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Onlineangebote von ARD und ZDF - Private Sender weisen ZDF-Vorstoß zurück

Begonnen von Blitzbirne, 26. Februar 2017, 19:38

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Blitzbirne


Quelle: http://logos.wikia.com/wiki/N-tv

Quelle: n-tv.de, 26.02.2017

Zitat
Vom Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk beauftragte Gutachter fordern, nahezu alle Beschränkungen für dessen Online-Aktivitäten aufzuheben. Private Sender fragen: Dient es der Meinungsvielfalt, wenn ARD und ZDF Hollywood-Filme im Netz zeigen dürfen?

[..]
"So macht man diese Märkte platt", kommentierte Claus Grewenig, der langjährige Geschäftsführer der Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), in einem Gutachten im Auftrag des ZDF enthaltene Vorschläge.
[..]
Seit Jahren tobt zwischen Rechtsexperten ein Streit: Die einen finden, dass die zunehmende Bedeutung von Online- und Streamingplattformen und das fast unüberschaubare Medienangebot im Internet die Öffentlich-Rechtlichen Sender zumindest im Bereich der Unterhaltung weitgehend überflüssig macht. Andere - darunter die vom ZDF beauftragten Rechtswissenschaftler - argumentieren, dass der Öffentliche Rundfunk wichtiger denn je sei und sein Onlineangebot in allen Sparten ausbauen solle. [..]


weiterlesen auf:
http://www.n-tv.de/wirtschaft/Private-Sender-weisen-ZDF-Vorstoss-zurueck-article19718679.html
"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

Philosoph

Ich muß jedes Mal daran denken, wie "Rundfunk" definiert wird:
ZitatRundfunk umfasst die Verbreitung von Sendungen über elektromagnetische Wellen, deren Empfängerkreis nicht von vornherein abschließend feststeht.Quelle: Rechtswörterbuch

Oder, wie der Wiener Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil (Ro 2015/15/0015 vom 30. Juni 2015) feststellte: Computer sind keine Rundfunkempfangsgeräte, da Rundfunk eine Punkt-zu-Multipunkt-Übertragung ist, im Internet aber eine Punkt-zu-Punkt-Übertragung stattfindet.
Offenbar funktioniert Rundfunk in Österreich anders als in Dtl.
Wenn die LRA ins Internet wollen, dann bitte mit Abo-Dienst und nicht unter dem Deckmäntelchen des "Rundfunks".
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.