"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Hamburg
Ein kleiner Ausflug in den Verwaltungsdschungel der Hamburger Verwaltung
KlarSchiff:
--- Zitat von: Roggi am 26. Februar 2017, 00:06 ---Das Recht, Verwaltungsakte erstellen zu dürfen, wurde ihm durch Gesetz verliehen, dem RBStV. Dadurch handelt er wie eine Behörde ....
Gilt für alle Landesrundfunkanstalten.
--- Ende Zitat ---
und nach welchen Vorschriften handelt die betreffende LRA als "Behörde" wenn sie ausdrücklich von den Verwaltungsverfahrensgesetzen ausgenommen ist ???
Muss das auch noch geklärt werden ??
drboe:
--- Zitat von: tigga am 26. Februar 2017, 00:38 ---zu 1) So lange ich nicht gesehen habe, dass Ahlhaus (war doch der) den Staatsvertrag eigenhändig signiert hat, so lange ist es für mich weder Gesetz noch Vertrag. Den Nachweis sind mir bisher alle Stellen schuldig geblieben. Nur ein schlichter Verweis auf den Staatsvertrag genügt nicht. Und erst recht nicht diese AGBs, die der Beitragsservice zuschickt. Da kann ja jeder ankommen.
--- Ende Zitat ---
Das Gesetz des Bundeslandes Hamburg wurde selbstverständlich beschlossen und veröffentlicht. Fundstelle: HmbGVBl. 2011, S. 63
Verkündet als Artikel 1 der Anlage des Gesetzes zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 15. Februar 2011 (HmbGVBl. S. 63). Tritt am 1. Januar 2013 in Kraft gemäß Bekanntmachung vom 8. Oktober 2012 (HmbGVBl. S. 430)
Ich war übrigens bei keiner einzigen Vertragsunterzeichnung der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland (für internationale Verträge) oder eines Bundeslandes im Falle nationaler Verträge zugegen. Daraus kann man nicht den Schluß ziehen, diese Verträge wären nicht geschlossen bzw. seien nie in geltendes Recht überführt worden und hätten keine Auswirkungen auf die Bürger der Länder, für die die Unterzeichner jeweils handelten. M. E. ist es nutzlos sich Argumenten zu bedienen, die in der Auseinandersetzung weder beim Gegner des Streits noch den Richtern, ob der Sinnfreiheit der Argumentation, ein müdes Lächeln hervorrufen.
M. Boettcher
cook:
--- Zitat von: Roggi am 26. Februar 2017, 00:06 ---Es ist kein Vertrag, sondern ein Gesetz. Denn durch die 16 Ministerpräsidenten wurde der Staatsvertrag zum Gesetz transformiert. Dadurch greift nicht ein Vertrag oder Staatsvertrag in die Rechte Dritter ein, sondern ein Gesetz. Das ist schon lange geklärt und ein sicheres Zeichen dafür, dass du zu sehr in falsche Ecken schaust.
Der NDR braucht offensichtlich keine Behörde sein, um hoheitlich tätig werden zu können. Das Recht, Verwaltungsakte erstellen zu dürfen, wurde ihm durch Gesetz verliehen, dem RBStV. Dadurch handelt er wie eine Behörde und ist demzufolge eigentlich nicht mehr staatsfern. Das muss aber noch gerichtlich geklärt werden.
Gilt für alle Landesrundfunkanstalten.
--- Ende Zitat ---
Das ist nicht hunderprozentig korrekt:
1. Abschluss des Vertrags
Die Ministerpräsidenten verhandeln und unterzeichnen den Staatsvertrag (ein Vertrag zwischen den Bundesländern, auf den das BGB (Verträge zwischen Bürgern) nicht anwendbar ist).
2. Zustimmung durch Parlament
Der Staatsvertrag muss anschließend durch alle Landesparlemente bestätigt werden, entweder durch Zustimmmungsbeschluss oder -gesetz (je nach Bundesland). Damit wird der Staatsvertrag wirksam. D.h. der Staatsvertrag gibt jetzt den Ländern auf, seine Bestimmungen umzusetzen.
Beispiele:
BW: Art. Artikel 50 Satz 2 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg: "Der Abschluss von Staatsverträgen bedarf der Zustimmung der Regierung und des Landtags."
NRW: Artikel 66 Satz 2: "Staatsverträge bedürfen der Zustimmung des Landtags."
3. Umsetzung, Ausführung oder Transformation
In der Regel muss es eine Umsetzung in jedem Bundesland geben, also ein oder mehrere Gesetze, die dem Staatsvertrag Wirkung verleihen.
Wie soetwas aussehen muss, kann man etwa in NRW am Beispiel des Glückspielsstaatsvertrages sehen:
http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Dokumente/Themen_und_Aufgaben/Verfassung_und_Recht/aggluestv__gesetzestext.pdf
Hier gibt es in Artikel 1 die Zustimmung und in Artikel 2 die Umsetzung durch "Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages"
In NRW gab es nie ein Umsetzungsgesetz zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. NRW war offenbar der Meinung, das die Zustimmung zum Staatsvertrag reicht. Allerdings sieht die Verfassung NRW in Art. 77 vor: "Die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung und die Regelung der Zuständigkeiten erfolgt durch Gesetz." Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag enthält keine Zuständigkeitsregel für NRW und die Zustimmung ist auch kein Gesetz. Das WDR-Gesetz enthält keine Zuständigkeit des WDR für die Erhebung der Beiträge.
In Bayern gibt es immerhin das "Gesetz zur Ausführung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Ausführungsgesetz Rundfunk – AGRf)". Offenbar war den Bayern aufgefallen, dass der BR gar keine Befugnis zur Erteilung von Vollstreckungsanordnungen hat, was 2016 in Art. 7 nachgeholt wurde:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMediend_StVAG
Es ist mir an dieser Stelle zu mühsam, sämtliche Verfassungen, Zustimmungsgesetzte und Umsetzungsgesetze der einzelnen Bundesländer herauszufischen. Offenbar gehen ja alle davon aus, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag durch die Zustimmung im Landtag voll wirksam geworden ist und keine (weitere) Zuständigkeitsregeln oder sonstige Ermächtigungsgesetze benötigt werden.
Ich habe angesichts der fehlenden Normenklarheit meine Zweifel darüber und stelle das hier mal zur Diskussion. Vielleicht weiß ja jemand was Erhellendes?
Knax:
--- Zitat von: tigga am 26. Februar 2017, 00:38 ---Arbeitsgericht? Was hat das denn jetzt damit zu tun? ???
--- Ende Zitat ---
Sorry, ich meinte natürlich Verwaltungsgericht.
Ich führe gerade so viele unterschiedliche Verfahren vor so vielen unterschiedlichen Gerichten gleichzeitig. Da kann man schon mal durcheinander kommen. Aber es hilft nichts. Man muss sich wehren. Sonst wird man platt gemacht.
wittenra:
--- Zitat von: Knax am 26. Februar 2017, 12:25 ---
--- Zitat von: tigga am 26. Februar 2017, 00:38 ---Arbeitsgericht? Was hat das denn jetzt damit zu tun? ???
--- Ende Zitat ---
Sorry, ich meinte natürlich Verwaltungsgericht.
Ich führe gerade so viele unterschiedliche Verfahren vor so vielen unterschiedlichen Gerichten gleichzeitig. Da kann man schon mal durcheinander kommen. Aber es hilft nichts. Man muss sich wehren. Sonst wird man platt gemacht.
--- Ende Zitat ---
Wie kann man sich denn sinnvoll wehren gegen ein Zwangsverfahren der örtlichen Kämmerei?
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