beim GEZ. So muss ich wohl locker über 100 Euro für An- und Abfahrt nach Berlin einplanen und würde insgesamt länger im Auto oder Zug sitzen als ich an der Demo teilnehme. Und obwohl dann das ganze Wochenende dafür drauf geht, so will ich es trotzdem irgendwie versuchen :)

Die 100 € zahlst du einmal, die 17,50€ jeden Monat, das sind fast 13 000€ im Leben!


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G
  • Beiträge: 1.548
Dass der Fall strafrechtliche Konsequenzen im Sinne obiger Beiträge hätte, wäre zu schön, um wahr zu sein.

Für die Inhaftierung eines Säuglings hatte der GV in jedem Fall keine Befugnis. Das ist definitiv eine Straftat. Ein Beweisfoto gibt es ja. Aber ohne Anwalt wird das schwierig.


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
@Nevrion
Mir hat die Aktion in Berlin “eine Nacht unter der Brücke“ auch über 100,00 € gekostet, dafür hätte ich im Hotel ne nette Furtzmulle kriegen können! Das war ne schreckliche Nacht! Karlsruhe war auch ein Opfer, was ich gerne auf mich genommen habe!
Es bedrückt mich, leider kann ich nicht nach Berlin kommen :-[ :-\


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

K
  • Beiträge: 2.239
Das nur mal am Rande: Mitunter habe ich das Gefühl, das viele Nicht-Zahler und Gegner des Systems mehr Geld in den Protest stecken als in die Gebühr. Das trübt die Stimmung natürlich ein Stück weit, auch wenn es vermutlich da besser angelegt ist als beim GEZ.

Porto-/Telefax-/Papier-/Drucke(er)-Aufwendungen bisher: ca. 50 €
Gerichtskosten: 105 € und 35 €; Summe: 140 €
Anwaltskosten: Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG ca. 980 €; Verfassungsbeschwerde ca. 600 €; Summe: 1580 €

Gesamtsumme bisher: ca. 1770 €

Da sind noch keine Fahrtkosten zu Gericht(en), runden Tischen usw. dabei.
Da ist auch noch kein Zeitaufwand beziffert - der liegt mittlerweile gut im 3-stelligen Stundenbereich.

Diese Aufwendungen nehme ich für den DemokratieERHALT in Kauf.

Die aufgelaufene "DemokratieABGABE" beläuft sich auf bislang nicht bezahlte ca. 980 €

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

v
  • Beiträge: 1.194
Für die Inhaftierung eines Säuglings hatte der GV in jedem Fall keine Befugnis. Das ist definitiv eine Straftat. Ein Beweisfoto gibt es ja. Aber ohne Anwalt wird das schwierig.

DAS war mein erster Gedanke: ob es wohl einen Haftbefehl für den Säugling gibt?

...und wieder hat es eine Frau erwischt!

Wenn ich darüber nachdenke, was in dieser Republik abgeht, dann frage ich mich, wieviel es wohl schon nach Zwölf ist und wann die Masse der Zahlschafe endlich aufwacht.


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
@ GeizIstGeil:

Für die Inhaftierung eines Säuglings hatte der GV in jedem Fall keine Befugnis. Das ist definitiv eine Straftat. Ein Beweisfoto gibt es ja.

Ach, wird es da nicht wieder irgendwelche »Ausreden« geben?  Etwa in der Art, ein Kleinkind sei doch gar nicht strafmündig & deshalb a priori auch nicht inhaftierbar im Sinne der gesetzlichen Vorschrift. Deshalb komme der Tatbestand einer rechtswidrigen Inhaftierung in keinem Falle in Betracht. Mehr noch, der GV - sofern so passiert - habe sogar besonders verantwortungsvoll gehandelt, habe er doch so dafür gesorgt, dass dem übergeordneten Erdordernis, das Kind müsse in der Obhut der Mutter verbleiben, bla...bla...bla... Rechnung getragen werde...laber Rhabarber...

Aber ohne Anwalt wird das schwierig.

Da hat der Verfasser wohl Recht. Sollte aber keine unüberwindliche Hürde darstellen. Wenn es auch mit Rücksicht auf die beim Besucher selber ebenfalls sehr knappen Finanzen für sich genommen nicht viel wäre, ein kleines Scheinchen würde Besucher da ggf. schon zu spenden bereit sein. Und wenn das genügend machten, wäre die finanzielle Problematik der Verfolgung der Angelegenheit erstmal vom Tisch.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2017, 15:11 von DumbTV«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

T
  • Beiträge: 10
Hallo, bin gerade dabei ausländische Zeitungen zu informieren. Mal sehn was draus wird. Bin nicht bei F. B. Deshalb auch dort, bitte sämtliche EU-Aussenminister, ganz besonders den luxemburgischen, der sich doch so gern bei den öffentlichrechtlichen in Szene setzt, nicht vergessen.  ::)


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G
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Zitat
ob es wohl einen Haftbefehl für den Säugling gibt?

Ein Säugling kann noch kein Beitragsschuldner sein, also kein Haftbefehl.

Zitat
» Aber ohne Anwalt wird das schwierig.«

Da hat der Verfasser wohl Recht. Sollte aber keine unüberwindliche Hürde darstellen. Wenn es auch mit Rücksicht auf die beim Besucher selber ebenfalls sehr knappen Finanzen für sich genommen nicht viel wäre, ein kleines Scheinchen würde Besucher da ggf. schon zu spenden bereit sein. Und wenn das genügend machten, wäre die finanzielle Problematik der Verfolgung der Angelegenheit erstmal vom Tisch.


Das ist nicht nötig. Für den Kampf gegen das GEZ-Schutzgeld findet sich kein Anwalt der nach Gebührenordnung abrechnet, weil das ein "Ein Euro Job" wäre. Bei Strafrecht sieht das ganz anders aus. Und wenn die Sache dann an eine Richterin kommt die vielleicht ebenfalls ein kleines Kind hat.........


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S
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Zweifache Freiheitsberaubung, Erpressung... das ist kein Kavaliersdelikt...

Da müsste man anzeigen.

Der Rundfunk ist ja so wichtig für Demokratie, dass solche Skandal und flächendeckende Schandurteile rechtfertigt sind.
Auch, dass diese Willkür nicht verfolgt wird.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Und wenn die Sache dann an eine Richterin kommt die vielleicht ebenfalls ein kleines Kind hat.........
Die Kammer für den Rundfunkbeitrag meines VGs besteht mehrheitlich aus Richterinnen. Ob es etwas bringt oder nicht, ich werde die Damen im Rahmen meiner Klagebegründung auf diesen Vorfall hinweisen. Es soll später niemand behaupten können, sie oder er hätte davon nichts gewusst. 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Bild & RTL - insbesondere aber Bild - auf diesen obigen Skandal anzusetzen zu versuchen, kann man sich wohl sparen.
Zu RTL kann ich nichts sagen, aber "Bild" ist "Welt", und die stehen mit ÖRR eh im Clinch, insofern sollte man hier "Bild" nicht verreißen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Uwe

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Statement dazu WDR Aktuelle Stunde

Zitat
WDR Aktuelle Stunde Weder ARD noch ZDF, Deutschlandradio oder der Beitragsservice lassen Menschen wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge verhaften.

Sollte die Geschichte stimmen, wurde die Frau wahrscheinlich verhaftet, weil sie sich gegenüber einer Vollstreckungsbehörde weigerte, ihr Vermögen offenzulegen. Vollstreckungsbehörde ist nicht der WDR, sondern die zuständige Stadtkasse in Bergisch Gladbach. Das ist gesetzlich so geregelt. Die Stadtkasse handelt eigenständig und ist nicht verpflichtet, den WDR als Gläubiger zu informieren oder Maßnahmen wie die Erzwingungshaft mit dem WDR abzusprechen. Deshalb wusste der WDR auch nicht vom dem konkreten Fall. Derzeit nimmt der WDR Kontakt zur Stadtkasse auf und versucht herauszubekommen, was konkret vorgefallen ist.

Generell gilt: Dem WDR ist daran gelegen, dass alle Vollstreckungsmaßnahmen verhältnismäßig sind. Die Erzwingungshaft ist es in der Regel nach Auffassung des WDR nicht.

Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürger ist der Beitragsservice verpflichtet, allen offenen Forderungen nachzugehen – auch indem er Vollstreckungsersuchen stellt. Um Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern, ist es ratsam, auf die Schreiben des Beitragsservice zu reagieren und zur Klärung der Beitragspflicht beizutragen. Verweigert eine Person allerdings jeden Kontakt und auch die Zahlung, führt an einer Vollstreckungsmaßnahme kein Weg vorbei.

Quelle:
https://www.facebook.com/aktuellestunde/posts/1464412190258472?comment_id=1464568173576207


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  • Beiträge: 25
Statement dazu WDR Aktuelle Stunde
Zitat
...

Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürger ist der Beitragsservice verpflichtet, allen offenen Forderungen nachzugehen – auch indem er Vollstreckungsersuchen stellt. Um Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern, ist es ratsam, auf die Schreiben des Beitragsservice zu reagieren und zur Klärung der Beitragspflicht beizutragen. Verweigert eine Person allerdings jeden Kontakt und auch die Zahlung, führt an einer Vollstreckungsmaßnahme kein Weg vorbei.

Quelle:
https://www.facebook.com/aktuellestunde/posts/1464412190258472?comment_id=1464568173576207

Seit wann darf der BS denn Vollstreckungsersuchen stellen? Typisch WDR wieder alles schön von sich weisen. Die Stadtkasse hätte schon garnicht vollstrecken dürfen da kein vollstreckbarer Titel existiert wie wir alle wissen.

Das ist mal wieder eine Frechheit vom WDR und der Stad Bergisch Gladbach. Ich kann garnicht so viel Essen wie ich kotzen möchte.

Ich habe eine nächste Schlagzeile die ich denke das Sie so stattfinden wird rein fiktiv natürlich:

"HR verhaftet 2 fache und gleichzeitig schwangere Mutter"

Sch... Pack


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N
  • Beiträge: 521
@Rene, @Uwe
Ich wollte deine Leistung nicht herabstufen. Ganz im Gegenteil. Die Kernaussage, viele Menschen opfern mehr finanzielle Mittel als sie gegenüber der GEZ entrichten sollen, soll gerade das unterstreichen. Das es um das Prinzip geht und nicht (nur) ums Geld. Und das ist auch ganz wunderbar, dass sich Leute trotz dieser Hürden so sehr engagieren. Ganz besonders gilt das für die, die sich Stress und Arbeit mit Gerichtskosten oder sogar Gefängnis zumuten. Es sind halt nicht nur 100 Euro + X um an einer Demo in Berlin teilzunehmen. Für viele ist das bedeutend mehr.
Das kann man gar nicht hoch genug anrechnen. Das diese Menschen wegen so etwas leiden müssen, ist es, was mich dann ein Stück weit betrübt. Ich sehe keine Gerechtigkeit darin eine Mutter mit Säugling in die Zelle zu stecken, weil sie die Beitragsservice nicht bezahlt. Ich sehe generell zu wenig Gerechtigkeit in Deutschland, aber an Beispielen wie diesen, sehe ich es am meisten.

Zitat
WDR Aktuelle Stunde Weder ARD noch ZDF, Deutschlandradio oder der Beitragsservice lassen Menschen wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge verhaften.

Stimmt ... kann ja mal versehentlich passieren .... oder 4 mal ... oder 5 mal ... ach, wer zählt da schon mit? (<- Sarkasmus)

Zitat
Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürger ist der Beitragsservice verpflichtet, allen offenen Forderungen nachzugehen – auch indem er Vollstreckungsersuchen stellt. Um Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern, ist es ratsam, auf die Schreiben des Beitragsservice zu reagieren und zur Klärung der Beitragspflicht beizutragen

Ich wäre an Stelle des WDR sehr sehr sehr vorsichtig in diesem Zusammenhang das Wort "Beitragsgerechtigkeit" zu verwenden. Das grenzt schon an Wahnvorstellungen. Die Gleichbehandlung von Ungleichem ist natürlich auch noch mal ein Thema für sich, was unmittelbar daran anschließt.

Zitat
Verweigert eine Person allerdings jeden Kontakt und auch die Zahlung, führt an einer Vollstreckungsmaßnahme kein Weg vorbei.

Auch wenn Merkel das Wort "Alternativlos" salonfähig gemacht hat, so wird es dadurch nicht wahrer. Der Weg daran vorbei wäre schlicht und ergreifend Kontakt mit der betroffenen Person aufzunehmen, ausnahmsweise mal ohne irgendwelche Forderungen zu stellen und/oder damit einhergehend die Schulden zu erlassen, was mit der Befreiung vom Beitragsservice verbunden sein sollte.


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Wenn A etwas nicht will, aber weiß, dass wenn er bei B eine Vollstreckung in Auftrag gibt, also in seinem Namen einen Auftrag an B erteilt und Haft nur im Namen des A ausgesprochen werden kann, weil dieser dafür als Gläubiger in Vorleistung gehen muss, dann läuft da gewaltig etwas falsch und A sollte also keine solche Aufträge erteilen. Denn mit der Erteilung der Aufträge hat A ja sehr wohl Einfluss auf das was bei C durch B passiert.

Gläubiger als A bleibt doch der WDR oder nicht?
Oder leistet die Stadtkasse in Bergisch Gladbach als Vollstreckungsbehörde B die Vorauszahlung dafür dass der Bürger C in Haft kommt?


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