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Autor Thema: Verfassungsbeschwerde gegen den Meldedatenabgleich  (Gelesen 54843 mal)

  • Beiträge: 7.250
... und das Gegenstück zu den MeldDV / MeldDÜV anderer Länder ist in Sachsen das
"Sächsische Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (SächsAGBMG)" vom 9. Juli 2014
[...]
Damit aber ebenfalls außerhalb der Gesetzgebungskompetenz des Landes; die alleinige Gesetzgebungsbefugnis im Meldewesen wurde in 2006 auf den Bund übertragen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2017, 20:59 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
  • Beiträge: 2.239
Damit aber ebenfalls außerhalb der Gesetzgebungskompetenz des Landes; die alleinige Gesetzgebungsbefugnis im Meldewesen wurde in 2006 auf den Bund übertragen.

Dann sollte doch dieses Urteil helfen?

Zitat
„108. Die Verwaltungszuständigkeiten von Bund und Ländern sind in den Art. 83 ff. GG erschöpfend geregelt und grundsätzlich nicht abdingbares Recht […]. Es gilt der allgemeine Verfassungssatz, dass weder der Bund noch die Länder über ihre im Grundgesetz festgelegten Kompetenzen verfügen können […]; Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern sind selbst mit Zustimmung der Beteiligten nicht zulässig […]. Aus dem Normgefüge der Art. 83 ff. GG folgt, dass Mitplanungs-, Mitverwaltungs-und Mitentscheidungsbefug-nisse gleich welcher Art im Aufgabenbereich der Länder, wenn die Verfassung dem Bund entsprechende Sachkompetenzen nicht übertragen hat, durch das Grundgesetz ausgeschlossen sind […]. Das Grundgesetz schließt, von begrenzten Ausnahmen abgesehen, auch eine sogenannte Mischverwaltung aus […]. 109. […]. Zudem hat der Gesetzgeber bei der Bestimmung von Verwaltungszu-ständigkeitendie rechtsstaatlichen Grundsätze der Normenklarheit und Widerspruchsfreiheit zu beachten, um die Länder vor einem Eindringen des Bundes in den ihnen vorbehaltenen Bereich der Verwaltung zu schützen und eine Aushöhlung des Grundsatzes des Art. 30 GG zu verhindern.[…]“
Quelle: BVerfG, 2 BvE7/11 v. 2.6.2015, Abs. 108 f. = BVerfGE 139, 194, Abs. 108 f.
Urteil vom 02. Juni 2015 - 2 BvE 7/11
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/06/es20150602_2bve000711.html

Dieses o. a. wiederum aus:
Einführung Verwaltungsrecht - Universität Speyer (PDF, Seite 6)
http://www.uni-speyer.de/files/de/Lehrst%C3%BChle/Stelkens/Lehrveranstaltungen/Einf%C3%BChrung%20Verwaltungsrecht/2_Aufbau_Zustaendigkeiten.pdf

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2018, 23:15 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 1.477
  • This is the way!
Guten TagX,

hervorragender Fund @Kurt. Allerdings handelt es sich hier um Grundsätze zur Exekutive und nicht nicht zur Legislative, Art. 83 GG, VIII. Die Ausführungen der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung

Zitat
Art 83
Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt.

Allerdings ist das sehr gut zu gebrauchen, wenn Mensch etwa an einer fiktiven Theorie arbeitet, dass der BeitraXservus tatsächlich eine Art illegal errichtete Bundesverwaltung ist.

Hier kann dann die Schrift zum Öffentlichen Recht, Band 676, Bundesverwaltung unter Landesgewalt, Exekutive des Bundes als Adressat und Vollzugsinstanz des Landesrecht, von Klaus Schoenenbroicher, aus dem Jahre 1995, zur Erarbeitung einer solchen fiktiven Theorie, herangezogen werden.

Allerdings dürfte das den Rahmen der Verfassungsbeschwerde zum Meldedatenabgleich dann völlig sprengen und wäre wohl eher was für spezialisierte Anwaltskanzleien.

Naja, und die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerden zum Meldedatenabgleich 2018 ist eh am 31.12.2017 abgelaufen, so dass wir das dann für den 3. Meldedatenabgleich vormerken können, sofern die erhobenen Verfassungsbeschwerden unzulässig oder unbegründet sind.

Ggf. wäre die Theorie der BeitraXservus als Bundesverwaltung auch geeignet, sofern Menschen zum Meldedatenabgleich 2018 vorher den Rechtsweg beschreitet und hier einen Anwalt an der Hand hat. Yoo, ditt wäre och denkbar.

Vielleicht sollten waa, dann den Thread jetzt abändern in "Klage gegen den Meldedatenabgleich 2018"?

Darüber müssen bitte andere nachdenken, da meine fiktiven theoretischen Forschungen an kostenlosen Hinkelsteinschubraketen der neusten Generation, mich derzeit sehr in Anspruch nehmen, hihihi. Auch muss mein neuronaler Hirnprozessor manchmal wegen Überhitzung heruntergefahren we...............

... rebooting ...

wo bin ich? Ich muss weg.

 :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2018, 23:18 von Bürger«

  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Naja, und die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerden zum Meldedatenabgleich 2018 ist eh am 31.12.2017 abgelaufen, so dass wir das dann für den 3. Meldedatenabgleich vormerken können, sofern die erhobenen Verfassungsbeschwerden unzulässig oder unbegründet sind.

Ggf. wäre die Theorie der BeitraXservus als Bundesverwaltung auch geeinget, sofern Menschen zum Meldedatenabgleich 2018 vorher den Rechtsweg beschreitet und hier einen Anwalt an der Hand hat. Yoo, ditt wäre och denkbar.

Vielleicht sollten waa, dann den Thread jetzt abändern in "Klage gegen den Meldedatenabgleich 2018"?

Richtig, wir müssten die Überschrift mit einer Klage ergänzen.
Und hierzu wiederhole ich noch einmal meinen Aufruf für die Suche eines geeigneten freiwilligen Betroffenen, der bisher, in einer Partnerschaft lebend, keinen Rundfunkbeitrag bezahlen musste.

Ich weiß, dieser Aufruf ist hier im Boykott-Forum nicht unbedingt erfolgversprechend, aber vielleicht kennt jemand jemanden, der dafür in Frage käme und den es unheimlich stören würde, wenn seine Meldedaten wieder unnötigerweise aufgerufen, weitergegegeben werden und möglicherweise wieder Drohbriefe zur Zahlungsaufforderung im Briefkasten landen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2018, 23:18 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
Naja, und die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerden zum Meldedatenabgleich 2018 ist eh am 31.12.2017 abgelaufen, so dass wir das dann für den 3. Meldedatenabgleich vormerken können, sofern die erhobenen Verfassungsbeschwerden unzulässig oder unbegründet sind.

Falls die Länder vom BVerfG nicht zurechtgestutzt werden, der sogn. Rundfunkbeitrag also in Ordnung sein muss, da anderfalls die Hölle gefriert, kann man sich sicher auf regelmäßige, einmalige Meldedatenabgleiche einrichten. Falls nicht, sollten wir die Löschung der illegal erhaltenen Daten verlangen. Vollständiger Reset des BS, sozusagen.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2018, 23:18 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 1.477
  • This is the way!
Da bin ick wieder!
@drboe, gallische Grüße, juuter Hinweis, aber Achtung!

Rein fiktiv ist dann eine andere Kammerzuständigkeit gegeben und der Streitwert wird ggf. anders festgesetzt. Rein fiktiv wäre es daher möglich, dass eine Rundfunkkammer eines fiktiven VG, das Verfahren abtrennt (Anfechtungsklage zum Festsetzungsbescheid, Abtrennung Datenschutz/Datenerhebung) und an die zuständige Kammer für Datenschutz verweist. Dort könnte dann der Streitwert auf fiktive 5000 Euronen festgesetzt werden.

Hierzu siehe, Thema:
Beschwerde an EU-Kommission wg. Verletzung des Datenschutzes
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18101.0.html
und dortige # Antworten 30 und 31
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18101.msg128024.html#msg128024
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18101.msg128094.html#msg128094

Fiktiver Beschluss im Anhang Antwort # 30, Schreiben der zuständigen Kammer zur Verfahrensübernahme # Antwort 31.

Fraglich wird dann auch, ob es mehrere Beklagte gibt (Meldebehörde, Landesunfuganstalt
[subjektive und objektive Klagehäufung beachten]).

Daher ist diese Vorgehensweise nur für geübte Mitstreiter_innen zu empfehlen oder Kläger_innen die anwaltlich vertreten sind.

Rein theoretisch wäre es fiktiv möglich, dass an einem fiktiven VG, sagen wir mal Berlin, die Streitwertfestsetzung aktuell nicht mehr auf 5000 Euronen festgesetzt wird. Kann sein, dass nun die Höhe des Festsetzungsbescheides oder der 3 fache JahresbeitraX maßgeblich sind, da dort ein gallischer Aufstand, nach der Streitwertfestsetzung auf 5000 römische Glocken, ausbrach.
Der Aufstand ging sogar soweit, dass Gallier im Rahmen eines Antrages auf einstweiligen Rechtschutz völlig empört und ohne Anwalt glatt bis zum Landerverfassungsgerichtshof rannten!

Siehe hierzu Thema:
VG Berlin: Zulassungsantrag eines Kassationsverfahrens
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19865.0.html
und dortige Antwort #23, Ablehnungsbeschluss
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19865.msg134132.html#msg134132

Frechheit, bodenlose!

Also wäre möglich, ich hörte sowas.

 :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2018, 23:21 von Bürger«

f

fox

  • Beiträge: 437
Ich habe heute im Internet etwas gefunden, daß auch indirekt mit dem Meldedatenabgleich zu tun hat.
Auf "zeit.de" gibt es einen Bericht
Handelsblatt, 24.01.2018
Das Ende des Internets, wie wir es kennen
Darf eine US-Behörde auf im Ausland gespeicherte Daten zugreifen? Das soll der Supreme Court urteilen. Jetzt schaltet sich aber erst einmal das EU-Parlament ein.
Von Dietmar Neuerer und Moritz Koch
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2018-01/microsoft-daten-eu-parlament

Hier geht es um den Datenschutz der Bürger:

Zitat
...  Die Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte, etwa an eine Behörde, würde demnach einen "Eingriff in das Grundrecht der betroffenen Person auf Achtung des Privatlebens" nach Artikel 7 der Charta bedeuten. Insbesondere die Offenlegung der elektronischen Kommunikation wäre als "besonders schwerwiegender" Eingriff in dieses Grundrecht zu sehen. ...


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  • Beiträge: 7.250
Deswegen hat es ja das Thema:

Ohne Information der Bürger kein Austausch von Daten zwecks Weiterverarbeitung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15947.75.html

Der EuGH würde ein derartiges Vorhaben auch künftig kippen.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 1.477
  • This is the way!
@pinguin, irgendwie hast du das digitale Zeitalter und die damit verbundenen Gefahren nicht verstanden. Der EuGH kann mit einer blauen Fahne ein paar mal um den Block rennen, bei Datenerhebungen die gerichtlich AUßERHALB DER EU ANGEORDNET wurden, bringt das rein gar niX.

Denn es kommt drauf an WER handelt und vor allem WIE (heimlich).

Nehmen wir mal Microsoft vs. United States das Beispiel von @fox.

Wiki, Microsoft Corp. v. United States
https://en.wikipedia.org/wiki/Microsoft_Corp._v._United_States

Tja, USA gerichtlich angeordnete Maßnahme. Die USA ist nicht die EU.

Wenn also ein Gericht in den USA in NICHT ÖFFENTLICHER SITZUNG aufgrund des Foreign Intelligence Surveillance Act, Wiki
https://de.wikipedia.org/wiki/Foreign_Intelligence_Surveillance_Act

anordnet, dass die NSA heimlich den "Schlüssel zur einprogrammierten Hintertür" des Programmes eines US Großunternehmen erhält, damit sich die NSA unbemerkt digital Zutritt zu einer Datenbank, nehmen wir mal an mit 44 Millionen BeitraXkonten, verschaffen kann, dann ist das so. Da kann der EuGH in den USA nicht viel machen. Abgesehen davon, müsste das erst öffentlich bekannt werden.

US Geheimgericht
Foreign Intelligence Surveillance Court
https://de.wikipedia.org/wiki/United_States_Foreign_Intelligence_Surveillance_Court

Das sind die Gefahren des digitalen Zeitalters und darum geht es:
Big Data und was irgendwelche Stellen, irgendwo auf diesem Planeten, damit anfangen können.
 
Hier ist noch ein Beispiel:

CLAPPER, DIRECTOR OF NATIONAL INTELLIGENCE,
VS.
AMNESTY INTERNATIONAL USA
https://www.supremecourt.gov/opinions/12pdf/11-1025_ihdj.pdf

Das nun ausgerechnet die ARD nicht mitbekommen hat, wie es in der digitalen Welt zugeht, ist wohl ausgeschlossen.

Eine ZENTRALE DATENBANK mit 44 Millionen WOHNUNGSDATENSÄTZEN und DATENSÄTZEN ZU BETRIEBSSTÄTTEN ist kein lohnendes Ziel? Wer weiß denn, wo die Daten oder ein Backup sich wirklich befinden? Outsourcing ist auch so ein tollen Beispiel - siehe u.a. unter
Zeit, 25.07.2017
Datenleak bringt Regierung in Bedrängnis
Sensible Daten des schwedischen Militärs und der Führerscheinbehörde sind ins Ausland gelangt. Ministerpräsident Löfven nennt den Vorfall ein Desaster.
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2017-07/schweden-regierung-datenleak-stefan-loevfen


Wie dämlich muss Mensch sein, anzunehmen, dass "kein Interesse" an 44 Millionen Datensätzen besteht? Die ARD hat weder die Mittel noch die Möglichkeiten den Abzug von Daten zu verhindern. Diese Mittel hatte bis vor kurzem nicht mal der Bundestag, weil in dieser Banana Republic of Democracy alle mit dem Daumen im Mund, einschließlich der "kindlichen" Merkel (lässt ihr Handy ungestraft abhören!!!!! Naja, iss ja nicht so schlimm!!!! War ja nur die freundliche NSA!!!), rumstehen, wenn es um wirklichen Datenschutz und tatsächliche Gefahren geht.
 
Das ist das grausame im digitalen Zeitalter. Die weltweite Vernetzung. Big Data. Die Unüberschaubarkeit! Und deswegen ist so eine riesige Datenbank auch so gefährlich.

Wer will in der EU einen geheimen Zugriff verhindern? Wer merkt das? Steuerdaten-CD´s aus der Schweiz sind doch ein Beispiel. Wenn ein Staat oder eine Institution "geschützte Daten" haben will, dann kriegen die diese Daten. Die müssen nur einen Grund anführen, z.B. Terrorbekämpfung, Herstellen der Steuergerechtigkeit. Das ist der Grund: Verhindern der Flucht aus der RundfunXgebühr und das Herstellen der BeitraXgerechtigkeit, niX anderes als mit Kanonen auf Spatzen schießen!

Die Intendancer´s sind RASTERFAHNDER! Wo waren denn ihre Bußgeldverfahren damals zu Gebührenzeiten? Was haben sie denn konkret gegen "Schwarzseher" unternommen? NiX!

Wo ist denn mein BUßGELDBESCHEID weil ich niX zahle, Frau Intendantin Schl.? Nur quatschen kann sie, die "staatsferne Behördenleitung" des RBB! Die trauen sich nur an die ran, die sich nicht richtig wehren können. Das ist eine feige Lobby-Bande, die mit dem Feuer spielt!

Und sie werden sich nicht die Finger verbrennen sondern insgesamt rechtlich in Flammen aufgehen, weil sie nämlich noch dazu so dämlich waren, ein VOLLAUTOMATISCHES VERWATUNGSVERFAHREN ohne gesetzliche Regelung einzuführen.

So ist das, wenn der Mensch öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten VERWALTUNG in die Hand legt, die auf BIG DATA baut und im MASSENVERFAHREN abläuft.

Was wirklich JEDER weiß, das öffentlich-rechtliche FERNSEHEN ist sachlich weder geeignet noch zuständig, geschweige denn in der Lage, das richtig durchzuführen.

Das wäre so, wie wenn die ARD den Job des Doc.Rastermann (Dr. E Gemeinschaftseinrichtung BeitraXrecht; BeitraXservus [NSA]) durch einen Bäcker erledigen lässt. Der macht dann super Brötchen und wir alle sind glücklich.
Der Wille (NSA/MDR/ARD Wille  ;D  ) der ARD wäre allerdings nie durchgesetzt worden.

Dann gibt es noch diesen "Gutachter" der ARD, einen ehemaligen Bundesdatenschutzbeautragten, der sich vom BVerfG eine schallende Ohrfeige, im Rahmen der einstweiligen Anordnung zum VolXzählungsurteil, eingefangen hat. Die beiden, zusammen mit diesem Heidelberger Genie, der über die "umhegte Wohnung" geschrieben hat und damit die Privatheit beschrieb, leben im vorherigen Jahrtausend. Alte Männer. Keine Ahnung von der modernen digitalen Welt und den Gefahren.

Die ARD hat den Auftrag, uns vor DIESEN GEFAHREN ZU WARNEN und nicht munter MITZURASTERN!!!! Sie hat dem Staat, den Staaten auf die Finger zu schauen und sich nicht zum Staat im Staate aufzuspielen!!!!

Die ARD hat jedes Recht verloren, sich über die NSA das Maul zu zerreißen. Die ARD ist die NSA!

Das ZDF gehört auch dazu! Vielleicht schreibt Claus Kleber darüber mal ein Buch? Diese Heulsuse! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ja so wichtig! War er! Bis er zur ARD/ZDF/NSA wurde!


Und icke, wir, werden die rechtlich so lange jagen, bis sie rechtlich erlegt sind.

 :)

P.S. Was ist denn der wahre Grund für den Meldedatenabgleich 2018? Technisch 2013-2014 scheiße gebaut? Wartet die "Cloud"? Outsourcing beim BKA oder der NSA?

An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Whistleblower/ Tippgeber werden - über Misstände bei ARD-ZDF-GEZ

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg129230.html#msg129230

Come to the bright side of life and blow the whistle!

Huhu! Intendantin des RBB! Icke, der Profät bin´s:

AN ALLE!
NiX GEZahlt!
Stellt sofort die GEZahlung für die ARD/ZDF/NSA ein!

Machste jetzt dicke Backen, waa, du staatsferne RBB/NSA-Behördenleitung?

Mach mal einen "investigativen journalistischen Bericht"
zum ARD/ZDF/NSA-BeitraXservus!
Wieder dicke Backen, waa?
Der RBB ist keine gemeinnützige Anstalt,
sondern eine gemeine und hinterhältige RBB/NSA-Geheimanstalt!
Du bist nur peinlich!
Tritt sofort zurück! Du staatsferne RBB/NSA-Behördenleitung!




Edit "Bürger" @alle:
Nach den ausführlichen Exkursen bitte wieder eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Verfassungsbeschwerde gegen den Meldedatenabgleich
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Guten Tag X!

Zum Thema "informationelle Gewaltenteilung" (Medienprivileg Datenerhebung) und Kohle für Big Data (wirtschaftliches Interesse / Handel mit Datensätzen):

Abgeordnentenhaus Drucksache 18/0758 vom 16.01.2018, Seite 26, link:

https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-0758.pdf

Zitat
Die Ausnahmen und Beschränkungen sind bisher und auch zukünftig  aufgrund der herausragenden Bedeutung freier, keiner staatlichen Kontrolle unterworfener Medien für die öffentliche Meinungsbildung und die Meinungsvielfalt in eine im demokratischen System und ihrer unerlässlichen Kontrollaufgabe ("Wächteramt") geboten und gerechtfertigt. Ohne die Verarbeitung personenbezogener Daten auch ohne Einwilligung der jeweils betroffenen Personen wäre journalistische Arbeit nicht möglich und die Presse könnte ihre in Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, Artikel 10 Abs. 1 Satz 2 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Artikel 11 Abs. 1 Satz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zuerkannten und garantierten Aufgaben nicht wahrnehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2015 –1 B 32/15, Rdnr. 5, m.w.N.).

Die Intendancers und ihre "unerlässliche Kontrollaufgabe". Ihr NSA-WÄCHTERAMT über das WOHNUNGS- und MELDEWESEN!

Dieser pilzverseuchte RBS TV ist höchste Kunst der verfassungswidrigen "Gesetzgebung".

Die ARD wird faktisch als Bock zum Gärtner gemacht. 70 Millionen Meldedatensätze fliegen an ARD ZDF Deutschlandradio die ein "datenschutzrechtliches Medienprivileg" genießen. Einerseits gilt für die Intendancers ein datenschutzrechtliches Medienprivileg, andererseits machen sie sich selbst zur Rasterfahndungspolizei. Dann fällt denen 2018 ein: Mensch die EU DSG VO kommt. Echt?

Traut ihnen nicht! Niemals wieder! Die sind das Böse!

Hier der Beweis:

"Getarnt": Umgehung Wettbewerbsrecht!

Auch im 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag:

Zitat
4.
§ 11 wird wie folgt geändert:
a)
In Absatz 3 werden das Wort „können“ durch das Wort „arbeiten“ und das
Wort „zusammenarbeiten“ durch das Wort „zusammen“ ersetzt.
b)
Es wird folgender neuer Absatz 4 angefügt:
„(4) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Artikels 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 7. Juni 2016, S. 47) auch betraut, soweit sie zur Erfüllung ihres  Auftrags  gemäß  Absatz  1  bei der  Herstellung  und Verbreitung von Angeboten im Sinne des § 11 a zusammenarbeiten.
Die Betrauung gilt insbesondere für die Bereiche Produktion, Produktionsstandards, Programmrechteerwerb, Programmaustausch,  Verbreitung  und  Weiterverbreitung von Angeboten, Beschaffungswesen, Sendernetzbetrieb, informationstechnische und sonstige Infrastrukturen, Vereinheitlichung von Geschäftsprozessen,  Beitragsservice und allgemeine Verwaltung.
Von der Betrauung nicht umfasst sind kommerzielle Tätigkeiten nach § 16 a Abs. 1 Satz 2.“

Ahhh, wirschaftliche Interessen! ... Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Artikels 106 Abs. 2 AEUV. Wie jetzt? Sollen die Datensätze von 44 Millionen "Rundfunkteilnehmerkonten" weiterverkauft werden? Big Data Handel? Egal!

Los Landesgesetzgeber, jaaaaanz eilig zustimmen! EU DSG VO kommt!!!!! Und im Zustimmungsgesetz versteckt Wettbewerbsrecht drin.

Naja, auf der anderen Seite:

Sag mal ARD ZDF und Deutschlandradio wo ist eigentlich die Freistellungserklärung der EU-Kommission nach §§ 106 ff. AEUV für die Jahre

2013,
2014,
2015,
2016,
2017,
und 2018

für die staatlichen Beihilfen des BeitraXservus?

Uiiiiii!

Lieber heimlich GEZ-VolXboykotteur_in, als unheimlich gutgläubig!

Ey DU! Ja genau DU! Join the GEZ-Boykott-Forum! Werde auch Du GEZ-VolXboykotteur_in!


14.500 Mitglieder

31.01.2018, 19.18 Uhr.

VIVA Tante Else, herzlich willkommen
im GEZ-Boykott-Forum!


:)



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  • Beiträge: 1.452
Der Frühjahrsputz beim BVerfG geht weiter, ein Bekannter hat jetzt Antwort vom BVerfG bekommen:

Zitat
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen

Die Entscheidung ist unanfechtbar


Wessen VB ist denn angenommen worden? Oder macht das BVerfG hier Politik indem es die VBs einfach ablehnt ohne Begründung?

Ich könnte es ja verstehen, wenn gesagt wird, wir haben 100 VB zu dem Thema, wir wollen nicht alle entscheiden, wir nehmen ein Leitverfahren, und das ist leider nicht Ihre VB.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

m
  • Beiträge: 436
@ nogez99

nun darf man die Frage stellen, ob denn die Ablehnung des Bundesverfassungsgerichtes nicht den Weg zum EuGH öffnet.
Die Gründe der Verfassungsbeschwerde dürften sicher eine Rolle spielen, aber wenn es zur Klärung von Fragen DS/RF-Beitrag zur EU geht, könnte man das anzudenken.

Bleibt natürlich dann die Frage der rechtlichen Vertretung beim EuGH mit einem Anwalt und die entstehenden Kosten.
Vielleicht sollte man sich doch mal an Max Schrems wenden oder an die von Ihm mitgegründete Datenschutz-Organisation NOBY „none of your business“,
https://noyb.eu/?lang=de der/die uns vielleicht Tipps geben könnte, wie man an den EuGH kommt, unter welchen Vorraussetzungen, was es zu beachten gilt.
https://www.youtube.com/watch?v=Q4CPoAwkIVw
https://www.youtube.com/watch?v=iMoxeqrtp4E



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  • Beiträge: 106
  • BVerfG Beschwerde 2017 nicht angenommen (Feb 2018)
Die "Nicht-Annahme" öffnet auch den Weg zum EMRK (Straßburg) was m.E. kostengünstiger wäre als zum EuGH.


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Hilfstexte und Musterbriefe: http://volxweb.org/node/166/

  • Beiträge: 7.250
Der EGMR ist aber evtl. weniger streng/rigide, weil er EU-Recht nicht zu beachten braucht, was beim EuGH ja unabdingbar ist.

Der Weg zum EuGH ist aber in Folge einer Nicht-Annahme durch das BVerfG auch eröffnet? Zumindest für all jene, die den nationalen Gerichtsweg beschritten haben, denn der wäre ja dann ausgeschöpft?


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Alles abgeschmettert?
Wer da behaupten mag, dass alle(!) Verfassungsbeschwerden gegen den Meldedatenabgleich zurückgewiesen seien, mag bitte berichten, worauf er dieses Wissen begründet.

Beschwerde / Straßburg / Menschenrechtskonvention nach Ablehnung "Beschwerde Meldedatenabgleich"?
Wer diese Beschwerde vorschlägt, möge bitte darlegen, welcher ganz konkrete Artikel der Konvention wohl verletzt sei.
Und bitte berücksichtigen, die Konvention hat zwei Sorten von Rechten:
(1) diejenigen, die autonom beschwerde-geeignet sind
(2) und diejenigen, die nur als erschwerend für verletzte Rechte gemäß (1) einforderbar sind.

Man muss also nicht nur ein verletztes Recht belegen, sondern es muss dann auch mindestens eines der verletzten Rechte zur Kategorie (1) zählen.
Also mal alle Artikel der trotz Zusatzvereinbarungen immer noch relativ kurzen Konvention sichten und hierher berichten, welche in Betracht kommen könnten?
 
EuGH: Die Kostenfrage ist die erste Frage.
Dank @pinguin haben wir inzwischen gelernt, dass man eigentlich gegen ziemlich alles Unrecht eine Rechtsgrundlage nach Europarecht hat.
Aber: Anwaltspflicht und Gerichtskosten.
Bleibt alternativ die Richtervorlage. Das ist ein weites Thema, lasse ich hier mal unbearbeitet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Februar 2018, 21:01 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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