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Autor Thema: Wie ein Beitragsverweigerer zum Häftling wird  (Gelesen 18542 mal)

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motte

Für die Allgemeinheit und für den Staat verträglicher wäre es dann aber doch schon, wenn man auf solche Maßnahmen verzichtet und dann lieber mit einer Art Begläubigung versichert, keine ÖR-Dienste zu nutzen.

Dann hätte man doch bei der "Geräteabgabe" bis Ende 2012 bleiben können.
Aber darum geht es nicht, sondern um Geld und Macht.
Wer kein Geld gibt, kommt in den Käfig. Damit will man zeigen, das man es ernst meint.
Das die Einknasterei den Verantwortlichen mal auf die Füsse fallen könnte, will oder kann man derzeit nicht zur Kenntnis nehmen.

Aber der Stein ist im Rollen, das System angezählt.



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Zitat
Denn dort fühlt man sich verpflichtet, die Zahlungssäumigen rigoros zu verfolgen – allein schon aus Gründen der Fairness gegenüber den Zahlungsbereiten.
Rigoros zu verfolgen, das klingt so, als handelte es sich bei dem Verweigerer um einen Kriminellen. :-\

Was wäre, er hätte der Polizei nicht die Türe geöffnet? Hätten die dann das Recht, diese öffnen zu lassen, um den Delinquenten abführen zu können ?
Und was wäre, er wäre untergetaucht? Ich gehe nicht davon aus, dass es eine Möglichkeit gäbe, ihn per Haftbefehl suchen zu lassen.

Im genannten Falle wäre es für den Betroffenen sinnvoll, dass sein Verdienst unter der Pfändungsfreigrenze bleibt - und er natürlich nicht im Lotto spielt.
Der reiche Onkel aus Amerika kann natürlich immer ins Spiel kommen, aber es gibt immer ein Risiko.  >:D
-
Die sinnvollste Alternative, auch zu der Maßgabe des Informationsauftrages des ÖR: Ddiesen Beitrag generell über einkommensabhängige Steuern zu erheben.
Wer viel verdient, zahlt entsprechend mehr; aber mit der Maßgabe, dass der Rundfunk unabhängige von den Regierenden agieren kann. (unabh. Kommission, die den Bedarf festlegt)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2017, 18:19 von Bürger«

D
  • Beiträge: 311
  • liberté, égalité, fraternité!
Wäre das "Steuer-Modell" wirklich die Lösung?  Oder würde dieses Modell nicht im selben (Un-)Maß ausgebeutet werden können?

Man bedenke:  der "Rundfunkbeitrag" sollte ursprünglich eigentlich "aufkommensneutral" sein.  Schaut man jedoch einmal nach, wie viele Wohnungen(Wohnhäuser) ab 2013 gebaut und fertiggestellt (bezugsfertig) wurden, und geht man davon aus, dass in diese Wohnungen auch Menschen eingezogen sind, dann ergibt sich für den Ö(Un)RR eine ganz eigene Einkommensprogression.

Ein Artikel der FAZ, bereits veröffentlicht am 15.09.2015 stellt folgendes fest:  Zitat:  "Jedes Jahr 400.000 neue Wohnungen benötigt.  Deutschland droht ein Engpass auf dem Wohnungsmarkt, so eine neue Studie. Doch das liegt nicht nur an den Flüchtlingen. Der Bund soll kräftig investieren."

Quelle:  http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/fehlende-investitionen-jedes-jahr-400-000-neue-wohnungen-benoetigt-13804650.html

Und was sagt destatis dazu?

"Im Jahr 2014 gab es in Deutschland 41,0 Millionen Wohnungen. Auf der Basis von Ergebnissen des Mikrozensus, waren das 570 000 Wohnungen oder 1,4 % mehr als 2010."

Quelle:  https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/EinkommenKonsumLebensbedingungen/Wohnen/Wohnen.html

Die Berechnung (550.000 X 210) ergibt -alleine bei diesen Wohnungen - einen Zwangsbeitrag in Höhe von 119.700.000 Euro.  Und zwar pro Jahr!

Den Wohnungsbestand findet man übrigens hier:

https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/EinkommenKonsumLebensbedingungen/Wohnen/Tabellen/Wohnungsbestand.html;jsessionid=D12BBDF69483FB6A14A66F9EE24DBB0F.cae3

Daraus ergibt sich, dass eine "Aufkommensneutralität" von Anfang an überhaupt nicht gewollt war.  Im Gegenteil:  man hat ein Ermächtigungsgesetz geschaffen, dass eine typische Win-Win-Situation für die Politik und den Ö(Un)RR zur Folge hatte.  Und genau das war geplant!  Oder hat jemals jemand hier davon gehört, dass das Ansteigen des Wohnungsbestands - nebst zwangsverpflichteten "Beitragspflichtigen" - zu einer Absenkung der Höhe des Zwangsbeitrags geführt hat?  Natürlich nicht, denn genau das Gegenteil war beabsichtigt!

Zitat aus dem Artikel des "Focus":  "Fehlende Sozialwohnungen: Wohnungsnot in Deutschland verschärft sich" (Donnerstag, 23.02.2017)

"Nach Einschätzung des Bauministeriums, der Bauwirtschaft und des Mieterbunds müssen pro Jahr in Deutschland rund 350.000 bis 400.000 Wohnungen entstehen. Davon müssten laut Mieterbund rund 80.000 Sozialwohnungen sein, damit der Bestand nicht weiter zurückgeht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden von Januar bis November 2016 rund 340.000 neue Wohnungen bewilligt - der höchste Stand in diesem Zeitraum seit 1999."

Quelle:  http://www.focus.de/immobilien/mieten/fehlende-sozialwohnungen-wohnungsnot-in-deutschland-verschaerft-sich_id_6692508.html

Insoweit bewirkt die neue "Beitragsgerechtigkeit" also nachweislich den stetigen Anstieg der Einnahmen auf der einen Seite, doch sucht man auf der anderen Seite vergeblich die Entlastung der Bürger durch die dringend gebotene Absenkung des stetig progressiven Rundfunkbeitrags.

Wie dem auch sei:  einen anderen Beweis der politischen Lüge und wirtschaftlichen Unredlichkeit braucht es für mich nicht mehr.

Apropos:  GMX hat heute (02.03.2017) folgenden Artikel veröffentlicht:  Zitat:  "Armut erreicht laut Wohlfahrtsverbänden neuen Höchststand.  Am Donnerstag hat der Paritätische Wohlfahrtsverband seinen neuen Armutsbericht vorgestellt. Das Ergebnis: Die Armutsquote nimmt zu, es gibt immer mehr arme Menschen in Deutschland.  Die Zahl der Armen in Deutschland ist nach Erkenntnissen führender Wohlfahrtsverbände auf einen neuen Höchststand gestiegen. Im Jahr 2015 habe die sogenannte Armutsquote auf 15,7 Prozent zugelegt, heißt es in dem am Donnerstag vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und anderen Organisationen vorgelegten jährlichen Armutsbericht. Das bedeute, dass rein rechnerisch 12,9 Millionen Deutsche arm seien."

Quelle:  https://www.gmx.net/magazine/politik/armut-erreicht-wohlfahrtsverbaenden-hoechststand-32198460

Ein Michel, wer Arges dabei denkt!  Zeigt sich doch nun (endlich), dass (rein theoretisch vielleicht) alle nach dem Gesetz "gleich" sind - nur eben nicht gleich "reich".

Ich wage einmal zu prognostizieren, das diese Bevorzugung der Privilegierten des Apparates vs. dem klein- und armgehaltenen Rest der "Verfügungsmasse" der etablierten Politik noch sauer aufstossen wird.  Man schafft quasi die Umstände, die zum Erstarken radikaler Kräfte oder Parteien führen werden, selbst.  Bleibt die Frage:  ist Deutschland schon bereit für "seinen" Trump?

D61


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ich möchte doch noch einmal auf dies hier verweisen:
Zitat
Der zuständige Gerichtsvollzieher bestätigte, dass die Vollstreckungsbehörde – in Dücks Fall die Stadtkasse Sankt Augustin – den Vollstreckungsauftrag zurückgezogen hatte.
Die "Anordnungsbehörde" (=LRA) ist der Gläubiger und als solcher allein befugt, Haftbefehle "anzuordnen". Die Stadt darf nicht eigenmächtig Leute in Beugehaft schicken, oder irre ich?


Daniel61: Die Monopolkommission hat schon in ihrem Gutachten 2006 (Entsprechendes Kapitel als pdf) darauf hingewiesen, daß die örR viel mehr Geld ausgeben als die Privaten und daß die damalige "Rundfunkgebühr" ihrem Charakter nach schon eher eine Zwecksteuer sei, denn eine Gebühr. Außerdem machte sie den Vorschlag, die Rundfunkfinanzierung über Steuern laufen zu lassen: 1. Angeblich soll die Allgemeinheit profitieren -> Steuerlast, daraus folgt dann 2. fairere Abgaben für den Einzelnen nach Maßgabe seines Einkommens (wer nichts hat, muß nichts geben; wer viel hat, zahlt mehr -> Solidarität); zudem verwies die MK schon damals darauf, daß von Staatsferne nicht wirklich mehr die Rede sein könne und daß man darum die ganze Sache eben auch gleich über Steuern finanzieren könne. 3. Würden sich die Steuern (und das würde die LRA dazu zwingen, weniger verschwenderisch zu sein [meiner Ansicht nach der wahre Grund, warum die Finanzierung nicht über Steuern erfolgt]), indem man sich bei der Mittelvergabe an die örR an dem orientiert, was die Privaten im Schnitt brauchen. Damit würde ihnen deutlich weniger zugestanden werden, als sie jetzt bekommen, besonders, wenn man bedenkt, daß man bei Steuern immer knauserig ist (man braucht die ja für die Vetterleswirtschaft).
Summa summarum: eine Steuerfinanzierung wäre für die Bürger verhältnismäßig fairer (auch wenn das am Übel selbst nichts ändert), wäre aber für die örR das Aus, weshalb es nicht gemacht wird.

Zu Steuernverschwendung bei gleichzeitigem Anstieg der Steuern:
http://www.steuerzahler.de/Home/1692b637/index.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2017, 22:10 von Philosoph«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

C
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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Nur mal so nebenbei... das ist aus dem Armuts- und Reichtumsbericht 2017 der Bundesregierung...

“Markteinkommens eines Haushaltes können durch hohe Schulden die finanziellen Spielräume zum Wirtschaften stark eingeschränkt werden. Für die Betroffenen kann die Überschuldung ökonomischen Druck sowie soziale und psychische Belastung bedeuten. Der Indikator misst hohe Überschuldungsintensität, bei der mehrere Merkmale einer hohen Verschuldung gemeinsam auftreten, wie z. B. dauerhafte Zahlungsstörungen bei verschiedenen Gläubigern oder andere juristische Sachverhalte, und die dauerhafte Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen. Von 2013 bis 2016 ist die Zahl der Personen im Alter über 18 Jahren mit einer hohen Überschuldungsintensität von 3,79 auf 4,17 Millionen Menschen angestiegen. Sie leben Schätzungen zufolge in rund 2 Millionen Haushalten. Männer machen mit fast zwei Dritteln den Großteil der Überschuldeten aus (siehe Indikator A07, Kapitel C.II.7).

(Ein Schelm wer Böses dabei denkt… 2013? Wurde da nicht...? )



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27.5.2017: Klageu. -begründung
10.6.2017: Härtefallantrag+ Antrag Aussetzung Vollstreckung an Intendant SWR
Abgelehnt weg. Nicht-Zuständigkeit 4.7.17
3.1.19 VG Sigmaringen lehnt Härtefallprüfung ab, verlangt Ablehn.bescheid v. SWR.
3.3.19 SWR angefragt zu offiz. Ablehn.bescheid
9. August Verhandlung
11. September Urteil
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