Ich möchte wiederholt darauf hinweisen, dass die Vollstreckungsstellen offiziell einfach "blind" sind für das, was ihnen nicht mitgeteilt wird (und zwar schriftlich rechtssicher zugestellt!). Sie prüfen nicht aus eigenem Antrieb nach und müssen das auch nicht. Wenn der WDR sagt, es ist ein Einzelschuldner zu vollstrecken, tun sie das. Vielleicht reagieren sie ja schon anders, wenn man ihnen plausibel nachweist, dass es sich um eine Gesamtschuldnerschaft handelt und das da andere Vollstreckungsregelungen gelten, die nicht eingehalten wurden. Ob sie nun inoffiziell wissen, wie der Hase nach den ÖRRen zu laufen hat und sie nur zu faul sind, aus eigenem Antrieb dem Treiben Einhalt zu gebieten, steht auf einem anderen Blatt.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)