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  • Verhandlung VG Schleswig, Mi. 05.04.17, 12.30 Uhr: 05. April 2017

Autor Thema: Verhandlung VG Schleswig, Mi. 05.04.17, 12.30 Uhr  (Gelesen 7253 mal)

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  • Beiträge: 15
  • Nicht zahlen, sondern widersprechen und ignorieren
Auch hier leider "Klage abgewiesen", kam einen Tag vor der Demo, bin gerade zurück, daher noch nicht mehr.  Die Begründung war umfänglich, aber ging nicht wesentlich auf mein Vorbringen ein. Näheres folgt aber noch.

Tip: Unbedingt die "Streitschrift" lesen und das Gutachten von Prof. Koblenzer.

@Karlsruhe - da müssen wir noch mal in Ruhe drüber sprechen!


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Zahlt nicht, sondern lest die Streitschrift von Dr. Frank Hennecke! Der Rundfunkbeitrag ist unerträglich!

  • Beiträge: 691
Es wäre schön, wenn von der Verhandlung ein kleines Protokoll hier reingestellt werden könnte.

Danke :-)


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  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Das Urteil war, soweit ich es überflogen habe, über 20 Seiten Leipzig copy&paste.
Nicht ein Wort über den in fast 2 Stunden (23 Seiten) vorgetragenen Schriftsatz:
Inhalt u.a. Prof. Koblenzer, Tübinger Urteile, Streitschrift Hennecke.

Regulär wollten wir einzelne Anträge stellen, aber der Richter meinte, es gegnüge,
wenn der Kläger beantragt, dass der Schriftsatz berücksichtigt werden soll.

HMMM :(

Dann doch besser zu den einzelnen Punkten einzelne Anträge stellen! 8)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 691
@Karlsruhe

Was meinst Du mit einzelnen Anträgen? Beweisanträge?
Die einzigen Anträge, die ich sonst noch kenne, sind:

 - Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der Festsetzungsbescheide
 - Antrag auf Aufhebung der Festsetzungsbescheide
 - Antrag auf Aufhebung des Säumniszuschlags
 - Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
 - Antrag auf mündliche Verhandlung
 - Antrag auf Rückübertragung vom Einzelrichter auf die Kammer des Gerichts
 - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
 - Antrag auf Aussetzung des Verfahrens
 - Antrag auf Ruhendstellung des Verfahrens
 - Antrag auf Akteneinsicht

... so - mehr fällt mir nicht mehr ein ;-)

Wie kann man denn die Richter dazu zwingen, auf wichtige Punkte aus der Klagebegründung im Urteil einzugehen? Könnte man das per Antrag formulieren?


Viele Grüße aus Bremen
Mork vom Ork


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  • Beiträge: 160
Das Urteil war, soweit ich es überflogen habe, über 20 Seiten Leipzig copy&paste.
Nicht ein Wort über den in fast 2 Stunden (23 Seiten) vorgetragenen Schriftsatz:
Inhalt u.a. Prof. Koblenzer, Tübinger Urteile, Streitschrift Hennecke.

Regulär wollten wir einzelne Anträge stellen, aber der Richter meinte, es gegnüge,
wenn der Kläger beantragt, dass der Schriftsatz berücksichtigt werden soll.

HMMM :(

Dann doch besser zu den einzelnen Punkten einzelne Anträge stellen! 8)

Gleiches Muster im Dezember vor gleichem VG. Die Argumente, die das Gericht (von der Beklagtenvertretung ganz zu schweigen) nicht entkräften konnte sollten im Urteil ausdrücklich behandelt werden, tauchten aber nicht auf.
Scheint dort, da anderer Richter, abgesprochene Vorgehensweise zu sein, um sich mit unbequemen Punkten nicht beschäftigen zu müssen.

Wer vor dieses VG tritt, sollte in gleichem Fall sehr genau bei der Protokollverlesung aufpassen und dort sehr pingelig sein.


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